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Anpassung der Kinderrente","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, Artikel\u00a022ter des Bundesgesetzes \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung betreffend die Kinderrente zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p>","ReasonText":"<p>1. Die Ver\u00e4nderung der Lebensformen f\u00fchrt bekanntlich zu einer wachsenden Zahl von Personen im AHV-Alter mit minderj\u00e4hrigen oder heranwachsenden Kindern in Ausbildung. Diese Eltern werden wesentlich besser gestellt als Eltern im Erwerbsalter. Dadurch entsteht eine mehrfache Diskriminierung: Familien im Erwerbsalter erhalten durchschnittlich 183 Franken Kinderzulagen pro Monat und Kind (kantonale L\u00f6sungen), AHV-Bez\u00fcger hingegen eine Kinderrente von durchschnittlich 644 Franken pro Monat und Kind (eidgen\u00f6ssische L\u00f6sung).</p><p>2. AHV-Bez\u00fcger mit tiefem Einkommen erhalten durchschnittlich 415 Franken, solche mit h\u00f6herem Einkommen hingegen 721 Franken. Die automatische Indexierung f\u00fchrte ferner dazu, dass innert neun Jahren der durchschnittliche Betrag um 111 Franken pro Kind und Monat gestiegen ist.</p><p>3. Gegenw\u00e4rtig werden somit j\u00e4hrlich mindestens 60 Millionen Franken AHV-Gelder in Form von Kinderrenten an Senioren und 8 Millionen Franken an Seniorinnen ausbezahlt. Sind beide Eltern AHV-Bez\u00fcger, was jedoch die Ausnahme bleiben wird, verdoppelt sich der Betrag. Gem\u00e4ss Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherung ist mit einem weiteren Anstieg der Kinderrentenbez\u00fcger bis 2009 zu rechnen.</p><p>4. H\u00e4tte das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern die geforderte Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit der Zukunft vorgelegt, w\u00e4ren solche Disparit\u00e4ten aufgedeckt worden. Eine Gesamtkonzeption k\u00f6nnte dann beispielsweise endlich dazu f\u00fchren, dass Familien - losgel\u00f6st vom Alter der Eltern, aber abh\u00e4ngig von ihrer Einkommens- bzw. Verm\u00f6genslage - angemessen unterst\u00fctzt w\u00fcrden.</p><p>5. Ziel sollte sein, dass einerseits die Kinderrente der AHV-Bez\u00fcger mindestens einkommensunabh\u00e4ngig ist und andererseits alle Eltern in Bezug auf Kinderzulagen und Existenzsicherung - losgel\u00f6st vom Alter der Eltern - mindestens mittelfristig gleichgestellt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1999 bezogen rund 1,5 Millionen Personen eine AHV-Altersrente. An diesen Personenkreis wurden 11 500 Kinderrenten (rund 60 Millionen Franken) ausgerichtet. Bis 2008 ist mit einem leichten Anstieg dieser Kinderrenten zu rechnen. In der Folge darf bis ungef\u00e4hr 2025 ein R\u00fcckgang erwartet werden. </p><p>F\u00fcr den Anspruch auf eine AHV-Rente sind Einkommen und Verm\u00f6gen nicht massgebend. Die Renten werden aber, dem Versicherungsprinzip entsprechend, aufgrund des von den Berechtigten vor dem Rentenbezug erzielten Einkommens berechnet, auf welchen sie AHV-Beitr\u00e4ge bezahlt haben. Aber auch andere bedeutende, auf dem Solidarit\u00e4tsprinzip zwischen den Versicherten fussende Faktoren werden in Betracht gezogen. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften beispielsweise stellen ein fiktives Einkommen dar, das die Rentenh\u00f6he beeinflusst, insbesondere bei geringen Erwerbseinkommen. Im \u00dcbrigen sind H\u00f6chst- und Mindestbetrag der Renten festgesetzt. Dieselben Regeln gelten f\u00fcr die Kinderrente, die proportional zur Rente des Vaters oder der Mutter ausgerichtet wird. Aus Solidarit\u00e4tsgr\u00fcnden ist die Ersatzquote der gesamten AHV-Leistungen wesentlich h\u00f6her f\u00fcr Bez\u00fcger mit vormals geringen Erwerbseinkommen als f\u00fcr solche mit hohen Einkommen. In der AHV sind die ausbezahlten Leistungen und die tats\u00e4chlichen Einkommen der Rentner bereits heute nur bedingt voneinander abh\u00e4ngig. Nach Ansicht des Bundesrates ist diese Unabh\u00e4ngigkeit ausreichend f\u00fcr eine Leistung, die auch mit Beitr\u00e4gen der Berechtigten finanziert wird, was bei den Familienzulagen meist nicht der Fall ist. Andererseits dient der Grundbetrag der Altersrente - notfalls aufgestockt durch Erg\u00e4nzungsleistungen - ausschliesslich den Bed\u00fcrfnissen der anspruchsberechtigten Person. Wenn diese Kinder hat, ist es deshalb gerechtfertigt, die Grundrente durch einen Betrag zu erg\u00e4nzen, der f\u00fcr den Unterhalt der Kinder bestimmt ist. Der Bundesrat ist dennoch bereit, zu pr\u00fcfen, ob beispielsweise ein Einheitsbetrag f\u00fcr Kinderrenten zweckm\u00e4ssig ist. Diese Untersuchung soll indes alle von den Sozialversicherungen des Bundes ausgerichteten Leistungen f\u00fcr Kinder mit einschliessen, damit die erforderliche Koordination gew\u00e4hrleistet ist.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(976492800000)\/","SubmittedBy":"Meier-Schatz Lucrezia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1102982400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750816078270)\/","SubmissionDate":"\/Date(969926400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}