{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003317,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003317,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3317","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kl\u00e4rungsbedarf in Sachen Bundesgerichtsurteil betreffend Professor Walther Hofer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit Urteil des Bundesgerichtes vom 4. November 1999 wurde die von Walther Hofer, Bern, in Sachen Nachkommen des Wilhelm Frick betreffend Ehrverletzung angestrengte Revision gegen das Urteil des Obergerichtes des Kantons Z\u00fcrich vorab aus formalen Gr\u00fcnden abgewiesen. Dies entgegen klaren, neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die im Revisionsprozess beigebracht werden konnten. Damit wurde zumindest indirekt die wissenschaftliche Fachkompetenz des renommierten Historikers Walther Hofer in Frage gestellt. Im praktischen Ergebnis steht der Nazisympathisant Wilhelm Frick als unbescholtene Pers\u00f6nlichkeit da, w\u00e4hrend Walther Hofer als vorbestraft gilt. Es sind denn auch nicht zuletzt dem Dritten Reich nahe stehende Kreise, die unter Hinweis auf dieses Urteil die unbestreitbare Reputation von Professor Walther Hofer in Frage zu stellen versuchen und ihm damit irreparablen moralischen Schaden zuf\u00fcgen. Leider wurde im ganzen Prozess lediglich nach der Ehre der sehr problematischen Gestalt des schon im Jahre 1961, also vor ann\u00e4hernd vierzig Jahren, verstorbenen Wilhelm Frick gefragt, nie aber nach jener des renommierten Historikers Walther Hofer.</p><p>Selbstverst\u00e4ndlich kann aufgrund der Gewaltenteilung das Urteil des Bundesgerichtes nicht r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden, wiewohl die Medien den ergangenen Richterspruch teils heftig kritisierten.</p><p>Trotzdem erlaube ich mir, zum ganzen Vorfall einige Fragen an den Bundesrat zu richten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass Professor Walther Hofer trotz der Verurteilung in der Ehrverletzungssache als kompetenter und seri\u00f6ser Wissenschafter mit dem Spezialgebiet Nationalsozialismus zu qualifizieren ist, dessen Reputation weit \u00fcber unsere Landesgrenzen hinaus geht?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass mit dem ergangenen Urteil des Bundesgerichtes die hierzulande hochgehaltene Lehr- und Wissenschaftsfreiheit tangiert wird? Wenn ja, was gedenkt er gegen solche schwerwiegenden Folgen zu tun?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass gesetzliche Vorkehren zur Verhinderung oder doch zur Einschr\u00e4nkung solch rein formaler Urteile bzw. Werturteile zu treffen sind? Wenn ja, welche Massnahmen h\u00e4lt er gegebenenfalls f\u00fcr zielkonform, und in welchem Zeitraum k\u00f6nnten dieselben realisiert werden?</p><p>4. Die Kaskade von Prozessen, welche die Nachkommen Wilhelm Fricks gegen verschiedene Autorinnen und Autoren angestrengt haben, die gleiche oder \u00e4hnliche Aussagen wie Walther Hofer gemacht hatten, f\u00fchrten zu unterschiedlichen Urteilen. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass damit die Rechtssicherheit in Frage gestellt wird und das schweizerische Rechtssystem nach aussen als inkoh\u00e4rent und inkonsistent erscheint? Wenn ja, was will er dagegen vorkehren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit Recht verweist der Interpellant auf den Grundsatz der Gewaltenteilung. Ausfluss dieses Grundsatzes ist u. a., dass dem Bundesrat keine Aufsicht \u00fcber das Bundesgericht zusteht. Es ist daher auch nicht Aufgabe des Bundesrates, zu Urteilen des Bundesgerichts inhaltlich Stellung zu nehmen. </p><p>1. Der Bundesrat weiss um die grosse Bedeutung, die Professor Walther Hofer als Historiker im In- und Ausland geniesst, und er hat keine Veranlassung, an der wissenschaftlichen Kompetenz von Professor Walther Hofer zu zweifeln. Im \u00dcbrigen wird Prof. Hofer auch in dem vom Interpellanten kritisierten Urteil des Bundesgerichtes vom 4. November 1999 als \"anerkannter Kenner des Nationalsozialismus\" bezeichnet (vgl. BGE 125 IV 299). </p><p>2. Gem\u00e4ss Artikel\u00a0397 des Schweizerischen Strafgesetzbuches haben die Kantone gegen\u00fcber Urteilen, die aufgrund des Strafgesetzbuches ergangen sind, wegen erheblicher Tatsachen oder Beweismittel, die dem Gerichte zur Zeit des fr\u00fcheren Verfahrens nicht bekannt waren, die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten zu gestatten. Im erw\u00e4hnten Bundesgerichtsurteil 125 IV 298ff. wurde die Auffassung der Vorinstanz gesch\u00fctzt, das im vorliegenden Revisionsverfahren Vorgebrachte sei nicht neu und auch nicht erheblich. Namentlich f\u00fchrte das Bundesgericht aus: \"Weder im seinerzeitigen Ehrverletzungsprozess, der mit der Verurteilung des Beschwerdef\u00fchrers geendet hat, noch im heutigen Revisionsverfahren geht es darum, dass die Justiz \u00fcber die historische 'Wahrheit' - die \u00fcbrigens im Laufe des historischen Erkenntnisprozesses wandelbar sein kann - befindet; vielmehr geht es darum, ob der Beschwerdef\u00fchrer durch seinen Artikel in der 'Neuen Z\u00fcrcher Zeitung' Wilhelm Frick in strafrechtlich relevanter Weise angegriffen hat .... Der Vorwurf, er (Prof. Hofer) habe seine verletzenden \u00c4usserungen gegen\u00fcber Wilhelm Frick auf eine amtliche Quelle abgest\u00fctzt, die f\u00fcr diesen Vorwurf keine Grundlage bildet, bleibt deshalb auch dann bestehen, wenn man aufgrund heutiger historischer Auffassung, die allerdings in Zukunft weiteren Wandlungen unterliegen kann, zu einer anderen Bewertung der gegen\u00fcber Wilhelm Frick erhobenen Vorw\u00fcrfe kommen k\u00f6nnte.\" (BGE, a.a.O., S. 302, 303). </p><p>Die im Vergleich zu den ordentlichen Rechtsmitteln erh\u00f6hten Anforderungen an die Wiederaufnahme des Verfahrens sind deshalb begr\u00fcndet, weil dadurch die Rechtskraft eines Urteils durchbrochen wird. Dies kann nur in engen Grenzen zul\u00e4ssig sein, da andernfalls die Rechtssicherheit beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrde. Es ist im weiteren nicht ersichtlich, weshalb die Berufung auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 20 BV) zu einer Herabsetzung der sonst geltenden generellen Anforderungen an die Durchbrechung der Rechtskraft eines Strafurteils f\u00fchren sollte. </p><p>3. Demgegen\u00fcber ist unbestritten, dass das erw\u00e4hnte Grundrecht bei der Anwendung der Ehrverletzungstatbest\u00e4nde geb\u00fchrend zu ber\u00fccksichtigen ist. Auch nach konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichtes sind diese Strafnormen verfassungskonform auszulegen. Dabei ist eine, zuweilen komplexe G\u00fcterabw\u00e4gung zwischen den betroffenen Grundrechten - wie vorliegend der Wissenschaftsfreiheit - sowie den tangierten Pers\u00f6nlichkeitsrechten vorzunehmen (vgl. BGE 118 IV 163). Diese G\u00fcterabw\u00e4gung kann indessen nur unter Ber\u00fccksichtigung der konkreten Umst\u00e4nde des Einzelfalles durch das Gericht erfolgen; sie l\u00e4sst sich nicht durch den Gesetzgeber im Vornherein einseitig entscheiden. </p><p>4. Es liegt in der Natur der Sache, dass insbesondere in Grenzf\u00e4llen vergleichbare Sachverhalte von verschiedenen Strafgerichten unterschiedlich beurteilt werden k\u00f6nnen. Hingegen bilden die den Parteien zur Verf\u00fcgung stehenden Rechtsmittel hinreichend Gew\u00e4hr f\u00fcr eine konsistente Rechtsanwendung. Namentlich ist die einheitliche Auslegung des materiellen Strafrechtes durch die M\u00f6glichkeit der Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht sichergestellt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(967593600000)\/","SubmittedBy":"Dettling Toni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(969321600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712740556740)\/","SubmissionDate":"\/Date(961545600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4603,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}