{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003103,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003103,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3103","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schaffung von Schiedsverfahren zum Interessenausgleich zwischen Schuldnerl\u00e4ndern und Gl\u00e4ubigern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, sich gemeinsam mit \"like-minded countries\" f\u00fcr die Schaffung von unabh\u00e4ngigen und transparenten Schiedsverfahren zum Interessenausgleich zwischen Schuldnerl\u00e4ndern und Gl\u00e4ubigern einzusetzen, insbesondere f\u00fcr die Einrichtung eines internationalen Insolvenzrechtes.</p>","ReasonText":"<p>Ger\u00e4t ein Land in Zahlungsschwierigkeiten, so h\u00e4ngt es vom Willen der Gl\u00e4ubiger ab, ob und wie intensiv diesem Land geholfen werden soll. Der Schuldnerstaat hat heute keine rechtlichen M\u00f6glichkeiten, gegen\u00fcber den Gl\u00e4ubigern einen Anspruch auf die Finanzierung der Grundbed\u00fcrfnisse der Bev\u00f6lkerung, wie Ern\u00e4hrung, Bildung, Gesundheit, Wasserversorgung, \u00f6ffentlicher Transport usw., geltend zu machen. Das Fehlen einer unabh\u00e4ngigen Instanz, die bei Zahlungsunf\u00e4higkeit eines Staates im Um- oder Entschuldungsverfahren einen fairen und transparenten Interessenausgleich zwischen Schuldnerl\u00e4ndern und Gl\u00e4ubigern herbeif\u00fchren k\u00f6nnte, wirkt sich zulasten der Bev\u00f6lkerung des Schuldnerstaates aus. Die meist sehr arme Bev\u00f6lkerungsmehrheit \u00fcberschuldeter L\u00e4nder erh\u00e4lt kein Existenzminimum zur Abdeckung der elementaren Bed\u00fcrfnisse zuerkannt.</p><p>In den USA k\u00f6nnen gem\u00e4ss Kapitel 9 des Insolvenzrechtes Gliedstaaten und Gemeinden - gleich wie Private und Unternehmen - Vergleiche anmelden. Forderungen der Gl\u00e4ubiger werden dann anteilm\u00e4ssig nur im Rahmen eines Vergleichs beglichen. Ber\u00fccksichtigt werden u. a. der zu erwartende Steuereingang und die Erf\u00fcllung der ordentlichen Aufgaben der Gebietsk\u00f6rperschaft. Die betroffene Bev\u00f6lkerung muss in einem transparenten Verfahren angeh\u00f6rt werden.</p><p>Die Einrichtung eines solchen Verfahrens ist von verschiedenen Institutionen vorgeschlagen worden. Der Bundesrat k\u00f6nnte \u00fcber die Exekutivdirektoren bei der Weltbank und beim Internationalen W\u00e4hrungsfonds und in Zusammenarbeit mit \"like-minded countries\" daf\u00fcr sorgen, dass ein internationales Insolvenzrecht eingef\u00fchrt wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Forderung nach einer unabh\u00e4ngigen Schiedsgerichtsbarkeit zur L\u00f6sung staatlicher Insolvenzf\u00e4lle wurde seit der Schuldenkrise der Achtzigerjahre wiederholt vorgebracht. Gegenw\u00e4rtig wird die Einf\u00fchrung eines internationalen Konkursgerichtes, vor allem von der internationalen Kampagne \"Erlassjahr 2000\" (\"Jubilee 2000\"), einem Zusammenschluss von Nichtregierungsorganisationen, gefordert.</p><p>Gem\u00e4ss den meisten Vorstellungen \u00fcber eine derartige Gerichtsbarkeit w\u00fcrde, sobald sich ein Land f\u00fcr insolvent erkl\u00e4rte, eine internationale Schiedsinstanz bestellt. Die Schiedsinstanz w\u00e4re parit\u00e4tisch aus Vertretern des insolventen Staates und des Gl\u00e4ubigerlandes zusammengesetzt und w\u00fcrde von einer von beiden Seiten akzeptierten unabh\u00e4ngigen Partei pr\u00e4sidiert. Die Zivilgesellschaft der Schuldnerl\u00e4nder und die internationalen Finanzinstitutionen w\u00e4ren ebenso vertreten wie die privaten Gl\u00e4ubiger. Die Schiedsinstanz w\u00fcrde, \u00e4hnlich einem nationalen Konkursgericht, eine f\u00fcr alle Beteiligten verbindliche Vereinbarung zwischen dem Schuldnerland und seinen Gl\u00e4ubigern treffen. Dabei sollte, genauso wie im nationalen Kontext, der Schuldner so weit vor den Forderungen des Gl\u00e4ubigers gesch\u00fctzt werden, dass die Deckung seiner elementaren Bed\u00fcrfnisse gew\u00e4hrleistet w\u00e4re. Damit w\u00fcrde der Anspruch der Bev\u00f6lkerung des Schuldnerlandes auf eine ausreichende Ern\u00e4hrung, auf grundlegende Schulbildung und Gesundheitsvorsorge sowie auf ein Minimum an funktionsf\u00e4higer Infrastruktur durchgesetzt. </p><p>Die Einf\u00fchrung eines internationalen Konkursgerichtes w\u00fcrde - nach Meinung der Bef\u00fcrworter - dazu beitragen, eine \"faire und gleichgewichtige\" Beziehung zwischen Schuldnerl\u00e4ndern und ihren Gl\u00e4ubigern herzustellen. Vielfach wird auch darauf hingewiesen, dass eine derartige Instanz seitens der Gl\u00e4ubiger zu einer vorsichtigeren Kreditvergabe f\u00fchren w\u00fcrde. Dies w\u00fcrde helfen, eine Neuverschuldung der Entwicklungsl\u00e4nder zu verhindern.</p><p>Im nationalen Kontext haben sich funktionsf\u00e4hige Konkursgerichte als \u00e4usserst effektive Institutionen bew\u00e4hrt. Ihre Wirksamkeit beruht aber weitgehend darauf, dass die von ihnen gef\u00e4llten Entscheide durchsetzbar sind. Nationale Konkursbeh\u00f6rden haben in der Regel die M\u00f6glichkeit, Verm\u00f6genswerte zu beschlagnahmen und diese zur Erf\u00fcllung der Gl\u00e4ubigeranspr\u00fcche zu ver\u00e4ussern. Ausserdem bietet sich ihnen die M\u00f6glichkeit, die F\u00fchrungsorgane von konkursiten Unternehmungen neu zu bestellen. Im internationalen Kontext w\u00e4ren analoge Massnahmen schwieriger durchsetzbar; die damit verbundenen Eingriffe in die Souver\u00e4nit\u00e4t des Schuldnerlandes w\u00e4ren nicht zumutbar. Die internationale Gemeinschaft kann im Fall einer Zahlungsunf\u00e4higkeit einzig darauf bestehen, dass das Schuldnerland mit seinen Gl\u00e4ubigern ein nachhaltiges Umschuldungsabkommen aushandelt. </p><p>Der Vergleich zu Konkursverfahren von \u00f6ffentlichen Gebietsk\u00f6rperschaften, wie sie beispielsweise das US-amerikanische Insolvenzrecht vorsieht, ist aus den gleichen Gr\u00fcnden problematisch. Beim Vollzug derartigen Rechtes werden in der Regel externe Beh\u00f6rden eingesetzt, um die Finanzen der konkursiten Gliedstaaten oder Gemeinden zu verwalten. Auch dies w\u00e4re mit dem Anspruch eines Landes auf nationale Souver\u00e4nit\u00e4t nicht vereinbar.</p><p>Weil nationales Insolvenzrecht durchsetzbar ist, haben Schuldner im Normalfall einen starken Anreiz, ihren finanziellen Verpflichtungen so lange wie m\u00f6glich fristgerecht nachzukommen. Dies ist im internationalen Kontext nicht immer der Fall. Dem von Motion\u00e4r monierten Fehlen eines formellen Schutzes des Schuldnerstaates steht der Mangel der Gl\u00e4ubiger an rechtlichen Mitteln gegen\u00fcber, ihre Anspr\u00fcche geltend zu machen. Eine solche Konstellation bringt eine betr\u00e4chtliche Erh\u00f6hung des Risikos mit sich, dass die Schuldnerl\u00e4nder den externen Schuldendienst einstellen, lange bevor sie im \u00f6konomischen Sinn zahlungsunf\u00e4hig sind.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden erachtet der Bundesrat die Schaffung eines internationalen Konkursgerichtes als problematisch. Es fragt sich, ob eine derartige Institution dazu beitragen w\u00fcrde, die Ursachen der \u00dcberschuldung vieler Entwicklungsl\u00e4nder zu beseitigen. Diese liegen zumeist in fehlgeleiteten vergangenen Entwicklungsstrategien und in nicht tragf\u00e4higen wirtschaftlichen Strukturen. Die Gl\u00e4ubiger zahlungsunf\u00e4higer Staaten sind denn auch in aller Regel nur dann zum Schuldenerlass bereit, wenn das Schuldnerland durch eine Verpflichtung zu wirtschaftlichen Reformen mithilft, diese Ursachen zu beseitigen.</p><p>Die internationale Staatengemeinschaft hat jedoch erkannt, dass die Schuldenlast vieler Entwicklungsl\u00e4nder ein ernsthaftes Wachstumshindernis darstellt, das es zu beseitigen gilt. Die im Pariser Klub zusammengeschlossenen westlichen Gl\u00e4ubigerl\u00e4nder gew\u00e4hren Schuldnerl\u00e4ndern bereits seit Ende der Achtzigerjahre Abschl\u00e4ge bei der Umschuldung von bilateralen Verbindlichkeiten. Zudem zielt die vom Internationalen W\u00e4hrungsfonds und der Weltbank im Jahre 1996 gemeinsam lancierte Initiative f\u00fcr die hochverschuldeten armen Entwicklungsl\u00e4nder (so genannte HIPC-Initiative) auf den Einbezug aller Gl\u00e4ubigerkategorien in den Schuldenerlass ab. </p><p>Im Rahmen der HIPC-Initiative haben sich die westlichen Gl\u00e4ubigerl\u00e4nder bereit erkl\u00e4rt, reformwilligen L\u00e4ndern einen Erlass von bis zu 90 Prozent der ausstehenden Verbindlichkeiten zuzugestehen. Die internationalen Finanzinstitutionen sind ihrerseits bereit, ihre Forderungen so weit abzuschreiben, bis die Aussenverschuldung der betreffenden L\u00e4nder gem\u00e4ss den vereinbarten Zielwerten als tragf\u00e4hig gilt. Aufgrund der Zulassungskriterien k\u00f6nnen bisher allerdings nur 36 L\u00e4nder im Rahmen der Initiative in den Genuss von Entschuldungsmassnahmen kommen. </p><p>Die vom Internationalen W\u00e4hrungsfonds und von der Weltbank in Erg\u00e4nzung der HIPC-Initiative in diesen L\u00e4ndern unterst\u00fctzten Anpassungsprogramme sehen vor, dass ein Teil der durch den Schuldenerlass freigesetzten Ressourcen f\u00fcr die prim\u00e4re Schulbildung, die Gesundheitsvorsorge und die grundlegende Infrastruktur verwendet wird. Die Programme sind durch die anl\u00e4sslich der Jahrestagung 1999 der Bretton-Woods-Institutionen geschaffenen so genannten Strategiepapiere zur Armutsreduktion (Poverty Reduction Strategy Papers) in einen entwicklungspolitischen Rahmen eingebettet, den das Land unter Einbezug der Zivilgesellschaft selbst entwerfen soll. Die Anpassungsprogramme des Internationalen W\u00e4hrungsfonds enthalten auch Grenzwerte f\u00fcr die Aufnahme neuer, nicht verbilligter Auslandkredite. Dadurch soll eine Neuverschuldung verhindert werden, so dass - mit der Beseitigung staatlicher Preiskontrollen und anderer Strukturm\u00e4ngel - die Grundlagen f\u00fcr langfristige ausl\u00e4ndische Direktinvestitionen geschaffen werden. Damit erf\u00fcllt die HIPC-Initiative einige der Anliegen des Motion\u00e4rs.</p><p>Die Schweiz beteiligt sich an den Kosten, die den internationalen Finanzinstitutionen im Zusammenhang mit der HIPC-Entschuldungsinitiative erwachsen, mit insgesamt rund 160 Millionen Franken. Der Bundesrat erachtet die Initiative als erfolgversprechenden Ansatz, um die Aussenschulden der Entwicklungsl\u00e4nder auf ein tragf\u00e4higes Niveau zu reduzieren und die Bedingungen f\u00fcr ein nachhaltiges Wachstum zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat wird sich aber in den Beratungs- und Entscheidungsgremien der internationalen Finanzinstitutionen auch weiterhin f\u00fcr die Belange der hochverschuldeten Entwicklungsl\u00e4nder einsetzen. Er ist daher bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(962150400000)\/","SubmittedBy":"Eymann Christoph","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1401667200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750811384640)\/","SubmissionDate":"\/Date(953683200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4602,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}