{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003540,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003540,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3540","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zusammenfassung von Grund- und Zusatzversicherung im Gesundheitswesen in einem Departement","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die unnat\u00fcrliche Trennung von Krankengrund- und Zusatzversicherung in der Bundesverwaltung ist aufzuheben. Es ist ein eigenst\u00e4ndiges Bundesamt zu schaffen, das f\u00fcr den gesamten Bereich der Krankenversicherung zust\u00e4ndig ist. Dieses Bundesamt ist dem EJPD zu unterstellen. Die Schaffung des neuen Bundesamtes hat kosten- und personalneutral zu erfolgen.</p>","ReasonText":"<p>Die gegenw\u00e4rtige organisatorische Aufteilung der Belange der Krankenversicherung auf das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherung (Grundversicherung) und das Bundesamt f\u00fcr Privatversicherungen (Zusatzversicherungen) ist unnat\u00fcrlich. In der Praxis treten oft Fragen auf, die in den Bereich beider Versicherungszweige geh\u00f6ren und somit zwei Bundes\u00e4mter in zwei verschiedenen Departementen tangieren. Diese Organisationsstruktur muss als suboptimal bezeichnet werden. Deshalb sind die beiden Versicherungszweige in einem Bundesamt zusammenzuschliessen. </p><p>Da die Aufgaben der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Krankenversicherung in erster Linie darin bestehen, die rechtlichen Fragen bei der Umsetzung der geltenden Gesetze zu kl\u00e4ren, muss das neu zu schaffende Departement dem EJPD angegliedert werden. Der schleichenden Verstaatlichung des Krankenversicherungswesens kann damit entgegengewirkt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a043 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. M\u00e4rz 1997 (SR 172.010) gibt dem Bundesrat die Kompetenz, \u00c4mter auf die Departemente zu verteilen, sie zu neuen Einheiten zusammenzufassen oder neue \u00c4mter zu schaffen. Das Gesetz \u00fcbertr\u00e4gt dem Bundesrat damit die Organisationsautonomie f\u00fcr den Bereich der Bundesverwaltung. Der Bundesrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf f\u00fcr eine Neuordnung des Krankenversicherungsbereiches.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass die von den Motion\u00e4ren beanstandete Trennung der Grund- und der Zusatzversicherung eine Folge der durch einen Volksentscheid beschlossenen Einf\u00fchrung des KVG ist. Es besteht eine klare Trennung zwischen der sozialen und obligatorischen Krankenversicherung, die einen umfassenden Leistungskatalog bei Krankheit, Mutterschaft und subsidi\u00e4r bei Unfall vorsieht, und den Zusatzversicherungen, die spezielle W\u00fcnsche befriedigen wie beispielsweise Spitalaufenthalt in privater oder halbprivater Abteilung oder \u00dcbernahme von Zahnpflegekosten. Unter diesen Voraussetzungen ist die Unterstellung der Zusatzversicherungen unter die Sozialgesetzgebung nicht angemessen, wohl aber die Unterstellung unter die f\u00fcr die privatrechtlichen Versicherungsvertr\u00e4ge geltenden Normen. Da die Zusatzversicherungsvertr\u00e4ge der Gesetzgebung \u00fcber den Privatversicherungsvertrag unterliegen, ist es aus Gleichbehandlungsgr\u00fcnden und zur einheitlichen Anwendung des Gesetzes betreffend die Aufsicht \u00fcber die privaten Versicherungseinrichtungen nicht angebracht, einzig diese Vertr\u00e4ge der Zust\u00e4ndigkeit des Bundesamtes f\u00fcr Privatversicherungen (BPV) zu entziehen und einer neuen Einheit zu unterstellen. </p><p>Die soziale Krankenversicherung ist ein Zweig des Sozialversicherungssystems, welches die R\u00fcckerstattung von Krankenpflegekosten gew\u00e4hrleistet. Die Invaliden- und die Unfallversicherung, die unter die Zust\u00e4ndigkeit des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherung (BSV) fallen, sind Teil dieses Systems. Die bestm\u00f6gliche \u00dcbereinstimmung zwischen diesen Sozialversicherungsgesetzen muss sowohl bei der Anwendung als auch bei der Weiterentwicklung gew\u00e4hrleistet sein. So bezieht sich das KVG auf Leistungen der Invalidenversicherung, beispielsweise im Zusammenhang mit der Kostenr\u00fcckerstattung f\u00fcr Mittel und Gegenst\u00e4nde oder f\u00fcr als Pflichtleistung anerkannte zahn\u00e4rztliche Behandlungen. Im \u00dcbrigen wurde auch die einheitliche Tarifstruktur f\u00fcr medizinische Leistungen unter allen Sozialversicherern und Leistungserbringern diskutiert. Aus diesen Gr\u00fcnden ist der Bundesrat der Ansicht, dass die soziale Krankenversicherung weiterhin dem BSV angegliedert bleiben soll, weil die damit verbundenen Vorz\u00fcge gegen\u00fcber der Schaffung eines Organs, das sich auf die Durchf\u00fchrung der Krankenpflegeversicherung im sozial- und privatrechtlichen Bereich beschr\u00e4nkt, \u00fcberwiegen. Die Zusammenarbeit zwischen den im selben Departement angesiedelten \u00c4mtern f\u00fcr Sozialversicherung und f\u00fcr Gesundheit erlaubt einen f\u00fcr die Gesundheitspolitik notwendigen Austausch mit den Kantonen.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt des Weiteren fest, dass die Zusammenarbeit zwischen dem BSV und dem BPV, soweit sie erforderlich ist, als gut bezeichnet werden kann. In besonderen Bereichen wurden gemeinsame L\u00f6sungen ausgearbeitet, beispielsweise bei \u00c4nderungen der juristischen Form von Krankenversicherern oder bei der Gew\u00e4hrleistung der Freiz\u00fcgigkeit. Die erforderlichen Synergien sind also bereits vorhanden und m\u00fcssen nicht erst entwickelt werden. </p><p>Zudem sei hier erw\u00e4hnt, dass diese Trennung auch in der Unfallversicherung besteht: Die soziale Unfallversicherung gem\u00e4ss UVG f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit des BSV, die vom privaten Versicherungsrecht geregelten Zusatzversicherungen unterstehen dem BPV. Auch in der Unfallversicherung bereitet diese Trennung bei der Durchf\u00fchrung durch zwei \u00c4mter keine Probleme.</p><p>Aufgrund des Gesagten scheint die Schaffung eines neuen, auf die Krankenversicherung beschr\u00e4nkten Amtes nicht zweckm\u00e4ssig. Dar\u00fcber hinaus ist die Zuweisung eines solchen Amtes an das EJPD nicht angebracht, weil jedes Amt die Gesetzgebung seines Kompetenzbereiches anzuwenden hat.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(975888000000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(992217600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712755991123)\/","SubmissionDate":"\/Date(970704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}