{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003480,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003480,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3480","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Einsatz von Bundesbeamten in internationalen Organisationen. Kosten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Carla Del Ponte hat ihren Posten als Chefankl\u00e4gerin des Uno-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag am 15. September 1999 angetreten. Was damals bereits einige Wochen vor Amtsantritt bekannt wurde, n\u00e4mlich dass der Bund grossz\u00fcgig Auslagen von Carla Del Ponte \u00fcbernimmt, zeigt sein wahres Ausmass erst jetzt allm\u00e4hlich. Die Finanzdelegation der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te hat in einer Pressemitteilung bereits dar\u00fcber orientiert, dass sie es ablehnte, das Nachtragskreditbegehren des Bundesrates von 920 000 Franken, das er im August 2000 einreichte, im Nachhinein dringlich zu bewilligen. Zum heutigen Zeitpunkt sind bereits 600 000 Franken ohne Bewilligung des Parlamentes und seiner beauftragten Organe ausgegeben worden. Der Nachtragskredit hat in der Finanzdelegation viele Fragen aufgeworfen. Sie hat denn auch den Bundesrat um zus\u00e4tzliche Ausk\u00fcnfte gebeten. Die grossz\u00fcgigen Spesenentsch\u00e4digungen f\u00fcr Carla Del Ponte werden in der \u00d6ffentlichkeit nicht verstanden. Insbesondere nicht in einer Zeit, in welcher der Staat nach wie vor angehalten ist, zu sparen, die Finanzierung der Sozialwerke nicht sichergestellt ist und der Steuerzahler unter einer hohen Steuerlast leidet. Es besteht deshalb ein grosses \u00f6ffentliches Interesse, dass der Bundesrat offen legt, mit welchen Mitteln und auf welchen Grundlagen der Bund die Chefankl\u00e4gerin des Uno-Kriegsverbrechertribunals unterst\u00fctzt.</p><p>Es ist anzunehmen, dass Carla Del Ponte die Steuerzahler weiterhin Geld kosten wird, insbesondere dann, wenn sie am Ende ihres Urlaubs als Bundesanw\u00e4ltin darauf besteht, wieder auf gleichwertiger Funktionsstufe eingesetzt zu werden, wie es ihr aufgrund der Verordnung \u00fcber den Einsatz von Bundesbeamten in internationalen Organisationen anscheinend zusteht. Nicht zu vergessen ist, dass ihre Stelle als Bundesanw\u00e4ltin bereits besetzt ist.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche finanziellen Abmachungen wurden mit Carla Del Ponte getroffen?</p><p>2. Hat er vor Abschluss der Vertr\u00e4ge mit Carla Del Ponte die vollen finanziellen Konsequenzen detailliert ber\u00fccksichtigt?</p><p>3. Hat er bereits mit Carla Del Ponte das Gespr\u00e4ch gesucht, um sie dazu zu bewegen, auf einen Teil ihrer Spesenentsch\u00e4digung zu verzichten?</p><p>4. In welcher Funktion gedenkt er Carla Del Ponte nach ihrem Urlaub einzusetzen?</p><p>5. Gibt es weitere Bundesbeamte, die von der grossz\u00fcgigen Regelung der Verordnung \u00fcber den Einsatz von Bundesbeamten in internationalen Organisationen profitieren?</p><p>6. Ist er bereit, die Verordnung \u00fcber den Einsatz von Bundesbeamten in internationalen Organisationen zu \u00fcberpr\u00fcfen, insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Konsequenzen?</p><p>7. Ist er bereit, k\u00fcnftige Eins\u00e4tze von Bundesbeamten sowohl finanziell als auch personell sorgf\u00e4ltiger abzukl\u00e4ren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Uno-Sicherheitsrat hat Frau Carla Del Ponte zum \"Prosecutor of the International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia and of the International Criminal Tribunal for Rwanda\" gew\u00e4hlt. Frau Del Ponte hat f\u00fcr die Dauer ihres Einsatzes um Urlaub im Sinne der Verordnung \u00fcber den Einsatz von Bundesbeamten in internationalen Organisationen (SR 172.221.104.3) ersucht. Diese Verordnung bezweckt die F\u00f6rderung und Regelung des Einsatzes von Bundesbediensteten in internationalen Organisationen, ohne dass sich diese Eins\u00e4tze f\u00fcr die beurlaubten Bediensteten nachteilig auswirken. Die von der Verordnung vorgesehenen Instrumente sind u. a. die Gew\u00e4hrung von Urlaub an Bundesbedienstete sowie die Leistungen des Bundes an die beurlaubten Bundesbeamten.</p><p>In W\u00fcrdigung der f\u00fcr die Schweiz und Frau Del Ponte ehrenvollen Wahl und in Anbetracht der Tatsache, dass die Schweiz damit ihr traditionelles Engagement zugunsten der Vorherrschaft des Rechtes in den internationalen Beziehungen und damit des Schutzes der Menschenrechte unterstreichen konnte, hat der Bundesrat diesem Gesuch stattgegeben. Er war dabei der Auffassung, dass gewisse ausserordentliche Kosten im Zusammenhang mit dem Uno-Mandat von Frau Del Ponte Gegenstand einer separaten Regelung sein sollen. Es handelt sich um Kosten hinsichtlich Aufenthalt, Dienstreisen, pers\u00f6nliche Sicherheit, Infrastruktur und Logistik. Dieses Vorgehen tr\u00e4gt den besonderen Umst\u00e4nden sowie den Risiken ihrer fr\u00fcheren Funktion Rechnung. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2000 diese Kosten \u00fcberpr\u00fcft und gleichzeitig kostenrelevante Restriktionen bez\u00fcglich der Reiset\u00e4tigkeit von Frau Del Ponte beschlossen. Das EJPD wurde beauftragt, die Reiset\u00e4tigkeit von Frau Del Ponte und die damit verbundenen Kosten auch in Zukunft zu verfolgen.</p><p>Dass der Heimatstaat der Amtsinhaberin f\u00fcr solche ausserordentliche Kosten aufkommt, ist nicht ungew\u00f6hnlich. Im Falle von Frau Del Pontes Vorg\u00e4ngerin, einer Kanadierin, \u00fcbernahm Kanada die Kosten f\u00fcr Sicherheit im selben Ausmass wie bei Frau Del Ponte.</p><p>Zu den Fragen:</p><p>1. Bei der Regelung der finanziellen Konditionen der Beurlaubung von Frau Del Ponte musste eine L\u00f6sung gesucht werden, welche es erlaubt, die Differenz zwischen Frau Del Pontes vormaligem Verdienst als Bundesanw\u00e4ltin und ihrem markant tieferen Lohn bei der Uno auf mit dem schweizerischen Recht und den Regelungen der Uno konforme Art und Weise abzugelten. Ein direkter Ausgleich der Lohndifferenz durch den Bund, ein so genannter Topping Up, ist nach einem Uno-Verhaltenskodex nicht gestattet, da dies die Unabh\u00e4ngigkeit des Amtsinhabers beeintr\u00e4chtigen w\u00fcrde. Die erarbeitete L\u00f6sung ist mit der Uno abgekl\u00e4rt worden und steht nicht im Widerspruch zum Uno-Verhaltenskodex.</p><p>Im Einzelnen sieht die auf der Verordnung basierende L\u00f6sung die Kosten\u00fcbernahme durch den Bund f\u00fcr die Beitr\u00e4ge an die Pensionskasse des Bundes, die Kinder- und Familienzulage bis zum regul\u00e4ren Ablauf nach Schweizer Recht (31. Juli 2002) und die Mietkosten f\u00fcr die Wohnung Frau Del Pontes im Tessin vor. Dar\u00fcber hinaus kommt der Bund f\u00fcr die Mietkosten f\u00fcr Frau Del Pontes Domizil in Den Haag (dagegen entf\u00e4llt die Wohnungszulage der Uno) auf. Insgesamt belaufen sich diese Kosten auf rund 190 000 Franken pro Jahr.</p><p>2. Die finanziellen Konsequenzen der Regelung des Urlaubs von Frau Del Ponte sind im Rahmen der Bestimmungen der Verordnung genau abgekl\u00e4rt worden.</p><p>Die ausserordentlichen Kosten hingegen waren und sind schwierig abzusch\u00e4tzen, da diese von nicht steuerbaren Faktoren (Sicherheit, Reiseintensit\u00e4t, Kriegsausbr\u00fcche usw.) abh\u00e4ngig sind. Die spezielle Situation von Frau Del Ponte und das Interesse der Schweiz als Nicht-Mitglied der Uno, eine Beamtin an eine Stelle in der Uno auf der zweitobersten Hierarchiestufe (Untergeneralsekret\u00e4rin) zu platzieren, lassen eine derartige Regelung, die im \u00dcbrigen keinen pr\u00e4judizierenden Charakter hat, rechtfertigen.</p><p>3. Aus den oben genannten Gr\u00fcnden sieht der Bundesrat keine Veranlassung, auf die Abmachungen mit Frau Del Ponte zur\u00fcckzukommen.</p><p>4. In Anlehnung an Artikel\u00a011 der Verordnung, welcher nach M\u00f6glichkeit einen Einsatz \"auf einer zumindest gleichwertigen Funktionsstufe\" vorsieht, ist beabsichtigt, Frau Del Ponte nach ihrem Urlaub zu angemessenen finanziellen Konditionen wieder in der Bundesverwaltung anzustellen. Sollte dies nicht m\u00f6glich sein, erfolgt die Ausrichtung einer angemessenen Abfindung.</p><p>5. Die Verordnung wird auf f\u00fcnfzehn weitere Bundesbeamte angewendet. Der Bundesverwaltung steht seit 1998 ein Kredit zur Unterst\u00fctzung von Eins\u00e4tzen von Bundesbeamten in internationalen Organisationen zur Verf\u00fcgung (2000: 500 000 Franken), der im Wesentlichen f\u00fcr die Kosten\u00fcbernahme von Arbeitgeberbeitr\u00e4gen an die AHV und die Pensionskasse verwendet wird, um die betreffenden Personen im schweizerischen Sozialversicherungssystem zu belassen.</p><p>6. Die Verordnung bildet ein n\u00fctzliches und notwendiges Instrument f\u00fcr den im schweizerischen Interesse liegenden Einsatz von Bundesbediensteten in internationalen Organisationen. Die bisherigen Erfahrungen sind durchwegs positiv. Eine \u00dcberpr\u00fcfung dr\u00e4ngt sich unter diesem Gesichtspunkt nicht auf. </p><p>Der Urlaub von Carla Del Ponte bildet insofern einen Sonderfall, als die besonderen Umst\u00e4nde und das hohe Amt in der Uno eine weitergehende Regelung in Bezug auf ausserordentliche Kosten rechtfertigten und kein Pr\u00e4zedenzfall vorlag.</p><p>7. Jeder Einsatz eines Bundesbeamten in internationalen Organisationen wird genaustens und unter Ber\u00fccksichtigung der \u00e4usseren Umst\u00e4nde evaluiert. Letztere haben im Fall von Frau Del Ponte die getroffene Regelung beeinflusst.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(974851200000)\/","SubmittedBy":"Mathys Hans Ulrich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(976838400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712753611310)\/","SubmissionDate":"\/Date(970444800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}