{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003321,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003321,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3321","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Reform der Pro Helvetia","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1965 betreffend die Stiftung Pro Helvetia rasch zu revidieren. Dadurch k\u00f6nnte die Institution als Haupttr\u00e4gerin der Kulturbewahrung und Kulturf\u00f6rderung des Bundes die ihr zugewiesenen Auftr\u00e4ge mit den entsprechenden Mitteln zeitgem\u00e4sser und perspektivischer wahrnehmen: fachlich kompetent, wirksam organisiert, auf Qualit\u00e4t bedacht und transparent bez\u00fcglich der Pr\u00e4ferenzen und Priorit\u00e4ten.</p>","ReasonText":"<p>Zurzeit versucht die Stiftung Pro Helvetia aus eigenen Kr\u00e4ften, eine Neugliederung ihrer Struktur und Organisation sowie eine Straffung der Entscheidungsabl\u00e4ufe in die Wege zu leiten. Die mittlerweile vorliegenden, mehr oder minder ausgearbeiteten und zum Teil radikalen Reformmodelle f\u00fchrten aber intern zu heftigen Auseinandersetzungen und letztlich auch zu einer \u00f6ffentlichen Personaldebatte, die immer mehr die Arbeit der Institution l\u00e4hmen und ihren Ruf in Mitleidenschaft ziehen. Dies, obschon die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te vor kurzem ohne grosse Diskussion f\u00fcr die Kulturstiftung einen weiteren Rahmenkredit f\u00fcr die kommenden Jahre sprachen.</p><p>Das aus den Sechzigerjahren stammende bisherige Gesetz regelt den Aufbau, die Arbeitsweise und die personelle Zusammensetzung der Stiftung bis in die Einzelheiten und engt damit ihre Entfaltungs- und Entwicklungsm\u00f6glichkeiten weitgehend ein. Die mittlerweile \u00f6ffentlich gewordene Krise der Institution sollte der Bundesrat deshalb zum Anlass nehmen, das veraltete Detailgesetz grundlegend zu revidieren. Der Stiftung k\u00f6nnten dadurch aktualisierte kulturpolitische Funktionen und Auftr\u00e4ge \u00fcbertragen und ein fachlicher, organisatorischer und finanzieller Rahmen gesetzt werden, der zeitgem\u00e4ss und entwicklungsoffen ist. Zugleich k\u00f6nnte in einer kulturpolitischen Grundsatzdiskussion auch ein sinnvolles Verh\u00e4ltnis zwischen der \u00f6ffentlichen (Bund, Kantone, Gemeinden) und privaten Kulturf\u00f6rderung er\u00f6rtert werden.</p><p>Nicht zuletzt w\u00fcrde der Bundesrat mit der Einleitung der Gesetzesrevision seine gegenw\u00e4rtig eher zur\u00fcckhaltende bis fehlende F\u00fchrungsfunktion gegen\u00fcber der Kulturstiftung und der kulturpolitisch interessierten \u00d6ffentlichkeit wieder klar und perspektivisch definieren und wahrnehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Allgemeines</p><p>Die Stiftung Pro Helvetia ist neben dem Bundesamt f\u00fcr Kultur (BAK) die Haupttr\u00e4gerin der Kulturf\u00f6rderung des Bundes. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, die Kultur unseres Landes zu wahren, das kulturelle Schaffen, den kulturellen Austausch und die Verst\u00e4ndigung im Inland zu f\u00f6rdern sowie die kulturellen Beziehungen mit dem Ausland zu pflegen. Die Stiftung vertritt die kulturelle Vielfalt der Schweiz und leistet dazu im In- und Ausland einen wichtigen und weitherum gesch\u00e4tzten Beitrag. Die Wertsch\u00e4tzung der T\u00e4tigkeit von Pro Helvetia hat - wie der Motion\u00e4r indirekt erw\u00e4hnt - ihren Ausdruck ebenfalls in der parlamentarischen Beratung der Botschaft \u00fcber die Finanzierung der T\u00e4tigkeiten der Stiftung Pro Helvetia  in den Jahren 2000-2003 gefunden, indem die Bundesbeitr\u00e4ge um rund 15,5 Millionen auf insgesamt 130 Millionen Franken erh\u00f6ht worden sind.</p><p>Pro Helvetia ist eine \u00f6ffentlich-rechtliche Stiftung der Eidgenossenschaft. Innerhalb ihres gesetzlichen Auftrages und unter Aufsicht des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern (EDI) bzw. unter Oberaufsicht des Bundesrates handelt sie autonom.</p><p>Die Stiftung weist Reformbedarf auf. Seit l\u00e4ngerem werden namentlich die komplizierten Abl\u00e4ufe und Strukturen der Stiftung kritisiert; zu \u00fcberpr\u00fcfen sind zudem die Aufgabe und Stellung der Stiftung in einer gesamtschweizerischen Kulturf\u00f6rderung sowie - damit zusammenh\u00e4ngend - die Aufgabenteilung mit dem BAK sowie anderen Kulturf\u00f6rderungsinstitutionen. Darauf ist sowohl in der Botschaft \u00fcber die Finanzierung der T\u00e4tigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2000-2003 (BBl 1999 VII 7822f. und 7836ff.) wie auch in der anschliessenden parlamentarischen Beratung Wert gelegt worden.</p><p>Pro Helvetia hat die notwendigen Reformen und die damit verbundenen Fragestellungen seit einigen Monaten an die Hand genommen. Nach diversen Vorarbeiten konnten an zwei Plenarversammlungen des Stiftungsrates vom 24. Februar und 6. Juli 2000 grunds\u00e4tzliche Fragen diskutiert werden. Zur Diskussion standen sowohl \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge struktureller Natur wie auch solche betreffend die grunds\u00e4tzliche inhaltliche Ausrichtung der Stiftung. Ein Teil der Vorschl\u00e4ge h\u00e4tte eine Gesetzes\u00e4nderung n\u00f6tig gemacht, andere h\u00e4tten sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben realisieren lassen.</p><p>Am 6. Juli 2000 hat sich die Plenarversammlung des Stiftungsrates mit grosser Mehrheit auf eine Stossrichtung der weiteren Reformschritte geeinigt. Konkret wurden folgende Beschl\u00fcsse gef\u00e4llt:</p><p>1. Der Stiftungsrat setzt seinen Reformprozess auf der Grundlage des Berichtes PH 2500 fort.</p><p>2. Der leitende Ausschuss trifft die n\u00f6tigen Massnahmen, damit die Umsetzung der neuen Struktur auf Stiftungsratsebene bis am 31. Dezember 2001 realisiert ist.</p><p>3. Der Stiftungsrat beauftragt den leitenden Ausschuss, die externe Projektbegleitung f\u00fcr die Reorganisaton des Sekretariates und die weitere Umsetzung der Reform in k\u00fcrzestm\u00f6glicher Zeit auszuschreiben und zu regeln.</p><p>4. Der Stiftungsrat beauftragt den leitenden Ausschuss, f\u00fcr einen Beschluss in der Plenarversammlung vom 23. November 2000 einen klaren Zeitplan und ein genaues Budget f\u00fcr den Reformprozess f\u00fcr die Zeitspanne von August 2000 bis Anfang 2002 aufzustellen, in \u00dcbereinstimmung mit den Vorschl\u00e4gen des Berichtes PH 2500 und in Anlehnung an den Vorschlag von Professor Knoepfel. Der leitenden Ausschuss achtet darauf, dass der Reformprozess die normale Stiftungst\u00e4tigkeit so wenig wie m\u00f6glich beeintr\u00e4chtigt.</p><p>5. Das Mandat f\u00fcr die beiden Gruppen \"Umbau\" und \"PH 2500\" ist per 6. Juli 2000 beendet.</p><p>Der nun gew\u00e4hlte Ansatz des Berichtes PH 2500 sieht - vereinfacht gesagt - ein gestaffeltes Vorgehen vor: Zuerst sollen der Stiftungsrat sowie einzelne stiftungsinterne Abl\u00e4ufe reformiert werden, als N\u00e4chstes sollen die Aufgaben und die Stellung der Stiftung in der gesamtschweizerischen Kulturf\u00f6rderung (inklusive Aufgabenteilung mit den anderen Institutionen) gekl\u00e4rt und schliesslich die Strukturen der Gesch\u00e4ftsstelle (Sekretariat) den gewonnen Erkenntnissen angepasst werden.</p><p>Zu den konkreten Anliegen der Motion </p><p>1. Die Motion verlangt - allgemein ausgedr\u00fcckt - eine aktivere Rolle des Bundes bei den Reformbestrebungen der Stiftung Pro Helvetia.</p><p>Pro Helvetia ist eine autonome Stiftung der Eidgenossenschaft. Dies beinhaltet, dass es ihr freistehen muss, in einem ersten Schritt intern in aller Offenheit \u00fcber m\u00f6gliche Stossrichtungen einer Reform diskutieren zu k\u00f6nnen. Ein Einmischen der Bundesbeh\u00f6rden in die stiftungsinterne Meinungsbildung ist vor diesem Hintergrund grunds\u00e4tzlich nicht opportun. Von diesem anerkannten und bew\u00e4hrten Grundsatz hat sich der Bundesrat bis anhin leiten lassen.</p><p>Die Mitwirkung der Bundesbeh\u00f6rden ist hingegen dann erforderlich, wenn die Stiftung Reformen beschliesst und umzusetzen beginnt, welche eine \u00c4nderung der rechtlichen Grundlagen erfordern, die die Grundausrichtung der T\u00e4tigkeiten betreffen bzw. das Zusammenspiel mit den anderen Kulturf\u00f6rderungsinstitutionen des Bundes tangieren. Dies ist seit dem 6. Juli 2000 der Fall. Die nun angestrebten Ver\u00e4nderungen der Abl\u00e4ufe und des Stiftungsrates bedingen zwar aller Voraussicht nach keine Gesetzes\u00e4nderung, hingegen tangieren sie die Gesch\u00e4ftsordnung und allenfalls andere stiftungsinterne Reglemente; erforderlich ist somit die Genehmigung durch das EDI bzw. allenfalls den Bundesrat. Die in einem zweiten Schritt angestrebte Kl\u00e4rung der Aufgaben und der Stellung von Pro Helvetia in der gesamtschweizerischen Kulturf\u00f6rderung wird zudem selbstredend nur unter Einbezug der \u00fcbrigen Kulturf\u00f6rderungsinstitutionen des Bundes erfolgen k\u00f6nnen und - je nach Ergebnis - eine Gesetzes\u00e4nderung erfordern. In beiden F\u00e4llen werden somit die Bundesbeh\u00f6rden mitwirken.</p><p>Eine aktive Rolle des Bundes kann daneben unter aufsichtsrechtlichen Aspekten n\u00f6tig werden, beispielsweise wenn der Reformprozess als solcher das Funktionieren der Stiftung infrage stellen w\u00fcrde. Dies ist heute nicht der Fall. Zwar haben die teilweise in der \u00d6ffentlichkeit ausgetragenen Kontroversen zeitweise ein unerfreuliches Ausmass angenommen, welches nicht zum Dauerzustand werden darf; das Funktionieren der Stiftung war jedoch in keiner Phase infrage gestellt. Mit dem Beschluss des Stiftungsrates vom 6. Juli 2000 ist die Meinungsbildung zudem in geordnete Bahnen gelenkt worden. Hinzu kommt, dass Pro Helvetia mit Beschluss des leitenden Ausschusses des Stiftungsrates selber eine interne Untersuchung der Umst\u00e4nde eingeleitet hat, welche zur \u00f6ffentlichen Ausbreitung der stiftungsintern angelegten Diskussionen gef\u00fchrt haben. Anlass f\u00fcr ein aufsichtsrechtliches Einschreiten des Bundes bestand und besteht somit nicht.</p><p>2. Die Motion regt an, dass die Stellung der Stiftung sowie ein sinnvolles Verh\u00e4ltnis zwischen der \u00f6ffentlichen (Bund, Kantone, Gemeinden) und privaten Kulturf\u00f6rderung in einer kulturpolitischen Grundsatzdiskussion er\u00f6rtert werden.</p><p>Das von der Stiftung am 6. Juli 2000 beschlossene Vorgehen gew\u00e4hrleistet eine solche Grundsatzdiskussion, was der Bundesrat begr\u00fcsst.</p><p>3. Die Motion verlangt, dass der Bundesrat die aktuelle Situation zum Anlass nimmt, das - als veraltet und zu einengend empfundene - Bundesgesetz betreffend die Stiftung Pro Helvetia grundlegend zu revidieren.</p><p>Im Rahmen der geplanten Grundsatzdiskussion wird sich zeigen, ob das bisherige Gesetz die Entfaltungs- und Entwicklungsm\u00f6glichkeiten der Stiftung tats\u00e4chlich zu sehr einengt und Pro Helvetia einer neuen Grundlage bedarf. Das Gesetz nun - unter Vorwegnahme der anstehenden Grundsatzdiskussion - zu \u00e4ndern, w\u00e4re verfr\u00fcht und w\u00fcrde dem Grundsatz der Stiftungsautonomie widersprechen. Zudem fehlen genaue Ziele, welche eine allf\u00e4llige Reform verfolgen soll.</p><p>Der Bundesrat wird sich regelm\u00e4ssig \u00fcber den Verlauf dieser Angelegenheit informieren lassen und dem Parlament Bericht erstatten. Gegebenenfalls wird er die n\u00f6tigen Vorkehrungen treffen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(969235200000)\/","SubmittedBy":"Zbinden Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1235952000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763104461513)\/","SubmissionDate":"\/Date(961632000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4603,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}