{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003484,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003484,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3484","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"EuroAirport Basel-M\u00fclhausen. Reduktion der L\u00e4rm- und Schadstoffbelastungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, sich bei den franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden f\u00fcr einen Nachtrag Nr. 5 zum Anhang II des franz\u00f6sisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juni 1949 mit folgender Stossrichtung einzusetzen:</p><p>1. Der Flugbetrieb des Flughafens muss so ausgestaltet werden, dass die Luftreinhalte- und L\u00e4rmschutz-Verordnungen auch in der Flughafenregion eingehalten werden. Dabei ist die Gesamtbelastung aus luft- und landseitigem Verkehr rund um den Flughafen zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>2. Es soll ein striktes Start- und Landeverbot zwischen 22.00 und 07.00 Uhr gelten.</p><p>Der Bundesrat wird ausserdem gebeten, sich bei den verantwortlichen Gremien daf\u00fcr einzusetzen, dass m\u00f6glichst schnell Standl\u00e4ufe im Freien verboten und l\u00e4rmintensive Maschinen eliminiert werden und dass auch mehr Transparenz hergestellt wird. Zudem ist die Heraufsetzung der L\u00e4rmgrenzwerte rund um Flugh\u00e4fen r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen, und die L\u00e4rmgrenzwerte sind auf die von der Expertenkommission vorgeschlagenen Werte herabzusetzen.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss der Delphi-Umfrage des Bundes nimmt der Verkehr in den n\u00e4chsten zwanzig Jahren zu, ohne sp\u00fcrbar umweltfreundlicher und sicherer zu werden. Beim Flugverkehr wird eine Zunahme von 50 bis 60 Prozent prognostiziert. Solche be\u00e4ngstigenden Prognosen erfordern ein entschlossenes politisches Handeln im Interesse der Gesundheit unserer Bev\u00f6lkerung, der kommenden Generation und der Umwelt.</p><p>Die unbegrenzte Entwicklung der Flugbewegungen ist zu stoppen, denn die Beeintr\u00e4chtigung des Wohlbefindens und die Gesundheitsbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner rund um den Flughafen durch den rasant gewachsenen Flugverkehr ist heute schon enorm. Die Verletzungen des Umweltschutzgesetzes und der entsprechenden Verordnungen sind aus gesundheitspolitischen Gr\u00fcnden nicht weiter zu tolerieren.</p><p>Nach wie vor ist unsere Bev\u00f6lkerung gesundheitssch\u00e4digender Luftverschmutzung ausgesetzt. Von einer Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung sind wir weit entfernt. Insbesondere der Ausstoss von Stickoxiden, von fl\u00fcchtigen organischen Verbindungen, von lungeng\u00e4ngigen Feinst\u00e4uben und krebserregenden Stoffen muss noch wesentlich gesenkt werden.</p><p>Die Tolerierung der st\u00e4ndigen Zunahme der Luftbelastung durch den Flugverkehr widerspricht aber auch den f\u00fcr eine nachhaltige Entwicklung eingegangenen Verpflichtungen, weil der internationale Flugverkehr zu einer der massivsten Gefahren f\u00fcr das Klima (Stichwort: Klimaerw\u00e4rmung) und f\u00fcr die sch\u00fctzende Ozonschicht geworden ist.</p><p>Der zunehmende Flugl\u00e4rm macht das Leben tags\u00fcber und besonders in der Nacht f\u00fcr viele Menschen zur Qual. Die Nachtflugbewegungen liegen in absoluten Zahlen in Basel gar h\u00f6her als in Z\u00fcrich-Kloten. L\u00e4rm ist ein gravierender St\u00f6rfaktor f\u00fcr einen gesunden Schlaf. Zahlreiche Studien belegen dessen schwerwiegende Auswirkungen auf Wohlbefinden und Gesundheit. Klar eingehaltene L\u00e4rmpausen sind deshalb zumindest w\u00e4hrend der Nacht unerl\u00e4sslich.</p><p>Die Heraufsetzung der L\u00e4rmgrenzwerte rund um Flugh\u00e4fen ist im Gesundheitsinteresse der Bev\u00f6lkerung r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen, und die Grenzwerte sind auf die von der Expertenkommission vorgeschlagenen Werte herabzusetzen. Die betroffenen Gemeinden qualifizieren die Neuregelung als \"Bankrotterkl\u00e4rung des Umweltschutzgedankens und als klare Missachtung der Rechte der vom Flugverkehr betroffenen Bev\u00f6lkerung\".</p><p>Bei der Volksabstimmung \u00fcber die Ausbaukredite im Juni 1999 haben die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt und die Verantwortlichen des Flughafens immer bekr\u00e4ftigt, man wolle lediglich einen regionalen Flughafen f\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse der trinationalen Region. Diese Bed\u00fcrfnisse sind heute abgedeckt. Doch trotzdem zeigt der Flughafen immer wieder seine Absicht zu weiterem Wachstum, insbesondere auch bei den Frachttransporten.</p><p>Die erste trinationale Nachbarschaftskonferenz der Agglomeration Basel, der 81 Mitglieder aus dem Landkreis L\u00f6rrach, den beiden Basel und dem s\u00fcdels\u00e4ssischen Zweckverband \"District des Trois fronti\u00e8res\" angeh\u00f6ren, fordert in einer Resolution eine Reduktion der L\u00e4rm- und Schadstoffbelastung durch den EuroAirport, insbesondere ein Verbot der Standl\u00e4ufe im Freien, die zielstrebige Eliminierung der l\u00e4rmintensiven Maschinen und mehr Transparenz.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Flughafen Basel-M\u00fclhausen ist f\u00fcr die Region Nordwestschweiz, s\u00fcdliches Elsass und S\u00fcdbaden ein gewichtiger Wirtschaftsfaktor. Mit seinen zurzeit 64 Direktverbindungen zu den grossen Zentren Europas dient er vor allem dem wirtschaftlich unabdingbaren Gesch\u00e4ftsreiseverkehr, insbesondere mit seinen Tagesrandverbindungen. Diese erlauben den Gesch\u00e4ftsleuten eine Aufenthaltsdauer am Bestimmungsort von rund zehn Stunden mit einer R\u00fcckkehr nach Basel-M\u00fclhausen noch am gleichen Tag. Solche Fl\u00fcge sind f\u00fcr die Standortqualit\u00e4t der Region sehr wichtig.</p><p>Aber auch als Arbeitgeber ist der Flughafen gesamtwirtschaftlich von grossem Interesse, bietet er doch zurzeit \u00fcber 6000 Arbeitspl\u00e4tze an.</p><p>Der Flughafen hat im Umweltbereich eine gr\u00f6ssere Anzahl Massnahmen getroffen, um den Flugverkehr m\u00f6glichst umweltschonend abzuwickeln. Dazu geh\u00f6ren u. a. nach L\u00e4rmentwicklung abgestufte Landegeb\u00fchren, l\u00e4rmoptimierte An- und Abflugverfahren, eine differenzierte Regelung der Fl\u00fcge in der Nacht und verschiedene Massnahmen im Bereich der Standl\u00e4ufe.</p><p>Die Regelung der Nachtfl\u00fcge ist eine Ben\u00fctzungsvorschrift im Sinne von Artikel\u00a013 der Statuten (Anhang I) des franz\u00f6sisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 \u00fcber den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-M\u00fclhausen. Zust\u00e4ndig ist daf\u00fcr der parit\u00e4tisch zusammengesetzte Verwaltungsrat des Flughafens, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zust\u00e4ndigen franz\u00f6sischen und schweizerischen Beh\u00f6rden.</p><p>Anhand der kontinuierlichen Messungen des Flugl\u00e4rms in der Umgebung des Flughafens Basel-M\u00fclhausen kann nachgewiesen werden, dass der Flugl\u00e4rm in den letzten Jahren ziemlich konstant geblieben ist, trotz der Zunahme der Bewegungen. Dies ist u. a. darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass die Fluggesellschaften und namentlich auch die Crossair in ihrer Flottenpolitik darauf hinwirken, immer leisere Flugzeuge zu beschaffen.</p><p>Der Flughafen Basel-M\u00fclhausen verursacht auf schweizerischem Gebiet zurzeit keine \u00dcberschreitungen der L\u00e4rmimmissionsgrenzwerte. Aufgrund von neueren, detaillierten Berechnungen der Eidgen\u00f6ssischen Materialpr\u00fcfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) kann davon ausgegangen werden, dass diese Feststellung auch auf den k\u00fcnftigen Betrieb des Flughafens (Zeithorizont 2020) zutreffen wird. Sowohl f\u00fcr den Status quo als auch f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Entwicklung g\u00e4lte die vorstehende Feststellung selbst dann, wenn man den Berechnungen der EMPA die urspr\u00fcnglich von der Expertenkommission vorgeschlagenen Immissionsgrenzwerte zugrunde legen w\u00fcrde.</p><p>Der Beitrag des Luftverkehrs zur Luftbelastung wird oft \u00fcbersch\u00e4tzt; er betr\u00e4gt im Fall Basel-M\u00fclhausen nicht mehr als etwa 1 Prozent der gesamten Stickstoffdioxidkonzentration. Damit auch der Schadstoffausstoss des Zu- und Wegbringerverkehrs zum und vom Flughafen in Grenzen gehalten werden kann, setzen sich die Bundesbeh\u00f6rden als auch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der Flughafen selbst f\u00fcr die Realisierung des Bahnanschlusses des Flughafens Basel-M\u00fclhausen ein.</p><p>Zu den einzelnen Forderungen der Motion\u00e4rin:</p><p>1. Ein Nachtrag Nr. 5 zum Anhang II des franz\u00f6sisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 \u00fcber den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-M\u00fclhausen im Sinne der Motion\u00e4rin ist insoweit \u00fcberfl\u00fcssig, als dass die Zielsetzungen betreffend Begrenzung des L\u00e4rms und des Schadstoffausstosses in der franz\u00f6sischen und schweizerischen Gesetzgebung f\u00fcr das jeweilige Hoheitsgebiet bereits enthalten sind. Wie erw\u00e4hnt werden diese Grenzwerte auf schweizerischem Hoheitsgebiet nicht \u00fcberschritten.</p><p>2. Ein striktes Start- und Landeverbot zwischen 22.00 und 07.00 Uhr w\u00e4re eine \u00e4usserst einschneidende Massnahme, welche f\u00fcr den Flughafen als auch f\u00fcr die Fluggesellschaften und namentlich f\u00fcr die Crossair, deren Heimatbasis der Flughafen Basel-M\u00fclhausen ist, schwerwiegende Folgen h\u00e4tte. Zurzeit gelten in Basel-M\u00fclhausen als auch auf den beiden anderen Landesflugh\u00e4fen Genf und Z\u00fcrich bereits Beschr\u00e4nkungen in der Zeit zwischen 22.00 und 24.00 Uhr sowie in der Zeit zwischen 05.00 und 06.00 Uhr. Zwischen 24.00 und 05.00 Uhr besteht ein weitgehendes Start- und Landeverbot.</p><p>Der Hauptverkehr auf dem Flughafen Basel-M\u00fclhausen sind die Linien-Tagesrandverbindungen, welche prim\u00e4r der Wirtschaft der Region und eines weiteren Einzugsgebietes dienen. In diesem Zusammenhang gilt es zu bedenken, dass diese Tagesrandverbindungen auch im Verbund mit kleineren Flugh\u00e4fen (z. B. Bern-Belp) angeboten werden. Die letztgenannten Fl\u00fcge erfolgen grossteils in der Zeit zwischen 06.00 und 07.00 Uhr sowie zwischen 21.30 und 23.00 Uhr. </p><p>Eine Ausdehnung der Nachtflugsperre auf 22.00 bis 07.00 Uhr h\u00e4tte f\u00fcr die Fluggesellschaften und den Flughafen bedeutende Einnahmeausf\u00e4lle zur Folge. Die Crossair veranschlagt diese auf rund 50 Millionen Franken pro Jahr. </p><p>Weiter ist anzuf\u00fchren, dass der Bundesrat mit der \u00c4nderung der L\u00e4rmschutz-Verordnung bzw. der Verordnung \u00fcber die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) vom 12. April 2000 f\u00fcr die Landesflugh\u00e4fen Genf und Z\u00fcrich eine detaillierte Nachtflugregelung verabschiedet hat, welche Fl\u00fcge unter gewissen Bedingungen (L\u00e4rmindex unter 96 bzw. 98) auch zwischen 22.00 und 24.00 Uhr (bei Versp\u00e4tungen bis 00.30 Uhr) sowie 05.00 und 06.00 Uhr zul\u00e4sst. </p><p>Die von der Motion\u00e4rin geforderte Ausdehnung der Nachtflugsperre w\u00e4re im Lichte der bundesr\u00e4tlichen Verordnung eine unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Massnahme, der die schweizerischen Beh\u00f6rden bei der Aus\u00fcbung des Genehmigungsrechtes im Sinne des erw\u00e4hnten Artikels 13 der Statuten des franz\u00f6sisch-schweizerischen Staatsvertrages nicht zustimmen k\u00f6nnten. </p><p>\u00c4hnliches gilt f\u00fcr die franz\u00f6sische Seite. Diese Einsch\u00e4tzung ergibt sich aus den seinerzeitigen Beratungen im Verwaltungsrat anl\u00e4sslich des sehr weniger weit gehenden Entscheides betreffend Vorverlegung der Charterflugsperre auf 23.00 Uhr.</p><p>3. Der Verwaltungsrat des Flughafens hat am 1. Dezember 2000 verschiedene Versch\u00e4rfungen der geltenden Nachtflugregelung beschlossen:</p><p>- Ab 1. April 2001 gilt f\u00fcr die l\u00e4rmintensivsten Flugzeuge, d. h. die so genannten Kapitel-II-Flugzeuge im Sinne des Anhangs 16 zum \u00dcbereinkommen vom 7. Dezember 1944 \u00fcber die internationale Zivilluftfahrt, neu eine Sperrfrist ab 20.00 bis 07.00 Uhr (bisher 22.00 bis 06.00 Uhr).</p><p>- Ab 1. November 2001 werden die lautesten so genannten Kapitel-III-Flugzeuge zwischen 22.00 und 06.00 Uhr nicht mehr zugelassen.</p><p>- Ab 1. Januar 2001 gilt zudem ein absolutes Verbot von Standl\u00e4ufen im Freien zwischen 22.00 und 06.00 Uhr sowie an Sonntagen.</p><p>4. Die L\u00e4rmbelastungsgrenzwerte f\u00fcr die Landesflugh\u00e4fen wurden vom Bundesrat erstmals am 12. April 2000 festgesetzt. In der Zwischenzeit hat das Bundesgericht entschieden, dass diese nicht anwendbar seien. Der Bundesrat wird demzufolge die L\u00e4rmbelastungsgrenzwerte f\u00fcr die Landesflugh\u00e4fen neu festlegen m\u00fcssen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(982108800000)\/","SubmittedBy":"Gonseth Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1033689600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712767046190)\/","SubmissionDate":"\/Date(970444800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}