{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003365,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003365,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3365","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kampf gegen M\u00e4dchenbeschneidung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich im Kampf gegen die M\u00e4dchenbeschneidung vermehrt zu engagieren und insbesondere Programme und Organisationen zu unterst\u00fctzen, die sich f\u00fcr die Abschaffung dieser Praktiken einsetzen.</p>","ReasonText":"<p>Weltweit sind rund 130 Millionen Frauen beschnitten. Alle f\u00fcnfzehn Minuten erleidet ein M\u00e4dchen das gleiche Schicksal. Unter grauenhaften Schmerzen, begleitet vom Gef\u00fchl des Verrates und der Dem\u00fctigung, bezahlen sie oft mit dem Leben. Doch selbst wenn sie die Verst\u00fcmmelung ihres Geschlechtsorgans \u00fcberstehen, sind sie f\u00fcr immer gekennzeichnet: Schmerzen beim Harnlassen, bei der Menstruation, beim Geschlechtsverkehr und wiederkehrende Infektionen sind \u00fcbliche Komplikationen.</p><p>Die Beschneidung ist ein grausames Ritual mit lebenslangen Folgen. Verschiedene internationale \u00dcbereinkommen und Erkl\u00e4rungen fordern die Verbesserung bzw. den Schutz der Gesundheit von M\u00e4dchen und Frauen und in diesem Zusammenhang speziell auch die Abschaffung der sexuellen Verst\u00fcmmelung.</p><p>Es hat sich gezeigt, dass internationale Aufmerksamkeit und Unterst\u00fctzung im Kampf gegen die M\u00e4dchenbeschneidung unabdingbar sind, wenn ein wirklicher Fortschritt erzielt werden soll. Insbesondere WHO, Unicef und UNFPA engagieren sich denn auch seit Jahren daf\u00fcr; Unicef Schweiz hat im letzten Jahr ein langfristiges Programm gegen die M\u00e4dchenbeschneidung aufgenommen. Trotzdem ist bis anhin nur eine sehr langsame Verbesserung zu verzeichnen. Es fehlen insbesondere die Mittel, um in den haupts\u00e4chlich betroffenen L\u00e4ndern wirkungsvolle und umfassende Programme durchzuf\u00fchren.</p><p>Auch die Schweiz ist deshalb gefordert, zur Eliminierung dieser menschenrechtswidrigen Eingriffe in die k\u00f6rperliche und psychische Integrit\u00e4t von Frauen und M\u00e4dchen einen speziellen Beitrag zu leisten. Vorab im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sind diesbez\u00fcgliche Projekte und Programme zu unterst\u00fctzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zahlreiche internationale und nationale Akteure, darunter auch die Schweiz, setzen sich gegen den vor allem in afrikanischen L\u00e4ndern \u00fcberlieferten Brauch der Beschneidung (Verst\u00fcmmelung der weiblichen Geschlechtsorgane) ein, der die Gesundheit von Frauen und Kindern gef\u00e4hrdet. Verschiedene Konventionen und \u00dcbereinkommen der Uno fordern die Verbesserung und den Schutz der Gesundheit von M\u00e4dchen und Frauen, die Anerkennung ihrer Rechte und insbesondere die Abschaffung der sexuellen Verst\u00fcmmelung. Diese stellt gem\u00e4ss Internationalem Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte oder Uno-\u00dcbereinkommen gegen die Folter einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Rechte der Person dar. Die Mehrheit der Regierungen, in deren L\u00e4nder die Beschneidung praktiziert wird, haben diese Konventionen ratifiziert und verf\u00fcgen selber \u00fcber eine Gesetzgebung, die solche Praktiken verbietet.</p><p>Die Beschneidung ist trotzdem immer noch weit verbreitet. Die Sonderberichterstatterin der Uno-Menschenrechtssubkommission, Frau Halima Embarek Warzazi, verantwortlich f\u00fcr die Begleitung von Entwicklungen und Fortschritten in Bezug auf die Abschaffung von traditionellen Praktiken, welche die Gesundheit junger M\u00e4dchen und Frauen gef\u00e4hrden, weist in einem Bericht von 1999 darauf hin, dass die Beschneidung, \u00e4hnlich wie andere \u00fcberlieferte Br\u00e4uche, aufgrund von Glaubens- und Wertvorstellungen, kulturellen und sozialen Einstellungen in der betroffenen Gesellschaft sehr stark verankert ist. Es gibt aber noch weitere Gr\u00fcnde f\u00fcr ihr z\u00e4hes Fortbestehen: ungen\u00fcgender Zugang der Frauen zu Schul- und Berufsbildung und zu Entscheidungsprozessen/Mitsprache innerhalb der Gesellschaft.</p><p>Die Behandlung dieses Themas - sowie anderer Themen im Bereich Kultur, Glauben und Ethik - im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der Politik f\u00fcr Menschenrechte ist heikel. Gewisse Gemeinschaften und Regierungen der betroffenen L\u00e4nder betrachten die Stellungnahmen gegen diese Praktiken als kulturelle Einmischung des Westens. Solche Reaktionen sind auf einen sehr komplexen kulturellen Hintergrund zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die Bek\u00e4mpfung der sexuellen Verst\u00fcmmelung ist ein Thema, das im Rahmen der Aussenpolitik mit viel Vorsicht angegangen werden muss. Die Abschaffung von gesundheitssch\u00e4digenden kulturellen Praktiken an M\u00e4dchen stellt eines der strategischen Ziele des Aktionsplans der Schweiz dar, der im Rahmen der Folgearbeiten zur 4. Uno-Weltfrauenkonferenz von Beijing ausgearbeitet wurde (Teil L, M\u00e4dchen, Strategisches Ziel II). Dieser Aktionsplan empfiehlt der Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit des EDA ihre Anstrengungen auf diesem Gebiet zu verst\u00e4rken und insbesondere \u00fcber multilaterale Organisationen (namentlich die Weltgesundheitsorganisation/WHO), NGO oder andere lokale Gruppen Einfluss zu nehmen, da es sich um ein \u00e4usserst sensibles Thema handelt.</p><p>Die Schweiz ist bereits aktiv und verfolgt eine Strategie auf drei Ebenen:</p><p>1. Auf multilateraler Ebene unterst\u00fctzt sie Aktionen zur Abschaffung solcher Praktiken, bekr\u00e4ftigt ihr Engagement in internationalen Foren und unterst\u00fctzt internationale Organisationen (Unicef, UNFPA, Unifem, WHO), die sich auf diesem Gebiet einsetzen. Letzten April hat die Schweiz eine Resolution der Uno-Menschenrechtskommission gegen die Gewalt an Frauen mitunterzeichnet, welche die sexuelle Verst\u00fcmmelung verurteilt und die betroffenen Regierungen auffordert, Kampagnen gegen diese Praktiken zu lancieren und mit lokalen Organisationen und Gruppen zusammenzuarbeiten, die auf diesem Gebiet aktiv sind.</p><p>Der Aktionsplan der Schweiz f\u00fcr die Folgearbeiten der 4. Uno-Weltfrauenkonferenz von Beijing, an der auch die Schweiz teilgenommen hat, schl\u00e4gt zum Kapitel M\u00e4dchen drei spezifische Massnahmen vor:</p><p>- auf internationaler Ebene: die bilateralen Interventionen im Falle von Verletzungen der Rechte von Frauen und M\u00e4dchen verst\u00e4rken (Massnahme L8), die Unterst\u00fctzung von Organisationen, welche sich gegen gesundheitssch\u00e4dliche kulturelle Praktiken an M\u00e4dchen einsetzen, weiterf\u00fchren und verst\u00e4rken (L9);</p><p>- auf nationaler Ebene: feststellen, ob auch in der Schweiz sexuelle Verst\u00fcmmelungen an M\u00e4dchen praktiziert werden und allf\u00e4llige Massnahmen entwickeln (Massnahme L7).</p><p>Die Anzahl der L\u00e4nder, die eine Gesetzgebung zur Abschaffung der sexuellen Verst\u00fcmmelung geschaffen haben, hat zugenommen. Dies wurde an der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die sich mit der Umsetzung des Aktionsplans von Beijing befasste, als Fortschritt gewertet.</p><p>2. Auf der Ebene der bilateralen Zusammenarbeit: Da es sich um ein sensibles Thema handelt, wird es im Rahmen des nationalen Politikdialoges angegangen und in die bilateralen Programme f\u00fcr reproduktive Gesundheit, Ausbildung und F\u00f6rderung der Menschenrechte, insbesondere in Afrika, aufgenommen.</p><p>Die Schweiz st\u00fctzt sich dabei auf die Grundprinzipien ihrer Aussenpolitik ab:</p><p>- Schutz der Menschenrechte: Die sexuelle Verst\u00fcmmelung stellt einen Eingriff in die k\u00f6rperliche und geistige Integrit\u00e4t der Person dar.</p><p>- Gleichstellung von Frau und Mann: Die sexuelle Verst\u00fcmmelung dient auch als Instrument zur gesellschaftlichen Kontrolle, die den Frauen ein Recht auf Selbstbestimmung und k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t verweigert. </p><p>- Verbesserung der Gesundheit: Die sexuelle Verst\u00fcmmelung f\u00fchrt nicht nur zu sofortigen Komplikationen, in gewissen F\u00e4llen sogar zum Tod, sondern kann auch langfristig schwerwiegende Folgen f\u00fcr die k\u00f6rperliche, psychische und sexuelle Gesundheit der M\u00e4dchen und Frauen sowie f\u00fcr ihre Kinder haben.</p><p>Im Rahmen ihrer Menschenrechtspolitik betrachtet die Schweiz die Beschneidung, wie auch jede andere Form der Gewalt gegen Frauen, als eine Verletzung der menschlichen W\u00fcrde und interveniert auf bilateraler Ebene bei den Regierungsbeh\u00f6rden der betroffenen L\u00e4nder. Sie motiviert sie, ihren Kampf gegen die Beschneidung fortzusetzen und beruft sich dabei auf die Uno-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Sie weist ebenfalls auf die allgemeine Empfehlung Nr. 14 der Uno-Kommission \u00fcber die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hin, die Richtlinien zur Abschaffung gesundheitssch\u00e4dlicher traditioneller Praktiken f\u00fcr Frauen und Kinder enth\u00e4lt. In diesen Richtlinien ist auch die Unterst\u00fctzung und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft enthalten.</p><p>Die Schweiz unterst\u00fctzt ebenfalls die Anstrengungen der Regierungen in ihren Partnerl\u00e4ndern bei der Ausarbeitung eines gesetzlichen Rahmens, da es wichtig ist, dass diese L\u00e4nder \u00fcber eine Gesetzgebung verf\u00fcgen, auf die sich Individuen oder Gruppen berufen k\u00f6nnen, die es ablehnen, sich einer sexuellen Verst\u00fcmmelung zu unterziehen.</p><p>3. Auf der Ebene des EDA: Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterst\u00fctzt das EDA Initiativen von lokalen Organisationen, welche diese Praktiken abschaffen wollen (z. B. in Mali, in Tansania und in Niger). Die Beseitigung dieser Praktiken setzt ein Umdenken voraus, das viel Zeit erfordert und nur durch Sensibilisierungs- und Informationskampagnen erzielt werden kann, die Ver\u00e4nderungen fordern, gleichzeitig jedoch die lokalen Gegebenheiten respektieren. Die Erfahrung zeigt, dass mit Aktionen, die von lokalen Akteuren durchgef\u00fchrt werden, die besseren Ergebnisse erzielt werden. Es ist ebenfalls vorgesehen, regionale afrikanische Netzwerke zu unterst\u00fctzen, die in der Lage sind, nationale Organisationen in technischen und p\u00e4dagogischen Belangen zu beraten. Gleichzeitig soll der Austausch zwischen den verschiedenen Partnern, welche sich gegen die sexuelle Verst\u00fcmmelung von Frauen und M\u00e4dchen einsetzen, gef\u00f6rdert werden.</p><p>Diese Strategie zur Unterst\u00fctzung der im Kampf gegen die Beschneidung beteiligten Akteure und zur Integration in anderen Programmen der Entwicklungszusammenarbeit hat sich bew\u00e4hrt und muss weitergef\u00fchrt werden.</p><p>In Zukunft wird der Bundesrat das Parlament \u00fcber die in diesem Bereich erzielten Fortschritte informiert, noch verst\u00e4rkt sein Augenmerk auf die Problematik der sexuellen Verst\u00fcmmelung richten und insbesondere im Rahmen seiner Programme f\u00fcr Gesundheit, Ausbildung und Schutz der Menschenrechte diese Praktiken bek\u00e4mpfen. Er unterst\u00fctzt weiterhin seine Entwicklungspartner, welche sich auf diesem Gebiet engagieren.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(968198400000)\/","SubmittedBy":"Gadient Brigitta M.","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1063670400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750815819893)\/","SubmissionDate":"\/Date(961718400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4603,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}