{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003588,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003588,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3588","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Asylbereich. Leistungsvereinbarung f\u00fcr die Abgeltung an die Kantone","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit die Einf\u00fchrung eines Leistungsnachweises der Kantone f\u00fcr die pauschale Abgeltung nach Artikel\u00a088 des Asylgesetzes (AsylG) m\u00f6glich wird.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a088 AsylG leistet der Bund den Kantonen f\u00fcr F\u00fcrsorge-, Betreuungs- und Verwaltungskosten f\u00fcr Asylsuchende, Schutzbed\u00fcrftige und Fl\u00fcchtlinge pauschale Abgeltungen, die sich nach der Bed\u00fcrftigkeit oder der Aufenthaltsdauer richten und kantonsweise abgestuft werden k\u00f6nnen (Art. 89 AsylG). Die Asylverordnung 2 vom 11. August 1999 \u00fcber Finanzierungsfragen (AsylV 2) regelt die Details und bestimmt die maximale H\u00f6he der pauschalen Abgeltung pro Tag und Person. F\u00fcr die Finanzierung von Besch\u00e4ftigungs- und Ausbildungsprogrammen kann der Bund weitere Beitr\u00e4ge sprechen (Art. 91 Abs. 1 AsylG). Gem\u00e4ss Artikel\u00a043 AsylV 2 wird der Bundesbeitrag (pro f\u00fcrsorgeabh\u00e4ngigen Asylsuchenden und Tag maximal ein Franken) nur aufgrund von Leistungsvereinbarungen ausgerichtet. </p><p>Die Abgeltung der F\u00fcrsorge-, Betreuungs- und Verwaltungskosten ist an keinen Leistungsnachweis gebunden. Es steht den Kantonen frei, die Lebensbedingungen der ihnen zugeteilten Personen des Asylbereiches zu bestimmen. Sie schulden dem Bund inhaltlich keine Rechenschaft \u00fcber die Verwendung der erhaltenen Abgeltung.</p><p>Wie sich herausgestellt hat, gibt es Kantone, welche die Pauschalen nicht f\u00fcr den vorgesehenen Zweck verwenden, sondern an den Asylsuchenden \"sparen\", und zwar nicht nur im Kleinen, sondern in Millionenh\u00f6he. Die Abgeltungspauschalen waren im Sommer 1999 nach ausgiebigem Verhandeln und langem Seilziehen zwischen dem Bund und den Kantonen auf 16 Franken pro Tag gesenkt worden. Der Bund konnte von den Akteuren an der Front \u00fcberzeugt werden, dass mit einer weiter gehenden Reduktion das Existenzminimum der Betroffenen nicht mehr gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnte. Das Bekanntwerden von Praktiken, die es Kantonen erlauben, sich an der pauschalen Abgeltung zu bereichern, stellt die Glaubw\u00fcrdigkeit des Verhandlungsergebnisses zwischen dem Bund und den Kantonen in Frage und wirft ein schlechtes Licht auf einen Bereich, der wie kein anderer anf\u00e4llig ist f\u00fcr emotionale \u00dcberreaktionen.</p><p>Aus diesem Grunde erscheint es mir wichtig und notwendig, dass der Bund auch im Bereich der F\u00fcrsorge- und Betreuungspauschalen mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen treffen kann bzw. muss.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zwischen dem Bund und den Kantonen liegt ein subventionsrechtliches Verh\u00e4ltnis vor. Im Rahmen der Finanzaufsicht wird vom Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge gepr\u00fcft, ob die Pauschalen im Asylbereich nur f\u00fcr diejenigen Personen bezogen werden, f\u00fcr die im Rahmen des Gesetzes der Bund aufzukommen hat und f\u00fcr die effektiv Leistungen erbracht wurden. Inhaltlich und auch bez\u00fcglich der H\u00f6he der Leistungen werden vom Bundesamt keine Vorgaben gemacht, da die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Sozialhilfe bei den Kantonen liegt. Die vom Bund ausgerichteten Pauschalen sollen die materielle Grundsicherung der bed\u00fcrftigen Asylsuchenden decken.</p><p>Pauschale Abgeltungen bergen immer Chancen, aber auch Risiken. Die Tatsache, dass verschiedene einzelne Gemeinwesen (Kantone und Gemeinden) mit der vom Bund im Asylbereich ausgerichteten Abgeltung \u00dcbersch\u00fcsse erwirtschaften konnten, liegt im System der Pauschalabgeltung begr\u00fcndet. Pauschale Abgeltungen bergen immer Chancen, aber auch Risiken. Gleichwohl f\u00fchrt der Umstand, dass seit der Einf\u00fchrung der ersten Pauschalierung im Jahre 1994 gewisse einzelne Kantone und Gemeinden bedeutende \u00dcbersch\u00fcsse in Millionenh\u00f6he erzielen konnten, zu einer grunds\u00e4tzlichen Infragestellung der geltenden Beitragsh\u00f6he. Die Reduktion der Unterst\u00fctzungspauschale von Fr. 18.48 auf 16 Franken per 1. Oktober 1999 trug dieser Gegebenheit teilweise Rechnung. Die M\u00f6glichkeit, \u00dcbersch\u00fcsse zu erwirtschaften, wurde dadurch stark verringert. Dennoch ist die Situation nach wie vor unbefriedigend, da alle Kantone, unabh\u00e4ngig von den get\u00e4tigten Anstrengungen und erzielten Ergebnissen, gleich abgegolten werden.</p><p>Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde f\u00fcr den Bereich der Besch\u00e4ftigungs- und </p><p>Ausbildungsprogramme f\u00fcr Asylsuchende ein ergebnisorientierter Ansatz mit einer globalen Abgeltung eingef\u00fchrt. Besch\u00e4ftigungs- und Ausbildungsmassnahmen werden nur noch auf der Basis von Leistungsvereinbarungen finanziert. Erste Erfahrungen best\u00e4tigen den Erfolg der eingeschlagenen Richtung.</p><p>In ihrem Schlussbericht empfiehlt die Arbeitsgruppe \"Finanzierung Asylwesen\" u. a. die Einf\u00fchrung einer Globalpauschale, die sich an der Gesamtzahl der Asylsuchenden pro Kanton orientieren soll, unabh\u00e4ngig davon, ob sie unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftig sind oder ihren Lebensunterhalt eigenst\u00e4ndig bestreiten k\u00f6nnen. Der operative Freiraum der Kantone wird damit vergr\u00f6ssert und der administrative Aufwand f\u00fcr den Bund reduziert. Nebst der Einf\u00fchrung einer Globalpauschale schl\u00e4gt die Arbeitsgruppe \"Finanzierung Asylwesen\" auch die Festlegung von Minimalstandards bei der Unterst\u00fctzung und Unterbringung von Asylsuchenden sowie Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen vor. Mit den Leistungsvereinbarungen soll sichergestellt werden, dass die Abgeltung an die Kantone zielgerichtet im Sinne der strategischen Vorgaben des Bundes erfolgt. Ebenso wird damit die Fairness erh\u00f6ht. Im Rahmen der Vernehmlassung der Kantone zum Bericht der Arbeitsgruppe \"Finanzierung Asylwesen\" wurde die Einf\u00fchrung aller drei Vorschl\u00e4ge in den Grundz\u00fcgen gutgeheissen.</p><p>In diesem Sinne soll eine grundlegende Neuorientierung der an die Kantone ausgerichteten Abgeltung erfolgen. Die Pauschalierung hat sich im Grundsatz bew\u00e4hrt. Es kann nicht das Ziel sein, erbrachte Leistungen wieder effektiv abzugelten und minuti\u00f6s zu kontrollieren. Unbestritten ist auch, dass es im Bereich der minimalen Grundversorgung nicht sinnvoll sein kann, Leistungsnachweise zu fordern. Der damit verbundene Kontrollaufwand w\u00e4re unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Sollte von einem Kanton die grundlegende, durch die Verfassung gesch\u00fctzte Existenzsicherung nicht gew\u00e4hrleistet werden, steht der betroffenen Person gem\u00e4ss den kantonalen Gesetzen eine entsprechende Beschwerdem\u00f6glichkeit offen. </p><p>Mit der Neuregelung der Pauschalabgeltung sollen diejenigen Kantone, die effektiv nur die minimale Grundversorgung sicherstellen, keine weiteren Beitr\u00e4ge erhalten. Die vorgesehene Definition von Minimalstandards soll dabei die H\u00f6he der Abgeltung durch den Bund bestimmen. Die Kantone hingegen, die im Sinne der strategischen Vorgaben des Bundes einen entsprechenden Einsatz leisten, zus\u00e4tzliche Resultate erzielen und ihre Leistung dem Bund gegen\u00fcber ausweisen, sollen daf\u00fcr ebenfalls im Rahmen einer Pauschalabgeltung honoriert werden. Gedacht wird hier insbesondere an die Bereiche Besch\u00e4ftigung bzw. Ausbildung, Betreuung von minderj\u00e4hrigen unbegleiteten Asylsuchenden, Erhaltung und F\u00f6rderung der sozialen Kompetenz sowie Erhaltung und F\u00f6rderung der R\u00fcckkehrf\u00e4higkeit. </p><p>Das EJPD befasst sich zurzeit damit, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe \"Finanzierung Asylwesen\" zu vertiefen und konkrete \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge auf gesetzlicher Ebene zu unterbreiten. Dabei wird auch die Verkn\u00fcpfung eines Teils der Abgeltung mit dem Abschluss von Leistungsvereinbarungen vorgeschlagen. Wie oben ausgef\u00fchrt, soll aber ein Teil des Bundesbeitrages auch insk\u00fcnftig ohne direkten Leistungsnachweis ausgerichtet werden.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(982108800000)\/","SubmittedBy":"Aeppli Regine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1083715200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750816056547)\/","SubmissionDate":"\/Date(970790400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}