{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003552,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003552,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3552","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Steuerliche Attraktivit\u00e4t des Unternehmensstandortes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, zur Erhaltung der steuerlichen Attraktivit\u00e4t des Unternehmensstandortes und insbesondere zur Entlastung der KMU sowie des Mittelstandes ein weiteres Steuerpaket vorzulegen, das die folgenden Massnahmen enth\u00e4lt:</p><p>1. Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei der direkten Bundessteuer f\u00fcr juristische Personen;</p><p>2. Senkung der Steuerbelastung f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen bei der direkten Bundessteuer mit dem Ziel, durch eine Milderung der Progression vor allem den Mittelstand zu entlasten;</p><p>3. Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung (juristische Person/Anteilsinhaber) der ausgesch\u00fctteten Gewinne bei der direkten Bundessteuer und im Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern zwischen Kantone und Gemeinden (StHG) mit dem Ziel, beim Aktion\u00e4r eine sp\u00fcrbare Entlastung zu erreichen;</p><p>4. Verbesserungen bei der Verlustrechnung (Einzelunternehmen und Gruppe) bei der direkten Bundessteuer und im StHG.</p>","ReasonText":"<p>Die Verbesserung der Wirtschaftslage wird in den n\u00e4chsten Jahren in der Schweiz zu deutlich wachsenden Steuereinnahmen f\u00fchren. Die Trendwende bei den Bundesfinanzen ist somit rascher eingetroffen als geplant, was zu schrittweise ansteigenden \u00dcbersch\u00fcssen f\u00fchren d\u00fcrfte. Damit besteht die Gefahr, dass neue Ausgaben beschlossen werden und es nicht gelingt, aus dem Teufelskreis der steigenden Fiskal- und Staatsquote auszubrechen. Der aus den ordentlichen \u00dcbersch\u00fcssen entstandene Wertzuwachs soll zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen eingesetzt werden und so wieder an Wirtschaft und Gesellschaft zur\u00fcckfliessen.</p><p>W\u00e4hrend es verschiedenen anderen OECD-Staaten gelungen ist, ihre Staats- und Fiskalquoten zu reduzieren, hat die Schweiz auf diesem Gebiet sukzessive an Terrain verloren (Stand der Fiskalquote 1998: 35,1 Prozent). Damit der relative Vorsprung der Schweiz nicht weiter schmilzt und unser Land seine Spitzenposition unter den f\u00fchrenden OECD-L\u00e4ndern langfristig halten kann, besteht steuerlicher Handlungsbedarf. Steuerreformen brauchen eine gewisse Zeit, um umgesetzt und wirkungsvoll zu werden. Eine Verz\u00f6gerung von anstehenden Reformen liegt nicht im Interesse unseres Landes, sind doch zahlreiche andere Industriestaaten bestrebt, durch steuerliche Erleichterungen eine Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit ihrer Unternehmen zu erm\u00f6glichen. Dass eine Milderung der Steuerbelastung bei den Unternehmen nicht notwendigerweise zu einem R\u00fcckgang der entsprechenden Steuerertr\u00e4ge f\u00fchren muss, zeigt sich am Beispiel der Unternehmenssteuerreform 1997.</p><p>Die Schweiz kann sich dem international verbreiteten Trend zu tieferen Steuers\u00e4tzen bei den juristischen Personen nicht entziehen. Eine Reduktion der Gewinnsteuers\u00e4tze pr\u00e4sentiert sich indessen als eine einfache und wirksame Massnahme, um die steuerliche Attraktivit\u00e4t des Unternehmerstandortes, insbesondere f\u00fcr KMU, zu erhalten. Dabei ist daran zu erinnern, dass zahlreiche KMU angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren massiv an Substanz verloren haben, da sie ihre Eigenmittel vorrangig zur Erhaltung von Arbeitspl\u00e4tzen einsetzen mussten.</p><p>Im internationalen Vergleich besteht in der Schweiz eine erhebliche Belastung bei den direkten Steuern f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen, und die Einkommenssteuern sind insgesamt stark progressiv ausgestaltet. Namentlich die direkte Bundessteuer weist eine sehr steile Progression auf, die zudem bereits f\u00fcr Bez\u00fcger von mittleren Einkommen sp\u00fcrbare Wirkung entfaltet. Die heutige Ausgestaltung der direkten Bundessteuer wird von weiten Teilen des Mittelstandes als ungerecht empfunden. Sie widerspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit und hemmt die Leistungsbereitschaft von Selbstst\u00e4ndigerwerbenden und Arbeitnehmern. Anzustreben ist deshalb eine deutliche Milderung der Progression bei der direkten Bundessteuer. Diese Massnahme soll allen nat\u00fcrlichen Personen zugute kommen und zus\u00e4tzlich zur bereits eingeleiteten Reform der Familienbesteuerung verwirklicht werden. Wichtige Kategorien von Steuerpflichtigen (alleinstehende Personen, Konkubinatspaare mit und ohne Kinder), die nicht oder nur wenig von dieser unterst\u00fctzungswerten Reform profitieren, gar - je nach Modell - zu Mehrbelastungen gezwungen werden, d\u00fcrfen nicht vernachl\u00e4ssigt werden.</p><p>Obwohl das Begehren um Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung ausgewiesen ist, ist es bisher aus verschiedenen Gr\u00fcnden nicht gelungen, eine angemessene L\u00f6sung zu finden. Eine solche L\u00f6sung kann selbstverst\u00e4ndlich nicht ertragsneutral sein. Die Frage wird derzeit auch im Rahmen einer vom Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement eingesetzten Expertenkommission \"Rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung\" gepr\u00fcft, und der Bundesrat hat angek\u00fcndigt, anl\u00e4sslich der n\u00e4chsten Unternehmenssteuerreform entsprechende Vorschl\u00e4ge zu pr\u00e4sentieren. Gleichzeitig beh\u00e4lt er sich aber vor, im Gegenzug eine Beteiligungsgewinnsteuer einzuf\u00fchren. Eine solche Verkn\u00fcpfung ist sachlich nicht gerechtfertigt, denn dadurch w\u00fcrden bereits besteuerte, aber nicht ausgesch\u00fcttete Gewinne wiederum doppelt belastet. Nachdem das in verschiedenen Staaten angewandte System der Steuergutschrift beim Aktion\u00e4r kaum auf das f\u00f6deralistische schweizerische Steuersystem \u00fcbertragen werden kann - und dieses System zudem international stark an Boden verliert -, d\u00fcrfte den schweizerischen Verh\u00e4ltnissen am ehesten ein einfaches Verfahren gerecht werden, bei dem die Entlastung beim Aktion\u00e4r erfolgt. Die wirtschaftliche Doppelbelastung ist auch in den Kantonen zu mildern. Im Gegensatz zum Bund besteuern die Kantone bei den Unternehmen auch das Kapital und belasten damit die Eigent\u00fcmer zus\u00e4tzlich mit einer ertragsunabh\u00e4ngigen Substanzsteuer. Da einzelne Kantone bereits eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung kennen, d\u00fcrfte es gen\u00fcgen, den Kantonen im StHG Vorgaben zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung zu machen.</p><p>Die schweizerischen Regelungen im Bereich der Verlustverrechnung sind im Vergleich mit anderen Staaten zu restriktiv ausgestaltet. Dies vermindert die Innovations- und Risikobereitschaft, insbesondere von KMU, und beeintr\u00e4chtigt die Bildung von Holdingstrukturen. Verbesserungen sind deshalb sowohl beim Einzelunternehmen (zeitlich unlimitierter Verlustvortrag sowie Verlustr\u00fccktrag) als auch bei Unternehmensgruppen (Konzernbetrachtung) vorzusehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat die Beibehaltung einer im OECD-Vergleich tiefen Fiskalquote als wichtiges Ziel im Finanzleitbild 1999 festgehalten. Diese Quote ist zwar 1998 auf 35,1 Prozent gestiegen. Die Schweiz liegt damit aber immer noch unter dem OECD-Durchschnitt von 37 Prozent und sogar sehr deutlich unter dem Schnitt der EU-L\u00e4nder von 41,3 Prozent. F\u00fcr 1999 wird erwartet, dass die Quote stabil bleibt. Mit den laufenden Steuerreformen, die in verschiedenen Bereichen substanzielle Entlastungen vorsehen, d\u00fcrfte sich die Steuerquote in der Zukunft wieder g\u00fcnstig entwickeln. Ein ebenso wichtiges Ziel wie eine tiefe Fiskalquote ist der mittelfristige Ausgleich des Bundeshaushaltes, der sich zwar dank des Konjunkturaufschwungs auf guten Wegen befindet, durch neue Forderungen aber nicht gef\u00e4hrdet werden darf.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die mit der Unternehmenssteuerreform 1997 eingeleitete Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr den Unternehmensstandort Schweiz noch gezielt zu optimieren ist. Er ist daher gewillt, die Vervollkommnung der in Rede stehenden Attraktivit\u00e4t anzustreben.</p><p>Die Verwirklichung weiterer Massnahmen zugunsten des Unternehmensstandorts Schweiz h\u00e4ngt indes von verschiedenen finanzpolitischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen ab. Zun\u00e4chst muss gew\u00e4hrleistet sein, dass die mit dem h\u00e4ngigen Steuerpaket 2001 verbundenen Ertragsausf\u00e4lle von insgesamt 1,8 Milliarden Franken eingehalten werden k\u00f6nnen. Namentlich bei der Wohneigentumsbesteuerung sind allerdings zus\u00e4tzliche Minderertr\u00e4ge nicht ausgeschlossen. F\u00fcr Steuersenkungen im genannten Umfang ist der finanzpolitische Handlungsspielraum gegeben, d. h., sie lassen sich realisieren, ohne dass der Bundeshaushalt wieder chronisch defizit\u00e4r zu werden droht. Dass die auf der Ausgabenseite sich aufdr\u00e4ngende Disziplin ebenfalls nachhaltig praktiziert wird, ist eine weitere Voraussetzung f\u00fcr eine Optimierung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Nur auf diese Weise wird es m\u00f6glich sein, die Fiskal- und Staatsquote der Schweiz im OECD-Vergleich an den vorteilhaftesten Stellen zu halten. Ob eine Erm\u00e4ssigung des Gewinnsteuersatzes bei der direkten Bundessteuer l\u00e4ngerfristig ins Auge gefasst werden k\u00f6nnte, ist daher zurzeit nicht absehbar.</p><p>2. Von den geplanten Entlastungen des Steuerpakets bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung im Umfang von 1,3 Milliarden Franken (wovon 900 Millionen Franken auf den Bund und 400 Millionen Franken auf die Kantone entfallen) werden die meisten Steuerpflichtigen profitieren. F\u00fcr Ehepaare f\u00e4llt die Entlastung substanziell aus, aber auch (echte) Alleinstehende werden beg\u00fcnstigt. Damit wird dem Anliegen des Motion\u00e4rs nach einer Senkung der Steuerbelastung f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen im Mittelstand geb\u00fchrend Rechnung getragen. Einzig bei den hohen Einkommen findet aufgrund der flachen Progression keine oder nur eine geringe Entlastung statt, aber diese Kategorie wird vom Motion\u00e4r, der Erleichterungen f\u00fcr den Mittelstand fordert, nicht angesprochen.</p><p>Dass mit der Reform die Konkubinatspaare im Ergebnis teilweise st\u00e4rker belastet werden sollen, steht im Zusammenhang mit der Modellwahl des Bundesrates vom 2. Oktober 2000, da auf ein Wahlrecht f\u00fcr Konkubinatspaare verzichtet wurde. Dem kann nicht einfach durch einen Abbau der Progression begegnet werden, denn die Mehr- bzw. Minderbelastung bestimmter Kategorien Steuerpflichtiger gegen\u00fcber anderen w\u00fcrde bestehen bleiben. Ausserdem w\u00e4ren weitere Entlastungen aus heutiger Sicht auch finanzpolitisch problematisch.</p><p>3. Es ist seit jeher die Auffassung des Bundesrates, dass m\u00e4ssige Steuers\u00e4tze - sowohl bei der K\u00f6rperschaftssteuer als auch bei der Einkommenssteuer - die sachgerechte Antwort auf die wiederkehrende Forderung nach Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Aktiengesellschaft und Aktion\u00e4r sind. Das bisherige Konzept dr\u00e4ngt sich umso mehr auf, als ein klarer Nachweis, dass die Aktiengesellschaft und ihr Aktion\u00e4r generell st\u00e4rker belastet werden als ein im \u00dcbrigen identisches Personenunternehmen, nie erbracht wurde. Bisher haben n\u00e4mlich s\u00e4mtliche Untersuchungen gezeigt, dass selbst bei j\u00e4hrlicher Aussch\u00fcttung einer normalen Dividende (= marktgerechte Verzinsung des effektiven Eigenkapitals) die Gesamtbelastung von Aktiengesellschaft und Aktion\u00e4r meist geringer, teilweise sogar erheblich geringer ausf\u00e4llt, als wenn das gleiche Unternehmen mit gleichen Beteiligungsverh\u00e4ltnissen in Form eines Personenunternehmens (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) gef\u00fchrt w\u00fcrde.</p><p>Die vom Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement eingesetzte und von Professor Xavier Oberson, Genf, geleitete Expertenkommission \"Rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung\" setzt sich auch mit Steuerbelastungsvergleichen auseinander. Ihr Hauptziel ist indes die gerechtere Besteuerung aller Unternehmensgewinne, indem ungeachtet der Rechtsform der Unternehmen die Gewinne und die Gewinnaussch\u00fcttungen bzw. -bez\u00fcge nach gleichen Massst\u00e4ben steuerlich erfasst werden. Gleichzeitig wird diese Expertenkommission pr\u00fcfen m\u00fcssen, ob die Ver\u00e4usserungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und von Teilhaben an Personenunternehmen ebenfalls nach gleichen Massst\u00e4ben besteuert werden m\u00fcssten.</p><p>Sicher ist, dass Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung und zur gezielten Optimierung der steuerlichen Rahmenbedingungen nicht mehr ohne Einbezug der Kantonssteuern getroffen werden d\u00fcrfen. So k\u00f6nnten z. B. auch die Kantone die Abschaffung der Kapitalsteuer in Aussicht nehmen, denn Substanzsteuern sind f\u00fcr den Unternehmensstandort Schweiz nicht f\u00f6rderlich. Das Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), das eine Kapital- und Verm\u00f6genssteuer vorschreibt, w\u00e4re gegebenenfalls entsprechend anzupassen.</p><p>4. Zumal der Bundesrat gewillt ist, im Rahmen der finanzpolitischen Machbarkeit alles zu unternehmen, um die Rahmenbedingungen des Unternehmensstandortes Schweiz gezielt zu optimieren, wird er sich erneut mit den Vorschriften \u00fcber die individuelle Verlustverrechnung auseinandersetzen und n\u00f6tigenfalls grossz\u00fcgigere L\u00f6sungen vorschlagen. Dass auch das StHG entsprechend angepasst werden m\u00fcsste, d\u00fcrfte selbstverst\u00e4ndlich sein.</p><p>Schwieriger wird die L\u00f6sung in Bezug auf die Gewinn- und Verlustverrechnung im innerschweizerischen Teil eines Konzerns sein, da die Kantone bereits anl\u00e4sslich der Unternehmenssteuerreform 1997 sich nicht mit dem Gedanken anfreunden konnten, Verluste einer ausserkantonalen Konzerngesellschaft zu \u00fcbernehmen. Ein diesbez\u00fcglicher Konsens unter den Kantonen wird daher die conditio sine qua non sein.</p><p>5. Aus den obigen Ausf\u00fchrungen geht hervor, dass der Bundesrat zurzeit steuerpolitisch sehr aktiv ist und daher auf einen uneingeschr\u00e4nkten Handlungsspielraum angewiesen ist. Es w\u00e4re daher unangebracht, diesen Spielraum durch Entgegennahme von verbindlichen Auftr\u00e4gen einzuengen, die nur im Rahmen der finanzpolitischen Gesamtstrategie ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Insbesondere muss verhindert werden, dass der l\u00e4ngerfristige Haushaltausgleich durch untragbare Steuerentlastungen und Ausgaben gef\u00e4hrdet wird.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(975283200000)\/","SubmittedBy":"Schweiger Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1102982400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750816120223)\/","SubmissionDate":"\/Date(970704000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}