{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003601,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003601,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3601","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Abgeltung von Kosten durch die Kantone f\u00fcr die \u00dcbernahme der Strafverfolgung durch den Bund","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit den Kantonen eine L\u00f6sung zu finden, wie die Kosten f\u00fcr die \u00dcbernahme der Strafverfolgung, der Ermittlung und des Strafvollzuges bei organisierter Kriminalit\u00e4t, Korruption und Drogendelikten sowie in schweren F\u00e4llen von Wirtschaftskriminalit\u00e4t durch den Bund und die entsprechende Entlastung bei den Kantonen zu mindestens zwei Dritteln abgegolten werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Bisher waren die Kantone bei allen Straftaten f\u00fcr die Strafverfolgung, die Ermittlung und den Strafvollzug zust\u00e4ndig und auch kostenpflichtig. F\u00fcr verschiedene Aufgaben in der Strafverfolgung gew\u00e4hrte der Bund Bau- und Betriebsbeitr\u00e4ge.</p><p>Durch die Verschiebung der Ermittlungskompetenz f\u00fcr schwerwiegende Straftaten entstehen dem Bund erhebliche Mehrkosten, w\u00e4hrend die Kantone entlastet werden. Daher rechtfertigt sich ein zumindest teilweiser Ausgleich bei den Kosten zwischen Bund und Kantonen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 22. Dezember 1999 hat das Parlament die Vorlage \u00fcber \"Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung\", die so genannte Effizienzvorlage, verabschiedet. Die Effizienzvorlage (EffVor) beinhaltet insbesondere neue Verfahrenskompetenzen des Bundes in den Deliktsbereichen organisierte Kriminalit\u00e4t, Geldw\u00e4scherei, Korruption und Wirtschaftskriminalit\u00e4t.</p><p>Die Referendumsfrist ist am 20. April 2000 unbenutzt abgelaufen. Die Vorlage ist noch nicht in Kraft; der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt.</p><p>Haupts\u00e4chlicher Ausl\u00f6ser f\u00fcr die Schaffung der neuen Ermittlungskompetenzen des Bundes sind die neuen komplexen und grenz\u00fcberschreitenden Formen der Kriminalit\u00e4t, namentlich das organisierte Verbrechen, die Geldw\u00e4scherei sowie bestimmte Arten der Wirtschaftskriminalit\u00e4t. Der Bund hat in diesen Deliktsbereichen bis anhin keine Ermittlungszust\u00e4ndigkeit (Ausnahme: passive Korruption von Bundesbeamten).</p><p>Der Botschaft zur Effizienzvorlage (Botschaft vom 28. Januar 1998, 98.009, BBl 1998 1529) liegt die Tatsache zugrunde, dass die Polizei und die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der Kantone mehr und mehr M\u00fche bekunden, komplexe und umfangreiche Strafverfahren erfolgreich bzw. \u00fcberhaupt f\u00fchren zu k\u00f6nnen. Entsprechend sah der bundesr\u00e4tliche Entwurf urspr\u00fcnglich vor, dass der Bund im Sinne einer Kann-Vorschrift neben den Kantonen, welche f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der organisierten Kriminalit\u00e4t, der Geldw\u00e4scherei, der Korruption und der Wirtschaftskriminalit\u00e4t grunds\u00e4tzlich weiter zust\u00e4ndig bleiben w\u00fcrden, einzelne Ermittlungsverfahren von sich aus aufgreifen oder auf Antrag eines Kantons \u00fcbernehmen w\u00fcrde, wenn gewisse Voraussetzungen erf\u00fcllt w\u00e4ren.</p><p>Das Parlament hat indessen anders entschieden. In der verabschiedeten Version des neuen Artikels 340bis StGB (BBl 2000 70) ist der Bund mit dem Inkrafttreten der Vorlage ausschliesslich zust\u00e4ndig f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der organisierten Kriminalit\u00e4t, der Korruption (AS 2000 1121ff.) und der Geldw\u00e4scherei, wenn die strafbaren Handlungen zu einem wesentlichen Teil im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen wurden und dabei kein eindeutiger Schwerpunkt in einem Kanton besteht. Nur im Bereich der Wirtschaftskriminalit\u00e4t wurde dem bundesr\u00e4tlichen Vorschlag entsprechend (lediglich) eine subsidi\u00e4re Kompetenz des Bundes begr\u00fcndet.</p><p>Die neuen Ermittlungskompetenzen des Bundes bedingen nat\u00fcrlich auch einen Ausbau von dessen Polizei- und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. Der Bundesrat hat Anfang Oktober ein vom EJPD erarbeitetes Umsetzungskonzept zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat er den Finanzkommissionen von Nationalrat und St\u00e4nderat die Mittel f\u00fcr die Umsetzung der Effizienzvorlage (EffVor) im Voranschlag 2001 nachgemeldet und beantragt, die entsprechenden Kredite aufzustocken. F\u00fcr die Bundesanwaltschaft, das Bundesgericht und das Bundesamt f\u00fcr Polizei belaufen sich die zus\u00e4tzlichen Ausgaben im Voranschlagsjahr 2001 auf gut 16 Millionen Franken. Zudem hat der Bundesrat die Finanzkommissionen \u00fcber den aktuellen Stand der Finanzplanung f\u00fcr die Umsetzung der EffVor informiert: F\u00fcr die Finanzplanjahre weist das Umsetzungskonzept des EJPD zus\u00e4tzliche Kosten von rund 40 bis 80 Millionen Franken aus, wobei diese Zahlen noch nicht alle finanzrelevanten Aspekte beinhalten. Insbesondere im Infrastrukturbereich und im Bereich der Haft- und Strafvollzugskosten rechnet der Bundesrat mit hohen zus\u00e4tzlichen Kosten.</p><p>Der Bundesrat hat dem finanziellen Aspekt der Umsetzungsplanung ein besonderes Augenmerk gewidmet. Das Konzept des EJPD und insbesondere dessen finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt wurden auch im Bundesrat und innerhalb der Bundesverwaltung intensiv diskutiert. Der Bundesrat kann deshalb nachvollziehen, dass die Finanzkommission Massnahmen im Hinblick auf eine Entlastung des Bundes w\u00fcnscht. Der Bundesrat hat - nicht zuletzt wegen der finanziellen Auswirkungen der EffVor - Anfang Oktober das EJPD beauftragt, sein Konzept im Sinne einer rollenden Planung bis im Fr\u00fchjahr nochmals zu \u00fcberarbeiten und zu verfeinern. Der Bundesrat wird darauf achten, dass wirtschaftliche und effiziente Umsetzungsl\u00f6sungen ergriffen werden. Er macht aber ausdr\u00fccklich darauf aufmerksam, dass die Umsetzung dieses Parlamentsbeschlusses auch \u00fcber die laufende Finanzplanperiode hinaus einen hohen zus\u00e4tzlichen Mitteleinsatz bedingen wird.</p><p>Sicherlich werden beim Bund aufgrund der Verlagerung der Ermittlungskompetenzen zus\u00e4tzliche hohe Kosten anfallen, welche ansonsten zu einem grossen Teil bei den Kantonen anfallen w\u00fcrden. Die Entlastungswirkung, die einzelne kantonale Haushalte erfahren, d\u00fcrfte schwer zu quantifizieren sein. Demgegen\u00fcber k\u00f6nnen die zus\u00e4tzlichen Kosten, die beim Bund anfallen werden, mit relativ geringem Aufwand ermittelt werden.</p><p>Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese neuen Bundeskompetenzen zu einer Entlastung bei den Kantonen im Verh\u00e4ltnis eins zu eins f\u00fchren werden. Dies u. a. auch deshalb, weil in verschiedenen Kantonen viele F\u00e4lle auf ihre Bearbeitung warten, die aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht an die Hand genommen werden konnten. Zudem liegen der Effizienzvorlage die Erkenntnisse zugrunde, dass Defizite bei der Bek\u00e4mpfung der internationalen Schwerstkriminalit\u00e4t bestehen, indem F\u00e4lle von den kantonalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden aufgrund fehlender Spezialisten oder aufgrund fehlender personeller Ressourcen zum Teil gar nicht erkannt werden (Dunkelfeld). Die EffVor ist dementsprechend eine Investition in die Bek\u00e4mpfung der Schwerstkriminalit\u00e4t.</p><p>Im Zusammenhang mit der Behandlung der EffVor hat das Parlament bei der Regelung \u00fcber die Verwendung von Bussen und Einziehung von Verm\u00f6genswerten zwar den Vorschlag des Bundesrates akzeptiert, wonach in den F\u00e4llen, die neu der Bundeskompetenz unterstehen, diese Gelder an den Bund fallen. Gleichzeitig wurde diese Regelung aber als zu bundeslastig bewertet, weshalb diese nur als \u00dcbergangsl\u00f6sung angesehen wurde. Mittels einer Motion wurde der Bundesrat beauftragt, eine L\u00f6sung vorzulegen, bei der diese Einziehungsertr\u00e4ge zwischen Bund und Kantonen aufzuteilen sind. Je nach Ausgestaltung der daraus resultierenden \"Sharing-Vorlage\" kann dies zu weiteren negativen finanziellen Auswirkungen zulasten des Bundes f\u00fchren.</p><p>Der Bundesrat verschliesst sich der Stossrichtung der Motion keineswegs. Er wird mit den Kantonen das Gespr\u00e4ch suchen und mit diesen die M\u00f6glichkeiten im Sinne der Motion ausloten. Dabei ist nat\u00fcrlich nebst politischen und rechtlichen Aspekten auch die Konformit\u00e4t mit der Neugestaltung des Finanzausgleiches in die Betrachtung einzubeziehen. Zudem ist auch zu ber\u00fccksichtigen, dass nur wenige Kantone heute von solchen F\u00e4llen betroffen sind. Deshalb wird eine allf\u00e4llige Entlastung auch nur bei wenigen Kantonen eintreten.</p><p>Der Bundesrat macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass zuerst eine Rechtsgrundlage geschaffen werden m\u00fcsste, die die Kantone verpflichten w\u00fcrde, eine Kostenbeteiligung im Sinne der Motion zu leisten. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass die in der Motion erw\u00e4hnten Bau- und Betriebsbeitr\u00e4ge des Bundes im Straf- und Massnahmenvollzug im Rahmen des Stabilisierungsprogramms bereits gek\u00fcrzt worden sind.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(975283200000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1102982400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1750815815873)\/","SubmissionDate":"\/Date(973555200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Recht Allgemein"}}