{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003457,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003457,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3457","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unruly Passengers","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die es erlauben, Passagiere eines Flugzeuges, das in der Schweiz landet, wegen ungeb\u00fchrlichen Verhaltens an Bord festzuhalten und gegebenenfalls den schweizerischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu \u00fcberstellen.</p>","ReasonText":"<p>Aggressionen sowie bedrohendes und gef\u00e4hrliches Verhalten scheinen \u00fcberall auf der Welt ein wachsendes Problem in allen Unternehmensbereichen zu sein. Der Luftfahrtsbereich bildet da keine Ausnahme. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Mitglieder des Kabinenpersonals Opfer von ausf\u00e4lligem und aggressivem Passagierverhalten. So hat das ungeb\u00fchrliche Verhalten in Swissair-Flugzeugen von 200 gemeldeten F\u00e4llen im Jahr 1996 auf 500 F\u00e4lle im Jahr 1999 zugenommen.</p><p>Gewalt und Aggression gegen\u00fcber dem Personal ist immer eine ernste Angelegenheit. Wenn solche Vorf\u00e4lle an Bord eines Flugzeuges geschehen, treten jedoch besonders gravierende Probleme auf. Im eigentlichen Umfeld eines voll besetzten Flugzeuges in der H\u00f6he von 9000 Metern ist es dem Kabinenpersonal nicht m\u00f6glich, einer bedrohlichen Situation einfach aus dem Weg zu gehen. Zudem besteht auch keine Chance, sofortige Unterst\u00fctzung ausserhalb zu erhalten. Die n\u00e4chste Polizeibeh\u00f6rde ist unter Umst\u00e4nden Flugstunden entfernt. Aber auch nach der Landung gibt es meist keine M\u00f6glichkeit, die F\u00e4lle strafrechtlich verfolgen zu lassen, da in der internationalen Gesetzgebung gr\u00f6ssere Schlupfl\u00f6cher bestehen.</p><p>Diese Vorf\u00e4lle sind aber nicht nur wegen der Verletzungen oder der Angst, die sie verursachen, ein Problem, vielmehr bilden sie auch eine potenzielle Gefahr f\u00fcr die Luftsicherheit. Solche Vorf\u00e4lle haben schon zu Flugabweichungen und Landefehlern gef\u00fchrt und stellen daher ein ernst zu nehmendes Risiko dar.</p><p>Der Problematik muss differenziert entgegengetreten werden. Zum einen ist das Kabinenpersonal speziell zu schulen und auf solche Situationen vorzubereiten. Zum anderen k\u00f6nnen Flugzeuge auch mit speziellen Einrichtungen, um schwierige Passagiere zu isolieren, versehen werden. Kann ein Vorfall trotzdem nicht vermieden werden, sind verfahrensrechtliche und strafrechtliche Grundlagen zum Schutz des Kabinenpersonals und zur Erfassung dieses nicht geregelten Bereichs im Luftraum zu schaffen.</p><p>Die Internationale Transportarbeiter-F\u00f6deration (ITF) hat im Juli 2000 die Kampagne Zero Air Rage mit einer Charta zuhanden der Regierungen gestartet, mit der diese eingeladen werden, gesetzgeberisch t\u00e4tig zu werden. Die ITF hat zudem Richtlinien zur Verhinderung von und f\u00fcr den Umgang mit ausf\u00e4lligem Passagierverhalten, bei \"unruly passengers\", entwickelt. Es handelt sich dabei aber lediglich um Empfehlungen, die keine Grundlage bieten, um rechtlich gegen ausf\u00e4llige Passagiere vorgehen zu k\u00f6nnen. Nur vier L\u00e4nder (Grossbritannien, die USA, Kanada und Australien) haben bisher Gesetze zur Schliessung der Schlupfl\u00f6cher in Kraft gesetzt. Die Schweiz kennt bis heute keine Rechtsgrundlagen, sodass wir einen Passagier f\u00fcr aggressives Verhalten nicht festhalten oder gar bestrafen k\u00f6nnen, wenn er in einem ausl\u00e4ndischen Flugzeug in der Schweiz landet.</p><p>Ein zu erlassendes Gesetz muss sich sicher an der internationalen Entwicklung orientieren. Wichtig ist, dass die schweizerische Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr alle Flugzeuge, die auf unserem Staatsgebiet landen, sei es ein einheimisches oder ein ausl\u00e4ndisches Flugzeug, statuiert wird. Weder der Sitz der Fluggesellschaft noch das Herkunftsland kann ein tauglicher Ankn\u00fcpfungspunkt sein, um wirksamen Schutz vor \u00dcbelt\u00e4tern zu gew\u00e4hrleisten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Motion\u00e4rin \u00fcber das zunehmend aggressive Verhalten von Passagieren an Bord von Luftfahrzeugen. Die Ursachen f\u00fcr die Zunahme solchen Verhaltens sind vielf\u00e4ltig. Sie liegen oftmals in einer Kombination von \u00e4usseren Faktoren, wie etwa dem beinahe weltweit geltenden Rauchverbot w\u00e4hrend des Fluges und teilweise in den Abflughallen, was bei starken Rauchern zu Entzugserscheinungen f\u00fchrt, der st\u00e4rkeren Wirkung von Alkohol w\u00e4hrend des Fluges, bedingt durch den w\u00e4hrend des Fluges gesenkten Sauerstoffpartialdruck in der Kabine oder schliesslich der Tatsache, dass das Flugzeug heute zunehmend als gew\u00f6hnliches Verkehrsmittel wahrgenommen wird, womit ein in fr\u00fcheren Jahren noch vorhandener Respekt wegf\u00e4llt; gleichzeitig spielen jedoch auch pers\u00f6nliche Faktoren wie Flugangst, Stress oder \u00c4rger \u00fcber Versp\u00e4tungen oder eine als schlecht empfundene Behandlung durch das Personal der Fluggesellschaft eine Rolle. Proportional betrachtet ist der Anteil renitenter Passagiere \u00fcbrigens in allen drei Klassen etwa gleich hoch, d. h., \"unruly passengers\" sind prozentual in allen Klassen etwa gleich h\u00e4ufig anzutreffen.</p><p>Das Problem der \"unruly passengers\" ist inzwischen sowohl auf weltweiter, europ\u00e4ischer als auch nationaler Ebene erkannt und angegangen worden. W\u00e4hrend sich internationale L\u00f6sungen erst allm\u00e4hlich abzuzeichnen beginnen, haben einige nationale Beh\u00f6rden bereits recht weitgehende Massnahmenpakete beschlossen. In verschiedenen angels\u00e4chsischen Staaten wurden - wie in der Begr\u00fcndung zur Motion erw\u00e4hnt - Gesetzesbestimmungen geschaffen, die eine Bestrafung s\u00e4mtlicher \"unruly passengers\" erm\u00f6glichen, und zwar gleichg\u00fcltig, welche Nationalit\u00e4t sie haben und mit welcher Fluggesellschaft sie geflogen sind. Die Schweizer Beh\u00f6rden haben ebenfalls bereits verschiedene Massnahmen eingef\u00fchrt, um dem Problem wirksam begegnen zu k\u00f6nnen. Neben einer konsequenten Anwendung der auch in der Schweiz bestehenden repressiven Mittel, auf die nachfolgend noch eingegangen wird, legten sie das Schwergewicht allerdings auf die pr\u00e4ventive Seite. So enth\u00e4lt das Nationale Sicherheitsprogramm Luftfahrt heute ein umfangreiches Kapitel \u00fcber die \"unruly passengers\", worin f\u00fcr alle potenziell Betroffenen, also neben dem Personal der Fluggesellschaften insbesondere auch dem Bodenabfertigungspersonal, konkrete Massnahmen und Verhaltensregeln festgelegt sind.</p><p>Das Schwergewicht der erw\u00e4hnten Massnahmen liegt im rechtzeitigen Erkennen potenziell renitenter Passagiere, damit deren Einstieg in das Flugzeug nach M\u00f6glichkeit verhindert werden kann, sowie beim Verhalten an Bord, wenn Probleme mit einem Passagier auftreten. All diese Massnahmen lassen sich nur erfolgreich durchf\u00fchren, wenn das Personal entsprechend ausgebildet ist. Das Nationale Sicherheitsprogramm Luftfahrt enth\u00e4lt auch dazu konkrete Vorschriften.</p><p>Der Begr\u00fcndung der Motion ist zu entnehmen, dass Ziel und Zweck dieser pr\u00e4ventiven Massnahmen von der Motion\u00e4rin unterst\u00fctzt werden. Die Motion legt allerdings das Schwergewicht auf die Versch\u00e4rfung der strafrechtlichen Normen. Insbesondere verlangt sie die Schaffung einer gerichtlichen Zust\u00e4ndigkeit in der Schweiz f\u00fcr s\u00e4mtliche Passagiere, die w\u00e4hrend des Fluges ausf\u00e4llig geworden sind, unabh\u00e4ngig von deren Nationalit\u00e4t oder vom Eintragungsstaat des Flugzeuges. Vor dem Hintergrund dieser Forderung erscheint es zweckm\u00e4ssig, vorerst eine Analyse der bestehenden strafrechtlichen Instrumente vorzunehmen.</p><p>Artikel\u00a011 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) erkl\u00e4rt das schweizerische Recht im gesamten Luftraum \u00fcber der Schweiz sowie grunds\u00e4tzlich auch an Bord schweizerischer Luftfahrzeuge f\u00fcr anwendbar. Ferner gilt nach Artikel\u00a097 LFG das schweizerische Strafrecht auch f\u00fcr Taten, die an Bord eines schweizerischen Luftfahrzeuges ausserhalb der Schweiz ver\u00fcbt werden. Jegliche Zuwiderhandlung (ob \u00dcbertretung, Vergehen oder Verbrechen) an Bord eines schweizerischen Luftfahrzeuges kann somit nach schweizerischem Recht bestraft werden, das Gleiche gilt f\u00fcr jede widerrechtliche Handlung, die sich an Bord ausl\u00e4ndischer Luftfahrzeuge im schweizerischen Luftraum ereignet.</p><p>Laut den Artikeln 5 und 6 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) sind \u00fcberdies grunds\u00e4tzlich auch Verbrechen oder Vergehen, die im Ausland gegen oder von schweizerischen Staatsangeh\u00f6rigen begangen werden, dem schweizerischen Recht unterworfen. Mit Blick auf internationale Abkommen wurde schliesslich die Bestimmung von Artikel\u00a06bis StGB geschaffen, der zufolge dem schweizerischen Recht untersteht, wer im Ausland ein Vergehen oder Verbrechen begeht, zu dessen Verfolgung sich die Schweiz durch ein internationales Abkommen verpflichtet hat. Im Zusammenhang mit dem Sachverhalt der \"unruly passengers\" stehen zweifellos das Abkommen vom 14. September 1963 \u00fcber strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen (Abkommen von Tokio) und das \u00dcbereinkommen vom 23. September 1971 zur Bek\u00e4mpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt (\u00dcbereinkommen von Montreal). W\u00e4hrend das \u00dcbereinkommen von Montreal eine Gef\u00e4hrdung der Flugsicherheit als Tatbestandselement voraussetzt, kann das Abkommen von Tokio bereits dann greifen, wenn eine Handlung die Disziplin und Ordnung an Bord gef\u00e4hrdet. Im Gegensatz zum \u00dcbereinkommen von Montreal schafft das Abkommen von Tokio allerdings grunds\u00e4tzlich keinen Gerichtsstand in der Schweiz; es erlaubt den Schweizer Beh\u00f6rden allerdings, eine Person im Hinblick auf eine Auslieferung an den Registerstaat des betroffenen Luftfahrzeuges, der grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die strafrechtliche Verfolgung solcher Handlungen zust\u00e4ndig ist, festzuhalten.</p><p>Aufgrund der oben aufgef\u00fchrten Rechtsinstrumente l\u00e4sst sich festhalten, dass das schweizerische Recht in jenen F\u00e4llen eine strafrechtliche Verfolgung von \"unruly passengers\" gew\u00e4hrleistet, die an Bord eines in der Schweiz eingetragenen Luftfahrzeuges oder im schweizerischen Luftraum ver\u00fcbt worden sind. Ferner k\u00f6nnen die Schweizer Beh\u00f6rden auch dann eingreifen, wenn ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige an Bord ausl\u00e4ndischer Luftfahrzeuge Straftaten von gewisser Schwere ver\u00fcbt haben. In den meisten F\u00e4llen von \"unruly passengers\" k\u00f6nnen somit die Schweizer Beh\u00f6rden handeln. Anzumerken ist, dass immer auch der Eintragungsstaat f\u00fcr die strafrechtliche Verfolgung zust\u00e4ndig ist und die Flugzeugbesatzung in jedem Fall die Hilfe der Flughafenpolizei bei der Identifizierung eines \"unruly passengers\" beanspruchen kann. Die Schweizer Beh\u00f6rden erheben jedoch auch bei diesen weniger qualifizierten Tatbest\u00e4nden die Personalien der betroffenen Personen, um eine strafrechtliche Verfolgung im Eintragungsstaat zu unterst\u00fctzen. Dem Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt, das sich aktiv f\u00fcr L\u00f6sungen des Problems einsetzt, ist bisher kein Fall bekannt, bei welchem die fehlende Zust\u00e4ndigkeit der Schweizer Beh\u00f6rden zu einer stossenden Verfolgungsl\u00fccke gef\u00fchrt h\u00e4tte.</p><p>Die Schweizer Beh\u00f6rden k\u00f6nnen einzig dann nicht strafrechtlich einschreiten, wenn Handlungen ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger an Bord ausl\u00e4ndischer Luftfahrzeuge ausserhalb des schweizerischen Luftraums begangen wurden und diese Handlungen zudem als so geringf\u00fcgig zu qualifizieren sind, dass die internationalen Rechtsvorschriften nicht zur Anwendung kommen. Solche Handlungen d\u00fcrften ein l\u00e4ngeres Festhalten der betreffenden Passagiere kaum rechtfertigen. Demnach m\u00fcsste in den Flugh\u00e4fen eine Art Schnellgerichtsverfahren eingef\u00fchrt werden, d\u00fcrfte es doch in der Praxis kaum m\u00f6glich sein, die betreffenden ausl\u00e4ndischen Passagiere, die vom Zwischenfall betroffenen Mitglieder der ausl\u00e4ndischen Flugbesatzungen sowie allf\u00e4llige Zeugen f\u00fcr eine sp\u00e4ter durchzuf\u00fchrende Gerichtsverhandlung nochmals in die Schweiz aufzubieten. Die Schaffung einer Zust\u00e4ndigkeit schweizerischer Gerichte f\u00fcr solche F\u00e4lle erscheint unter diesen Umst\u00e4nden unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p><p>Fazit: Das Problem der \"unruly passengers\" sollte schwergewichtig auf der Ebene der Pr\u00e4vention angegangen werden. Die konsequente Umsetzung der im Nationalen Sicherheitsprogramm Luftfahrt festgehaltenen Verfahren tr\u00e4gt einen wesentlichen Teil zur Erreichung dieses Zieles bei. Durch konsequente Ausbildung des Abfertigungspersonals sowie des fliegenden Personals, verbunden mit einer st\u00e4rkeren Zusammenarbeit und verbesserten Kommunikation zwischen allen beteiligten Stellen, l\u00e4sst sich dieses Ziel erreichen.</p><p>Aufgrund der heute geltenden schweizerischen Gesetzgebung k\u00f6nnen s\u00e4mtliche Handlungen von gewisser Schwere von \"unruly passengers\" wirksam verfolgt werden. Die Anliegen der Motion sind demnach aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen heute zu weiten Teilen erf\u00fcllt. Die ausserhalb der Zust\u00e4ndigkeit schweizerischer Gerichte liegenden Straftaten sind von derart untergeordneter Bedeutung, dass sich die Begr\u00fcndung einer schweizerischen Zust\u00e4ndigkeit als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig erweisen w\u00fcrde.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(975283200000)\/","SubmittedBy":"Leuthard Doris","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1033689600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712751395893)\/","SubmissionDate":"\/Date(969926400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}