{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003513,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003513,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3513","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00dcbergriffe auf Angestellte des \u00f6ffentlichen Verkehrs. Erg\u00e4nzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches oder Spezialgesetzgebung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, das Schweizerische Strafgesetzbuch oder die Spezialgesetzgebung dahingehend zu erg\u00e4nzen, dass:</p><p>- \u00dcbergriffe auf Angestellte des \u00f6ffentlichen Verkehrs, die unmittelbar mit den Ben\u00fctzern der \u00f6ffentlichen Verkehrsmittel zu tun haben (z. B. Buschauffeure, Lokf\u00fchrer, Kondukteure, Kontrolleure, Bahnpolizistinnen und -polizisten, Schalterpersonal usw.), von Amtes wegen verfolgt werden;</p><p>- die Angestellten des \u00f6ffentlichen Verkehrs und der Arbeit gebende Verkehrsbetrieb im Verfahren Parteistellung erhalten.</p>","ReasonText":"<p>Die heutige rechtliche Situation ist unbefriedigend. Die angegriffenen Angestellten des \u00f6ffentlichen Verkehrs m\u00fcssen heute in den meisten F\u00e4llen Antrag stellen, d. h., sie m\u00fcssen - wenn immer m\u00f6glich - versuchen, den T\u00e4ter zu identifizieren, und dann in die Kl\u00e4gerrolle schl\u00fcpfen, mit all den administrativen Nachteilen. Die \u00dcbergriffe auf Kontrolleure und auch Buschauffeure, haben in den letzten Jahren zugenommen. Sie bedeuten nicht nur eine schwere Erniedrigung f\u00fcr die betreffenden Personen, sondern auch eine Gefahr f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr. Die Sicherheit des \u00f6ffentlichen Verkehrs ist aber absolut priorit\u00e4r und eine Voraussetzung f\u00fcr dessen Attraktivit\u00e4t.</p><p>Die mit der Motion vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung wird nicht ausformuliert. Es soll damit die Flexibilit\u00e4t gew\u00e4hrleistet werden. Der Entwurf des Bundesrates zur Revision des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches sieht keine Erweiterung des Beamtenbegriffes auf die anvisierten Angestellten des \u00f6ffentlichen Verkehrs vor. Es ist auch denkbar, dass mit der Privatisierung anderer Betriebe (der Post, der Swisscom, den SBB usw.) der strafrechtliche Schutz, der Beamten zuteil wurde, f\u00fcr andere ausgelagerte Bereiche bzw. deren Angestellte, die Aufgaben des \u00f6ffentlichen Interesses wahrnehmen, nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Auch der Bundesrat hat die in vergangener Zeit aufgetauchten Meldungen von \u00dcbergriffen auf Angestellte der \u00f6ffentlichen Verkehrsmittel zur Kenntnis nehmen m\u00fcssen. Er teilt dabei die Sorge des Motion\u00e4rs um die Sicherheit von Personal und Fahrg\u00e4sten. Sicherheit ist in der Tat eine Grundvoraussetzung f\u00fcr die Attraktivit\u00e4t des \u00f6ffentlichen Verkehrs.</p><p>Zum heutigen Zeitpunkt f\u00e4llt ein \u00fcberwiegender Teil des Personals im \u00f6ffentlichen Verkehr unter den Begriff des Beamten, wie er im Schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 110 Ziff. 4 StGB) definiert ist. Als solche gelten nach dem Gesetz und der Rechtsprechung Angestellte und Beamte einer \u00f6ffentlichen Verwaltung, welche Funktionen im Dienst der \u00d6ffentlichkeit aus\u00fcben. Entscheidend ist damit die \u00dcbertragung einer Funktion im Dienste der \u00d6ffentlichkeit (BGE 121 IV 220). Als Beamter im Sinne des Strafgesetzes wurde durch Rechtsprechung u. a. der Kondukteur der Schweizerischen Bundesbahnen oder der Postchauffeur bezeichnet. </p><p>Keinen Unterschied macht es, ob der Betreffende privat- oder \u00f6ffentlich-rechtlich angestellt ist. Damit sind die Angestellten von Verkehrsbetrieben grunds\u00e4tzlich auch dann noch als Beamte zu betrachten, wenn der Arbeit gebende Betrieb privatisiert, d. h. in eine privatrechtliche Form \u00fcbergef\u00fchrt wird. So gilt beispielsweise der Angestellte eines Bundesbetriebes als Beamter, auch wenn die Unternehmung zur Aktiengesellschaft mit Transportkonzession wird. Die Erf\u00fcllung einer \u00f6ffentlich-rechtlichen Aufgabe f\u00fcr das Gemeinwesen bleibt das entscheidende Kriterium. </p><p>Diese Angestellten im \u00f6ffentlichen Verkehr werden durch die Strafnormen der Artikel\u00a0285 und 286 StGB gesch\u00fctzt, wonach Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Hinderung einer Amtshandlung von Amtes wegen verfolgt werden. Die Nebenstrafgesetzgebung (die Handhabung der Bahnpolizei; das Transportgesetz; das Personenbef\u00f6rderungsgesetz) enth\u00e4lt keine weiter gehenden Strafbestimmungen. In einer Vielzahl von F\u00e4llen kommen aber Beamte als Opfer von \u00dcbergriffen nicht darum herum, trotz dieser prozessualen Besserstellung (Offizialdelikt) selber t\u00e4tig zu werden. Sie stellen Strafanzeige, damit die Beh\u00f6rden \u00fcberhaupt Kenntnis vom Vorgefallenen erhalten und t\u00e4tig werden k\u00f6nnen. </p><p>Der Motion\u00e4r schl\u00e4gt des Weiteren vor, Verkehrsbetrieben im Verfahren Parteistellung einzur\u00e4umen. Er beabsichtigt damit eine Entlastung des Betroffenen von Unannehmlichkeiten und Aufwendungen, welche eine Strafuntersuchung mit sich bringt. </p><p>In Strafverfahren, wie sie hier zur Diskussion stehen, ist der betroffene Angestellte stets Partei. Der Unternehmung kommt hingegen eine Parteistellung nur dann zu, wenn sie in eigenen Rechtsg\u00fctern (Eigentumsrechte, Hausrecht) betroffen ist; die geltenden Strafprozessordnungen sehen nicht vor, dass sie anstelle des betroffenen Angestellten als Partei auftreten kann. Hingegen ist sie aufgrund arbeitsrechtlicher Verpflichtungen gehalten, ihre Angestellten bei der Aus\u00fcbung ihrer Parteirechte zu unterst\u00fctzen (durch ihren Rechtsdienst oder indem sie ihnen beispielsweise einen Anwalt zur Verf\u00fcgung stellt). Auf diese Weise kann in vielen F\u00e4llen sichergestellt werden, dass die betroffenen Angestellten durch das Strafverfahren nicht \u00fcberm\u00e4ssig belastet werden.</p><p>Immerhin ist der Bundesrat bereit, im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Schweizerischen Strafprozessordnung zu pr\u00fcfen, ob die Vertretungsm\u00f6glichkeiten in F\u00e4llen, wie vom Motion\u00e4r geschildert, noch ausgebaut werden sollen, damit Angestellte des \u00f6ffentlichen Verkehrs m\u00f6glichst wenig in Strafverfahren involviert werden. Im gleichen Zusammenhang soll auch untersucht werden, ob Straftaten gegen das Personal \u00f6ffentlicher Verkehrsunternehmungen in noch gr\u00f6sserem Umfang als bisher von Amtes wegen zu verfolgen sind.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(974246400000)\/","SubmittedBy":"Jutzet Erwin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1222041600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750816148237)\/","SubmissionDate":"\/Date(970617600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}