{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003534,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003534,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3534","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zielpreis f\u00fcr die Milch. Gezielte Kompensation f\u00fcr sinkende Marktpreise","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach Artikel\u00a07 Absatz\u00a01 des Landwirtschaftsgesetzes setzt der Bund die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse so fest, dass die Landwirtschaft nachhaltig und kosteng\u00fcnstig produzieren sowie aus dem Verkauf der Produkte einen m\u00f6glichst hohen Markterl\u00f6s erzielen kann. In der Tat sind die konkreten Rahmenbedingungen der \"Agrarpolitik 2002\" aber so ausgestaltet, dass sich bei rein \u00f6konomischem Verhalten der Landwirte Produzieren nicht mehr lohnt und es vorteilhafter ist, aus der Produktion auszusteigen und Direktzahlungen und Kontingentsrenten zu optimieren. Modellrechnungen der Eidgen\u00f6ssischen Forschungsanstalt f\u00fcr Agrarwirtschaft und Landtechnik T\u00e4nikon (FAT) best\u00e4tigen diese Aussagen. Produktionsleistungen werden im geltenden System gegen\u00fcber Pflegeleistungen nur ungen\u00fcgend abgegolten. Bei dieser Ausgangslage w\u00fcrde es den Zielsetzungen des Landwirtschaftsgesetzes und dem effizienten Einsatz \u00f6ffentlicher Mittel, aber auch marktwirtschaftlicher Logik widersprechen, wenn der Bundesrat mit der Festlegung des Zielpreises auf tieferem Niveau m\u00f6gliche Markterl\u00f6se vernichten und bei sinkenden Marktpreisen nicht gezielt, sondern ganz allgemein mit Streuverlusten bei den Pflegeleistungen kompensieren w\u00fcrde.</p><p>Solange der Marktpreis in der N\u00e4he des Zielpreises liegt, besteht f\u00fcr den Bundesrat \u00fcberhaupt kein Anlass, diesen zu senken. Der Zielpreis ist gem\u00e4ss Landwirtschaftsgesetz der angestrebte Produzentenpreis, der f\u00fcr Milch erreicht werden sollte, die zu Produkten mit hoher Wertsch\u00f6pfung verarbeitet und gut vermarktet wird. Selbst ein Abbau der St\u00fctzungsmittel innerhalb einer bestimmten Bandbreite, die im gest\u00fctzten Bereich zu Korrekturen bei den Preisen f\u00fchrt, zwingt ihn nicht dazu. Mit dem Abbau des Zielpreises w\u00fcrde der Bundesrat Signale geben, die Preise auch dort zu senken, wo sie der Markt tr\u00e4gt.</p><p>Aufgrund der allgemeinen Ausgangslage bez\u00fcglich der Abgeltung von Produktions- und Pflegeleistungen muss bei sinkenden Marktpreisen gezielt dort kompensiert werden, wo die Einkommenseinbussen entstehen. Das gebieten die \u00fcbergeordneten Ziele der Agrarpolitik, aber auch der m\u00f6glichst effiziente Einsatz \u00f6ffentlicher Mittel.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an, ob er gewillt ist:</p><p>1. den Zielpreis bei der Milch so festzulegen bzw. zu belassen, dass der gr\u00f6sstm\u00f6gliche Erl\u00f6s am Markt generiert werden kann;</p><p>2. die Erl\u00f6sausf\u00e4lle durch sinkende Marktpreise als Folge eines Abbaus der Marktst\u00fctzung bei den Milchproduzenten gezielt zu kompensieren.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Es entspricht der gesetzlichen Verpflichtung und der Absicht des Bundesrates, durch die Gestaltung der agrarpolitischen Massnahmen zu m\u00f6glichst hohen Markterl\u00f6sen f\u00fcr die Produzentinnen und Produzenten beizutragen. Der Bundesrat ist mit der Aussage, dass sich das Produzieren in der Landwirtschaft nicht mehr lohnt, nicht einverstanden. Wohl haben die im Rahmen der Botschaft vom 18. November 1998 zu einem Bundesbeschluss \u00fcber die finanziellen Mittel f\u00fcr die Landwirtschaft in den Jahren 2000-2003 (S. 20; BBl 1999 1652ff.) durch die FAT ausgef\u00fchrten Modellrechnungen eine starke Ausdehnung der \u00f6kologischen Ausgleichsfl\u00e4chen ergeben. Nur reagiert die Praxis oft viel tr\u00e4ger als Modelle. Ausserdem ist f\u00fcr den Landwirt nicht immer der bessere Stundenverdienst, sondern das h\u00f6here Einkommen pro Hektare ausschlaggebend, auch wenn damit ein gr\u00f6sserer Zeitaufwand verbunden ist. F\u00fcr den Bundesrat sind aber die Entwicklungen in der Praxis massgebend. So hat sich in den letzten Jahren die Zunahme der \u00f6kologischen Ausgleichsfl\u00e4chen verlangsamt. 1999 betrug ihre Ausdehnung im Talgebiet 56 462 Hektaren. Damit ist das vom Bundesrat in der Botschaft zur \"Agrarpolitik 2002\" gesetzte Ziel von 65 000 Hektaren noch nicht erreicht (BBl 1996 IV 206).</p><p>Dass sich rationelles Produzieren nach wie vor lohnt, zeigen auch die Buchhaltungsergebnisse der Referenzbetriebe der FAT, insbesondere der Vergleich zwischen jenem Viertel der Betriebe mit den geringsten Arbeitsverdiensten pro Familienarbeitskraft (unterstes Quartil) und jenem Viertel der Betriebe mit den h\u00f6chsten Arbeitsverdiensten (oberstes Quartil). Die Betriebe des obersten Quartils erreichen einen Rohertrag ohne Direktzahlungen (Menge mal Preis), der rund 1700 Franken pro Hektare h\u00f6her ist als jener der Betriebe im untersten Quartil, w\u00e4hrend die Kosten rund 1200 Franken tiefer liegen. Die Direktzahlungen sind in beiden Gruppen etwa gleich hoch, so dass das landwirtschaftliche Einkommen der Betriebe mit den guten Ergebnissen in der Produktion ann\u00e4hernd 2900 Franken pro Hektare h\u00f6her ist.</p><p>Ein weiteres Zeichen daf\u00fcr, dass sich die Produktion weiterhin lohnt, ist die Tatsache, dass in Form von Miet- und Kaufpreisen f\u00fcr Milchkontingente (d. h. f\u00fcr die M\u00f6glichkeit, Milch zu vermarkten) nach wie vor erhebliche Preise bezahlt werden.</p><p>Der Zielpreis ist eine Orientierungsgr\u00f6sse, die der Bundesrat aufgrund der Marktlage und der verf\u00fcgbaren Mittel f\u00fcr die Preisst\u00fctzung festsetzt. Der Marktpreis wird sich, je nach Verwertungsart, Abnehmer und Region unterschiedlich bilden, in erster Linie aufgrund der Marktlage. Es besteht kein zwingender Grund anzunehmen, dass bei einer Zielpreissenkung die Marktpreise auch in jenen Bereichen sinken, in denen der Markt diese tr\u00e4gt.</p><p>Bez\u00fcglich der Kompensation allf\u00e4lliger Preissenkungen ist festzuhalten, dass eine solche im Konzept der \"Agrarpolitik 2002\" grunds\u00e4tzlich nicht enthalten ist. Allf\u00e4llige Anpassungen bei den Direktzahlungen haben in erster Linie das Ziel, den vom Parlament beschlossenen Zahlungsrahmen einzuhalten. Die dort eingestellten Mittel entsprechen dem in der Botschaft zur \"Agrarpolitik 2002\" festgehaltenen Direktzahlungsbedarf (Abschn. 311; BBl 1996 IV 290). Sie sind eine einkommenspolitische Notwendigkeit. Es handelt sich dabei jedoch um Beitr\u00e4ge f\u00fcr gemeinwirtschaftliche Leistungen und nicht um eine Kompensation von Preissenkungen.</p><p>Aufgrund dieser grunds\u00e4tzlichen Erl\u00e4uterungen beantwortet der Bundesrat die beiden konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. F\u00fcr das Jahr 2001 stehen f\u00fcr die St\u00fctzung des Milchmarktes gem\u00e4ss Budgetantrag des Bundesrates 80 Millionen Franken weniger zur Verf\u00fcgung als im laufenden Jahr. Umgerechnet auf die gest\u00fctzte Milchmenge von 2 Millionen Tonnen entspricht die Reduktion 4 Rappen pro Kilogramm Milch. Dies kann f\u00fcr den Zielpreis nicht ohne Folgen bleiben. Der Bundesrat hat jedoch nicht die Absicht, entsprechend einem mechanistischen Konzept den Zielpreis ebenfalls um 4 Rappen zu senken. Vielmehr wird er auch die Marktlage ber\u00fccksichtigen. Ausserdem sollen die nachgelagerten Verarbeitungs- und Handelsbetriebe einen Teil der St\u00fctzungsreduktion tragen. Diese ist deshalb zwischen den Produzentinnen und Produzenten und den nachgelagerten Betrieben aufzuteilen.</p><p>2. Aus der Botschaft des Bundesrates zum Voranschlag 2001 geht hervor, dass mit den gegenw\u00e4rtigen Ans\u00e4tzen der Zahlungsrahmen f\u00fcr Direktzahlungen nicht voll ausgesch\u00f6pft wird. Der Bundesrat sieht deshalb f\u00fcr das n\u00e4chste Jahr verschiedene Erh\u00f6hungen vor. Er wird dabei unter Ber\u00fccksichtigung der Preisentwicklungen eine angemessene Verteilung auf fl\u00e4chen- und tiergebundene Beitr\u00e4ge vornehmen. Damit erhalten die Landwirte h\u00f6here Beitr\u00e4ge f\u00fcr ihre gemeinwirtschaftlichen Leistungen und nicht als gezielte Kompensation sinkender Marktpreise f\u00fcr Milch. Eine solche w\u00fcrde nicht dem Zweck der f\u00fcr die Direktzahlungen eingesetzten Mittel entsprechen. Vielmehr k\u00f6nnte darin sogar eine Umgehung von Artikel\u00a0187 Absatz\u00a012 des Landwirtschaftsgesetzes gesehen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(974851200000)\/","SubmittedBy":"Eberhard Toni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(985305600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779235453557)\/","SubmissionDate":"\/Date(970704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}