{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003516,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003516,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3516","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Weltweite Chemiewaffenabr\u00fcstung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten eine Botschaft zu unterbreiten, in der eine Gesamtpolitik sowie aktive Beitr\u00e4ge der Schweiz zur F\u00f6rderung der weltweiten Chemiewaffenabr\u00fcstung dargelegt sind und zu der ein Finanzrahmen beschlossen werden kann. Die verschiedenen Instrumente der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik sollen dazu komplement\u00e4r und gut koordiniert eingesetzt werden. Der Finanzrahmen soll sich am Schl\u00fcssel des Schweizer Lastenanteils (2 Prozent) am Engagement aller L\u00e4nder in der internationalen Zusammenarbeit orientieren.</p><p>Bei der Erarbeitung einer Gesamtpolitik sollen die Erfahrungen anderer internationaler Unterst\u00fctzungsprogramme f\u00fcr Chemiewaffenabr\u00fcstung ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Aktive Beitr\u00e4ge der Schweiz sollen die eigentliche Chemiewaffenvernichtung f\u00f6rdern, wobei alle Optionen zu evaluieren sind; von Initiativen, die auf ein verst\u00e4rktes Engagement der internationalen Gemeinschaft zielen, \u00fcber vertrauensbildende Massnahmen, bis hin zur Teilnahme an konkreten Projekten zur Vernichtung von Chemiewaffen.</p><p>Unterst\u00fctzung kann in verschiedenen Formen gew\u00e4hrt werden: durch bilaterale Vertr\u00e4ge, Kooperationen in multilateralen Gemeinschaftsprogrammen, durch Projekte der Katastrophenpr\u00e4vention und der technischen Zusammenarbeit in Gebieten mit Chemiewaffenlagern, ausgef\u00fchrt durch Wirtschaftsunternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Spezialisten von Bund und Verwaltung. Ein Monitoring der Aktivit\u00e4ten durch eine unabh\u00e4ngige Stelle ist zu gew\u00e4hrleisten.</p>","ReasonText":"<p>Nach jahrzehntelangen Verhandlungen trat am 29. April 1997 das Chemiewaffen\u00fcbereinkommen (Chemical Weapons Convention, CWC) in Kraft. Die CWC regelt die Vernichtung von Chemiewaffen und verhindert durch die weltweite Kontrolle des Handels mit gewissen Chemikalien sowie durch die Kontrolle von Betrieben, die diese Chemikalien verwenden, eine Neuproduktion von Chemiewaffen in milit\u00e4risch relevanten Mengen. Die CWC enth\u00e4lt neue, innovative Elemente bez\u00fcglich der Kontrolle der Vertragseinhaltung und hat dadurch eine Vorbildfunktion f\u00fcr zuk\u00fcnftige Abr\u00fcstungsvertr\u00e4ge f\u00fcr Massenvernichtungswaffen.</p><p>Obwohl die CWC bis heute von 139 Staaten ratifiziert wurde, geniesst die Umsetzung vor allem bei der Vernichtung der bestehenden Chemiewaffen keine politische Priorit\u00e4t. Die CWC ist dadurch in ihrer Substanz gef\u00e4hrdet.</p><p>Der gr\u00f6sste Besitzer von Chemiewaffen, Russland, wird ohne verst\u00e4rkte internationale Unterst\u00fctzung nicht in der Lage sein, seine Chemiewaffenlager innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu vernichten. Gr\u00fcnde daf\u00fcr sind: </p><p>- die reine Gr\u00f6sse der Lagerbest\u00e4nde (40 000 Tonnen Kampfstoffe);</p><p>- die hohen Vernichtungskosten (5 bis 10 Milliarden US-Dollar), die das Land, das sich in einem tiefen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel befindet, nicht aufbringen kann;</p><p>- mit wenigen Ausnahmen eine bisher eher bescheidene ausl\u00e4ndische Unterst\u00fctzung;</p><p>- aber auch die ungen\u00fcgende Thematisierung und Koordination der Chemiewaffenabr\u00fcstung in Russland.</p><p>Ein Scheitern des Chemiewaffenabr\u00fcstungsprozesses in Russland w\u00fcrde die Glaubw\u00fcrdigkeit der CWC aush\u00f6hlen und w\u00e4re damit indirekt auch ein R\u00fcckschlag f\u00fcr andere globale Abr\u00fcstungsvertr\u00e4ge f\u00fcr Massenvernichtungswaffen. Die grossen diplomatischen, finanziellen und personellen Anstrengungen der Schweiz in den letzten zehn Jahren w\u00fcrden entwertet.</p><p>Mit dem Weiterbestehen des Chemiewaffenkomplexes bleibt die Gefahr der Proliferation von Wissen und Waffen, was die internationale Sicherheit und Stabilit\u00e4t gef\u00e4hrdet.</p><p>Die gr\u00f6sste direkte Gefahr ist die M\u00f6glichkeit von Katastrophen in den bestehenden Lagerst\u00e4tten: Je l\u00e4nger die Lagerzeit, desto gr\u00f6sser das Risiko grosser Unf\u00e4lle mit vielen Toten und massiver Umweltzerst\u00f6rung; je l\u00e4nger mit der Vernichtung zugewartet wird, desto schwieriger und teurer wird diese. Die potenzielle Gefahr eines Gebrauchs f\u00fcr Terror, Erpressung oder in einem Regionalkonflikt bleibt bestehen. Eine schnelle Chemiewaffenabr\u00fcstung ist deshalb die beste Katastrophenpr\u00e4vention und billiger als eine sp\u00e4tere Katastrophenbehebung.</p><p>Da sich die Chemiewaffenvernichtung nicht auf eine reine Kostenfrage reduziert, sondern auch politische und gesellschaftliche Aspekte ber\u00fchrt, kann die Schweiz mit einem angemessenen Lastenanteil Schl\u00fcsselinitiativen anbieten, die entscheidende Prozesse ausl\u00f6sen. Die Chemiewaffenvernichtung sollte deshalb in den schweizerischen Bem\u00fchungen zur internationalen Abr\u00fcstung l\u00e4ngerfristig hohe Priorit\u00e4t einger\u00e4umt werden und im aussenpolitischen Handeln sichtbaren Ausdruck erhalten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 30. August 2000 \u00fcber die R\u00fcstungskontroll- und Abr\u00fcstungspolitik der Schweiz 2000 (in Erf\u00fcllung des Postulates Haering Binder vom 17. Dezember 1998) seine Gesamtpolitik zu den chemischen Waffen dargelegt. Er misst der vorbehaltlosen und wirksamen Umsetzung des Chemiewaffen\u00fcbereinkommens (CW\u00dc) und somit auch der weltweiten Chemiewaffenabr\u00fcstung eine grosse Bedeutung bei. Die Schweiz arbeitet eng mit der Organisation f\u00fcr das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zusammen, um das Ziel einer chemiewaffenfreien Welt zu erreichen.</p><p>Die Vertragsstaaten des CW\u00dc sind zur vollst\u00e4ndigen Abr\u00fcstung bis ins Jahr 2007 verpflichtet. Die Schweiz hat stets betont, dass die Verantwortung f\u00fcr die Chemiewaffenvernichtung bei den Staaten liegt, welche die Waffen hergestellt haben. Diese haben die Kosten f\u00fcr die Vernichtung sowie f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung dieser Vernichtung durch die OPCW zu tragen.</p><p>In drei der vier Staaten, die der Organisation angeh\u00f6ren und noch \u00fcber Chemiewaffen verf\u00fcgen, schreitet die Vernichtung planm\u00e4ssig voran. Diese drei Staaten haben auf internationaler Ebene keinen Unterst\u00fctzungsbedarf angemeldet.</p><p>In der Russischen F\u00f6deration hingegen hat erst die Vernichtung von Munitionsbestandteilen, aber nicht der chemischen Kampfstoffe begonnen. Die Vernichtungsanlagen sind erst im Bau. Die chemischen Kampfstoffe werden heute an sieben Standorten gelagert. Inspektoren der OPCW haben diese Lager registriert und kontrollieren sie regelm\u00e4ssig. Die Sicherheit der Chemiewaffenlager ist mit amerikanischer und EU-Hilfe verst\u00e4rkt worden.</p><p>Russland st\u00fctzt sich bei der Chemiewaffenvernichtung auf die finanzielle und technische Hilfe vor allem der USA und Deutschlands. Diese sind am Bau je einer Vernichtungsanlage massgeblich beteiligt. Eine solche Anlage (mit Infrastruktur) erfordert Investitionen in der Gr\u00f6ssenordnung von einer Milliarde Franken. Mit der finanziellen Hilfe und der Lieferung von Anlagebestandteilen ist es aber nicht getan. Bei der Realisierung der Projekte sind mannigfaltige Probleme zu bew\u00e4ltigen: Die Zusammenarbeit mit den russischen Beh\u00f6rden gestaltet sich sehr schwierig, weil zahlreiche Stellen auf verschiedenen Ebenen Zust\u00e4ndigkeit beanspruchen und manchmal Termine verstreichen lassen. In finanzieller Hinsicht mangelt es oft an Transparenz und Liquidit\u00e4t. Diese Probleme f\u00fchrten schliesslich dazu, dass die Vereinigten Staaten im August 1999 weitere Mittel f\u00fcr den Bau der Vernichtungsanlage sistierten. Auch andere westliche Staaten bekundeten M\u00fche, budgetierte Mittel zu verpflichten, weil russische Gegenleistungen ausblieben. Die von Deutschland finanzierte Anlage geht voraussichtlich mit grosser Verz\u00f6gerung und jedenfalls nicht vor 2002 in Betrieb.</p><p>Das russische Parlament (Duma) hat schon mehrfach seine Unzufriedenheit mit den schleppenden Fortschritten bei der Chemiewaffenvernichtung ausgedr\u00fcckt und sogar eine Untersuchung angeregt. Die Schweiz hatte bereits im Hinblick auf die Ratifizierung des CW\u00dc zur Information und Sensibilisierung der russischen Parlamentarier beigetragen. Sie finanziert auch ein laufendes Programm der Nichtregierungsorganisation Gr\u00fcnes Kreuz mit dem Ziel, in Russland selbst mehr Transparenz und einen nationalen Konsens \u00fcber das Vorgehen bei der Chemiewaffenvernichtung herzustellen.</p><p>Von einer direkten Beteiligung am Bau einer Chemiewaffenvernichtungsanlage hat die Schweiz bisher Abstand genommen - nicht zuletzt aufgrund der geschilderten Erfahrungen anderer L\u00e4nder, aber auch aufgrund unserer Einsch\u00e4tzung, dass ein substanzielles Engagement als ernstzunehmender Partner einen bis zu zweistelligen Millionenbetrag erfordern w\u00fcrde. Russland beziffert den gesamten Bedarf an ausl\u00e4ndischer Unterst\u00fctzung auf 6 Milliarden Dollar; 2 Prozent davon (wie von der Motion angeregt) sind immerhin 120 Millionen Dollar. Dies \u00fcbersteigt bei weitem die M\u00f6glichkeiten der Ostzusammenarbeit. Im laufenden Jahr wendet etwa die Deza insgesamt rund 9 Millionen Franken f\u00fcr Projekte in der Russischen F\u00f6deration auf, wobei die humanit\u00e4re Hilfe im Nordkaukasus, die KMU-F\u00f6rderung, die nachhaltige Ressourcennutzung sowie die F\u00f6rderung von Menschenrechten und Demokratie im Vordergrund stehen. Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft engagiert sich mit j\u00e4hrlich rund 8 Millionen Franken f\u00fcr die Rehabilitation und den Ausbau der Basisinfrastruktur. Die Chemiewaffenvernichtung passt auch geografisch nicht zu den bisherigen Schwerpunkten der Zusammenarbeit mit Russland. Ohne starke Pr\u00e4senz vor Ort ist aber eine effiziente Verwendung der eingesetzten Steuergelder kaum zu bewerkstelligen.</p><p>Der finanzielle und personelle Spielraum des Bundes sowie die oben beschriebenen Umst\u00e4nde lassen gegenw\u00e4rtig ein schweizerisches Engagement f\u00fcr die Chemiewaffenabr\u00fcstung im geforderten Masse nicht zu. Der Bundesrat ist aber entschlossen, die bisherigen Anstrengungen f\u00fcr die weltweite Umsetzung des Chemiewaffen\u00fcbereinkommens fortzusetzen. Dazu geh\u00f6ren namentlich der korrekte Vollzug in der Schweiz, die Aus- und Weiterbildung von Inspektoren der OPCW und die Bereitstellung von schweizerischem Schutz-, Analyse- und Dekontaminationsmaterial f\u00fcr den Fall, dass ein Mitgliedstaat mit Chemiewaffen angegriffen w\u00fcrde. 150 Spezialisten aus Entwicklungs- und Transitionsl\u00e4ndern sind bisher von der Schweiz und der OPCW gemeinsam in der Handhabung dieses Materials geschult worden. Das AC-Laboratorium Spiez setzt einen betr\u00e4chtlichen Teil seiner personellen Ressourcen im C-Bereich f\u00fcr die internationale Zusammenarbeit zugunsten der chemischen Abr\u00fcstung und Nonproliferation ein. Mit Russland pflegt es eine Forschungspartnerschaft unter Aufsicht des internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums in Moskau. Dieses besch\u00e4ftigt russische Wissenschaftler, die fr\u00fcher in der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen t\u00e4tig waren, und vermindert so das Risiko der Proliferation.</p><p>Der einzige politische Rahmen, welcher es der Staatengemeinschaft erm\u00f6glicht, auf die Vernichtung der chemischen Waffen in Russland einzuwirken, ist die OPCW. Die Schweiz als Staat ohne Chemiewaffen hat ihre Rolle in dieser Organisation bisher voll ausgespielt. Mit Hilfe anderer Staaten hat sie f\u00fcr das Problem Russlands, die chemischen Waffen innerhalb der vom CW\u00dc verlangten Fristen zu vernichten, eine L\u00f6sung erwirkt, wonach das russische Vernichtungsprogramm nicht nur eine Angelegenheit des Technischen Sekretariates der OPCW bleibt, sondern auch explizit ein Thema der politischen Organe der OPCW und somit der Staatengemeinschaft geworden ist, die dadurch \u00fcber eine regelm\u00e4ssige Kontroll- und Einflussm\u00f6glichkeit verf\u00fcgt. Dies illustriert die Haltung des Bundesrates, der die chemische Abr\u00fcstung nicht als rein technische Angelegenheit, sondern als ein eminent politisches Anliegen betrachtet.</p><p>Die Chemiewaffenabr\u00fcstung bleibt aus zwei Gr\u00fcnden eine Priorit\u00e4t der schweizerischen Abr\u00fcstungspolitik: Sie entspricht dem erkl\u00e4rten Einsatz der Schweiz zugunsten der weltweiten, verifizierbaren Abr\u00fcstung aller Massenvernichtungswaffen, und sie ist Teil ihres tief verankerten humanit\u00e4ren Anliegens. Der Bundesrat gedenkt deshalb, dem Parlament regelm\u00e4ssig \u00fcber seine Massnahmen zur F\u00f6rderung der chemischen Abr\u00fcstung und \u00fcber die Fortschritte bei der Vernichtung der chemischen Waffen zu berichten.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(974246400000)\/","SubmittedBy":"Imhof Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(992908800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712758559800)\/","SubmissionDate":"\/Date(970617600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}