{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003488,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003488,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3488","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Strassenkasse. Rechnungstrennung und Verzinsung zweckgebundener und freier Bundesmittel","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bei den Reinertr\u00e4gen aus der Mineral\u00f6lsteuer und des Mineral\u00f6lsteuerzuschlages zwischen frei verf\u00fcgbaren und zweckgebundenen Bundesgeldern durch eine strikte Rechnungstrennung mehr Ordnung zu schaffen und die zweckgebundenen, zurzeit nicht ben\u00f6tigten Gelder der Strassenkasse angemessen zu verzinsen.</p>","ReasonText":"<p>Im Gegensatz zum \u00f6ffentlichen Schienenverkehr verf\u00fcgt der Strassenverkehr in der Schweiz \u00fcber ein solides Finanzierungsfundament. Artikel\u00a086 der Bundesverfassung bestimmt mit seinen Zweckbindungsvorschriften, wie der motorisierte Individualverkehr \u00fcber Z\u00f6lle bzw. Steuern und Abgaben die Kosten f\u00fcr Bau und Unterhalt der Strassen zu decken hat und wie die Mittel daf\u00fcr auszugeben sind. Allein schon die Sonderfinanzierung f\u00fcr den Nationalstrassenbau weist heute gegen\u00fcber dem Geldbedarf f\u00fcr die laufenden Bauausgaben einen \u00dcberschuss von rund 1,88 Milliarden Franken (Budget 2000) aus. Die H\u00e4lfte des Reinertrages der Mineral\u00f6lsteuer und der gesamte Reinertrag des Mineral\u00f6lsteuerzuschlages sind f\u00fcr die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zweckgebunden. Der Rest des Reinertrages ist f\u00fcr allgemeine Aufwendungen des Bundeshaushaltes bestimmt. Nur: Der Bund hat diese unverzinsten R\u00fcckstellungen der Strassenrechnung l\u00e4ngst anderweitig ausgegeben.</p><p>Seit 1982 schwanken die saldierten Einnahmen\u00fcbersch\u00fcsse der Strassenrechnung. Laut Bundesbuchhaltung sind dies \"R\u00fcckstellungen\" - zwischen 337 Millionen und 2,5 Milliarden Franken, je nach Beanspruchung der Spezialkasse. Es scheint, dass seit die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te erkannt haben, dass K\u00fcrzungen beim Strassenbau zwar keine tats\u00e4chlichen Einsparungen beim Bundeshaushalt bedeuten, aber das Defizit der Finanzrechnung wenigstens optisch sch\u00f6nen, darauf geachtet wird, die Milliarden zu horten statt das dringend ben\u00f6tigte Nationalstrassennetz endlich fertig zu stellen. Die zur bequemen Gewohnheit gewordene, zinsfreie Selbstbedienung des Bundes aus der zweckgebundenen Strassenkasse ist zumindest fragw\u00fcrdig. Die f\u00fcr den Zahlungsbedarf zurzeit nicht ben\u00f6tigten Gelder sollten zu markt\u00fcblichen Bedingungen zinstragend angelegt werden. Es sollte daher durch eine strikte Rechnungstrennung zwischen frei verf\u00fcgbaren und zweckgebundenen Bundesgeldern mehr Ordnung geschaffen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Motion\u00e4r verlangt einerseits die Trennung der frei verf\u00fcgbaren und der zweckgebundenen Bundesmittel im Strassenbereich, andererseits die Verzinsung der nicht sofort ausgegebenen, zweckgebundenen Einnahmen.</p><p>1. Trennung der frei verf\u00fcgbaren und der zweckgebundenen Mittel</p><p>F\u00fcr die Deckung der Strassenausgaben stehen dem Bund zweckgebundene Einnahmen zur Verf\u00fcgung, n\u00e4mlich die H\u00e4lfte des Mineral\u00f6lsteuerertrages, der gesamte Mineral\u00f6lsteuerzuschlag und die Einnahmen aus der Nationalstrassenabgabe. Frei verf\u00fcgbar ist die verbleibende H\u00e4lfte des Mineral\u00f6lsteuerertrages, welcher den allgemeinen Bundesmitteln zugeschlagen wird.</p><p>Die Verwendung der zweckgebundenen Mittel wird im Bundesgesetz vom 22. M\u00e4rz 1985 \u00fcber die Verwendung der zweckgebundenen Mineral\u00f6lsteuer (MinVG, SR 725.116.2; fr\u00fcher Treibstoffzollgesetz, TZG) geregelt. Die Aufteilung der Ausgaben auf die einzelnen Aufgabengebiete wird mit dem Voranschlag vorgenommen. \u00dcbersteigen die zweckgebundenen Strassenmittel die zu finanzierenden Ausgaben, so wird der \u00dcberschuss der Spezialfinanzierung Strassenverkehr gutgeschrieben. Allf\u00e4llige Ausgaben\u00fcbersch\u00fcsse werden dieser Spezialfinanzierung belastet. Damit soll eine dauerhafte Finanzierung der Strassenlasten sichergestellt werden.</p><p>Der Bundesrat erstattet den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten jeweils mit dem Voranschlag und der Rechnung Bericht \u00fcber die Verwendung der f\u00fcr den Strassenverkehr bestimmten Mittel. Es wird auf die Ziffern 212.1 bis 212.3 der Botschaft zum Voranschlag 2001 verwiesen. Eine transparente \u00dcbersicht \u00fcber alle Ausgaben und Einnahmen findet sich in Tabelle B 062 im gr\u00fcnen Statistikteil. In dieser Tabelle wird auch der Stand der Spezialfinanzierung genau ausgewiesen.</p><p>Die Forderung des Motion\u00e4rs nach einer klaren Rechnungstrennung ist aus der Sicht des Bundesrates damit erf\u00fcllt.</p><p>2. Verzinsung der nicht sofort ausgegebenen, zweckgebundenen Einnahmen</p><p>F\u00fcr eine Verzinsung der Spezialfinanzierung Strassenverkehr w\u00e4re eine gesetzliche Grundlage n\u00f6tig. Im MinVG fehlt eine solche Bestimmung. Dies ist kein Zufall: Bereits bei der Schaffung des TZG im Jahre 1984 hat sich der Bundesrat in der Botschaft vom 13. M\u00e4rz 1984 (BBl 1984 I 1030) klar gegen eine Verzinsung ausgesprochen. Der Anspruch der Beitragsberechtigten bezieht sich n\u00e4mlich nicht auf die zweckgebundenen Bundeseinnahmen, sondern auf die Ausrichtung der Beitr\u00e4ge. Eine Verzinsung der Spezialfinanzierung vom Moment der Einnahme der zweckgebundenen Mittel bis zum Zeitpunkt der Ausgabe w\u00e4re deshalb nicht sachgerecht.</p><p>Das Parlament hat dieser Sachlage nicht widersprochen und das TZG am 22. M\u00e4rz 1985 ohne entsprechende Erg\u00e4nzung verabschiedet.</p><p>Die damaligen \u00dcberlegungen sind nach wie vor aktuell. Aus der Sicht des Bundesrates besteht deshalb kein Bedarf nach einer \u00c4nderung des MinVG.</p><p>Bei einer Auslagerung der zweckgebundenen Strassengelder in einen Fonds erg\u00e4be sich im Prinzip die M\u00f6glichkeit einer Verzinsung ohne R\u00fcckgriff auf allgemeine Bundesmittel, z. B. durch Anlage der Gelder am Kapitalmarkt. Die Fondsl\u00f6sung, die ebenfalls einer gesetzlichen Grundlage bed\u00fcrfte, ist aber aus finanzpolitisch \u00fcbergeordneten \u00dcberlegungen nicht w\u00fcnschbar:</p><p>- Die Finanzrechnung, die alle Einnahmen und Ausgaben umfasst, ist das zentrale finanzielle F\u00fchrungsinstrument des Bundes.</p><p>- Mit einem Fonds w\u00fcrden Steuerbarkeit und Transparenz des Gesamthaushaltes f\u00fcr Parlament und Bundesrat entscheidend reduziert, da der Aufgabenbereich aus der Finanzrechnung ausgelagert w\u00fcrde.</p><p>- Zudem w\u00e4re eine pr\u00e4judizierende Wirkung auf andere Bereiche nicht auszuschliessen.</p><p>Der Bundesrat lehnt vor diesem Hintergrund und im Einklang mit dem Finanzleitbild vom 4. Oktober 1999 die Schaffung eines Fonds ab.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(977270400000)\/","SubmittedBy":"Laubacher Otto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1033689600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763106135223)\/","SubmissionDate":"\/Date(970531200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}