{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003443,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003443,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3443","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Zuk\u00fcnftige Handhabung von politisch motivierten Haftbefehlen. Bericht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche das EJPD um einen Bericht \u00fcber die zuk\u00fcnftige Handhabung von politisch motivierten Haftbefehlen, die bei Interpol deponiert werden und auf die Auslieferung von anerkannten Fl\u00fcchtlingen bzw. schweizerischen Doppelb\u00fcrgern und Doppelb\u00fcrgerinnen in der Schweiz abzielen.</p><p>Im gleichen Bericht sollen zudem Expertinnen und Experten zu folgenden Fragen Stellung nehmen:</p><p>1. Wie soll ein ehemaliger politischer Fl\u00fcchtling und Schweizer B\u00fcrger \u00fcber politisch motivierte Haftbefehle und Auslieferungsgesuche informiert und vor ungerechtfertigten Gef\u00e4ngnisstrafen, langwierigen Prozessen sowie vor der Auslieferung bewahrt werden?</p><p>2. Ausserdem ist zu kl\u00e4ren, ob k\u00fcrzlich durch die Haltung des Bundesamtes f\u00fcr Polizei (BAP) im Fall von Naci \u00d6zt\u00fcrk (ehemaliger politischer Fl\u00fcchtling und schweizerisch-t\u00fcrkischer Doppelb\u00fcrger) Menschenrechte verletzt worden sind.</p><p>3. Gekl\u00e4rt werden muss, welche Instrumente der Schweiz zur Verf\u00fcgung stehen und wie diese genutzt werden sollen, damit F\u00e4lle wie derjenige von Naci \u00d6zt\u00fcrk verhindert werden k\u00f6nnen (Information, Ermittlungen, Proteste bei Interpol usw.). Wie sollen diese Instrumente in Zukunft genutzt werden?</p>","ReasonText":"<p>Mitte Juli 2000 wurde der anerkannte Fl\u00fcchtling und t\u00fcrkisch-schweizerische Doppelb\u00fcrger Muzafer Naci \u00d6zt\u00fcrk aufgrund eines Interpol-Haftbefehles aus der T\u00fcrkei anl\u00e4sslich einer Urlaubsreise festgenommen. Er sitzt seither in Untersuchungshaft im slowenischen Gef\u00e4ngnis von Koper. Die T\u00fcrkei wirft \u00d6zt\u00fcrk zwei Morde und einen bewaffneten \u00dcberfall auf eine Polizeistation in den Achtzigerjahren in der T\u00fcrkei vor. Die Vorfw\u00fcrfe waren den schweizerischen Beh\u00f6rden bereits bei der Einreichung des Asylgesuches bekannt; sie wurden als haltlos verworfen. Anl\u00e4sslich des Gesuches um die schweizerische B\u00fcrgerschaft 1998 fragte das BAP im Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) nach, ob das Recht auf Asyl aufgrund des Haftbefehles aus der T\u00fcrkei aufgehoben werden solle, was das BFF verneinte. Slowenien nahm Naci \u00d6zt\u00fcrk am 17. Juli 2000 fest. Seither sitzt der Caritas-Mitarbeiter in Haft; seine Zukunft ist ungewiss.</p><p>Solche Situationen k\u00f6nnen auch andere anerkannte Fl\u00fcchtlinge und Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger treffen. Es ist somit notwendig, die rechtliche und menschenrechtliche Situation zu kl\u00e4ren, um jeglicher Willk\u00fcr vorzubeugen. Es ist menschenunw\u00fcrdig, dass Fl\u00fcchtlinge ihr Leben lang f\u00fcr ihr politisches Engagement bestraft werden. Naci \u00d6zt\u00fcrk ist Kurde und soll an die T\u00fcrkei ausgeliefert werden. Der k\u00fcrzlich von einer staatlich ernannten Arbeitsgruppe ver\u00f6ffentlichte Folterbericht in der T\u00fcrkei ist Grund genug, alles zu unternehmen, damit niemand aufgrund von Anschuldigungen an die T\u00fcrkei ausgeliefert wird. Der k\u00fcrzlich durch die t\u00fcrkische Botschaft verschickte Brief an alle, die sich mit dem Fall \u00d6zt\u00fcrk befassen, wonach Naci \u00d6zt\u00fcrk die Todesstrafe nicht f\u00fcrchten m\u00fcsse, best\u00e4tigt nur die Haltung dieses Unrechtsregimes.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Postulat geht namentlich davon aus, die T\u00fcrkei habe gegen Herrn Naci \u00d6zt\u00fcrk aus politischen Gr\u00fcnden ein internationales Verhaftsersuchen gestellt und die darin erw\u00e4hnten gemeinrechtlichen Tatvorw\u00fcrfe seien im schweizerischen Asylverfahren entkr\u00e4ftet worden. Diese Annahmen treffen nicht zu. Das t\u00fcrkische Verhaftsersuchen beschr\u00e4nkt sich auf gemeinrechtliche Tatvorw\u00fcrfe. Diese waren nicht Gegenstand im Asylverfahren der Jahre 1984 und 1985. Ob diese Verdachts\u00e4usserung legitimerweise erhoben wurde und weiterhin zu Recht besteht, kann bei der Pr\u00fcfung von internationalen Fahndungs- oder Auslieferungsersuchen grunds\u00e4tzlich nicht abschliessend gekl\u00e4rt werden. Der Entscheid \u00fcber so genannte Schuld- und Tatfragen ist regelm\u00e4ssig den daf\u00fcr zust\u00e4ndigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des ersuchenden Staates vorbehalten.</p><p>An dieser Beurteilung hat auch die in der Zwischenzeit durch Slowenien erfolgte Ablehnung des t\u00fcrkischen Auslieferungsersuchens nichts ge\u00e4ndert. Der slowenische Entscheid erfolgte wegen der Mangelhaftigkeit des t\u00fcrkischen Ersuchens und nicht etwa wegen einer drohenden Verfolgung aus politischen Gr\u00fcnden.</p><p>2. Internationale Verhaftsersuchen sind im Interesse der grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit bei der Verbrechensbek\u00e4mpfung grunds\u00e4tzlich vertraulich zu behandeln. Insofern stehen diesbez\u00fcgliche Informationen unter dem Schutz des Amtsgeheimnisses. Keinen derartigen Schutz k\u00f6nnte ein Verhaftsersuchen beanspruchen, wenn damit eine Verletzung grundlegender Menschenrechte (internationaler Ordre public) verbunden w\u00e4re. Dies w\u00e4re etwa dann der Fall, wenn ein Verhaftsersuchen bloss vordergr\u00fcndig gemeinrechtliche Taten enthielte, tats\u00e4chlich aber eine Verfolgung aus politischen, ethnischen oder religi\u00f6sen Gr\u00fcnden bezweckt w\u00fcrde. Nachdem dies im Fall \u00d6zt\u00fcrk - soweit erkennbar - nicht zutraf, war eine Information des davon Betroffenen nicht m\u00f6glich. Damit kann auch eine Verletzung allf\u00e4lliger Menschenrechte durch die Haltung der schweizerischen Beh\u00f6rden ausgeschlossen werden.</p><p>3. Die schweizerischen Beh\u00f6rden verf\u00fcgen nur \u00fcber sehr beschr\u00e4nkte Einwirkungsm\u00f6glichkeiten, wenn ein Schweizer B\u00fcrger oder ein in der Schweiz anerkannter Fl\u00fcchtling im Ausland festgenommen wird. Dabei macht es keinen grossen Unterschied, ob diese Festnahme im Rahmen eines Straf- oder eines Auslieferungsverfahrens erfolgt. In jedem Fall obliegt es prim\u00e4r dem Verfolgten selber, seine Rechte zu wahren. Dabei kann die Schweiz im Rahmen des konsularischen Schutzes ihre Unterst\u00fctzung anbieten. Weiter gehende Massnahmen sind nur dann denkbar, wenn mit der Festnahme und einer allf\u00e4lligen Auslieferung die Verletzung des internationalen Ordre public droht. In derartigen F\u00e4llen ist es - wo erkennbar - geboten, potenziell Betroffene \u00fcber den Bestand eines Verhaftsersuchens zu informieren und diese vor Auslandsreisen zu warnen. Wo eine solche Gefahr bereits dem Inhalt eines Verhaftsersuchens entnommen werden kann, ist im \u00dcbrigen eine Mitwirkung der Organisation Interpol durch deren Statuten strengstens verboten. Die Anerkennung als Fl\u00fcchtling im Sinne der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention durch die Schweiz entfaltet hingegen keine extraterritoriale Wirkung. Sie gilt somit nur f\u00fcr die Schweiz. Sie kann allerdings - wie dies auch der schweizerischen Praxis entspricht - beim Entscheid betreffend die Inhaftnahme oder Auslieferung ber\u00fccksichtigt werden. Im \u00dcbrigen ist allgemein darauf hinzuweisen, dass mit der Einb\u00fcrgerung der Verlust des Fl\u00fcchtlingsstatus einhergeht und der Fl\u00fcchtlingsausweis abgegeben werden muss.</p><p>4. Obwohl die Beh\u00f6rden im Fall \u00d6zt\u00fcrk rechtlich korrekt gehandelt haben, hat sich gezeigt, dass die Koordination unter den zust\u00e4ndigen \u00c4mtern zu verbessern ist. Als Folge der Ereignisse des Falles \u00d6zt\u00fcrk wird das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) k\u00fcnftig anl\u00e4sslich der Anerkennung von Fl\u00fcchtlingen in allgemeiner Form auf die Grundz\u00fcge der Rechtsstellung und die Grenzen des Schutzes hinweisen. Des Weiteren wird das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) in F\u00e4llen, in denen die schweizerischen Beh\u00f6rden feststellen sollten, dass der Heimatstaat gegen eine asylsuchende Person oder einen anerkannten Fl\u00fcchtling eine Festnahme und Auslieferung anstrebt, in Absprache mit dem BFF pr\u00fcfen, welche Massnahmen zu treffen sind. Namentlich wird das BJ entscheiden, ob und in welcher Form die betroffene Person zu informieren ist.</p><p>5. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass weder im Fall \u00d6zt\u00fcrk noch grunds\u00e4tzlich ein zus\u00e4tzlicher Abkl\u00e4rungsbedarf ersichtlich ist. Die bestehenden Staatsvertr\u00e4ge und Gesetze gen\u00fcgen sowohl den Bed\u00fcrfnissen der internationalen Zusammenarbeit f\u00fcr die Verbrechensbek\u00e4mpfung als auch der Beachtung der Menschenrechte. Den grunds\u00e4tzlichen Anliegen des Postulates wird namentlich durch die Massnahmen gem\u00e4ss Ziffer 4 entsprochen.</p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposal":6,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(975888000000)\/","SubmittedBy":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1033689600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712740581863)\/","SubmissionDate":"\/Date(969408000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}