{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003527,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003527,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3527","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Fakultativprotokoll zum \u00dcbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Unterzeichnung und Ratifizierung durch die Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, die n\u00f6tigen Schritte zu unternehmen, damit die Schweiz so rasch wie m\u00f6glich das Fakultativprotokoll zum \u00dcbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau unterzeichnet und ratifiziert.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz hat am 27. M\u00e4rz 1997 das \u00dcbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ratifiziert. Das \u00dcbereinkommen ist f\u00fcr unser Land am 16. April 1997 in Kraft getreten.</p><p>Am 10. Dezember 1999, zwanzig Jahre nach dem Abschluss des \u00dcbereinkommens, wurde am Internationalen Tag der Menschenrechte das Fakultativprotokoll zur Unterzeichnung aufgelegt. Es soll Menschen, die wegen ihres Geschlechts diskriminiert werden, erm\u00f6glichen, Einzel- oder Kollektivbeschwerden wegen Diskriminierung bei dem f\u00fcr das \u00dcbereinkommen zust\u00e4ndigen Organ einzureichen, sobald die innerstaatlichen Rechtsmittel einmal ersch\u00f6pft sind. Zudem soll es dem Ausschuss f\u00fcr die Beseitigung der Diskriminierung der Frau die M\u00f6glichkeit einr\u00e4umen, F\u00e4lle, in denen die Rechte der Frau schwerwiegend oder systematisch verletzt werden, zu untersuchen.</p><p>Im M\u00e4rz dieses Jahres hatten bereits 33 L\u00e4nder das Fakultativprotokoll unterzeichnet. Doch obwohl einige dieser L\u00e4nder es bereits ratifiziert haben, braucht es mindestens zehn, damit es wirklich in Kraft treten kann.</p><p>F\u00fcnf Jahre sind seit der Weltfrauenkonferenz von Peking vergangen, und immer noch ist die Rechtsgleichheit in den meisten L\u00e4ndern dieser Erde alles andere als Realit\u00e4t. In zahlreichen Staaten ist die Situation vieler Frauen nach wie vor \u00e4usserst schwierig. Die Schweiz hat in Artikel\u00a08 der neuen Bundesverfassung ihr Streben nach Rechtsgleichheit bekr\u00e4ftigt. K\u00f6nnte sie nicht mit der Unterzeichnung und der Ratifizierung des Fakultativprotokolls einen Beitrag dazu leisten, dass dieses Grundrecht auf der ganzen Welt Nachachtung findet?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 6. Oktober 1999 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Fakultativprotokoll \u00fcber ein Individualbeschwerdeverfahren zum \u00dcbereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (SR 0.108) angenommen. Das Fakultativprotokoll orientiert sich inhaltlich an bereits bestehenden Beschwerdeverfahren zu anderen Menschenrechts\u00fcbereinkommen: Es sieht zum einen ein Individualbeschwerdeverfahren vor, mit dem einzelne Frauen oder Frauengruppen vor dem Uno-Ausschuss f\u00fcr die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Verletzungen ihrer Rechte aus dem \u00dcbereinkommen von 1979 geltend machen k\u00f6nnen; zum anderen beinhaltet es ein Untersuchungsverfahren, das es dem Uno-Ausschuss erm\u00f6glicht, bei schwerwiegenden oder systematischen Verletzungen der Frauenrechte Ermittlungen aufzunehmen.</p><p>Der Bundesrat erachtete die Unterzeichnung und Ratifizierung des Fakultativprotokolls bereits im Zeitpunkt seiner Erstauflegung zur Unterzeichnung als w\u00fcnschenswert und ist nach wie vor der Ansicht, dass die Einrichtung von wirksamen Kontrollinstrumenten ein unerl\u00e4ssliches Mittel zur F\u00f6rderung der Durchsetzung der Menschenrechte darstellt. Seine Ratifizierung entspr\u00e4che der bisherigen auch dem Ausland gegen\u00fcber vertretenen Gleichstellungspolitik der Schweiz, insbesondere der \u00dcberzeugung, die Rechte von Frauen als unver\u00e4usserlichen, integralen und unabtrennbaren Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte zu f\u00f6rdern, welche auch im Aktionsplan der Schweiz \"Gleichstellung von Frau und Mann\" festgehalten wird. Entsprechend ist das Ziel der Unterzeichnung und Ratifizierung des Fakultativprotokolls in den Bericht \u00fcber die Legislaturplanung 1999-2003 des Bundesrates aufgenommen worden.</p><p>Nach der bisherigen Praxis unternimmt die Schweiz jedoch keine Schritte zur Unterzeichnung eines internationalen \u00dcbereinkommens, solange nicht sicher ist, dieses in der Folge auch tats\u00e4chlich ratifizieren zu k\u00f6nnen. Im gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt sind die Tragweite des Fakultativprotokolls und die Folgen seiner Umsetzung f\u00fcr die schweizerische Rechtsordnung noch schwer abzusch\u00e4tzen. Da das Fakultativprotokoll keine Vorbehalte gestattet, bedarf es zun\u00e4chst einer umfassenden Abkl\u00e4rung der Auswirkungen auf die schweizerische Rechtsordnung. Aus diesem Grund beschloss der Bundesrat am 6. Dezember 1999, das Fakultativprotokoll nicht unmittelbar zu unterzeichnen und zun\u00e4chst die Auswirkungen einer allf\u00e4lligen Ratifikation auf das schweizerische Recht zu pr\u00fcfen. Auch sollte das Fakultativprotokoll den Kantonen zur Konsultation unterbreitet werden.</p><p>Eine der Hauptfragen bei der Umsetzung des Fakultativprotokolls ergibt sich aus dem \u00fcberwiegend programmatischen Charakter des \u00dcbereinkommens vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau: Um den Staaten einen Beitritt m\u00f6glichst leicht zu machen und den Vertragsparteien einen grossen Spielraum zu lassen, zeichnet sich das \u00dcbereinkommen von 1979, abgesehen von einer geringen Anzahl unmittelbar anwendbarer Bestimmungen, durch seinen programmatischen Charakter aus. In seiner Botschaft zum \u00dcbereinkommen vom 23. August 1995 ging der Bundesrat davon aus, dass h\u00f6chstens vier Artikel vom Bundesgericht als direkt anwendbar qualifiziert werden k\u00f6nnten. Im Laufe der Ausarbeitung des Fakultativprotokolls zeigte sich jedoch, dass gerade die Frage, ob das im Fakultativprotokoll vorgesehene Individualbeschwerdeverfahren effektiv nur f\u00fcr die direkt anwendbaren Rechte des \u00dcbereinkommens oder auch f\u00fcr deren programmatische Bestimmungen gilt, umstritten war. Zwar wurden sich die Verhandlungsteilnehmer am Schluss dar\u00fcber einig, dass sich das Individualbeschwerdeverfahren nicht auf programmatische Bestimmungen des \u00dcbereinkommens von 1979, sondern nur auf die direkt anwendbaren Rechte bezieht. Trotzdem l\u00e4sst sich nicht verbindlich ausschliessen, dass der Uno-Ausschuss auch Beschwerden gegen Verletzungen des programmatischen Teils des \u00dcbereinkommens zulassen k\u00f6nnte. Damit w\u00fcrde dem \u00dcbereinkommen von 1979 nachtr\u00e4glich eine Tragweite zukommen, die weit \u00fcber das hinausgeht, was Bundesrat und Parlament bei dessen Ratifikation beabsichtigten.</p><p>Daraus folgen Konsequenzen f\u00fcr die Kompatibilit\u00e4t des Fakultativprotokolls mit der Rechtsordnung des Bundes und der Kantone. Namentlich die Frage, wie stark die Kantone durch eine Ratifikation des Fakultativprotokolls betroffen werden, h\u00e4ngt davon ab, welche Wirkung man dem Fakultativprotokoll beimisst. Die notwendigen Elemente f\u00fcr die Kl\u00e4rung dieser Fragen fehlen jedoch noch. Der Bundesrat bekr\u00e4ftigt deshalb seinen Beschluss vom 6. Dezember 1999: Er bef\u00fcrwortet, dass die Schweiz m\u00f6glichst rasch Vertragspartei dieses Protokolls wird, sobald gen\u00fcgend Aufschl\u00fcsse \u00fcber die m\u00f6glichen Konsequenzen des Fakultativprotokolls f\u00fcr die Rechtsordnung von Bund und Kantonen vorliegen. Diese Informationen sollen f\u00fcr die Konsultation der Kantone aufbereitet werden.</p><p>Bisher haben 62 Staaten das Fakultativprotokoll unterzeichnet, weitere 11 Staaten haben es ratifiziert (\u00d6sterreich, Bangladesch, Bolivien, D\u00e4nemark, Frankreich, Irland, Italien, Namibia, Neuseeland, Senegal und Thailand). Angesichts des bevorstehenden Inkrafttretens des Fakultativprotokolls am 22. Dezember 2000 und einer darauf folgenden m\u00f6glichen Praxis des Uno-Ausschusses geht der Bundesrat davon aus, dass sich die noch offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Fakultativprotokoll innerhalb der aktuellen Legislaturperiode kl\u00e4ren werden und an diesem Legislaturziel festgehalten werden kann.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(974851200000)\/","SubmittedBy":"Maury Pasquier Liliane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1182470400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750816054020)\/","SubmissionDate":"\/Date(970704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}