{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003532,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003532,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3532","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einsichtsrecht in das Betreibungsregister","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a08a Absatz\u00a03 des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>Abs. 3</p><p>Die \u00c4mter geben Dritten von einer Betreibung Kenntnis, wenn:</p><p>....</p><p>d. der Schuldner die Betreibung durch Zahlung erledigt hat.</p>","ReasonText":"<p>Stein des Anstosses ist die Tatsache, dass die heutigen Ausz\u00fcge aus dem Betreibungsregister nur mehr bedingt aussagekr\u00e4ftig sind. J\u00e4hrlich werden bei den Betreibungs\u00e4mtern landesweit zu hunderttausenden Bonit\u00e4tsausk\u00fcnfte verlangt, die mithelfen sollen, Debitorenverluste nach M\u00f6glichkeit zu vermeiden oder zumindest einzuschr\u00e4nken. Dass diese nicht zu vernachl\u00e4ssigen sind, zeigt ein Blick in die Betreibungs- und Konkursstatistik. Allein im Jahre 1998 bezifferten sich die Verluste aus den durchgef\u00fchrten Konkursverfahren auf rund 4,3 Milliarden Franken. Die Verluste im Rahmen ausgestellter Pf\u00e4ndungsverlustscheine gem\u00e4ss Artikel\u00a0149 bzw. Artikel\u00a0115 Absatz\u00a02 SchKG werden zwar statistisch nicht erfasst, d\u00fcrften aber ebenfalls Milliarden Franken betragen. Schon aus dieser Perspektive ist es bedenklich, wenn der Gesetzgeber bei der Umschreibung der Voraussetzungen zur Einsichtnahme in die Betreibungs- und Konkursakten allzu grosse Zur\u00fcckhaltung \u00fcbt.</p><p>Gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Einsichtsrechte Dritter bildet heute Artikel\u00a08a SchKG. Insbesondere durch die unterschiedliche Handhabung von Artikel\u00a08a Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0c SchKG durch die Betreibungs\u00e4mter in den verschiedenen Kantonen wird jedoch die Aussagekraft eines Auszuges aus dem Betreibungsregister verf\u00e4lscht. Der Grund f\u00fcr diese h\u00f6chst unbefriedigende Situation ist darin zu suchen, dass ein routinierter Schuldner regelm\u00e4ssig betrieben werden kann und trotzdem ein blankes Betreibungsregister nach aussen vorweisen kann. Betreibungen, die n\u00e4mlich selbst nach vollzogenen Betreibungshandlungen nachtr\u00e4glich vom Gl\u00e4ubiger eingestellt werden, erscheinen im betreibungsamtlichen Auszug nicht mehr. Es gibt sogar Betreibungs\u00e4mter, die Betreibungen, die \u00fcber die Amtsstelle durch Zahlung erledigt und nach erhaltener Zahlung durch den Gl\u00e4ubiger als \"eingestellt\" gemeldet wurden, im Betreibungsregister entsprechend kennzeichnen, sodass sie im Rahmen einer betreibungsrechtlichen Auskunft nicht mehr in Erscheinung treten. Gegen eine solche Praxis wehren sich zumindest die Betreibungs\u00e4mter im Kanton Z\u00fcrich zu Recht. Es ist also zu fordern, dass eine durch Zahlung des Schuldners erloschene Betreibung nicht nachtr\u00e4glich eingestellt werden kann und so aus dem Betreibungsregister entfernt wird. Im Weiteren kommt es immer h\u00e4ufiger vor, dass Schuldner nach erhaltenem Zahlungsbefehl bzw. nach erfolgter Pf\u00e4ndungsank\u00fcndigung direkt an den Gl\u00e4ubiger bezahlen und danach die Betreibung einstellen lassen. Bei dieser Konstellation erscheint die durch Zahlung erledigte Betreibung nicht im Betreibungsauszug, was die Aussagekraft einer solchen Auskunft stark vermindert.</p><p>Die Einsichtnahme in das Betreibungsregister ist ein Mittel des Verm\u00f6gensschutzes. Das entsprechende Schutzbed\u00fcrfnis des Gl\u00e4ubigers ist schon dann zu bejahen, wenn eine Zahlung erst auf Betreibung erfolgt ist. Dies kann n\u00e4mlich schon als erstes und ernsthaftes Warnzeichen von Solvenzproblemen gewertet werden. Der Schutz des Schuldners bleibt trotzdem gewahrt, kann er doch eine ungerechtfertigte Betreibung mittels eines entsprechenden Verfahrens weiterhin l\u00f6schen lassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Einsichtsrecht in die Betreibungsregister war bei der j\u00fcngsten umfassenden Revision des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Gegestand breiter Diskussionen. Schon in der Botschaft des Bundesrates wurden die entgegengesetzten Interessen (Gl\u00e4ubigerschutz einerseits, Daten- bzw. Schuldnerschutz andererseits) ausf\u00fchrlich dargelegt und sorgf\u00e4ltig gegeneinander abgewogen (vgl. BBl 1991 III 28ff.). Auch im Parlament wurde die Problematik anschliessend einl\u00e4sslich diskutiert. Das Resultat dieser sehr gr\u00fcndlichen Auseinandersetzungen ist der neue Artikel\u00a08a SchKG, der seit dem 1. Januar 1997 in Kraft steht und einen vern\u00fcnftigen Kompromiss zwischen Gl\u00e4ubigerschutz und Schuldner- bzw. Datenschutz verwirklicht.</p><p>Die genannte Regelung geht vom Grundsatz aus, dass jede Betreibung in einer Auskunft des Betreibungsamtes zu erw\u00e4hnen ist, solange nicht aufgrund eines Gerichts- oder Beschwerdeentscheides festgestellt wird, dass sie zu Unrecht eingeleitet worden ist. Das Gesetz geht damit - im Interesse der Gl\u00e4ubiger und des Publikums - vom Grundsatz der Auskunftserteilung aus. Doch will es zugleich sicherstellen, dass der Betriebene durch eine unbegr\u00fcndete Betreibung in seinem Ruf (Kreditw\u00fcrdigkeit) nicht unn\u00f6tig Schaden erleidet. Wenn der Schuldner daher z. B. mit seiner Aberkennungsklage obsiegt oder der Gl\u00e4ubiger mit seiner Anerkennungsklage bzw. im Rechts\u00f6ffnungsverfahren verliert, darf die betreffende Betreibung in einer Registerauskunft nicht mehr erw\u00e4hnt werden (Art. 8a Abs. 3 Bst. a und b SchKG). Gleiches gilt, wenn die Betreibung wegen eines gewichtigen Verfahrensfehlers auf Beschwerde oder gar von Amtes wegen aufzuheben war. Bis zur Feststellung dieses Unrechtes aber geht der Gl\u00e4ubigerschutz dem Schuldnerschutz vor und werden die Betreibungen in der Auskunft erw\u00e4hnt.</p><p>Dar\u00fcber hinaus h\u00e4lt das Gesetz fest, dass auch eine vom Gl\u00e4ubiger nachtr\u00e4glich zur\u00fcckgezogene Betreibung in der Auskunft nicht mehr zu erw\u00e4hnen ist (Art. 8a Abs. 3 Bst. c SchKG). Ein solcher R\u00fcckzug kommt namentlich infrage, wenn der Schuldner die Forderung im Laufe der Betreibung bezahlt.</p><p>Diese zus\u00e4tzliche Schranke des Einsichtsrechtes wird von der Motion kritisiert, denn sie verf\u00e4lsche die Aussagekraft der Betreibungsregister. Bereits der Umstand, dass jemand erst auf Betreibung hin zahle, sei n\u00e4mlich ein Indiz f\u00fcr Insolvenz und schlechte Zahlungsmoral, sodass das Publikum entsprechend gewarnt werden m\u00fcsse.</p><p>Die kritisierte Schranke des Einsichtsrechtes wurde bei der Revision des SchKG erst im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hinzugef\u00fcgt, wobei sich das Parlament der Problematik durchaus bewusst war. Ihr liegt jedoch das \u00fcberwiegende Anliegen des Gesetzgebers zugrunde, die aussergerichtliche Regelung ausstehender Schulden m\u00f6glichst zu f\u00f6rdern. Dem Schuldner wird durch die Aussicht auf ein (wieder) blankes Betreibungsregister ein zus\u00e4tzlicher Zahlungsanreiz verschafft, sodass sich die vollst\u00e4ndige Durchf\u00fchrung einer Betreibung sowie der damit zusammenh\u00e4ngenden Gerichtsverfahren nachtr\u00e4glich er\u00fcbrigen kann. Das erspart allen Beteiligten und auch den Betreibungs- und Gerichtsbeh\u00f6rden erhebliche Kosten. Lehre und Praxis begr\u00fcssen denn auch diese Erg\u00e4nzung des Gesetzes (vgl. den Basler Kommentar zum SchKG, Basel 1998, Art. 8a N 28).</p><p>Auch der Bundesrat sieht keinen Anlass, darauf zur\u00fcckzukommen. Er legt Wert auf die Feststellung, dass die Regelung des Einsichtsrechtes nach Artikel\u00a08a SchKG den Gl\u00e4ubigerschutz weiterhin klar in den Vordergrund r\u00fcckt. Denn in einer Betreibungsauskunft werden alle Betreibungen erw\u00e4hnt, so lange sie h\u00e4ngig sind, auch wenn sie m\u00f6glicherweise zu Unrecht eingeleitet wurden. Das Unrecht einer Betreibung tritt immer erst nachtr\u00e4glich zutage, und bis dahin werden die Betreibungen in einem Auszug immer erw\u00e4hnt. Das zu warnende Publikum ist - nebst den Eintr\u00e4gen von Verlustscheinen - vor allem an diesen laufenden Betreibungen interessiert, und diesbez\u00fcglich bestehen sachlich keine Schranken. Andererseits muss es dem Schuldner m\u00f6glich bleiben, durch \"Tatbeweis\" (hier: Zahlung) seinen guten Ruf wiederherzustellen. Das gebietet auch ein wohlverstandener Datenschutz.</p><p>Es ist unbestritten, dass die Handhabung von Buchstabe\u00a0c da und dort zu Unsicherheiten gef\u00fchrt hat. Doch sollte dies nicht zum Anlass genommen werden, die Regelung gleich wieder abzuschaffen oder - wie es der Motion\u00e4r verlangt - sie sogar ausdr\u00fccklich in ihr Gegenteil zu wenden. Vielmehr liegt es nahe und entspricht auch dem Sinn des Gesetzes, die Zahlung des Schuldners w\u00e4hrend einer laufenden Betreibung und deren anschliessenden R\u00fcckzug durch den Gl\u00e4ubiger auskunftsrechtlich immer gleich zu behandeln, unabh\u00e4ngig davon, ob die Zahlung nun an den Betreibungsgl\u00e4ubiger oder an das Betreibungsamt erfolgt ist: Die betroffenen Betreibungen sollen dann nicht mehr gezeigt werden, denn der genannte \"Tatbeweis\" ist in beiden F\u00e4llen erbracht. Damit w\u00e4ren die kritisierten Ungleichheiten behoben.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(989971200000)\/","SubmittedBy":"Cina Jean-Michel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(993168000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712759313490)\/","SubmissionDate":"\/Date(970704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}