{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003304,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003304,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3304","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Exportrisikogarantie f\u00fcr Grossprojekte in Indonesien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass die von der Exportrisikogarantie (ERG) gedeckten Engagements der ABB in Indonesien in grossem Umfang in Umgehung der \u00f6ffentlichen Ausschreibung zustande kamen und teilweise massiv \u00fcberteuert waren?</p><p>2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass die Erteilung von Exportrisikogarantien gegen\u00fcber schweizerischen Firmen, die ihre Auftr\u00e4ge mittels Gew\u00e4hrung finanzieller Vorteile an Regierungsmitglieder oder Beamte oder in Umgehung von WTO-Richtlinien einholen, den Grunds\u00e4tzen der schweizerischen Aussenpolitik (\"good governance\" und Bek\u00e4mpfung der Korruption) widersprechen?</p><p>3. Welche Kosten hat die Indonesien-Krise f\u00fcr die ERG - z. B. durch die Beanspruchung von Garantien oder durch die Bildung von zus\u00e4tzlichen R\u00fcckstellungen - bisher verursacht?</p><p>4. Welche Haltung nimmt das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten, welches die \"good governance\" in Indonesien f\u00f6rdert, in der Frage m\u00f6glicherweise korrupter ERG-Projekte in diesem Land ein?</p><p>5. Gem\u00e4ss Artikel\u00a09 des ERG-Gesetzes sind die Exporteure \"verpflichtet, die zur Beurteilung des Gesch\u00e4ftes n\u00f6tigen Angaben zu liefern\". Erhielt die ERG im Fall der Indonesien-Gesch\u00e4fte von den Exporteuren irgendwelche Hinweise auf das Vorliegen von Korruption? Muss die ERG Schadensf\u00e4lle \u00fcbernehmen, die eintreten k\u00f6nnten, weil Indonesien die Bezahlung von Bestechungsgeldern belegen kann, wenn sie zuvor von den Exporteuren unzureichend informiert wurde?</p><p>6. Wie gedenkt er Schadensf\u00e4lle im Bereich der ERG aus Auftr\u00e4gen, die durch vertragswidrige Schmiergelder zustande kamen, k\u00fcnftig zu behandeln?</p>","ReasonText":"<p>W\u00e4hrend der Suharto-\u00c4ra (1965-1998) z\u00e4hlte Indonesien zu den wichtigsten Empf\u00e4ngerstaaten offizieller Exportrisikogarantien. Ende 1997 betrug das Engagement der schweizerischen Exportrisikogarantie (ERG) in diesem Land 1,098 Milliarden Franken. Damit nahm Indonesien den ersten Platz unter den Empf\u00e4ngerstaaten der ERG ein. Der gr\u00f6sste Anteil des ERG-Engagements entf\u00e4llt auf drei thermische Kraftwerke. 1992 gew\u00e4hrte die ERG der ABB eine Garantie f\u00fcr das Tanjung-Priok-Projekt, ein Gaskraftwerk von 1180 Megawatt im Hafen von Jakarta. 1994 garantierte die ERG das Muara-Tawar-Projekt, ebenfalls ein thermisches Kraftwerk der Firma ABB mit einer Kapazit\u00e4t von 1090 Megawatt. 1996 deckte die ERG der ABB f\u00fcr das Sengkag-Projekt, ein Gaskraftwerk von 135 Megawatt, einen Auftrag von 115 Millionen Dollar ab.</p><p>Unter dem Suharto-Regime galt Indonesien als \u00fcberaus korrupt. 1998 legte eine Arbeitsgruppe der Weltbank eine Studie \u00fcber die Ausmasse und die Mechanismen der Korruption in Indonesien vor. Darin kam sie zum Schluss, dass f\u00fcr gr\u00f6ssere Projekte systematisch und ausnahmslos geschmiert wurde, und dass 20 bis 30 Prozent des indonesischen Entwicklungsbudgets zweckentfremdet wurden. Bei der Auftragserteilung wurde in vielen F\u00e4llen auf die \u00f6ffentliche Ausschreibung verzichtet.</p><p>Nach dem Regierungswechsel in Indonesien wurde eine Untersuchung der Vertr\u00e4ge auf Korruption und Vetternwirtschaft angek\u00fcndigt, und die Strompreise wurden als Folge der ostasiatischen Finanzkrise vom staatlichen Elektrizit\u00e4tswerk gesenkt. Den Produzenten wurden die geschuldeten Betr\u00e4ge nur noch partiell bezahlt. In der Folge stellten sich die westlichen Regierungen alsbald hinter ihre privaten Kraftwerkbetreiber bzw. hinter ihre Exportfinanzierungsagenturen und setzten die indonesische Regierung unter Druck, indem sie ihr mit dem R\u00fcckgang ausl\u00e4ndischer Investitionen drohten. An der Aus\u00fcbung des diplomatischen Drucks beteiligt sich auch die ERG.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die im Vorstoss zum Ausdruck kommenden Anliegen, \"good governance\" zu unterst\u00fctzen, gegen die Bestechung ausl\u00e4ndischer Amtstr\u00e4ger anzugehen und bestehenden WTO-Verpflichtungen Nachachtung zu verschaffen. Aus Gr\u00fcnden der Effektivit\u00e4t und Effizienz h\u00e4lt er daf\u00fcr, jedes dieser Ziele in erster Linie mit den jeweils dazu bestehenden spezifischen Instrumenten zu verfolgen. Soweit bei der Realisierung von binnen- und aussenpolitischen sowie binnen- und aussenwirtschaftspolitischen Zielen Friktionen mit Politiken in anderen dieser Zielbereiche entstehen, werden sie im Hinblick auf den Entscheid sichtbar gemacht, gewichtet und schliesslich gegeneinander abgewogen.</p><p>Gesetzlicher Auftrag der ERG ist die Schaffung und der Erhalt von Arbeitspl\u00e4tzen in der Schweiz und die F\u00f6rderung des Aussenhandels nach einem von ihren Nutzniessern in der Exportindustrie finanzierten eigenwirtschaftlichen Konzept. Im Sinne der Koh\u00e4renzbestrebungen von Aussenpolitik und Aussenwirtschaftspolitik versteht es sich, dass die ERG aussenpolitische Ziele in Bereichen wie Entwicklung, Menschenrechte, Demokratie, friedlichem Zusammenleben der V\u00f6lker und Umwelt in Betracht zieht, soweit sie mit ihnen bei ihren Gesch\u00e4ften in Ber\u00fchrung kommt. Zur unmittelbaren Realisierung dieser aussenpolitischen Ziele ist die ERG jedoch weniger geeignet: die schweizerischen Exporteure stehen in der Regel im Wettbewerb zu Konkurrenten aus Drittl\u00e4ndern, und die ERG hat keine Vertragsbeziehung zum K\u00e4ufer oder K\u00e4uferland mit den entsprechenden Einwirkungsm\u00f6glichkeiten. Jedoch tragen bilaterale Wirtschaftsbeziehungen und die pers\u00f6nlichen Kontakte im Rahmen von Ausfuhrgesch\u00e4ften mit dem damit verbundenen Dialog und Gedankenaustausch langfristig per se bereits zur F\u00f6rderung aussenpolitischer Ziele bei. Zur Beurteilung allf\u00e4lliger Nebenwirkungen seiner Ausfuhren hat ein Exporteur je nach Importland, Sektor und Betrag des Ausfuhrvertrages neben dem \u00fcblichen Gesuchsformular noch je einen Fragebogen zu entwicklungspolitischen Aspekten oder Umweltauswirkungen zu vervollst\u00e4ndigen. Dies trotz den Bestrebungen auch aufseiten der ERG, die Wirtschaft, namentlich auch KMU, von administrativen Belastungen zu erleichtern. Nach dem Inkrafttreten des revidierten Korruptionsstrafrechtes am 1. Mai 2000 nimmt der Exporteur auch ausdr\u00fccklich davon Kenntnis, dass die Erteilung und G\u00fcltigkeit einer Garantie von der Einhaltung der Gesetzesvorschriften abh\u00e4ngig ist, insbesondere auch der Bestimmungen des Strafgesetzbuches \u00fcber die Bestechung ausl\u00e4ndischer Amtstr\u00e4ger.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Soweit die angesprochenen Grossprojekte staatliche indonesische Gesellschaften zum K\u00e4ufer hatten, erfolgte der Zuschlag nach den Angaben der Exporteure gegen\u00fcber der ERG im Rahmen einer Ausschreibung oder eines direkten Anschlussauftrages dazu. Projekte mit privaten Abnehmern wurden nach deren Regeln abgeschlossen. Informationen, wonach die Vertr\u00e4ge wie im Vorstoss geltend gemacht \"massiv \u00fcberteuert waren\", liegen nicht vor.</p><p>2. Der Bundesrat verurteilt die Bestechung ausl\u00e4ndischer Amtstr\u00e4ger. Dies kommt in dem am 1. Mai 2000 in Kraft getretenen versch\u00e4rften Korruptionsstrafrecht zum Ausdruck. Die neuen Bestimmungen gelten auch f\u00fcr ERG-versicherte Ausfuhrvertr\u00e4ge. Die Vergabe staatlicher Auftr\u00e4ge nach den Regeln des WTO-\u00dcbereinkommens \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesens ist ein geeignetes Vorgehen zum effizienten Einsatz staatlicher Mittel und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Die Schweiz ist dem \u00dcbereinkommen, das heute 26 Mitglieder z\u00e4hlt, 1996 beigetreten. Indonesien geh\u00f6rt wie die meisten Entwicklungs-, Schwellen- und Transitionsl\u00e4nder nicht zu den Mitgliedern des \u00dcbereinkommens. Diese WTO-Bestimmungen waren deshalb nicht anwendbar und konnten nicht umgangen werden.</p><p>3. Die ERG hat mit Indonesien Forderungen aus staatlich garantierten Krediten im Rahmen multilateraler und bilateraler Vereinbarungen umgeschuldet. Kosten entstanden der ERG dadurch nicht, da die neu strukturierten Forderungen r\u00fcckzahlbar und marktm\u00e4ssig verzinslich sind. Die ERG hat keine Schadenverg\u00fctungen wegen notleidenden Zahlungen des Privatsektors ausrichten m\u00fcssen. Ende 1999 bestanden auf einem Garantieengagement f\u00fcr Indonesien von insgesamt 952,8 Millionen Franken R\u00fcckstellungen von 316 Millionen Franken; die Umschuldungsguthaben von 16 Millione Franken sind mit 11 Millionen Franken  zu 70 Prozent wertberichtigt. Es handelt sich hier um buchm\u00e4ssige R\u00fcckstellungen und Wertberichtigungen aus der Sicht einer vorsichtigen Bilanzablage. Kosten im Sinne von finanziellen Auslagen sind der ERG dadurch nicht entstanden.</p><p>4. In der Antwort auf die Frage 2 nimmt der Bundesrat zum Zusammenhang zwischen ERG und Korruption Stellung. Diese Haltung reflektiert uneingeschr\u00e4nkt auch die \u00dcberlegungen des EDA. Das EDA verurteilt die Bestechung ausl\u00e4ndischer Amtstr\u00e4ger, wo immer auch diese geschieht. Bei Projekten mit Beteiligung und Finanzierung des Bundes ergreift das EDA seit Juli 1996 zus\u00e4tzliche Massnahmen zur Verhinderung der Korruption. So wird namentlich in allen Vertr\u00e4gen mit Auftragnehmern, in denen das EDA Vertragspartei ist, sowie in s\u00e4mtlichen diesbez\u00fcglichen Staatsvertr\u00e4gen eine Antikorruptionsklausel eingebaut. Das EDA f\u00f6rdert generell die gute Regierungsf\u00fchrung (\"good governance\") und die Menschenrechte in Indonesien, u. a. durch die Zusammenarbeit mit der nationalen Menschenrechtskommission Komnas-HAM.</p><p>5. Die ERG erhielt im Rahmen der von ihr versicherten Indonesien-Gesch\u00e4fte von den Exporteuren keine Hinweise auf Korruption. Im Falle von Korruptionsbeweisen nach Erteilung der Garantie kann die ERG die Garantie widerrufen oder Schadenverg\u00fctungen verweigern, da den Entscheidorganen zum Zeitpunkt der Verf\u00fcgung wesentliche Elemente zur Risikobeurteilung vorenthalten wurden.</p><p>6. Im Falle erwiesener Bestechung wird die ERG-Kommission von der Beantragung einer Garantie Abstand nehmen. Liegen begr\u00fcndete Vermutungen oder Verdachtsmomente vor, wird sie vorg\u00e4ngig zu ihrem Antrag an die Entscheidorgane weitere Abkl\u00e4rungen veranlassen. Liegen Beweise erst nach erteilter Garantie vor, kann die Garantie widerrufen werden, da den Entscheidorganen zum Zeitpunkt von Antrag und Verf\u00fcgung ein wesentliches Beurteilungskriterium vorenthalten wurde. Mit der gleichen Begr\u00fcndung kann die Verg\u00fctung eines geltend gemachten Schadens verweigert werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(968803200000)\/","SubmittedBy":"Aeppli Regine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(970790400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779235613700)\/","SubmissionDate":"\/Date(961459200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4603,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}