{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003577,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003577,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3577","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Auswirkungen der 40-Tonnen-Lastfahrzeuge auf die Wald- und G\u00fcterstrassen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz hat die Vorschriften \u00fcber Masse und Gewichte der Lastwagen - mit Ausnahme der 28-Tonnen-Limite - schrittweise an die europ\u00e4ischen Bestimmungen angepasst. Die 28-Tonnen-Limite wird mit dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens mit der EU definitiv aufgehoben. Es ist anzunehmen, dass die neuen Lastwagentypen mit den h\u00f6heren Gesamtgewichten bis zu 40 Tonnen auch auf den Wald- und G\u00fcterstrassen verkehren werden, wie dies auch nach dem Orkan Lothar in der Fr\u00fchjahrssession 2000 von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten f\u00fcr den Abtransport des Sturmholzes bewilligt wurde.</p><p>Im Zusammenhang mit der generellen Einf\u00fchrung der 40-Tonnen-Limite wird bef\u00fcrchtet, dass vor allem auf den relativ schwach dimensionierten Strassen im l\u00e4ndlichen Raum, insbesondere auch auf den Wald- und G\u00fcterstrassen, starke Sch\u00e4den auftreten, was zu kostspieligen Sanierungsmassnahmen f\u00fchren w\u00fcrde. Der gr\u00f6sste Teil der etwa 60 000 Kilometer Wald- und G\u00fcterstrassen wurde, wie die meisten Strassen im l\u00e4ndlichen Raum, zu einer Zeit erstellt, in der die h\u00f6chstzul\u00e4ssige Lastwagenbreite 2,3 Meter und das zul\u00e4ssige Maximalgewicht 28 Tonnen betrugen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Treffen diese Bef\u00fcrchtungen bez\u00fcglich einer vorzeitigen Abn\u00fctzung und Besch\u00e4digung dieser Strassen zu? Ist damit zu rechnen, dass die Wald- und G\u00fcterstrassen f\u00fcr diese h\u00f6heren Belastungen ausgebaut und verst\u00e4rkt werden m\u00fcssen? </p><p>2. Ist zu bef\u00fcrchten, dass infolge der h\u00f6heren Gesamtgewichte und der Wirkung der neuen Lastwagen (z. B. f\u00fcnfachsige Sattelmotorfahrzeuge) ein grosser Teil der Naturbel\u00e4ge durch Asphaltbel\u00e4ge ersetzt werden muss?</p><p>3. Sind die Strassenbreiten f\u00fcr diese Fahrzeugtypen noch ausreichend, oder m\u00fcssen die Wald- und G\u00fcterstrassen teilweise verbreitert werden?</p><p>4. Gibt es bereits Erkenntnisse und Empfehlungen zu dieser Thematik, oder werden entsprechende Untersuchungen durchgef\u00fchrt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zun\u00e4chst ist darauf hinzuweisen, dass die im Vorstoss erw\u00e4hnten Wald- und G\u00fcterstrassen den Kantonen, Gemeinden oder Korporationen geh\u00f6ren. Diese \u00fcben nach Massgabe des kantonalen Rechtes die Strassenhoheit aus. Darunter fallen namentlich Bau, Unterhalt und Finanzierung der Infrastruktur. Die Kantone und per delegationem die Gemeinden sind ausserdem befugt, auf diesen Wegen Verkehrsmassnahmen nach Artikel\u00a03 Absatz\u00a04 des Bundesgesetz \u00fcber den Strassenverkehr anzuordnen. Teilfahrverbote und vor allem Gewichtsbeschr\u00e4nkungen zum Schutz der Anlage sind auf derartigen Strassen schon heute nicht selten. Die schrittweise Erh\u00f6hung des Gesamtgewichts f\u00fcr Anh\u00e4ngerz\u00fcge und Sattelmotorfahrzeuge auf 40 Tonnen \u00e4ndert daran nichts. Fehlen auf Wald- und G\u00fcterstrassen solche Beschr\u00e4nkungen, erweisen sie sich aber im Blick auf die allgemeine Heraufsetzung des Gesamtgewichts als notwendig, bleibt es den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden unbenommen, die geeigneten verkehrspolizeilichen oder baulichen Massnahmen zu ergreifen.</p><p>Aufgrund dieser Vorbemerkungen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Die Dimensionierung des Oberbaus von Wald- und G\u00fcterstrassen beruht auf den gleichen technischen Grundlagen wie jene der \u00fcbergeordneten Strassen. Es ist indessen bekannt, dass die Schadenwirkung auf den Oberbau mit der Achslast zunimmt, wobei die Anordnung der Achsen bedeutsam ist: Doppelachsen sind bez\u00fcglich Schadenwirkung g\u00fcnstiger als Einfachachsen und Dreifachachsen wiederum g\u00fcnstiger als Doppelachsen.</p><p>Schwerere Lastwagen sind durchwegs mit Doppel- oder Dreifachachsen ausger\u00fcstet. Dank h\u00f6herer Nutzlast sind mit derart strassenschonenderen Fahrzeugen weniger Fahrten notwendig. Bei gleicher Transportmenge aus dem Wald wird daher die durch Holztransporte verursachte Schadenwirkung auf den Oberbau ungef\u00e4hr gleich bleiben.</p><p>Im Gegensatz dazu sind beim landwirtschaftlichen Wegnetz, namentlich bei den Hofzufahrten, eine gr\u00f6ssere Beanspruchung und damit h\u00f6here Aufwendungen f\u00fcr den Unterhalt der Wege zu erwarten, weil hier, z. B. bei der Milchabfuhr mit Tankwagen ab Hof, die Anzahl Fahrten gleich bleibt, jedoch je nach den Verh\u00e4ltnissen mit h\u00f6heren Gesamtgewichten.</p><p>2. Doppelachsen sowie ungelenkte Dreifachachsen geben gr\u00f6ssere Schubkr\u00e4fte auf die Deckschicht ab. Dieser mechanischen Schubwirkung sind Naturbel\u00e4ge besonders in engen Kurven nicht gewachsen. Die dadurch entstehenden Sch\u00e4den werden durch meteorologische Einfl\u00fcsse (ausgiebige Regenf\u00e4lle) noch verst\u00e4rkt. Beides f\u00fchrt zu h\u00e4ufigeren Instandstellungsarbeiten, was h\u00f6here Unterhaltskosten verursacht. Da der Bund nur die Erstellungs- und Wiederherstellungsarbeiten subventioniert, nicht aber den Unterhalt, neigen Strasseneigent\u00fcmer aus Kostengr\u00fcnden dazu, Naturbel\u00e4ge durch \u00f6kologisch problematischere, aber erosionsbest\u00e4ndige, bitumin\u00f6se Bel\u00e4ge zu ersetzen.</p><p>3. Die Fahrzeugausmasse (L\u00e4nge, Breite) wurden bereits fr\u00fcher mit den Bestimmungen der EU harmonisiert. Sie haben also keinen Zusammenhang mit der hier aufgeworfenen Gewichtserh\u00f6hung.</p><p>Die Waldstrassen sind in der Regel 3,2 Meter breit und wurden f\u00fcr 2,3 Meter breite Lastwagen erstellt. Die heutigen, bis 2,55 Meter breiten Lastwagen k\u00f6nnen demnach diese Waldtrassen noch befahren. Der beidseitige Sicherheitsabstand wird jedoch geringer und das Kreuzen mit Fussg\u00e4ngern und Radfahrern erschwert, wenn nicht gar verunm\u00f6glicht. Ausserdem verlangen derartige Strassenverh\u00e4ltnisse hohe Anforderungen an die Lenker, weil bei nicht spurtreuer Fahrt in der Strassenmitte die Belagsr\u00e4nder, die Bankette und Seitengr\u00e4ben besch\u00e4digt werden.</p><p>Die landwirtschaftlichen Wege, auch Hofzufahrten, sind jedoch in der Regel nur 2,5 bis 3,0 Meter breit. Die bei den Waldstrassen erw\u00e4hnten Schwierigkeiten zeigen sich noch verst\u00e4rkt. Wege mit Breiten unter 3,0 Meter sind f\u00fcr die heute zugelassenen Lastwagen nicht mehr mit gen\u00fcgender Sicherheit befahrbar. Es ist jedoch - wie einleitend bemerkt - Sache der Kantone oder Gemeinden, die sich aufdr\u00e4ngenden Verkehrsbeschr\u00e4nkungen zu erlassen.</p><p>4. Die ETH Z\u00fcrich (forstliches Ingenieurwesen) hat bereits Untersuchungen zum hier behandelten Thema vorgenommen. So erm\u00f6glichen die Ergebnisse von Labor- und Feldversuchen, die Erosionsfestigkeit von Naturbel\u00e4gen zu verbessern und die h\u00f6here Beanspruchung zu absorbieren. Es bestehen aber noch Wissensl\u00fccken. Darum hat die Eidgen\u00f6ssischen Forstdirektion einen Forschungsauftrag erteilt, der die Schadenwirkung schwerer Lasten auf den Oberbau und die Anpassung der Geometrie des Querprofils vertiefter abkl\u00e4ren soll.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(986342400000)\/","SubmittedBy":"Lustenberger Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1033689600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712751671427)\/","SubmissionDate":"\/Date(970790400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}