{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003299,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003299,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3299","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bilaterale Vertr\u00e4ge. Massnahmen zugunsten des Kantons Tessin","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 21. Mai 2000 haben das Schweizervolk und fast alle Kantone mit einer grossen Mehrheit die bilateralen Vertr\u00e4ge, die der Bundesrat mit der Europ\u00e4ischen Union (EU) ausgehandelt hat, gutgeheissen. Im Kanton Tessin wurden diese Vertr\u00e4ge allerdings mit 57 Prozent verworfen, obwohl drei der vier wichtigen Parteien wie auch die Arbeitgeberorganisationen und die Gewerkschaften f\u00fcr diese Vorlage eingetreten waren.</p><p>Dieser Ausgang hat die restliche Schweiz \u00fcberrascht. Er l\u00e4sst sich aber durch die konkreten Sorgen der Bev\u00f6lkerung eines Grenzkantons erkl\u00e4ren, der in einer ganz besonderen und in Bezug auf die anderen Kantone v\u00f6llig unterschiedlichen Lage ist. Schon im Sommer 1999 hat der Tessiner Staatsrat den Bundesrat auf die besondere Situation hingewiesen, die im Tessin durch die bilateralen Vertr\u00e4ge, namentlich durch das Landverkehrsabkommen und das Abkommen \u00fcber den freien Personenverkehr, entsteht. Das erste wirkt sich im Tessin aus offensichtlichen geographischen Gr\u00fcnden besonders aus, das zweite vor allem, weil das Tessin an eine italienische Region, die Lombardei, grenzt, deren Wirtschaft sich \u00e4usserst dynamisch entwickelt, die aber in verschiedenen Sektoren L\u00f6hne bezahlt, die um bis zu 40 Prozent unter denjenigen im Tessin liegen, die wiederum 15 bis 20 Prozent unter dem schweizerischen Mittel liegen. Diese Tatsache, die zu einem weiteren Druck auf die L\u00f6hne und damit zu neuen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt f\u00fchren k\u00f6nnte, wird unseres Erachtens n\u00f6rdlich der Alpen und in Bundesbern ungen\u00fcgend wahrgenommen. </p><p>Trotz des Treffens zwischen der Tessiner Regierung und dem Bundesrat wurden weder diese Hinweise ber\u00fccksichtigt noch Massnahmen zugunsten des Tessins getroffen, dies auch, weil der Bund keine regionalen Ausnahmen zu seiner Politik statuieren will. Nach Auffassung der Tessiner Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollte der Bundesrat aber aufgrund der grossen Sorgen, die im Tessin im Anschluss an den 21. Mai 2000 entstanden, seine Haltung zu den Vorschl\u00e4gen der Tessiner Regierung neu \u00fcberdenken. Wenn auch in der Regel Sondermassnahmen zugunsten einer einzigen Region vermieden werden, so muss nun die landesweite Solidarit\u00e4t spielen und ber\u00fccksichtigen, dass es sich hier um eine ausserordentliche Situation handelt.</p><p>Der Bundesrat hat ein erstes positives Zeichen gesetzt, indem er die Verl\u00e4ngerung des Bonny-Beschlusses um weitere f\u00fcnf Jahre beantragt hat. Die Tessiner Deputation sch\u00e4tzt das sehr, glaubt aber, das reiche nicht aus, auch weil die zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel sehr begrenzt sind. Weitere Massnahmen, wie sie die Tessiner Regierung vorgeschlagen hat oder in anderen Vorst\u00f6ssen verlangt wurden, m\u00fcssen ergriffen werden, um die Risiken des Tessins in Bezug auf den Schwerverkehr und den Arbeitsmarkt zu minimieren.</p><p>Deshalb m\u00f6chte ich im Namen der Tessiner Deputation vom Bundesrat wissen, ob er bereit ist:</p><p>1. die Regionalpolitik des Bundes zu \u00fcberdenken und neu zu definieren und dabei die spezifischen Probleme, welche die bilateralen Vertr\u00e4ge f\u00fcr die Grenzregionen mit sich bringen, zu ber\u00fccksichtigen;</p><p>2. im neuen Finanzausgleich und bei der Umstrukturierung der Bundesbetriebe (Swisscom, Post, SBB) den Bed\u00fcrfnissen der Randregionen, namentlich des Tessins, angemessen Rechnung zu tragen;</p><p>3. die Vorschl\u00e4ge, die der Tessiner Staatsrat seinerzeit vorgebracht hat, noch einmal zu pr\u00fcfen und dem Parlament entsprechende Vorschl\u00e4ge zu unterbreiten, namentlich f\u00fcr die Schaffung und die Finanzierung einer Stelle zur Beobachtung der korrekten Umsetzung der bilateralen Vertr\u00e4ge in den EU-Staaten und von deren Auswirkungen auf die Schweiz und die Grenzregionen;</p><p>4. mit gezielten Massnahmen, wie Strukturanpassungskrediten, Wirtschaftsf\u00f6rderungsmassnahmen, Krediten f\u00fcr Massnahmen zugunsten des Arbeitsmarktes, Besch\u00e4ftigungslage und Strukturanpassungen in der Wirtschaft zu unterst\u00fctzen;</p><p>5. die Schaffung eines integrierten Systems zur F\u00fchrung der Lastwagenlawine am \"S\u00fcdportal\" der Schweiz, das auf den Hauptachsen Staus verhindern und Alternativl\u00f6sungen f\u00fcr den G\u00fcterverkehr Nord-S\u00fcd f\u00f6rdern soll, zu finanzieren;</p><p>6. die Projektierung bedeutender Strukturarbeiten, insbesondere am Eisenbahntunnel des Monte Ceneri, und den Weiterbau an der Eisenbahnstrecke gegen S\u00fcden auf der Linie Como-Chiasso voranzutreiben und somit deren Realisierung in den festgelegten Fristen sicherzustellen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat die Neuorientierung der Regionalpolitik in seiner Botschaft vom 28. Februar 1996 umschrieben. Die Grenzregionen sind darin (neben den Berggebieten, St\u00e4dten und Agglomerationen) als Gebiete erw\u00e4hnt, die bei der Umsetzung im Auge zu behalten sind. Dabei standen allerdings weniger Bedrohungsszenarien als vielmehr jene Chancen und Synergien im Vordergrund, welche sich diese Gebiete durch die Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn erschliessen k\u00f6nnen. Mit Interreg II (1995-1999) und Interreg III (2000-2006) werden konkrete grenz\u00fcberschreitende, regionale Projekte vom Bund gef\u00f6rdert. Im Gegensatz zu anderen Grenzregionen, wo f\u00fcr beide Seiten der Grenzen interessante und zukunftstr\u00e4chtige Projekte entstanden, wurde dieses Instrument von der Tessiner Wirtschaft allerdings kaum genutzt.</p><p>Einem grossen Teil der Grenzgebiete und so auch den Regionen im Kanton Tessin stehen zudem F\u00f6rderungsinstrumente des Bundes zur Verf\u00fcgung, welche diese Gebiete in ihrer Strukturanpassung unterst\u00fctzen. Dazu geh\u00f6ren das Bundesgesetz \u00fcber Investitionshilfe f\u00fcr Berggebiete, der Bundesbeschluss \u00fcber die Unterst\u00fctzung des Strukturwandels im l\u00e4ndlichen Raum sowie der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete.</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat derzeit keine Notwendigkeit, diese Grundausrichtung der Regionalpolitik zu \u00e4ndern und mit weiteren Instrumenten anzureichern.</p><p>2. Der bundesstaatliche Finanzausgleich ist ein ganzheitliches Werk, das aus verschiedenen aufeinander abzustimmenden Massnahmen besteht. Soll das Ganze dabei nicht nur funktionst\u00fcchtig, sondern auch noch transparent sein bzw. gegen\u00fcber dem heutigen System an Transparenz gewinnen, bleibt f\u00fcr Sonderl\u00f6sungen kein Platz. Der Finanzausgleich ist f\u00fcr alle 26 Kantone, unter Inkaufnahme einer gewissen Vernachl\u00e4ssigung ihrer ganz spezifischen Besonderheiten, nach einem einheitlichen Regime abzuwickeln. Solchen Besonderheiten kann in den Sektoralpolitiken gezielter Rechnung getragen werden.</p><p>Die Kantone sind in das Projekt \"Neuer Finanzausgleich\" eingebunden; sie sind dabei gleichberechtigte Projektpartner des Bundes. Koordiniert wird die Einflussnahme der Kantone im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen, die als Mittr\u00e4gerin des Vorhabens auf Projektstufe zweifellos bestens in der Lage ist, die Interessen bestimmter Kantonsgruppen wahrzunehmen.</p><p>Die finanzielle Bilanz s\u00e4mtlicher Massnahmen des neuen Finanzausgleiches wird f\u00fcr den Kanton Tessin mit grosser Wahrscheinlichkeit positiv ausfallen. Gerade dieser Kanton d\u00fcrfte von verschiedenen aufgrund der Vernehmlassung unumg\u00e4nglichen Nachbesserungen profitieren. Der neue Finanzausgleich wird die Lage des Kantons Tessin nicht verschlechtern, sondern wahrscheinlich verbessern.</p><p>Die Swisscom, die Post und die SBB m\u00fcssen - wenn sie wettbewerbsf\u00e4hig bleiben wollen - Umstrukturierungen durchf\u00fchren und sich auf die ver\u00e4nderten Bed\u00fcrfnisse des Marktes ausrichten. Dabei tragen sie im Rahmen des betriebswirtschaftlich Vertretbaren den Bed\u00fcrfnissen der Randregionen selbstverst\u00e4ndlich Rechnung. Es k\u00f6nnte jedoch weder im Interesse der drei Unternehmungen noch der Randregionen liegen, wenn k\u00fcnstlich Arbeitspl\u00e4tze aufrechterhalten w\u00fcrden, die weder technologisch notwendig noch betriebswirtschaftlich sinnvoll sind. Da einzelne Kantone - darunter der Kanton Tessin - von den Umstrukturierungen von SBB, Post und Swisscom jedoch \u00fcberproportional betroffen sind, hat der Bundesrat am 23. August 2000 beschlossen, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten einen Kredit von 80 Millionen Franken zur Verst\u00e4rkung regionalpolitischer Massnahmen zu beantragen. Die Vorsteherinnen und Vorsteher der kantonalen Volkswirtschaftsdirektionen sind \u00fcber den Aktionsplan informiert und werden f\u00fcr die Umsetzung die Hauptverantwortung tragen. </p><p>3. Die Pflicht zur Umsetzung der Vertr\u00e4ge obliegt den Vertragsparteien. Falls ein im Tessin niedergelassener Wirtschaftsteilnehmer durch eine nicht korrekte Anwendung der bilateralen Abkommen seitens eines Mitgliedstaates der EU benachteiligt wird, m\u00fcsste sich dieser direkt an jene Beh\u00f6rde wenden, welche das Abkommen nicht korrekt anwendet. Sollte ein solches Vorgehen keine Wirkung erzielen, k\u00f6nnten die Bundesbeh\u00f6rden eingeschaltet werden, damit diese auf der entsprechenden Ebene intervenieren.</p><p>Bei der vorgesehenen Schaffung eines Verkehrsobservatoriums oder bei den im Rahmen der flankierenden Massnahmen \"Freiz\u00fcgigkeit von Personen\" t\u00e4tig werdenden tripartiten Kommissionen handelt es sich um Massnahmen, die weniger die Umsetzung der Vertragspflichten als vielmehr eine Beobachtung ihrer Wirkung auf die entsprechenden Marktsegmente bezwecken. </p><p>\u00dcber die m\u00f6glichen Auswirkungen der Umsetzung der bilateralen Vertr\u00e4ge auf die Arbeitsm\u00e4rkte der Grenzregionen (beispielsweise Ver\u00e4nderung der Lohnstruktur und des Lohnniveaus sowie der Branchenstruktur aufgrund der \u00c4nderung der Qualifikationsstruktur der ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4fte) besteht zurzeit noch eine Informationsl\u00fccke. Die Einrichtung eines Arbeitsmarktobservatoriums und die Ausarbeitung eines regionalen Arbeitsmarktmodells auf Bundesebene zwecks \"monitoring\" der Besch\u00e4ftigungs- und Lohnentwicklung wird gegenw\u00e4rtig gepr\u00fcft. Das Seco erarbeitet zurzeit ein Pr\u00fcfsystem zur \u00dcberwachung der regionalen Arbeitsm\u00e4rkte. Gest\u00fctzt darauf wird es im Falle einer raschen Zunahme oder einer deutlich \u00fcberdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit den betroffenen Kantonen entsprechende Hinweise erteilen, so dass allenfalls geeignete Massnahmen eingeleitet werden k\u00f6nnen. Zudem scheint es sinnvoll, auch die Erfahrungen, welche mit den tripartiten Kommissionen gemacht werden, abzuwarten.</p><p>Im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) hat das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement ausserdem eine neue Vereinbarung mit den Kantonen \u00fcber die Leistungserbringung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und die kantonalen Amtsstellen abgeschlossen. Es ist dabei vorgesehen, die Wirkungen der eingesetzten arbeitsmarktlichen Massnahmen laufend auf regionaler Ebene zu \u00fcberwachen. </p><p>4. Es fehlen detaillierte Analysen zum strukturellen Anpassungsbedarf der verschiedenen Regionen und insbesondere der Grenzregionen in der Schweiz. Die \"International Benchmark Reports\" (1998 und 2000) untersuchen lediglich die regionale Leistungsf\u00e4higkeit und Attraktivit\u00e4t von Grossregionen.</p><p>Die besch\u00e4ftigungspolitische Lage des Kantons Tessin erweist sich tats\u00e4chlich als ausserordentlich. Auch bez\u00fcglich der Arbeitslosigkeit besteht gest\u00fctzt auf eine Analyse nach sechzehn Arbeitsmarktgebieten insbesondere im Sopraceneri eine besondere Lage. Es d\u00fcrften dabei vorwiegend \u00e4ltere Arbeitnehmer von Restrukturierungsmassnahmen betroffen sein. Das in der Antwort zu Frage 2 erw\u00e4hnte Massnahmenpaket des Bundesrates vom 23. August 2000 wird den Kanton Tessin bei Projekten zur St\u00e4rkung der Wertsch\u00f6pfungskraft subsidi\u00e4r unterst\u00fctzen. Ausserdem leisten die Swisscom, die SBB und die Post einen namhaften Beitrag zur L\u00f6sungsfindung f\u00fcr die betroffenen Mitarbeiter (Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen, Unterst\u00fctzung von Firmengr\u00fcndungen, externe und interne Stellenvermittlung).</p><p>Im Rahmen des Avig wird die Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen im prim\u00e4ren Arbeitsmarkt nicht direkt gef\u00f6rdert. Es unterst\u00fctzt allerdings die strukturelle Anpassung mit Weiterbildungs- und vor allem Umschulungsmassnahmen sowie Ausbildungszusch\u00fcssen f\u00fcr Stellensuchende (etwa EDV-Kurse, Sprachkurse, Kurse im Gesundheitsbereich f\u00fcr einen eventuellen Einstieg in Dienstleistungen f\u00fcr die Stellensuchenden aus der Industrie). Es obliegt daher dem Kanton Tessin, die gem\u00e4ss Avig vorgesehenen Massnahmen gezielt einzusetzen und wenn n\u00f6tig zu intensivieren. </p><p>5. Gem\u00e4ss Verkehrsverlagerungsgesetz (Art. 6) wird im Strassenverkehrsgesetz (SVG) ein Artikel\u00a053a eingef\u00fcgt. Dieser r\u00e4umt dem Bund erstmals eine Verkehrslenkungskompetenz ein. Sie gestattet dem Bundesrat, zur Sicherstellung der Ziele des Verkehrsverlagerungsgesetzes und im Sinne eines sicheren und fl\u00fcssigen Transitverkehrs durch die Alpen, Verkehrslenkungsmassnahmen f\u00fcr die schweren Motorwagen zum G\u00fctertransport vorzusehen. Um diese Massnahmen zu konkretisieren, hat das UVEK das Projekt Velenk lanciert. Im Rahmen dieses Projektes sollen einerseits eine nationale Verkehrslenkzentrale errichtet und andererseits eine Liste mit vorbehaltenen Entschl\u00fcssen erarbeitet werden. In die Projektorganisation sind die Kantone einbezogen. In einer ersten Phase werden vor allem jene Situationen behandelt, bei denen der Verkehr zum Erliegen kommt (z. B. Sperrung des Gotthardtunnels). In einer sp\u00e4teren Phase sollen generell auch andere Stausituationen einbezogen werden.</p><p>Um die Wirksamkeit und die Effizienz der Verkehrslenkungsmassnahmen zu gew\u00e4hrleisten, beteiligt sich die Schweiz weiter an entsprechenden Projekten mit den benachbarten Staaten. Zurzeit sind Abkl\u00e4rungen im Gange, inwieweit Verkehrslenkungssysteme - oder Teile davon - mitfinanziert werden k\u00f6nnen, die zwecks besserer modaler Lenkung des Verkehrs in Richtung Schweiz im Ausland errichtet werden.</p><p>Mit dem Ausbau des Schienennetzes und dem Verlagerungspaket soll der G\u00fcterverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagert und damit der Stauproblematik entgegengewirkt werden.</p><p>6. Der Monte-Ceneri-Basistunnel (CBT) ist Teil der zweiten Phase des Neat-Projektes. Seine Realisierung ist ab 2006 vorgesehen. Die Finanzierung ist innerhalb des neuen Neat-Gesamtkredites vom 8. Dezember 1999 gesichert. Zurzeit sind in diesem Gesamtpaket die Kredite der zweiten Phase noch gesperrt; das Parlament muss sie zu gegebener Zeit freigeben. </p><p>Die Planungs- und Projektierungsarbeiten kommen planm\u00e4ssig, entsprechend den Bundesbeschl\u00fcssen voran. Zurzeit befindet sich das Projekt des CBT im Hinblick auf den Entscheid \u00fcber das Tunnelsystem (Doppelspur- oder zwei Einspurr\u00f6hren) in Bearbeitung. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Fr\u00fchjahr 2001 dar\u00fcber entscheiden.</p><p>Der Kanton Tessin, der Ersteller (Alptransit Gotthard AG) und die SBB AG streben an, den Termin f\u00fcr die Inbetriebsetzung des CBT jenem des Gotthard-Basistunnels (2012) anzun\u00e4hern. Zu diesem Zweck sind Pr\u00fcfungen der finanziellen und rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf die geltenden Bundesbeschl\u00fcsse im Gang. Die laufenden Untersuchungen und Optimierungen - in die auch die Anliegen der Region einfliessen - sollen aufzeigen, in welchem Ausmass vorgezogene Arbeiten oder eine Verk\u00fcrzung des Bauprogrammes m\u00f6glich sind.</p><p>Betreffend die Weiterf\u00fchrung der Neat s\u00fcdlich von Lugano werden zurzeit die technischen Grundlagen f\u00fcr die Evaluation der vier zur Auswahl stehenden Varianten aufgearbeitet. F\u00fcr den Bundesrat ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen, ob die Strecke dereinst \u00fcber Chiasso-Como oder Varese gef\u00fchrt werden soll. Im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten strebt er jedoch eine bed\u00fcrfnisgerechte Realisierung - entsprechend der Entwicklung der Nachfrage - an. Erste Gespr\u00e4che mit dem italienischen Verkehrsministerium sind f\u00fcr den kommenden Herbst geplant.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(968803200000)\/","SubmittedBy":"Pelli Fulvio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(991699200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779235445467)\/","SubmissionDate":"\/Date(961372800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4603,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}