{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003314,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003314,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3314","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Aktienrechtliche Machtballung der Vorsorgeeinrichtungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Vorsorgeeinrichtungen, insbesondere diejenigen der zweiten S\u00e4ule, werden dank ihrer auf gesetzlichen Obligatorien beruhenden Mittelzufl\u00fcssen und deren zunehmenden Investments in Aktienanlagen je l\u00e4nger, je mehr zu dominierenden Playern auf dem Aktienmarkt. Ihr Einfluss mittels Aktienstimmen auf Entscheide der Generalversammlungen w\u00e4chst, wobei dabei nicht so sehr unternehmerische Weitsicht als vielmehr kurzfristig orientiertes Performance-Denken im Vordergrund stehen. Als alarmierendes Beispiel sei an die Zerschlagung und partielle Versteigerung der Feldschl\u00f6sschen-H\u00fcrlimann-Gruppe erinnert, die nur mittels der Aktienstimmen einiger potenter Pensionskassen zustande kam.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Teilt er die Bedenken, dass die gesetzlichen Obligatorien den Vorsorgeeinrichtungen zunehmend eine aktienrechtliche Machtballung verleihen, die vom Gesetzgeber so nicht gewollt war und f\u00fcr unsere Volkswirtschaft allm\u00e4hlich unerw\u00fcnschte Dimensionen annehmen k\u00f6nnte?</p><p>2. H\u00e4lt er es f\u00fcr richtig, dass Pensionskassenverwalter oder aussenstehende Asset-Manager, denen die Verwaltung der Vorsorgegelder \u00fcbertragen ist, nach freiem Ermessen von ihren Aktienstimmen Gebrauch machen k\u00f6nnen? Sollte die Aktienstimmenmacht der Vorsorgeeinrichtungen allenfalls eingeschr\u00e4nkt oder bei wichtigen Entscheiden der Generalversammlungen zumindest an die Instruktion durch die parit\u00e4tischen Organe gebunden werden?</p><p>3. Wie verh\u00e4lt es sich bei den Vorsorgeeinrichtungen des Bundes? Sind z. B. die Asset Manager des AHV-Ausgleichsfonds und der Pensionskasse des Bundes frei, wie sie ihre Stimmrechte an der Generalversammlung von Aktiengesellschaften, an denen Beteiligungen gehalten werden, einsetzen?</p><p>4. Sieht der Bundesrat bei vorliegender Problematik gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Ein rein an der Performance orientiertes Verhalten von Pensionskassenmanagern mit Geldern, die ihnen nicht geh\u00f6ren, sondern bloss zur Verwaltung anvertraut sind, k\u00f6nnte sich f\u00fcr die langfristige Prosperit\u00e4t des Werkplatzes Schweiz dereinst als kontraproduktiv erweisen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bez\u00fcglich der Anzahl Vorsorgeeinrichtungen ist ein Trend zur Konzentration feststellbar. So betrug die Gesamtzahl der Vorsorgeeinrichtungen 1987 15 179, 1994 12 851 und 1998 nur noch 10 380 Einrichtungen. Der Anteil der 62 gr\u00f6ssten Vorsorgeeinrichtungen an der Bilanzsumme aller Vorsorgeeinrichtungen betrug 1998 57 Prozent. Der Anteil der 489 gr\u00f6ssten Vorsorgeeinrichtungen belief sich auf etwa 85 Prozent. Im Bereich des Verm\u00f6gens ist eine deutliche Konzentration auf die grossen Vorsorgeeinrichtungen feststellbar. </p><p>Die Beteiligungen der Vorsorgeeinrichtungen an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz (Aktien und Partizipationsscheine, inklusive entsprechender kollektiver Anlagen) sind von 21 Milliarden im Jahre 1992 auf etwas mehr als 63 Milliarden Franken im Jahre 1998 gestiegen. Dieser Anstieg erscheint - gemessen in absoluten Zahlen - auf den ersten Blick als sehr bedeutend. Vergleicht man ihn aber mit der Entwicklung der B\u00f6rsenkapitalisierung des Swiss Performance Index (SPI), stellt man fest, dass sich der Anteil der Aktienanlagen der Vorsorgeeinrichtungen an der B\u00f6rsenkapitalisierung des SPI von 7,7 f\u00fcr 1992 auf 6,7 Prozent f\u00fcr 1998 reduziert hat. Es gilt dabei allerdings zu beachten, dass nicht alle Vorsorgeeinrichtungen die Aktien zum Marktwert bewerten. Gem\u00e4ss einer Umfrage (gemeinsame Publikation der Robeco/\"Bilanz\"/\"Bilan\"/Schweizer Personalvorsorge, Umfrage Pensionskassenanlagen 1998-2000, Genf, April 2000) bewerten rund 72 Prozent der antwortenden Vorsorgeeinrichtungen die Aktienanlagen zum Marktwert. Aus den Zahlen geht hervor, dass die Vorsorgeeinrichtungen in ihrer Gesamtheit zwar eine beachtliche Stellung im Aktienmarkt einnehmen, von einer \u00fcberm\u00e4ssigen Machtballung der Vorsorgeeinrichtungen aber nicht gesprochen werden kann, zumal jede Vorsorgeeinrichtung ihre eigenen Anlageentscheide f\u00e4llt.</p><p>2. Nach schweizerischem Recht (Art. 71 des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, BVG) verwalten die Vorsorgeeinrichtungen ihr Verm\u00f6gen so, dass Sicherheit und gen\u00fcgender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an fl\u00fcssigen Mitteln gew\u00e4hrleistet sind. Die Verm\u00f6gensanlage wird im Rahmen der geltenden Anlagevorschriften eigenverantwortlich durch die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen bestimmt. Zust\u00e4ndig und verantwortlich ist immer das parit\u00e4tische Organ (Art. 49a der Verordnung \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, BVV 2), welches zur H\u00e4lfte aus Arbeitnehmern besteht (Art. 51 Abs. 1 BVG). Bei ordnungsgem\u00e4sser Bestellung und gesetzm\u00e4ssigem Handeln desselben werden die Interessen der Versicherten gewahrt. Die Vorsorgeeinrichtungen legen die Ziele und Grunds\u00e4tze, die Durchf\u00fchrung und \u00dcberwachung der Verm\u00f6gensanlage nachvollziehbar auf eine Art und Weise fest, welche dem parit\u00e4tischen Organ die Wahrnehmung seiner F\u00fchrungsaufgabe erlaubt. Zu den F\u00fchrungsaufgaben geh\u00f6rt auch die Aus\u00fcbung der Aktion\u00e4rsrechte an Generalversammlungen. Pensionskassenverwalter und Asset Manager sind somit nicht berechtigt, ohne eine ensprechende Delegation des parit\u00e4tischen Organs die Aktion\u00e4rsrechte der Vorsorgeeinrichtung auszu\u00fcben. Es ist Aufgabe des parit\u00e4tischen Organs, das Vorgehen im Sinne der Versicherten festzulegen. Dies gilt ganz besonders beim Vorliegen wichtiger Entscheide. Allerdings betrachten viele Vorsorgeeinrichtungen ihre Beteiligungen als reine Finanzanlagen. So \u00fcben z. B. gem\u00e4ss der oben genannten Studie 56 Prozent der antwortenden Vorsorgeeinrichtungen ihre Stimmrechte nie aus. Die Vorsorgeeinrichtungen k\u00f6nnten dann st\u00e4rker in die sozial- und wirtschaftspolitische Verantwortung im Rahmen der Verm\u00f6gensanlage eingebunden werden, wenn sie dazu verpflichtet w\u00fcrden, das Vorgehen bei der Aus\u00fcbung der Stimmrechte im Anlagereglement festzulegen. Es besteht die Absicht, diese Frage in der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr die berufliche Vorsorge zu diskutieren. Der Bundesrat betrachtet dagegen die Einschr\u00e4nkung des Stimmrechtes von Vorsorgeeinrichtungen als Eingriff, der mit unserem Rechtssystem nicht in Einklang gebracht werden k\u00f6nnte und eine Aktion\u00e4rsgruppe gegen\u00fcber allen anderen deutlich benachteiligen w\u00fcrde. </p><p>3. Die vom AHV-Ausgleichsfonds beauftragten Portfolio-Manager sind weder erm\u00e4chtigt, die in den Portfolios enthaltenen Aktien noch andere Wertpapiere bzw. Wertrechte an ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlungen zu vertreten, noch Stimmrechte oder \u00e4hnliche mit Wertschriften verbundene Rechte auszu\u00fcben. Aktion\u00e4rsrechte werden von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung - und zwar nach R\u00fccksprache mit dem Pr\u00e4sidenten des Verwaltungsrates des Fonds - wahrgenommen. Bei der Aus\u00fcbung der Stimmrechte wurde bis anhin grunds\u00e4tzlich Zur\u00fcckhaltung ge\u00fcbt. Die Priorit\u00e4t geniessen Anlageaktivit\u00e4ten, die sich unmittelbar auf die Performance des Fondsverm\u00f6gens auswirken.</p><p>Die Eidgen\u00f6ssische Finanzverwaltung (EFV) ist in der Aufbauphase f\u00fcr die Umsetzung der neuen Anlagestrategie der Pensionskasse des Bundes (PKB)  verantwortlich. Gem\u00e4ss Artikel\u00a06 Absatz\u00a04 des Anlagereglementes der PKB des Bundes folgt die EFV bei der Aus\u00fcbung des Stimmrechtes den Empfehlungen des Verwaltungsrates der betreffenden AG bzw. des von ihm bestimmten rechtlichen Vertreters. Bei Abweichungen von diesem Grundsatz ist die Arbeitsgruppe Anlagestrategie zu konsultieren. Externe Asset-Manager sind im Falle der PKB somit nicht berechtigt, die Stimmrechte auszu\u00fcben.</p><p>4. Das parit\u00e4tische Organ ist verantwortlich f\u00fcr die Anlagen der Vorsorgeeinrichtung. Es muss dabei in erster Linie darauf achten, dass die Erf\u00fcllung der Vorsorgezwecke gew\u00e4hrleistet ist (Art. 50 BVV 2). Weiter muss es einen dem Geld-, Kapital- und Immobilienmarkt entsprechenden Ertrag anstreben. Die Vertretung der Vorsorgeeinrichtung an den Generalversammlungen von Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, kann unter Umst\u00e4nden von grosser Bedeutung sein. Aus volkswirtschaftlicher Sicht kann es durchaus Sinn machen, wenn Halter von grossen Aktienpaketen von den Verantwortlichen der Gesellschaft Rechenschaft \u00fcber den Gesch\u00e4ftsgang verlangen oder sich aktiv an der Gesch\u00e4ftsstrategie beteiligen. Dieses Vorgehen, auch als Corporate Governance bezeichnet, wird auch in der Schweiz immer mehr diskutiert. </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit der parit\u00e4tischen F\u00fchrung der Vorsorgeeinrichtungen im Prinzip bereits eine optimale Organisationsform besteht, um sowohl die finanziellen als auch die volkswirtschaftlichen Interessen zu ber\u00fccksichtigen. Zur Kl\u00e4rung eines allf\u00e4lligen Handlungsbedarfes des Gesetzgebers sollte jedoch die in der Antwort auf Frage 2 erw\u00e4hnte Diskussion in der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr die berufliche Vorsorge abgewartet werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(968198400000)\/","SubmittedBy":"Reimann Maximilian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(991785600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712755464047)\/","SubmissionDate":"\/Date(961545600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4603,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}