{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003531,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003531,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3531","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00c4rztliche Kontrolle f\u00fcr \u00fcber 70-j\u00e4hrige Autofahrerinnen und Autofahrer. \u00c4nderungsbedarf","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, f\u00fcr Inhaberinnen und Inhaber eines F\u00fchrerausweises das Pflichtalter f\u00fcr eine regelm\u00e4ssige \u00e4rztliche Kontrolle von 70 auf 74 Jahre zu erh\u00f6hen.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a07 der Verordnung vom 27. Oktober 1976 \u00fcber die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr legt fest, dass sich Inhaberinnen und Inhaber eines F\u00fchrerausweises, die \u00e4lter als 70 Jahre sind, jedes zweite Jahr bei einem Vertrauensarzt einer Kontrolluntersuchung unterziehen m\u00fcssen.</p><p>Die k\u00fcrzlich vom Bundesamt f\u00fcr Statistik ver\u00f6ffentlichten Statistiken (\"Strassenverkehrsunf\u00e4lle in der Schweiz 1999\") zeigen deutlich, dass bei den 70- bis 79-j\u00e4hrigen Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern  die Zahl der Verkehrsunf\u00e4lle merklich zur\u00fcckgeht. Am h\u00e4ufigsten sind Jugendliche zwischen 20 und 29 Jahren  an Unf\u00e4llen beteiligt (vgl. S. 102). Zudem ist bei den 70- bis 74-j\u00e4hrigen Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern gegen\u00fcber den Altersgruppen der 50- bis 64-j\u00e4hrigen ein R\u00fcckgang der im Strassenverkehr verunfallten Personen festzustellen (vgl. S. 81). Insbesondere die Zahl der Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die Fehler begangen oder auf den Unfall Einfluss genommen haben, nimmt in der Altersgruppe der 70- bis 79-J\u00e4hrigen deutlich ab (2718 F\u00e4lle gegen\u00fcber 7148 F\u00e4llen bei den 50- bis 59-J\u00e4hrigen; vgl. S. 92).</p><p>Aus diesen statistischen Daten ist zu schliessen, dass das Risiko, einen Unfall zu verursachen, f\u00fcr Fahrzeuglenkerinnen und -lenker zwischen 70 und 74 Jahren sehr gering ist.</p><p>Zudem hat eine obligatorische \u00e4rztliche Kontrolle ab dem 70. Altersjahr nicht nur einen negativen psychologischen Effekt, sondern bringt auch eine nicht unwesentliche finanzielle Belastung mit sich, insbesondere f\u00fcr Empf\u00e4ngerinnen und Empf\u00e4nger einer AHV-Minimalrente.</p><p>Aus den oben erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden ist es mehr als gerechtfertigt, das Pflichtalter f\u00fcr eine regelm\u00e4ssige \u00e4rztliche Kontrolle von gegenw\u00e4rtig 70 auf 74 Jahre zu erh\u00f6hen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die vom Bundesrat in Artikel\u00a07 der Verordnung vom 27. Oktober 1976 \u00fcber die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV; SR 741.51) erlassene Regelung betreffend die \u00e4rztlichen Untersuchungen der Fahrzeugf\u00fchrer und Fahrzeugf\u00fchrerinnen wurde in Zusammenarbeit mit der Verbindung der Schweizer \u00c4rzte sowie verschiedenen schweizerischen Vereinigungen von Spezial\u00e4rzten und Spezial\u00e4rztinnen ausgearbeitet. Die periodischen Kontrolluntersuchungen f\u00fcr Fahrzeuglenker und Fahrzeuglenkerinnen von mehr als 70 Jahren sind im Interesse der Verkehrssicherheit und zum pers\u00f6nlichen Schutz der von der Massnahme Betroffenen eingef\u00fchrt worden.</p><p>Krankheit und fortgeschrittenes Alter wirken sich meist negativ auf die Fahreignung aus. Die Frage, ob bei \u00e4lteren Fahrzeuglenkern und Fahrzeuglenkerinnen die Fahreignung noch gegeben ist, kann nicht in allgemeiner Weise mit Ja oder Nein beantwortet werden, sondern h\u00e4ngt von der individuellen psychischen und physischen Verfassung des einzelnen Fahrzeuglenkers und der einzelnen Fahrzeuglenkerin ab. Aus medizinischer Sicht ist unbestritten, dass mit zunehmendem Alter auch bei gesunden Personen die physische und psychische Leistungsf\u00e4higkeit abnimmt. Dazu geh\u00f6ren eine abnehmende pr\u00e4zise Wahrnehmung, abnehmende Reaktionsf\u00e4higkeit und Reaktionsgeschwindigkeit, zunehmende Erm\u00fcdbarkeit, abnehmendes Sehverm\u00f6gen sowie Einschr\u00e4nkungen im Bereich des Bewegungsapparates (vor allem Kopfdrehen). Auch wenn bei gen\u00fcgender Sehleistung gesunde Fahrzeuglenker und Fahrzeuglenkerinnen noch im h\u00f6heren Alter die Anforderungen an ein sicheres Lenken von Motorfahrzeugen erf\u00fcllen k\u00f6nnen, treten mit zunehmendem Alter doch die daf\u00fcr typischen Erkrankungen h\u00e4ufiger auf und werden damit verkehrsmedizinisch bedeutsam. Zu diesen Krankheiten und Zust\u00e4nden z\u00e4hlen insbesondere die Demenz, Zust\u00e4nde nach einem Hirnschlag (Hirninfarkt, Hirnblutung), Parkinson-Leiden und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Liegen einzelne dieser Krankheitszust\u00e4nde oder sogar mehrere gleichzeitig vor, bestehen oftmals schwerwiegende Einschr\u00e4nkungen der Fahreignung.</p><p>Nach Artikel\u00a07 Absatz\u00a01 VZV ist vor Erteilung des Lernfahrausweises der Bewerber hinsichtlich Geh\u00f6r und Sehverm\u00f6gen summarisch zu pr\u00fcfen. Eine Verpflichtung zu einer weiteren Untersuchung besteht f\u00fcr Ausweisinhaber und Ausweisinhaberinnen der Kategorie B (Personenwagen) wieder mit 70 Jahren. Dieser Zeitpunkt wurde festgelegt, weil sich die beschriebenen Krankheiten und Leistungsdefizite von da an zu h\u00e4ufen beginnen. Den vom Motion\u00e4r erw\u00e4hnten Erhebungen des Bundesamtes f\u00fcr Statistik k\u00f6nnen zwar Informationen \u00fcber die Unfallbeteiligung der einzelnen Altersgruppen entnommen werden. Diese Zahlen allein geben aber nicht die ganze Wirklichkeit wieder. Sie erfassen diejenigen Senioren und Seniorinnen nicht, die wegen fehlender Fahreignung bereits aus dem Strassenverkehr genommen wurden. Im Jahr 1998 beispielsweise wurden gesamtschweizerisch gegen\u00fcber 70-j\u00e4hrigen und \u00e4lteren Fahrzeuglenkern und Fahrzeuglenkerinnen 400 F\u00fchrerausweisentz\u00fcge wegen Krankheit und Gebrechen angeordnet. Allein im Kanton Aargau haben im selben Jahr von den rund 7400 zur \u00e4rztlichen Kontrolluntersuchung aufgebotenen Senioren und Seniorinnen 633 Personen schon vor oder gest\u00fctzt auf die Ergebnisse der Untersuchung ihren F\u00fchrerausweis freiwillig abgegeben. Hochgerechnet auf die Schweiz d\u00fcrfte dies also etwa 8500 Personen betreffen. W\u00fcrde die \u00e4rztliche Untersuchung erst ab dem 74. Lebensjahr obligatorisch, m\u00fcsste mit rund 35 000 Inhabern und Inhaberinnen von F\u00fchrerausweisen gerechnet werden, die nicht mehr fahrgeeignet sind. Das damit geschaffene Gef\u00e4hrdungspotenzial f\u00fcr die \u00fcbrigen Verkehrsteilnehmer und auch f\u00fcr die Betroffenen selbst liesse sich nicht mit den Bestrebungen des Bundesrates zur Erh\u00f6hung der Verkehrssicherheit vereinbaren.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(975888000000)\/","SubmittedBy":"Maspoli Flavio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1033689600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712756149803)\/","SubmissionDate":"\/Date(970704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}