{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003132,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003132,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3132","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zukunft der schweizerischen Regionalpolitik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Obwohl eine Neuorientierung der Regionalpolitik erst j\u00fcngst festgelegt wurde, zeichnen sich f\u00fcr Teile des l\u00e4ndlichen Raumes und insbesondere der Berggebiete bedrohliche Entwicklungen ab. Die Umsetzung der \"Agrarpolitik 2002\", der Abbau von Arbeitspl\u00e4tzen \u00f6ffentlicher Betriebe (Post, Swisscom, Bahnen, Milit\u00e4r) sowie die Zentralisierungstendenzen in der privaten Wirtschaft verursachen in zentrumsfernen Gebieten des l\u00e4ndlichen Raumes eine Ausd\u00fcnnung der Wirtschaftsstrukturen, die den \u00fcbergeordneten raumordnungspolitischen Zielen zuwiderlaufen. Davon betroffen sind auch gr\u00f6ssere Orte und gar Kantonshauptst\u00e4dte. In Frage gestellt wird ferner zunehmend auch der fl\u00e4chendeckende, gleichwertige Service public der Daseinsvorsorge in den Bereichen Post, Telekommunikation, Regionalverkehr und Energieversorgung. Versch\u00e4rfte soziale und wirtschaftliche Disparit\u00e4ten bis hin zu politischen Spannungen sind die Folgen dieser Entwicklung. Mit einer Politik des R\u00fcckbaus des regionalpolitischen Instrumentariums, wie sie in den \"Leitlinien f\u00fcr eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik\" des EVD und im \"Positionspapier des Rates f\u00fcr Raumordnung (ROR) zuhanden des Bundesrates\" beabsichtigt ist, w\u00fcrden diese Negativtrends noch verst\u00e4rkt. Auch der vorgesehene neue Finanzausgleich (NFA) sowie die Verkehrspolitik enthalten regionalpolitische, kontraproduktive Elemente. Offen ist schliesslich, wie sich die Umsetzung der bilateralen Vertr\u00e4ge und die Ergebnisse der n\u00e4chsten WTO-Runde regionalpolitisch auswirken werden.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie beurteilt er diese Trends hinsichtlich ihrer mittel- und langfristigen raumordnungspolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf den l\u00e4ndlichen Raum, die zentrumsfernen Gebiete und insbesondere die Berggebiete?</p><p>2. Ist nach seiner Ansicht, wenn sich diese Negativtrends zur ungleichen Entwicklung der Teilr\u00e4ume fortsetzen bzw. noch verst\u00e4rken, eine Gef\u00e4hrdung des inneren Zusammenhaltes des Landes zu erwarten?</p><p>3. Wie soll unter den ge\u00e4nderten Rahmenbedingungen der Liberalisierung sichergestellt werden, dass der besonderen Situation der Berggebiete (Art. 50 nBV) Rechnung getragen und durch die Regionalpolitik ein Beitrag zum inneren Zusammenhalt des Landes (Art. 2 nBV) geleistet wird?</p><p>4. Ist der Bundesrat im Sinne eines vorausschauenden Handelns bereit, die regionalpolitischen Auswirkungen neuer internationaler Vereinbarungen fr\u00fchzeitig abzukl\u00e4ren?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die Regionalpolitik und ein entsprechendes Instrumentarium auch in Zukunft zum Ausgleich nat\u00fcrlicher Standortnachteile und zur Verminderung von regionalen Unterschieden in der wirtschaftlichen Entwicklung beitragen sollen?</p><p>6. Welche konkreten Strategien setzt er um, damit der fl\u00e4chendeckende Service public in den Bereichen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft gew\u00e4hrleistet ist?</p><p>7. Wie wird durch die neue Verwaltungsorganisation und \u00c4mterstruktur sichergestellt, dass die Raumordnungspolitik als Querschnittaufgabe effizient und ressort\u00fcbergreifend wahrgenommen wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat anerkennt, dass der wirtschaftliche Strukturwandel die l\u00e4ndlichen Gebiete und Bergregionen vor besondere Herausforderungen stellt. Er geht davon aus, dass die wirtschaftliche Attraktivit\u00e4t der Schweiz und der nationale Zusammenhalt namentlich durch die Aufrechterhaltung des regionalen Gleichgewichtes erreicht werden k\u00f6nnen. Deshalb hat er 1996 die Regionalpolitik des Bundes neu ausgerichtet, mit dem Ziel, durch Aussch\u00f6pfung der spezifischen St\u00e4rken und Potenziale die Wettbewerbsf\u00e4higkeit in allen Regionen zu f\u00f6rdern. Der neue Finanzausgleich wird, als zentrales Instrument f\u00fcr den Disparit\u00e4tenabbau, die Neuorientierung der Regionalpolitik erg\u00e4nzen m\u00fcssen. Schliesslich will sich der Bundesrat zugunsten einer Grundversorgung in allen Teilgebieten des Landes einsetzen, damit diese nicht zum limitierenden Faktor f\u00fcr die Regionalentwicklung wird.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die durch Globalisierung und Tertiarisierung der Wirtschaft verursachte Versch\u00e4rfung des Wettbewerbs zwischen Unternehmen und Wirtschaftsstandorten die Konzentration von Branchen mit hoher Wertsch\u00f6pfung und Wettbewerbsf\u00e4higkeit in den st\u00e4dtischen Zentren f\u00f6rdert. Dieser Vorgang stellt die l\u00e4ndlichen Regionen und das Berggebiet vor neue Herausforderungen.</p><p>Diese unumg\u00e4ngliche Entwicklung bedingt wirtschaftliche Reformen, die das Wachstumspotenzial der Schweiz als Voraussetzung f\u00fcr die langfristige Sicherstellung des Finanzausgleichs und der Grundversorgung im Bereich der Infrastrukturen garantieren.</p><p>In diesem Zusammenhang erachtet der Bundesrat die Liberalisierung im Bereich der Infrastrukturen als unbedingt notwendig, um Effizienzgewinne zu erzielen und den neuen internationalen Massst\u00e4ben zu gen\u00fcgen. Allerdings ist er sich bewusst, dass die durch Umstrukturierung von ehemals staatlichen Unternehmen verursachten Arbeitsplatzverluste Randregionen benachteiligen k\u00f6nnen, da die neu auf den Markt dr\u00e4ngenden Leistungsanbieter vor allem Arbeitspl\u00e4tze in Agglomerationen schaffen.</p><p>Dar\u00fcber hinaus erachtet der Bundesrat die Umsetzung der \"Agrarpolitik 2002\" als unentbehrlich, weil sie einer diversifizierten, produktiven und nachhaltigen Landwirtschaft die Grundlagen liefert, die sie ben\u00f6tigt, um ihre Stellung in einer modernen Wirtschaft beizubehalten. Er ist \u00fcberzeugt, dass diese Reform, gekoppelt mit den bereits realisierten Direktzahlungen, eine f\u00fcr die landwirtschaftliche Bev\u00f6lkerung wirtschaftlich und sozial vertr\u00e4gliche Anpassung der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft darstellt.</p><p>Die durch Marktliberalisierungen entstandenen Herausforderungen d\u00fcrfen nicht vergessen lassen, dass diese \u00d6ffnung f\u00fcr die Grenzregionen der Schweiz eine Chance darstellt, sich mit neuen Partnern zusammenzuschliessen und von neuen Entwicklungspotenzialen zu profitieren.</p><p>Es gilt auch zu betonen, dass der Metropolisierungsprozess der wirtschaftlichen Aktivit\u00e4ten auch Kernst\u00e4dte vor zunehmende Herausforderungen stellt (Wegzug der Bev\u00f6lkerung in Agglomerationsgemeinden, Umwelt, Verkehr, \u00f6ffentliche Finanzen).</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die nationale Koh\u00e4sion effektiv eine Herausforderung darstellt.</p><p>Der versch\u00e4rfte internationale Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsstandorten, vorwiegend zwischen den St\u00e4dten, stellt uns vor die Situation, dass die grossen Zentren ihren Platz im Netz der Weltst\u00e4dte selbstst\u00e4ndig suchen, indem sie sich spezialisieren und Kooperationen mit anderen St\u00e4dten eingehen. </p><p>Wie bereits im Bericht \u00fcber die \"Grundz\u00fcge der Raumordnung Schweiz\" von 1996 erw\u00e4hnt, ist der Bundesrat jedoch der Ansicht, dass die St\u00e4dte ihre langfristige Anziehungskraft nur aufrechterhalten k\u00f6nnen, wenn sie sich auf die N\u00e4he von attraktiven l\u00e4ndlichen Gebieten abst\u00fctzen k\u00f6nnen. Die Entwicklung dieser Gebiete ist ihrerseits eng verbunden mit der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der St\u00e4dte und mit dem allgemeinen Wirtschaftswachstum.</p><p>Die Aufrechterhaltung der nationalen Koh\u00e4sion, aber auch der Attraktivit\u00e4t des Wirtschaftsplatzes Schweiz st\u00fctzt sich u. a. auf die verst\u00e4rkte Zusammenarbeit zwischen st\u00e4dtischen und l\u00e4ndlichen Regionen. In diesem Prozess hat auch der Bund eine Rolle zu spielen, beispielsweise als Vermittler oder als Impulsgeber. Um eine solche Aufgabe erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen, will der Bund ein glaubw\u00fcrdiger Partner sowohl f\u00fcr die St\u00e4dte als auch f\u00fcr die l\u00e4ndlichen Gebiete und Bergregionen sein. Deshalb will der Bundesrat seine auf das ganze Land ausgerichtete Raumordnungspolitik weiter verfolgen und st\u00e4rken. Dabei gilt es die spezifischen Probleme der verschiedenen Landesteile zu ber\u00fccksichtigen und Grossregionen, welche St\u00e4dte und Umland zu funktionalen R\u00e4umen zusammenf\u00fcgen, erh\u00f6hte Beachtung zu schenken.</p><p>3. Der Bundesrat misst der Aufrechterhaltung der nationalen Koh\u00e4sion grosse Bedeutung zu. Die St\u00e4rkung der Solidarit\u00e4t und die Aufrechterhaltung des regionalen Ausgleichs sind Ziele der Legislaturplanung 1999-2003.</p><p>Die Solidarit\u00e4t muss durch die Festigung der Sozialversicherungen gest\u00e4rkt werden. Die regionalen Gleichgewichte gilt es durch den erfolgreichen Abschluss des Projektes \"Neuer Finanzausgleich\" und die Umsetzung der neuen Raumordnungspolitik aufrechtzuerhalten.</p><p>Wie in der Vergangenheit wird der Bundesrat auch im Rahmen seiner \u00fcbrigen Aktivit\u00e4ten (Direktzahlungen in der Landwirtschaft, Grundversorgung) auf die spezielle Situation der Berggebiete R\u00fccksicht nehmen. In seiner Stellungnahme zur Motion Brunner Toni vom 18. Juni 1999 \"Massnahmenkatalog f\u00fcr den l\u00e4ndlichen Raum\" hat der Bundesrat die raumrelevanten Instrumente aufgez\u00e4hlt, mit denen der Bund den vielf\u00e4ltigen Anliegen des l\u00e4ndlichen Raumes Rechnung tr\u00e4gt. Er m\u00f6chte aber nochmals betonen, dass Artikel\u00a050 der neuen Bundesverfassung, welcher fordert, dass der Bund im Rahmen seiner Aktivit\u00e4ten die besondere Situation der St\u00e4dte, Agglomerationen und Bergregionen zu ber\u00fccksichtigen hat, keine Grundlage f\u00fcr die Erweiterung von Bundeskompetenzen ist.</p><p>4. Der Bundesrat geht davon aus, dass k\u00fcnftige internationale Abkommen unterschiedliche Auswirkungen auf die verschiedenen Regionen des Landes haben k\u00f6nnen, in Abh\u00e4ngigkeit des jeweiligen geographischen und sozio\u00f6konomischen Umfeldes. Deshalb ist er bereit, die territorialen Auswirkungen von k\u00fcnftigen internationalen \u00dcbereinkommen zu beachten.</p><p>In seiner Antwort auf die Postulate Ratti und Hofmann Hans vom 7. Oktober 1999 hat der Bundesrat \u00fcberdies zugesichert, die r\u00e4umlichen Auswirkungen der bilateralen Abkommen auf die Grenzregionen bis Mitte 2002 zu untersuchen, sie in einem Bericht darzustellen und die Schlussfolgerungen daraus in seiner Raumordnungspolitik umzusetzen.</p><p>5. Der Bundesrat betrachtet die Regionalpolitik als Bestandteil seiner Wirtschaftspolitik und ist entschlossen, diese weiterzuf\u00fchren.</p><p>Die Regionalpolitik geht gem\u00e4ss Botschaft vom 28. Februar 1996 \u00fcber die Neuorientierung der Regionalpolitik nach wie vor von einer dezentralen Anordnung von Bev\u00f6lkerung und Wirtschaft aus, setzt ihre Mittel in den Regionen aber nach Effizienzkriterien ein, d. h. dort, wo sie den gr\u00f6ssten Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit versprechen. Nur so kann die Attraktivit\u00e4t des Wirtschaftsstandortes Schweiz als Ganzes nachhaltig gesichert werden. Dabei wird es einen st\u00e4rker differenzierten und auf die regionalen Potenziale in den Bereichen Tourismus, Industrie und neue Dienstleistungen abgestimmten Mitteleinsatz geben m\u00fcssen. </p><p>Die Neuorientierung der Regionalpolitik zielt in diese Richtung, indem sie folgende strategisch-konzeptionelle Stossrichtungen definiert: st\u00e4rkere Gewichtung der Effizienzkriterien, Aussch\u00f6pfung regionaler Potenziale, Grossregionen als zus\u00e4tzliche Operationsebene, F\u00f6rderung innovativer Vorhaben. Im revidierten Bundesgesetz vom 21. M\u00e4rz 1997 \u00fcber Investitionshilfe f\u00fcr Berggebiete, im \"Regio plus\"- und im Interreg-Programm sind diese Prinzipien bereits umgesetzt.</p><p>Obwohl diese Grunds\u00e4tze auch in den kommenden Jahren ihre G\u00fcltigkeit haben werden, m\u00fcssen sich die Regionalpolitik und die daf\u00fcr verantwortlichen Akteure den stetig neuen Gegebenheiten anpassen. So sind neben dem Bund und den Kantonen auch die Regionen zunehmend selbst gefordert, ihre Chancen wahrzunehmen.</p><p>Die Frage der zuk\u00fcnftigen Entwicklung der Regionalpolitik ist eng verkn\u00fcpft mit dem Projekt f\u00fcr einen neuen Finanzausgleich. Im Zusammenhang mit dem Strukturwandel und der Globalisierung ist der Finanzausgleich ein Mittel, um unerw\u00fcnschten regionalen Verteilungswirkungen entgegenzuwirken, zus\u00e4tzliche Lasten abzugelten und vorhandene Disparit\u00e4ten abzubauen. Demgegen\u00fcber zielt die Regionalpolitik auf die F\u00f6rderung einzelner Branchen oder Regionen im Gesamtinteresse ab. Regionalpolitik und Finanzausgleich erg\u00e4nzen einander. Die eine Aufgabe kann nicht durch die andere ersetzt werden.</p><p>6. Der Bundesrat setzt sich f\u00fcr die Sicherstellung einer angemessenen Grundversorgung in allen Teilgebieten des Landes ein, damit diese nicht zum Engpassfaktor f\u00fcr die Regionalentwicklung wird.</p><p>In den wichtigen neuen Gesetzen (Eisenbahn-, Post-, Fernmelde- und Elektrizit\u00e4tsmarktgesetz) sind Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung in d\u00fcnn besiedelten Gebieten auch unter liberalisierten Marktbedingungen enthalten. Zudem sorgt der Bundesrat \u00fcber seine strategischen Ziele f\u00fcr die Swisscom, die Post und die SBB - und n\u00f6tigenfalls durch zus\u00e4tzliche Massnahmen - daf\u00fcr, dass eine fl\u00e4chendeckende Grundversorgung auch in Zukunft gew\u00e4hrleistet wird.</p><p>Die mit der Koordination in der Raumordnungspolitik beauftragten Gremien des Bundes, die Raumordnungskonferenz und der Rat f\u00fcr Raumordnung, besch\u00e4ftigen sich zurzeit intensiv mit Fragen der Umsetzung, der Steuerungsm\u00f6glichkeiten und der Weiterentwicklung in den einzelnen f\u00fcr die Grundversorgung relevanten Bereichen. </p><p>7. Gem\u00e4ss einem Grundsatzentscheid vom 19. Januar 2000 soll die Raumordnungspolitik mit der Bildung eines neuen Raumordnungsamtes im UVEK gest\u00e4rkt werden. Am 17. Mai 2000 hat der Bundesrat seinen damaligen Entscheid bekr\u00e4ftigt und das Pflichtenheft sowie den Namen des neuen Amtes festgelegt (Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung).</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Raumplanung (BRP) wird deshalb per 1. Juni 2000 ins UVEK transferiert und mit dem Dienst f\u00fcr Gesamtverkehrsfragen sowie den Dossiers \"Alpenkonvention\" und \"Nachhaltige Entwicklung\" zum Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung vereinigt. Die Position innerhalb des Infrastruktur- und Umweltdepartementes erlaubt es dem neuen Amt, seine Querschnittsaufgabe als Koordinator der raumwirksamen Aktivit\u00e4ten noch wirkungsvoller wahrzunehmen. Dadurch soll insbesondere die raumordnungspolitische Ausrichtung der Service public-Aufgaben weiter verbessert werden.</p><p>Wie in der Verordnung vom 22. Oktober 1997 \u00fcber die raumordnunspolitische Koordination der Bundesaufgaben (Koordinationsverordnung) festgehalten, stellt die horizontale Zusammenarbeit und Abstimmung innerhalb der Bundesverwaltung ein wichtiges Element des raumordnungspolitischen Auftrages dar. Von zentraler Bedeutung ist dabei die enge Kooperation zwischen dem neuen Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung und dem Seco, welches f\u00fcr die Regionalpolitik im Rahmen der Standortf\u00f6rderung zust\u00e4ndig ist. Diese amts- und departements\u00fcbergreifende Zusammenarbeit hat sich in den letzten Jahren institutionalisiert und bestens bew\u00e4hrt; sie soll auch nach dem Wechsel des BRP ins UVEK unver\u00e4ndert fortgef\u00fchrt werden. </p><p>Unter dem Thema Koordination im weiteren Sinn definiert die Koordinationsverordnung auch die Aufgaben der interdepartemental zusammengesetzten Raumordnungskonferenz und des Rates f\u00fcr Raumordnung sowie deren gemeinsame Leitung durch das neue Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung und das Seco. Als Grundlage f\u00fcr die ressort\u00fcbergreifende Ausf\u00fchrung der Raumordnungspolitik bleibt die Verordnung deshalb auch in Zukunft von gr\u00f6sster Bedeutung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(960163200000)\/","SubmittedBy":"Maissen Theo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(960249600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234552013)\/","SubmissionDate":"\/Date(953769600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4602,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}