{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003376,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003376,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3376","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Diskussion \u00fcber die \"Armee XXI\". Treuepflicht der Gener\u00e4le","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zusammenhang mit der \u00f6ffentlichen Diskussion \u00fcber Grundsatzfragen im Rahmen der Armeereform \u00f6ffnen sich Fragenbereiche, die zum Vorteil der Gesellschaft und des Staates offen diskutiert werden m\u00fcssten. Dabei ist die so genannte \"richtige\" L\u00f6sung keineswegs eindeutig zu finden. Alternativen sind nicht von vornherein falsch, und mit den vom Bundesrat erlassenen Leitlinien sind l\u00e4ngst nicht alle relevanten Fragen \u00fcber die Zukunft der Schweizer Armee entschieden. Am 7. Juni 2000 hat Bundespr\u00e4sident Ogi als Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport (VBS) in Nottwil den h\u00f6heren Stabsoffizieren der Armee ein Sprechverbot zur \"Armee XXI\" verordnet.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er der Auffassung, dass eine \u00f6ffentliche Diskussion \u00fcber die \"Armee XXI\" w\u00fcnschbar oder gar notwendig ist?</p><p>2. Ist er der Auffassung, \u00fcber die Konzeption der \"Armee XXI\" d\u00fcrfe ausschliesslich unter Zivilisten und allenfalls Milizangeh\u00f6rigen der Armee diskutiert werden?</p><p>3. H\u00e4lt er es f\u00fcr zweckdienlich, dass die h\u00f6heren Stabsoffiziere, wie Brigadiers, Division\u00e4re und Korpskommandanten, mit ihrem grossen Fachwissen f\u00fcr die Diskussion dieser Fragen in Nottwil einen Maulkorb fassen mussten?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass die Diskussion \u00fcber die k\u00fcnftige Schweizer Armee dem Bereich der Gemeinwohldiskussion zuzuordnen ist?</p><p>5. Wo steht f\u00fcr ihn im Falle der h\u00f6heren Stabsoffiziere die dienstliche Treuepflicht in Abw\u00e4gung zum Grundrecht auf freie Meinungs\u00e4usserung?</p><p>6. Wo steht diese f\u00fcr den Vorsteher der Abteilung Milit\u00e4rwissenschaft und ordentlichen Professor f\u00fcr Internationale Beziehungen an der ETH, J\u00fcrg Martin Gabriel? Professor Gabriel gibt in seinem Buch \"Sackgasse Neutralit\u00e4t\" (Z\u00fcrich 1997) u. a. Folgendes zum Besten: \"Im 21. Jahrhundert ben\u00f6tigt die Schweiz eine Sicherheitspolitik jenseits der Neutralit\u00e4t.\" Oder in Kapitel 9: \"Die \u00dcberwindung der Schweizer Neutralit\u00e4t\": \"Die Schweiz hat nur noch eine Neutralit\u00e4t f\u00fcr den Notfall .... In absehbarer Zeit wird jedoch auch diese \u00fcberwunden werden m\u00fcssen, denn der Notfall, wie ihn der Bundesrat definiert, ist \u00fcberholt. Mehrere kleine Armeereformen m\u00fcssen mit einer schrittweisen Ausweitung unseres Engagements in Richtung Nato, WEU und Uno Hand in Hand gehen.\"</p><p>Man kann mit Fug davon ausgehen, dass diese Sirenent\u00f6ne, die in paralleler Tonlage auch von Kurt Spillmann, Professor f\u00fcr Sicherheitspolitik und Konfliktforschung an der ETH, ausgestrahlt werden, dem VBS wenigstens zeitlich nicht in den Kram passen. Oder vielleicht eben doch, denn obwohl auch diese beiden Herren der Treuepflicht der Beamten unterstehen, passiert hier nichts.</p>","ReasonText":"<p>Die Berufung des Vorstehers des VBS auf Artikel\u00a022 des Beamtengesetzes ist eine undifferenzierte und zu simple L\u00f6sung. Es ist doch \u00fcber den Weg der G\u00fcterabw\u00e4gung zu pr\u00fcfen, ob in gegebenen F\u00e4llen die Treuepflicht des Beamten das Interesse an der Teilnahme des Spezialisten an der \u00f6ffentlichen Diskussion \u00fcberwiegt. Die Stellung des h\u00f6heren Stabsoffiziers im demokratischen Staat kann geradezu verlangen, dass er seine Sachkenntnisse auch in der \u00f6ffentlichen Diskussion fruchtbar werden l\u00e4sst, soweit nicht legitime Geheimhaltungsinteressen \u00fcber milit\u00e4risches Wissen dem entgegenstehen (vgl. J\u00f6rg Paul M\u00fcller, \"Die Grundrechte der schweizerischen Bundesverfassung\", Bern 1991, S. 95ff. mit Hinweisen). Wer sich n\u00e4mlich als Beamter in der Gemeinwohldiskussion zum Anwalt von Alternativen macht, andere Priorit\u00e4ten setzt und dementsprechend bei Zielkonflikten unvermeidlich zu anderen Resultaten gelangt, verst\u00f6sst nicht gegen die Treuepflicht (H\u00e4nni Peter, \"Die Treuepflicht im \u00f6ffentlichen Dienstrecht\", Diss. Freiburg 1982, S. 145). Eine Konzeptionsdiskussion, die unter Ausschluss der h\u00f6heren Stabsoffiziere gef\u00fchrt werden muss, wird nicht zu optimalen L\u00f6sungen f\u00fchren. Und es kann und darf ja nicht das Ziel des VBS sein, diese Diskussion zu verhindern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Treuepflicht der h\u00f6heren Stabsoffiziere steht nicht im Gegensatz zur Meinungs\u00e4usserungsfreiheit. Der Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport hat dementsprechend am 7. Juni 2000 in Nottwil auch kein Sprechverbot zur \"Armee XXI\" erteilt.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den gestellten Fragen gesamthaft wie folgt Stellung:</p><p>Die \u00f6ffentliche Diskussion \u00fcber die Armeereform ist nicht nur w\u00fcnschbar, sondern notwendig. Unsere direkte Demokratie lebt von der \u00f6ffentlichen Auseinandersetzung \u00fcber grundlegende politische Fragen. Eine solche ist auch die Zukunft der Armee. Weil die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger immer wieder aufgerufen sind, zu zentralen armeerelevanten Entscheidungen Stellung zu nehmen, ist eine solche Diskussion ein wichtiger Teil der Willensbildung.</p><p>Die h\u00f6heren Stabsoffiziere sind im Verlauf des Reformprozesses immer wieder aufgerufen worden, ihre pers\u00f6nlichen Meinungen und ihre professionellen Erfahrungen einzubringen. Ihr Fachwissen wird auch in Zukunft f\u00fcr die Konzeption und vor allem auch f\u00fcr die Umsetzung der Reform systematisch genutzt werden. Am erw\u00e4hnten Rapport in Nottwil erinnerte der Departementschef die h\u00f6chsten Armeekader an das Primat der Politik in Bezug auf die \"Armeereform XXI\". Dies bedeutet, dass eine \u00f6ffentliche Kritik an der vom Bundesrat beschlossenen Reform nicht Sache der h\u00f6heren Stabsoffiziere sein kann. Im Gegenteil: Sie sind aufgerufen, die Reform mitzutragen und mit ihrer Professionalit\u00e4t und Glaubw\u00fcrdigkeit in der \u00d6ffentlichkeit zu vertreten.</p><p>Die Abw\u00e4gung zwischen der Meinungs\u00e4usserungsfreiheit, die nach Verfassung allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, so auch den Bediensteten des Bundes zukommt, und der dienstlichen Treue- und Verschwiegenheitspflicht eines Bediensteten stellt immer eine Ermessensfrage dar. Vom Bediensteten kann dabei verlangt werden, dass er in seinen Meinungs\u00e4usserungen auf Sachlichkeit achtet, Kritik mit dem gebotenen Takt anbringt und bei seinen \u00c4usserungen keinen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der korrekten Erf\u00fcllung der ihm \u00fcbertragenen dienstlichen Obliegenheiten gibt. Gerade, wenn sich die politische Auseinandersetzung um Fragen dreht, die den dienstlichen T\u00e4tigkeits- und Pflichtenkreis des Bediensteten ber\u00fchrt oder ber\u00fchren k\u00f6nnte, ist eine gewisse Zur\u00fcckhaltung in den \u00c4usserungen durchaus gerechtfertigt. Dies umso mehr, weil in solchen F\u00e4llen die Glaubw\u00fcrdigkeit der unabh\u00e4ngigen und korrekten Amtsf\u00fchrung infrage stehen kann. Vor diesem Hintergrund kann insbesondere von den h\u00f6heren Stabsoffizieren, wie auch von f\u00fchrenden zivilen Bediensteten, erwartet werden, dass sie ihre Ideen, ihr Fachwissen und ihr Engagement in erster Linie verwaltungsintern einbringen und dabei die ihnen zukommenden M\u00f6glichkeiten aussch\u00f6pfen. Bei den Professoren der ETH kommt neben diesen Grunds\u00e4tzen noch hinzu, dass bei ihnen die Lehr- und Forschungsfreiheit zu beachten ist. Bei \u00f6ffentlich vorgetragener Kritik ist somit neben der Art und dem Inhalt der \u00c4usserung immer auch die Funktion und die Stellung des Bediensteten zu beachten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(969235200000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. Alexander","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1000857600000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712736072470)\/","SubmissionDate":"\/Date(961718400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4603,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}