{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003528,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003528,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3528","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Steuerliche Entlastung f\u00fcr Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antriebstechnologien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel\u00a012 Absatz\u00a02 des Automobilsteuergesetzes (AStG) durch folgenden Wortlaut zu erg\u00e4nzen:</p><p>Der Bundesrat kann Elektroautomobile sowie Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit anderen umweltfreundlichen Antriebstechnologien ganz oder teilweise von der Steuer befreien.</p>","ReasonText":"<p>Der Grad der Luftverschmutzung hat in allen Gebieten der Erde in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen und vielfach die Grenzwerte \u00fcberschritten. Gleichzeitig ist die durchschnittliche Fahrleistung pro Fahrzeug kontinuierlich gestiegen. Dies bedeutet, dass auch die Emissionen trotz umweltfreundlicheren Fahrzeugen insgesamt steigen. Seit langem sind Schadstoffemissionen und Kraftstoffverbrauch die dominanten Themen bei der Entwicklung von Antriebssystemen. Eine immer gr\u00f6sser werdende Rolle spielen die mit zunehmendem Energieverbrauch steigenden CO2-Emissionen und deren Beitrag zum Treibhauseffekt, dies vor allem auch im Hinblick auf das seit 1. Mai 2000 in Kraft stehende CO2-Gesetz. </p><p>Seit 1997 ist der Bundesrat gem\u00e4ss Artikel\u00a012 Absatz\u00a02 AStG befugt, Elektroautomobile ganz oder teilweise von der Steuer zu befreien. Diese ausschliessliche F\u00f6rderung von Elektrofahrzeugen ist zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr gerechtfertigt. Denn l\u00e4ngerfristig gelten in der Automobilindustrie die Hybrid- und Brennstoffzellentechnologie als die Antriebsarten der Zukunft. </p><p>Trotz vorhandenem Umweltbewusstsein der Bev\u00f6lkerung scheitert eine Anschaffung bislang an den hohen Endpreisen, die durch hohe Entwicklungskosten, aufwendige Technik und Kleinserienproduktion in die H\u00f6he getrieben werden. Es gen\u00fcgt nicht, zukunftsweisende Technologien nur in Ausstellungsstadien zu bestaunen. Der Bund und die Kantone k\u00f6nnen die umweltfreundlichen Fahrzeuge durch steuerliche Entlastung f\u00f6rdern und sie \u00f6konomisch attraktiver machen. Vor diesem Hintergrund ist es deshalb sinnvoll, auf Bundesebene die n\u00f6tigen Rahmenbedingungen und Anreize f\u00fcr den Einsatz umweltschonender Technologien zu schaffen und diese Fahrzeuge ebenfalls ins Gesetz f\u00fcr die Steuerbefreiung einzubinden.</p><p>Die Schweiz spielte vor Jahren mit der Einf\u00fchrung des Katalysatorzwanges eine Pionierrolle in Europa. Heute droht sie bei der F\u00f6rderung umweltschonender Automobile hinter Europa herzuhinken. Im Gegensatz zu unseren Nachbarl\u00e4ndern werden in der Schweiz f\u00fcr den Erwerb umweltschonender Automobile kaum staatliche Anreize geschaffen. Im EU-Rahmen profitieren so genannte Dreiliterfahrzeuge und solche, welche die strengen EU-Abgasnormen Euro 3 bzw. Euro 4 bereits erf\u00fcllen, von deutlich reduzierten Kraftfahrzeugsteuern. In Liechtenstein wird der Versuch, Solar-, Elektro- und Hybridfahrzeuge von der Motorfahrzeugsteuer zu befreien, weitergef\u00fchrt, nachdem die Regierung aus \u00f6kologischen Gr\u00fcnden ein positives Fazit gezogen hat. </p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, m\u00f6glichst rasch Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die notwendige Teilrevision von Artikel\u00a012 Absatz\u00a02 AstG vorzulegen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit der Botschaft vom 18. Dezember 1991 (BBl 1992 I 785) zum Ersatz der Finanzordnung und zu den besonderen Verbrauchssteuern beantragte der Bundesrat u. a., die Verfassungsgrundlage zu schaffen, die es dem Bund erm\u00f6glichen soll, anstelle der Fiskalz\u00f6lle besondere Verbrauchssteuern zu erheben. In der Volksabstimmung vom 28. November 1993 haben Volk und St\u00e4nde der Verfassungs\u00e4nderung zugestimmt (BBl 1994 I 460). Weder in der parlamentarischen Beratung noch in den Erl\u00e4uterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung 1993 wurden energiepolitische oder \u00f6kologische Zielsetzungen f\u00fcr die Umwandlung der Fiskalz\u00f6lle in eine besondere Steuer genannt. Vielmehr wurde immer wieder betont, dass es sich grunds\u00e4tzlich um eine rein technische Umwandlung handelt.</p><p>Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen 1996 wurden zwar in Richtung \"\u00d6kologisierung\" gehende Antr\u00e4ge diskutiert (u. a. Abstufung des Steuersatzes nach Verbrauch), sie fanden schliesslich aber keine Mehrheit. Wie angek\u00fcndigt hat der Bundesrat gest\u00fctzt auf Artikel\u00a012 Absatz\u00a02 des Automobilsteuergesetzes (SR 641.51) die Elektroautomobile von der Steuer befreit.</p><p>Die M\u00f6glichkeit der Steuerbefreiung von Elektroautomobilen war im \u00dcbrigen keineswegs unbestritten. F\u00fcr den von parlamentarischer Seite eingebrachten Antrag sprachen nicht nur umweltpolitische Argumente. Ebenso sehr war damit die Absicht verbunden, die wenigen inl\u00e4ndischen Hersteller fiskalisch etwas zu entlasten. Erleichtert wurde der Entscheid ferner dadurch, dass diese Massnahme vorl\u00e4ufig nur geringe Steuerausf\u00e4lle nach sich zieht.</p><p>Auch wenn die zur Diskussion stehenden Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit anderen umweltfreundlichen Technologien bloss Marktanteile von wenigen Prozenten erreichen w\u00fcrden, h\u00e4tte eine vollst\u00e4ndige oder teilweise Steuerbefreiung Einnahmenausf\u00e4lle in Millionenh\u00f6he zur Folge. Der Bundesrat h\u00e4lt dies aus finanzpolitischen Gr\u00fcnden nicht f\u00fcr vertretbar. Allenfalls m\u00fcsste gepr\u00fcft werden, ob andere Automobile zur Kompensation der Einnahmenausf\u00e4lle h\u00f6her zu belasten w\u00e4ren. Zudem w\u00fcrde der bisher sehr einfache Vollzug der Steuererhebung bei der Einfuhr eindeutig komplizierter.</p><p>Der Bundesrat bezweifelt ferner, ob eine einmalige fiskalische Entlastung, die sehr gering ist, wesentlich zu einer gr\u00f6sseren Verbreitung solcher Fahrzeuge beizutragen vermag. Die potenziellen K\u00e4uferinnen und K\u00e4ufer d\u00fcrften ihren Entscheid, ob ein solches Fahrzeug angeschafft werden soll oder nicht, kaum davon abh\u00e4ngig machen.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit, befristete Massnahmen zur F\u00f6rderung von Fahrzeugen mit umweltfreundlichen Antriebstechnologien zu pr\u00fcfen. Keine Einw\u00e4nde des Bundesrates bestehen in Bezug auf eine Entlastung bei den j\u00e4hrlich f\u00e4lligen Motorfahrzeugsteuern. Erleichterungen sind ferner bei den technischen Vorschriften - in \u00dcbereinstimmung mit den auf internationaler Ebene g\u00fcltigen Normen - denkbar.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(984700800000)\/","SubmittedBy":"Baader Caspar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1033689600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712739179640)\/","SubmissionDate":"\/Date(970704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}