{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003235,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003235,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3235","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bek\u00e4mpfung der P\u00e4dophilie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Immer wieder h\u00f6rt man, dass Netze aufgebaut werden, um die W\u00fcnsche einer p\u00e4dophilen Kundschaft zu befriedigen.</p><p>Die P\u00e4dophilie muss mit wirksamen Mitteln bek\u00e4mpft werden; sie hat schreckliche Taten zur Folge, die um so verwerflicher sind, als sie unschuldige, wehrlose Kinder treffen und diese schwer traumatisieren. </p><p>Leider hat dieses Dreckgesch\u00e4ft durch das Internet internationales Ausmass angenommen und ist ausserordentlich leicht zug\u00e4nglich geworden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass die Bek\u00e4mpfung dieser Geissel auf Bundesebene zentralisiert wird. Nur so besteht eine Chance auf Erfolg. Es scheint nun aber, dass das Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen im Bereich der P\u00e4dophilie die Ermittlungen den Kantonen \u00fcberlassen und selber nichts tun will. Neulich haben verschiedene Eltern (namentlich in Frankreich) ihre Kinder auf einer CD-Rom erkennen k\u00f6nnen. Aufgrund dieses Beweismittels sollte man eine wirksame Suche einleiten k\u00f6nnen. Das Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen, das diese CD-Rom im November 1998 erhalten hat, sagt aber heute, es handle sich dabei um ein kantonales Problem. Jeder Kanton m\u00fcsste sich also die CD-Rom selbst beschaffen, so er dies will, und dann seine eigene Untersuchung einleiten. Damit ist der Misserfolg programmiert. Es w\u00e4re unendlich viel einfacher und wirksamer, auf Bundesebene einen spezialisierten Dienst mit Personal zu haben, das f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung dieses \u00dcbels besonders ausgebildet ist.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er der Ansicht, man m\u00fcsse die P\u00e4dophilie bek\u00e4mpfen?</p><p>2. Wenn ja, welche Politik gedenkt er in diesem Bereich zu verfolgen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Internet erm\u00f6glicht es den Anbietern von Kinderpornographie, weitgehend anonym zu bleiben. Die Strafverfolgung gestaltet sich daher schwierig, auch wenn sich durch die Schaffung internationaler Rechtsgrundlagen (z. B. Draft Convention on Cyber-Crime - Committee of Experts on Crime in Cyberspace) die Zusammenarbeit zwischen den Staaten wesentlich verbessert hat und verbessern wird.</p><p>Um dieser Form grenz\u00fcberschreitender sexueller Ausbeutung von Kindern entgegenzuwirken und um den am 10. Oktober 1997 eingereichten Motionen Jeanpr\u00eatre und B\u00e9guin Folge zu leisten, wurden in der Schweiz verschiedene Massnahmen getroffen oder zumindest in die Wege geleitet:</p><p>- Das Bundesamt f\u00fcr Polizei (BAP) hat einen \"Letter of Intent\" ausgearbeitet, der die Zusammenarbeit mit den verschiedenen schweizerischen und ausl\u00e4ndischen Nichtregierungsorganisationen wie auch den Informationsaustausch, vor allem im Bereich der P\u00e4dophiliebek\u00e4mpfung, festlegt.</p><p>- Das BAP ist zudem aktiv in der \"St\u00e4ndigen Arbeitsgruppe Interpol betreffend Verletzungen gegen minderj\u00e4hrige Opfer\" t\u00e4tig. Diese Arbeitsgruppe hat vor allem Ausbildungsseminare organisiert und mitgeholfen, einen praktischen F\u00fchrer f\u00fcr Polizisten auszuarbeiten, die beauftragt sind, F\u00e4lle zu untersuchen, bei denen die Opfer Kinder sind.</p><p>- Am 1. Januar 1998 hat sich die Zentralstelle f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung des Menschenhandels neu in Form einer Einheit f\u00fcr Kriminalanalyse organisiert. Infolge einer noch beschr\u00e4nkten Kapazit\u00e4t musste sie sich bei der Festlegung ihrer Aktivit\u00e4ten auf bestimmte Aufgabenbereiche beschr\u00e4nken. Dies ist der Grund, weshalb sie in Anbetracht der Wichtigkeit des Ph\u00e4nomens in unserem Land ihre Aktivit\u00e4ten auf die Bereiche P\u00e4dophilie, Kindersextourismus, harte Pornographie (auch solche mit Kindern) und die Prostitution fokussiert hat. Heute sind in der erw\u00e4hnten Einheit f\u00fcr Kriminalanalyse drei Vollzeitangestellte besch\u00e4ftigt. Diese bearbeiten die Informationen, die in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich liegen, und koordinieren interkantonale sowie internationale Ermittlungen.</p><p>- Ebenfalls am 1. Januar 1998 wurde im BAP im Rahmen eines Pilotversuchs eine so genannte \"Fachstelle f\u00fcr Internet-Monitoring\" eingerichtet. Die von dieser Fachstelle gesammelten Erfahrungen machten deutlich, dass es sich bei der systematischen gerichtspolizeilichen Verfolgung des kriminellen Missbrauchs elektronischer Kommunikationsmittel um eine \u00e4usserst anspruchsvolle und personalintensive Aufgabe handelt. Die von den Kantonen w\u00e4hrend des Pilotversuchs begehrten Dienstleistungen zur definitiven Sicherstellung von beschlagnahmtem Beweismaterial und zur \u00dcberwindung der von den einschl\u00e4gigen kriminellen Kreisen verwendeten elektronischen Abwehrmassnahmen (wie Verschl\u00fcsselungen oder Viren) erwiesen sich als aufw\u00e4ndig. Auch nahm die Sichtung der grossen Anzahl von privaten Anzeigen, die sich zu einem hohen Prozentsatz auf strafrechtlich nicht relevante Informationen im Netz beziehen, und die Lokalisierung der Anbieter von strafbaren Angeboten sehr viel Zeit in Anspruch, was letztlich dazu gef\u00fchrt hat, dass die T\u00e4tigkeit der Fachstelle im Sinne einer nationalen Anlaufstelle am 17. Dezember 1999 vor\u00fcbergehend eingestellt werden musste. Gerade in dem von den Missbr\u00e4uchen des Internets besonders stark betroffenen Kriminalit\u00e4tsbereich der sexuellen Ausbeutung von Kindern, der grunds\u00e4tzlich in die Strafverfolgungszust\u00e4ndigkeit der Kantone f\u00e4llt, erweisen sich die zurzeit noch fehlenden M\u00f6glichkeiten der Unterst\u00fctzung der Kantone durch den Bund freilich als unbefriedigend. Aus diesem Grund ist zurzeit eine nationale Arbeitsgruppe unter der Leitung des BAP - der Vertreter von verschiedenen kantonalen Polizeigremien und solche der Konferenz der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der Schweiz angeh\u00f6ren - daran, nach geeigneten Kooperationsmodellen zwischen Bund und Kantonen zu suchen. Sobald L\u00f6sungen gefunden sind, welche nicht nur kurz-, sondern auch mittelfristig f\u00fcr eine professionelle Ahndung von Missbr\u00e4uchen des Internets und anderer elektronischer Kommunikationsmittel Gew\u00e4hr bieten, beabsichtigt das BAP, die bis anhin lediglich f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines zeitlich begrenzten Pilotversuchs konzipierte \"Fachstelle f\u00fcr Internet-Monitoring\" mit den f\u00fcr einen Vollbetrieb erforderlichen Mitteln auszustatten.</p><p>- Der Entwurf zur \u00c4nderung des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches wurde bereits dem St\u00e4nderat unterbreitet. Gegenw\u00e4rtig wird er in der Rechtskommission des Nationalrates diskutiert. Artikel\u00a05 dieses Gesetzentwurfes betreffend Sexualstraftaten gegen Unm\u00fcndige im Ausland ist neu. Damit wird die Grundlage geschaffen, dass k\u00fcnftig in der Schweiz ohne R\u00fccksicht auf das ausl\u00e4ndische Recht gegen Personen vorgegangen werden kann, die im Ausland schwere Sexualdelikte gegen Unm\u00fcndige begangen haben. F\u00fcr solche Straftaten soll auf das Erfordernis der beidseitigen Strafbarkeit und die Ber\u00fccksichtigung des gegebenenfalls milderen Rechtes des Begehungsortes verzichtet werden. Der T\u00e4ter wird \u00fcberdies verfolgt, ganz gleich welcher Nationalit\u00e4t er ist. Erforderlich ist nur, dass er sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird (Botschaft vom 21. September 1998 zur \u00c4nderung des Schweizerischen Strafgestzbuches - Allgemeine Bestimmungen, Einf\u00fchrung und Anwendung des Gesetzes - und des Milit\u00e4rstrafgesetzes sowie zu einem Bundesgesetz \u00fcber das Jugendstrafrecht, BBl 1999 1993ff., Entscheid vom 14. Dezember 1999 des St\u00e4nderates, AB 1999 S 1109).</p><p>- Eine Revision des Opferhilfegesetzes bildet eine weitere Massnahme im Kampf gegen die P\u00e4dophilie, indem sie den Schutz von Opfern unter sechzehn Jahren verbessert. Die psychische Belastung des Verfahrens soll f\u00fcr Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, m\u00f6glichst gering gehalten werden. M\u00fcssen Kinder als Zeugen oder Privatkl\u00e4ger einvernommen werden, sollen in allen Kantonen gewisse Mindestregeln eingehalten werden (aufgrund der Parlamentarischen Initiative Goll 94.441, Sexuelle Ausbeutung von Kindern. Verbesserter Schutz, soll das Opferhilfegesetz in diesem Sinne ge\u00e4ndert werden).</p><p>- Eine weitere Massnahme zur Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexueller Ausbeutung stellt die vorliegende \u00c4nderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Milit\u00e4rstrafgesetzes dar (strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrit\u00e4t, Verj\u00e4hrung bei Sexualdelikten an Kindern und Verbot des Besitzes harter Pornographie).</p><p>- Auf internationaler Ebene gilt es noch, die Verabschiedung des Fakultativprotokolls zum \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechte des Kindes von 1989 durch die Uno-Generalversammlung am 25. Mai 2000 hervorzuheben. Dieses Protokoll betrifft den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie. Es tr\u00e4gt bei zur internationalen Rechtsharmonisierung und zur internationalen Kooperation in der Strafverfolgung im Bereich des Schutzes von Kindern vor sexueller und \u00f6konomischer Ausbeutung. Die Schweiz wird dieses Fakultativprotokoll anl\u00e4sslich des Millenniumgipfels vom 5. bis zum 8. September 2000 in New York unterzeichnen.</p><p>Was die CD-Rom betrifft, die einen p\u00e4dophilen Inhalt aufweist und uns vom Internationalen Komitee f\u00fcr die W\u00fcrde der Kinder zugesandt wurde, wurde diese seit Empfang Gegenstand einer tiefgehenden Untersuchung seitens der zust\u00e4ndigen Fachstelle des BAP. Eine Kopie wurde unverz\u00fcglich den betroffenen kantonalen Beh\u00f6rden, an Interpol und an Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Auslandes gesandt. Das Ziel war, durch den Vergleich von Quellen sowohl die Opfer als auch die P\u00e4dophilen zu erkennen. Bis heute jedoch konnte kein juristisch relevanter Sachverhalt eruiert werden, der die Einleitung einer Strafuntersuchung in der Schweiz rechtfertigen w\u00fcrde. Ausserdem stammen 90 Prozent der Bilder aus den Siebzigerjahren und sind aus Pornoheften \u00fcbernommen bzw. digitalisiert worden. Trotzdem steht das BAP in dieser Sache mit den zust\u00e4ndigen verfahrensf\u00fchrenden Beh\u00f6rden in den Niederlanden weiterhin in Kontakt.</p><p>Infolge der Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht \"Misshandelte Kinder in der Schweiz\" hat die Zentralstelle f\u00fcr Familienfragen (ZFF) des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherungen seit 1996 gewisse Koordinationsfunktionen im Bereich des Schutzes von Kindern \u00fcbernommen. Besonders hervorzuheben ist die Unterst\u00fctzung einer umfassenden, noch laufenden Untersuchung, deren Ziel die Ausarbeitung eines Globalkonzepts zur Verh\u00fctung von Misshandlungen und sexuellem Missbrauch ist. 1999 wurde ebenfalls die Unterst\u00fctzung einer Studie \u00fcber die (sexuelle) Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Bereich des Sports in der Schweiz vereinbart, die besonders verschiedene Projekte bez\u00fcglich der Vorbeugung von sexuellem Missbrauch ausgel\u00f6st hat. Die ZFF gew\u00e4hrt auch eine j\u00e4hrliche Subvention f\u00fcr die \"arge kipro/ECPAT Schweiz\" (Arbeitsgemeinschaft gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern) und hat eine Studie zu diesem Thema, die im M\u00e4rz 1999 publiziert wurde, mitfinanziert. Diese Arbeitsgemeinschaft sieht vor, in K\u00fcrze ein neues Forschungsprojekt \u00fcber die Prostitution von Minderj\u00e4hrigen in der italienischen Schweiz zu lancieren und in diesem Zusammenhang im Jahre 2001 ein Kolloquium zu organisieren. Die ZFF beabsichtigt, dieses Projekt teilweise zu unterst\u00fctzen. Andererseits leistet die ZFF finanzielle Unterst\u00fctzung der Telefonlinie 147, einer Telefonhilfe f\u00fcr Kinder und Jugendliche.</p><p>Schlussendlich ist daran zu erinnern, dass das BAP, das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit und das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen ihre Zusammenarbeit intensiviert haben, damit Swissair Ende des Jahres 2000 auf einigen ihrer Fl\u00fcge ein Video zur Verh\u00fctung des Sexualtourismus verteilen wird, worin ausdr\u00fccklich auf die Verfolgung in der Schweiz der im Ausland begangenen Sexualdelikte hingewiesen wird.</p><p>Zusammenfassend sei hervorgehoben, dass die Kantone zust\u00e4ndig sind, P\u00e4dophiliesachverhalte zu verfolgen. Trotzdem spielt der Bund wegen des h\u00e4ufig internationalen Charakters dieser Deliktskategorie eine sehr wichtige Rolle (Analyse, Koordination zwischen den Kantonen und dem Ausland, Bereitstellen von technischen Experten usw.). Die hohe Zahl der laufenden Projekte bezeugt den Willen des Bundesrates, seine zentrale Funktion in der Bek\u00e4mpfung der P\u00e4dophilie zu verst\u00e4rken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(967593600000)\/","SubmittedBy":"Tillmanns Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(985046400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712739113980)\/","SubmissionDate":"\/Date(960163200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4603,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}