{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003538,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003538,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3538","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gleiche Versicherung f\u00fcr medizinische Leistungen bei Krankheit und Unfall","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Gesetzgebung so zu \u00e4ndern, dass die medizinischen Leistungen bei Krankheit und Unfall in Zukunft von einer umfassenden Pflegeversicherung gedeckt werden. Die Finanzierung der neuen Versicherung richtet sich nach dem gleichen System wie bisher und besteht aus Kopfpr\u00e4mien, lohnabh\u00e4ngigen Pr\u00e4mien und einer Beteiligung der Arbeitgeber. Die versicherten Leistungen bei Krankheit und Unfall m\u00fcssen einander angepasst werden, wobei auf Kostenneutralit\u00e4t zu achten ist.</p>","ReasonText":"<p>Aus der geschichtlichen Entwicklung der Sozialversicherungen hat sich bei der Versicherung medizinischer Leistungen ein Kuriosum bis in die heutige Zeit erhalten: Eine Leistung wird je nach Ursache (Krankheit oder Unfall) von verschiedenen Versicherungen getragen. Grund f\u00fcr diese Aufteilung war die Tatsache, dass zu Beginn des 20. Jahrhunderts, als in diesem Bereich erstmals ein Gesetz erlassen wurde, Unf\u00e4lle vor allem bei der Aus\u00fcbung des Berufes auftraten und deshalb in den Bereich des Arbeitgebers fielen. Unterdessen hat sich die Situation grundlegend ver\u00e4ndert: Nichtbetriebsunf\u00e4lle sind in unserer Freizeitgesellschaft viel h\u00e4ufiger geworden als Berufsunf\u00e4lle. Die Aufrechterhaltung der Trennung der Versicherung nach Ursachen ist also nicht mehr zeitgem\u00e4ss.</p><p>Die ungleichen Versicherungsbedingungen, die aus der skizzierten Entwicklung resultieren, sind st\u00f6rend. Es ist nicht logisch erkl\u00e4rbar, weshalb z. B. bei einer Krankheit ein Selbstbehalt zu tragen ist, w\u00e4hrend die Selbstverantwortung bei einem Unfall w\u00e4hrend der Aus\u00fcbung einer risikoreichen Sportart dahinf\u00e4llt. </p><p>Eine Zusammenlegung der Kranken- und Unfallversicherungen ist jedoch nur dort m\u00f6glich, wo sich die versicherten Leistungen bei beiden Versicherungen im gleichen Umfang bewegen. Dies trifft auf die medizinischen Leistungen, nicht aber auf Renten- oder Taggeldversicherungen zu. Da die medizinischen Leistungen in der Unfallversicherung grossz\u00fcgiger versichert sind als in der Krankenversicherung, besteht bei der Zusammenlegung der Versicherungen ein gewisser Koordinationsbedarf. Die Kataloge der versicherten Leistungen m\u00fcssen einander angeglichen werden. Die finanzielle Lage der Versicherungen erlaubt keinen Ausbau, sondern erfordert einen kostenneutralen Umbau der Leistungskataloge.</p><p>Die Finanzierung der betroffenen Versicherungen \u00e4ndert sich nicht. Insbesondere die Beteiligung der Arbeitgeber und die lohnabh\u00e4ngigen Pr\u00e4mien werden in gleichem Mass weitergef\u00fchrt wie bisher. Es wird also die Organisationsform der Versicherungen, nicht jedoch die finanzielle Belastung der einzelnen Akteure abge\u00e4ndert.</p><p>Die Taggeldversicherungen werden nicht tangiert. In diesem Bereich besteht ein zu grosser Unterschied zwischen KVG und UVG. Die Versicherung nach Ursache wird also weiterhin teilweise bestehen bleiben, doch wird das Ausmass im Vergleich zu heute zur\u00fcckgehen, weshalb mit einem massiven R\u00fcckgang der administrativen Aufwendungen gerechnet werden kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Es trifft zu, dass sich die obligatorische Unfallversicherung insbesondere durch die Leistungen, welche sie erbringt, und die Finanzierung von den \u00fcbrigen Sozialversicherungen, haupts\u00e4chlich von der Invalidenversicherung und der Krankenversicherung, unterscheidet.</p><p>Vorerst ist zu erw\u00e4hnen, dass die Berufsunfallversicherung \u00fcber Pr\u00e4mien finanziert wird, welche ausschliesslich zulasten der Betriebe gehen. Die Folge der Entsch\u00e4digungszahlungen an die Unfallopfer durch die Unfallversicherung ist, dass gegen\u00fcber dem Arbeitgeber keine Haftpflichtanspr\u00fcche geltend gemacht werden k\u00f6nnen. </p><p>Diese Besonderheit manifestiert sich auch auf der Leistungsebene. Grunds\u00e4tzlich werden die Unfallopfer durch die Unfallversicherung besser entsch\u00e4digt, als dies bei den anderen Sozialversicherungszweigen der Fall ist. An der Tatsache, dass die Leistungen f\u00fcr eine versicherte Person bei Arbeits- und Erwerbsunf\u00e4higkeit bedingt durch einen beruflichen oder ausserberuflichen Unfall oder eine Berufskrankheit \"interessanter\" sind als f\u00fcr Personen, die unter einer Krankheit leiden, scheinen sich die Motion\u00e4re nicht zu stossen. In Frage gestellt wird indessen, dass UVG-versicherte Unfallopfer hinsichtlich der Heilbehandlung besser gestellt sind. Diesbez\u00fcglich verlangt die Motion eine Gleichbehandlung von verunfallten und kranken Personen.</p><p>Mit der Einf\u00fchrung der obligatorischen Unfallversicherung f\u00fcr Arbeitnehmende wollte der Gesetzgeber in erster Linie die Haftung des Arbeitgebers durch das Prinzip der Versicherung abl\u00f6sen. Die Besserstellung von Unfallopfern (speziell im beruflichen Bereich) gegen\u00fcber kranken Personen, die in der direkten \u00dcbernahme s\u00e4mtlicher Sachleistungen durch die Versicherung besteht, entspricht der Umsetzung des Grundsatzes, wonach eine bestehende Haftpflicht vollst\u00e4ndig abgel\u00f6st werden soll. Wenn der Grundsatz der Vollentsch\u00e4digung auch auf Unf\u00e4lle Anwendung findet, die sich w\u00e4hrend der Freizeit ereignen (vor allem Sportunf\u00e4lle), r\u00fchrt das daher, dass in der Schweiz Nichtberufsunf\u00e4lle unter die Versicherungspflicht fallen. Ausserdem ist auch der Umstand massgebend, dass die Pr\u00e4mien f\u00fcr die Freizeitunf\u00e4lle von den Arbeitnehmenden grunds\u00e4tzlich selber finanziert werden. Nach dem Gesagten ist bez\u00fcglich der Heilbehandlung an der speziellen Stellung der UVG-versicherten Personen, zumindest im Bereich der Berufsunf\u00e4lle und -krankheiten, festzuhalten. </p><p>Die Bestimmungen des UVG betreffend die Heilbehandlung wurden formell soweit als m\u00f6glich mit jenen der Krankenversicherung in Einklang gebracht. Ungeachtet dessen bestehen Unterschiede zwischen den beiden Systemen. So wird auf der einen Seite in der Unfallversicherung weder eine Franchise noch eine Kostenbeteiligung der Versicherten erhoben. Auch geniessen die Versicherten in der Unfallversicherung eine gr\u00f6ssere Freiheit in der Wahl des Spitals als in der Krankenversicherung. Auf der anderen Seite sind in den beiden Versicherungen die Tarife f\u00fcr gleiche Leistungen unterschiedlich. Diesbez\u00fcglich ist nach Ansicht des Bundesrates eine Harmonisierung notwendig und mittelfristig auch realisierbar. Der heutige Trend zur Festlegung von Pauschalen und die Einf\u00fchrung des TarMed sind wichtige Instrumente dazu.</p><p>Es ist auch zu erw\u00e4hnen, dass das vom Parlament erst k\u00fcrzlich verabschiedete Bundesgesetz \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes keine inhaltliche Leistungsharmoniserung verlangt, namentlich nicht zwischen den Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung und der Krankenversicherung. Bei einer einheitlichen Entsch\u00e4digung der Heilbehandlung durch die beiden Versicherungen m\u00fcssten, wegen der von der Motion geforderten Kostenneutralit\u00e4t, die Leistungen auf einem Niveau angesetzt werden, das zwischen demjenigen der Unfallversicherung und demjenigen der Krankenversicherung nach heutigem Recht liegt. Dies h\u00e4tte vor allem eine K\u00fcrzung der Leistungen in der obligatorischen Unfallversicherung zur Folge.</p><p>Der Bundesrat m\u00f6chte zum jetzigen Zeitpunkt keine \u00c4nderung im Sinne der Motion vornehmen. Seiner Ansicht nach w\u00fcrde eine solche \u00c4nderung f\u00fcr die Versicherten keine ins Gewicht fallende Verbesserung bringen. Priorit\u00e4res Ziel des Bundesrates ist es vielmehr, das Instrumentarium bereitzustellen, um die Kosten der beiden Versicherungen in den Griff zu bekommen. Insbesondere beabsichtigt er, alles daran zu setzen, um eine Harmonisierung auf der Tarifebene zu erreichen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(975888000000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(992217600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712752579887)\/","SubmissionDate":"\/Date(970704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}