{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003171,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003171,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3171","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Stromsparm\u00f6glichkeiten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, f\u00fcr das Inverkehrbringen von elektrischen und elektronischen Ger\u00e4ten verbindliche Verbrauchszielwerte zu erlassen.</p>","ReasonText":"<p>Zwischen 1993 und 1995 hat der Bundesrat gemeinsam mit den zust\u00e4ndigen Herstellern Verbrauchszielwerte f\u00fcr zw\u00f6lf verschiedene Ger\u00e4tekategorien im elektrischen und elektronischen Bereich festgelegt. Obwohl die Frist f\u00fcr die Erf\u00fcllung der einzelnen Zielwerte abgelaufen ist - und bei mehreren Ger\u00e4tekategorien bereits vor Jahren h\u00e4tte erf\u00fcllt sein m\u00fcssen -, stellt das Bundesamt f\u00fcr Energie fest, dass keine einzige der zw\u00f6lf Ger\u00e4tekategorien die Verbrauchszielwerte erreicht hat.</p><p>Gem\u00e4ss Energiegesetz ist der Bundesrat befugt, Anforderungen an das Inverkehrbringen dieser Ger\u00e4te vorzuschreiben, falls die Verbrauchszielwerte nicht erreicht werden.</p><p>F\u00fcr die sparsame und rationelle Energienutzung sind die Verbrauchszielwerte ein ausserordentlich wichtiges und sinnvolles Instrument, das sich auch marktwirtschaftlich vertreten l\u00e4sst. Nachdem im Jahr 1999 der Stromverbrauch erneut um 3,2 Prozent gestiegen ist, sind Massnahmen dringend notwendig. Gerade im Ger\u00e4tebereich ist bekannt, dass der Stromverbrauch im inaktiven Zustand (Leerlauf, Stand-by) weit mehr als einen Drittel ausmacht. Verbesserungen in Richtung Energieeffizienz sind in diesem Bereich deshalb besonders erstrebenswert, da sie mit keinen qualitativen Einbussen verbunden sind und gleichzeitig in \u00f6konomischer wie \u00f6kologischer Hinsicht Vorteile aufweisen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die sparsame und rationelle Energienutzung ist ein wichtiges und zentrales Postulat der schweizerischen Energiepolitik. Daher hat der Bundesrat zwischen August 1993 und Juli 1995 im Rahmen der (aufgehobenen) Energienutzungsverordnung vom 22. Januar 1992 (AS 1992 397, 1993 2366, 1994 1168 1839, 1995 2760, 1996 2243 Ziff. I 64) Verbrauchszielwerte f\u00fcr verschiedene Ger\u00e4tekategorien in den Bereichen Haushalt, B\u00fcro und Unterhaltungselektronik in Kraft gesetzt. Die Energienutzungsverordnung wurde von der gest\u00fctzt auf das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) erlassenen Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 730.01) abgel\u00f6st. Die Abs\u00e4tze 2 bis 4 von Artikel\u00a08 des Energiegesetzes regelt die Verminderung des Energieverbrauchs von serienm\u00e4ssig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Ger\u00e4ten. Danach wird der Bundesrat erst gesetzgeberisch t\u00e4tig (Abs. 3), wenn es dem UVEK nicht gelungen ist, mit den Herstellern und Importeuren solcher Anlagen, Fahrzeuge und Ger\u00e4te Vereinbarungen \u00fcber Verbrauchszielwerte abzuschliessen (Abs. 2), oder wenn solche Vereinbarungen nicht oder ungen\u00fcgend wirksam sind. F\u00fcr bestimmte Bereiche hat der Bundesrat jedoch bereits in den Anh\u00e4ngen 2.1ff. der Energieverordnung Energieverbrauchszielwerte festgelegt.</p><p>Die Kontrolle und Evaluation der Zielerreichung bei den Verbrauchszielwerten erfolgte 1998 aufgrund der von den Herstellern bzw. Importeuren j\u00e4hrlich gemeldeten Verkaufszahlen. Die Auswertung zeigt, dass die Verbrauchszielwerte f\u00fcr Gefrierschr\u00e4nke, 4-Stern-K\u00fchlschr\u00e4nke, Waschmaschinen, Geschirrsp\u00fcler, Kopierer, W\u00e4schetrockner und Back\u00f6fen zu mehr als zwei Drittel erreicht wurden. Bei den \u00fcbrigen Verbrauchszielwerten (0-Stern bis 3-Stern-K\u00fchlschr\u00e4nke, Gefriertruhen, Fernsehger\u00e4te, Video Recorder, Arbeitsplatzrechner, Monitore, Drucker und Faxger\u00e4te) wurden die Ziele zu weniger als 60 Prozent erreicht, obwohl auch hier die Anstrengungen der Industrie in den meisten Produktekategorien zu deutlichen Reduktionen des Energieverbrauchs gef\u00fchrt haben. Einzelne Verbrauchszielwerte waren zudem sehr ambiti\u00f6s angesetzt, vor allem bei den B\u00fcroger\u00e4ten, wobei die zunehmende Vernetzung ein effizientes Energiemanagement in diesem Bereich teilweise erschwert. </p><p>Das zust\u00e4ndige Departement hat darum das Bundesamt f\u00fcr Energie beauftragt, zusammen mit der Wirtschaft eine Strategie auszuarbeiten, um den Energieverbrauch bei den elektrischen und elektronischen Ger\u00e4ten weiter zu senken. Dabei stehen die folgenden Massnahmen im Vordergrund:</p><p>1. Warendeklarationen und Labeling</p><p>Ziel ist eine fl\u00e4chendeckende Konsumenteninformation aller energierelevanten Ger\u00e4te, d. h. eine sukzessive Erweiterung auf neue Produktekategorien (z. B. Hi-Fi, Batterieladestationen, Steckernetzteile, Beleuchtungsk\u00f6rper, unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen, Raumluftw\u00e4schetrockner, usw.).</p><p>2. Vorschriften betreffend Anforderungen an das Inverkehrbringen </p><p>a. \u00dcbernahme der Mindestanforderungen der EU f\u00fcr das Inverkehrbringen von K\u00fchl- und Gefrierger\u00e4ten; </p><p>b. \u00dcbernahme der Vereinbarungen zwischen den europ\u00e4ischen Herstellern von Unterhaltungselektronikger\u00e4ten (Fernsehger\u00e4te und Video Recorder) und der Europ\u00e4ischen Kommission (eventuell auch als freiwillige Massnahme denkbar);</p><p>c. Mindestanforderungen f\u00fcr Produktekategorien, welche die Verbrauchszielwerte eindeutig nicht erreicht haben.</p><p>3. Freiwillige Massnahmen </p><p>Selbstverpflichtung der Hersteller und Importeure zur Elimination der ineffizienten Ger\u00e4te (z. B. Verpflichtung, keine Haushaltger\u00e4te auf den Schweizer Markt zu bringen, welche den Energieeffizienzklassen D bis G, gem\u00e4ss der in der EU obligatorischen Energiedeklaration entsprechen).</p><p>4. F\u00f6rderprogramm f\u00fcr effiziente Ger\u00e4te</p><p>a. Ohne F\u00f6rderabgabe stehen Aktivit\u00e4ten im Bereich der Information, der Beratung, der Ausbildung, vor allem auch zur Verbreitung von Labels und Warendeklarationen, im Vordergrund.</p><p>b. Im Falle einer F\u00f6rderabgabe wird ein Konzept f\u00fcr energieeffiziente Ger\u00e4te ausgearbeitet.</p><p>5. \u00dcbergeordnete Ger\u00e4testrategie</p><p>Marktuntersuchung und Datenerhebungen zwecks Erstellung von Entscheidungsgrundlagen und Kontrolle der erreichten Resultate sind auch als Grundlagen f\u00fcr weitere Massnahmen erforderlich (z. B. f\u00fcr eine allf\u00e4llige Einf\u00fchrung von neuen Verbrauchszielwerten f\u00fcr weitere Ger\u00e4tekategorien).</p><p>B\u00fcro- und Unterhaltungselektronikger\u00e4te werden in der Schweiz nicht hergestellt. Der Schweizer Anteil am Weltmarkt betr\u00e4gt rund 1 Prozent. Schweizer Mindestanforderungen setzen kaum einen Standard f\u00fcr den gesamten Weltmarkt. Dass die Hersteller nur f\u00fcr den Schweizer Markt spezielle, effiziente Ger\u00e4te entwickeln, ist ebenfalls unwahrscheinlich. Daher m\u00fcssen Massnahmen in diesem Bereich stark auf internationale Aktionen und Strategien (vor allem mit der EU und den USA) ausgerichtet werden. F\u00fcr die Verringerung der Stand-by-Verluste heisst das konkret, dass nebst den Labeling-Aktivit\u00e4ten, das weltweite Projekt \"1-W-Strategie\" (1-W-Strategie: Alle Ger\u00e4te d\u00fcrfen maximal einen Stand-by-Verbrauch von 1 W aufweisen) der USA aktiv unterst\u00fctzt werden soll.</p><p>Der Bundesrat m\u00f6chte das Ziel der Motion in pragmatischer Art und Weise erreichen und beantragt deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. \u00dcberdies darf eine Motion nach konstanter Auffassung des Bundesrates nicht in den Kompetenzbereich des Bundesrates oder der Bundesverwaltung eingreifen. Nach Artikel\u00a08 Absatz\u00a02 des Energiegesetzes obliegt es dem UVEK, Vereinbarungen \u00fcber Verbrauchszielwerte mit den betroffenen Fabrikanten und Importeuren abzuschliessen. Die Regelungskompetenz in diesem Bereich wurde nach den Abs\u00e4tzen 3 und 4 dem Bundesrat \u00fcbertragen. Die vorliegende Motion greift demnach in den Kompetenzbereich des Bundesrates und der Bundesverwaltung ein. Daf\u00fcr ist aber nach Auffassung des Bundesrates allein die weniger zwingende Form des Postulates (Art. 22bis GVG) zul\u00e4ssig.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(961372800000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Simonetta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1102982400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750816071930)\/","SubmissionDate":"\/Date(953856000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4602,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}