{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003446,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003446,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3446","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bundesgericht. Fristeinhaltung bei Zahlungen. Zustellung nicht abgeholter eingeschriebener Postsendungen. Regelung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgrund von Artikel\u00a022 Absatz\u00a01 des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes beauftragt, die gesetzliche Regelung betreffend die Fristeinhaltung bei Zahlungen vor Bundesgericht (Art. 32 Abs. 3 des Bundesgesetzes \u00fcber die Organisation der Bundesrechtspflege, OG) an die heute bestehenden Zahlungsusanzen anzupassen. Zudem wird der Bundesrat beauftragt, bez\u00fcglich der Zustellung nicht abgeholter eingeschriebener Postsendungen (Zustellfiktion) eine klare gesetzliche Grundlage im OG zu schaffen.</p>","ReasonText":"<p>1. Bei der Bezahlung von Kostenvorsch\u00fcssen f\u00fcr Prozesse vor dem Bundesgericht kommt es h\u00e4ufig zu Problemen mit der Einhaltung von gerichtlich angesetzten Zahlungsterminen. So kommt es vor, dass das Bundesgericht auf die Rechtsvorkehr einer Partei nicht eintritt, weil die Zahlung des Prozessvorschusses beim Bundesgericht infolge von EDV-Problemen (insbesondere bei Verwendung des Sammelauftragsdienstes der Post) nicht rechtzeitig ankommt. Dies f\u00fchrt zum stossenden Ergebnis, dass diejenige Prozesspartei, die ans Bundesgericht gelangen will, sich diese Probleme anrechnen lassen muss. Infolge Nichteintreten des Bundesgerichtes auf ihre Klage oder Beschwerde verliert die betroffene Prozesspartei die M\u00f6glichkeit, ihre Argumente vor dem Bundesgericht vorzubringen (Art. 150 Abs. 4 OG).</p><p>Die heutige Fristenregelung von Artikel\u00a032 OG stammt noch aus dem Jahre 1943. Damals war es \u00fcblich und auch nicht anders m\u00f6glich, die Einzahlungen direkt am Postschalter vorzunehmen. Wird bei dieser Zahlungsvariante der Gerichtskostenvorschuss am letzten Tag der Frist am Postschalter einbezahlt, so gilt die Frist als eingehalten, egal ob (aus EDV-technischen Gr\u00fcnden) die Gutschrift beim Bundesgericht erst sp\u00e4ter gutgeschrieben wird.</p><p>Anders verh\u00e4lt es sich jedoch, wenn die Zahlungen, wie heute vor allem im Gesch\u00e4ftsleben \u00fcblich, mittels Bankverg\u00fctungsauftrag abgewickelt werden, wobei der Sammelauftragsdienst der Post verwendet wird. In diesem Fall gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes (BGE 117 Ib 220, neuerdings best\u00e4tigt im Entscheid 1A.93/2000) die Frist als eingehalten, wenn als F\u00e4lligkeitsdatum auf dem Datentr\u00e4ger sp\u00e4testens der letzte Tag der vom Bundesgericht festgesetzten Frist bestimmt und der Datentr\u00e4ger innerhalb dieser Frist der schweizerischen Post \u00fcbergeben wurde. Diese Praxis f\u00fchrt dann zu Problemen, wenn die EDV-Systeme der Post, z. B. weil am Wochenende keine Zahlungsauftr\u00e4ge verarbeitet werden bzw. weil f\u00fcr die Abwicklung des Zahlungsauftrages ein voller Arbeitstag ben\u00f6tigt wird, das F\u00e4lligkeitsdatum nach hinten verlegen. In diesem Falle gilt aber die Frist als nicht mehr eingehalten, was dann zu den obgenannten unbilligen Konsequenzen f\u00fchrt.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden dr\u00e4ngt sich um der Rechtssicherheit willen eine \u00c4nderung der diesbez\u00fcglichen OG-Bestimmungen auf, beispielsweise in die Richtung, dass bei der Bestimmung der Zahlungsfristen darauf abgestellt wird, in welchem Zeitpunkt die Bank des Beschwerdef\u00fchrers den Kostenvorschuss dem Beschwerdef\u00fchrer auf seinem Konto belastet. Dann w\u00e4re dieser n\u00e4mlich mit demjenigen gleichberechtigt, welcher die Zahlung am letzten Tag der Frist am Postschalter t\u00e4tigt.</p><p>2. Im Weiteren unbefriedigend ist die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur fiktiven Zustellung von eingeschrieben versandten Urkunden. In der Praxis f\u00fchrt diese des \u00d6fteren zu Unsicherheiten. Bis anhin hat das Bundesgericht - gest\u00fctzt auf die Postverkehrsverordnung (Art. 169 PVV 1) - entschieden, eine Postsendung gelte als am letzten Tag der siebent\u00e4gigen postalischen Abholfrist zugestellt, wenn sie nicht zuvor schon abgeholt worden sei (BGE 123 III 493). Seit der Privatisierung der Post findet sich diese Frist nur noch in den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Post. Diese Fristen k\u00f6nnen von der Post zudem jederzeit abge\u00e4ndert werden. In einem neuen Entscheid (1P.264/2000, thematisiert in der \"NZZ\" vom 31. August 2000) hat das Bundesgericht seine bisherige Rechtsprechung dahingehend pr\u00e4zisiert, dass eine erfolglos zugestellte eingeschriebene Urkunde selbst dann sieben Tage nach dem Eingang bei der Poststelle als abgeholt gelte, wenn der Brieftr\u00e4ger in der Abholungseinladung - aus welchen Gr\u00fcnden auch immer - eine Frist von mehr als sieben Tagen vermerke. Damit wird die von der Rechtsprechung entwickelte Siebentagefrist f\u00fcr die Ausl\u00f6sung der Zustellfiktion von der postalischen Abholfrist unterschieden, was im Hinblick auf die Rechtssicherheit problematisch ist (die Frage des Zeitpunktes der Zustellfiktion ist z. B. f\u00fcr den Beginn einer Rechtsmittelfrist entscheidend).</p><p>Auch hier liegt es am Gesetzgeber, diesbez\u00fcglich im OG eine klare Regelung zu treffen, welche die beschriebenen Rechtsunsicherheiten beseitigt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.","FederalCouncilProposal":1,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(974246400000)\/","SubmittedBy":"Hess Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054684800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712735258630)\/","SubmissionDate":"\/Date(969408000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}