{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003604,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003604,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3604","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ratifizierung der IAO-Konvention Nr. 169 durch die Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In vielen Teilen der Welt ist das Leben indigener V\u00f6lker durch die Missachtung ihrer Landrechte sowie ihrer politischen und zivilen Rechte, durch die Zerst\u00f6rung ihres Lebensraumes und ihrer Lebensweise sowie durch V\u00f6lkermord bedroht.</p><p>Der Bundesrat ist daher aufgefordert, die Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation zu ratifizieren bzw. alle dazu notwendigen Schritte umgehend einzuleiten.</p><p>Diese einzige international g\u00fcltige \u00dcbereinkunft zum Schutze der Ureinwohner trat am 27. Juni 1989 in Kraft. Sie verankert nicht nur die Gleichberechtigung indigener V\u00f6lker in der Arbeitswelt, sondern legt \u00fcberdies Grundrechte fest, wie das Recht auf ein eigenes Territorium, auf eine eigene Lebensweise, Kultur und Sprache.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das \u00dcbereinkommen Nr. 169 wurde an der 76. Session der Allgemeinen Konferenz der IAO (1989) angenommen und trat am 5. September 1991 in Kraft. Das \u00dcbereinkommen Nr. 169 verpflichtet die Regierungen, zusammen mit den interessierten V\u00f6lkern koordinierte und systematische Massnahmen zum Schutz der Rechte von eingeborenen und in St\u00e4mmen lebenden V\u00f6lkern auszuarbeiten und deren Integrit\u00e4t zu garantieren. Es sind spezielle Massnahmen zum Schutz ihrer Personen, Institutionen, G\u00fcter, Arbeitsformen, Kultur und Umgebung zu ergreifen. Das \u00dcbereinkommen wurde bisher von 14 Staaten ratifiziert.</p><p>Der Bundesrat hatte bereits 1991 Gelegenheit, das Instrument zu pr\u00fcfen (BBl 1991 III 869). Damals lehnte er die Ratifizierung ab, machte aber gleichzeitig klar, dass er deren allgemeine Ziele unterst\u00fctzt. Der Bundesrat zog es vor, zuerst andere internationale Vertr\u00e4ge zum Schutz der Menschenrechte zu ratifizieren. Dazu ist festzuhalten, dass unser Land seither die Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert hat (BBl 1998 1293), welche f\u00fcr die Schweiz am 1. Februar 1999 in Kraft getreten ist. Das \u00dcbereinkommen Nr. 169 und die Rahmenkonvention des Europarats beruhen auf den gleichen allgemeinen Prinzipien, doch beinhaltet das \u00dcbereinkommen Nr. 169 f\u00fcr jeden Vertragsstaat pr\u00e4zisere und zwingendere Vorschriften in den erw\u00e4hnten Bereichen.</p><p>In seiner Stellungnahme vom 24. November 1999 zur Motion Gysin Remo (99.3433, IAO-\u00dcbereinkommen Nr. 169 zum Schutze indigener V\u00f6lker) hatte der Bundesrat ausserdem bereits Gelegenheit zu einer Stellungnahme \u00fcber eine m\u00f6gliche Ratifizierung des \u00dcbereinkommens Nr. 169. Dabei kam er zum Schluss, dass eine gewisse Zur\u00fcckhaltung angezeigt sei, was die Zweckm\u00e4ssigkeit der Ratifizierung dieses Instruments angeht, wiederholte und bekr\u00e4ftigte aber erneut, dass er die allgemeinen Ziele des \u00dcbereinkommens unterst\u00fctze. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die Prinzipien des \u00dcbereinkommens in seine Aussenpolitik und seine Entwicklungshilfepolitik zu integrieren, sich auf Bundesebene davon leiten zu lassen und die Kantone einzuladen, sich ihm anzuschliessen. Das Parlament folgte dem Bundesrat und hiess die Umwandlung der Motion in ein Postulat gut.</p><p>Die Stellungnahme des Bundesrates beruhte auf dem Bericht der zust\u00e4ndigen Bundesstellen \u00fcber die Folgen einer Ratifizierung des \u00dcbereinkommens Nr. 169. Dieser zuhanden der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates erstellte Bericht wurde vom Bundesrat am 24. November 1999 gutgeheissen.</p><p>Laut dem Bericht ist es in der Schweiz wie auch in anderen L\u00e4ndern nicht m\u00f6glich, mit Sicherheit die Frage des Anwendungsbereiches ratione personae des \u00dcbereinkommens Nr. 169 zu kl\u00e4ren. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Fahrenden als \"Stammesvolk\" (laut der in Art. 1 Bst. a des \u00dcbereinkommens festgehaltenen Definition) von diesem \u00dcbereinkommen gedeckt sein k\u00f6nnten.</p><p>Im Bericht werden unter Ber\u00fccksichtigung unserer Ratifizierungspolitik die voraussehbaren Konsequenzen f\u00fcr den Fall analysiert, dass die Fahrenden vom \u00dcbereinkommen gedeckt w\u00e4ren. Er z\u00e4hlt die Gesetzes\u00e4nderungen und praktischen Anpassungen auf, welche n\u00f6tig w\u00e4ren, um die Anforderungen des \u00dcbereinkommens Nr. 169 erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen, namentlich in den Bereichen Raumplanung, Ausbildung und Arbeitsbedingungen (Kinderarbeit). Der Bericht erw\u00e4hnt ausserdem, dass die Umsetzung finanzielle Belastungen f\u00fcr den Bund, die Kantone und die Gemeinden zur Folge haben k\u00f6nnte.</p><p>Der Bericht f\u00fchrt weiter aus, dass die Annahme der vom \u00dcbereinkommen Nr. 169 vorgesehenen Massnahmen im Rahmen eines Sondergesetzes zugunsten der Fahrenden erfolgen k\u00f6nnte. Dies k\u00f6nnte zu einer Intervention des Bundes in die traditionell den Kantonen und Gemeinden vorbehaltenen Kompetenzen f\u00fchren oder eine verst\u00e4rkte Zusammenarbeit mit kantonalen und kommunalen Stellen notwendig machen. Unabh\u00e4ngig von der gew\u00e4hlten L\u00f6sung w\u00fcrde eine Sondergesetzgebung in den oben erw\u00e4hnten Bereichen den Fahrenden spezifische Rechte zugestehen, welche generell \u00fcber jene der restlichen Bev\u00f6lkerung hinausgingen. Unser Land hat bereits viele Massnahmen getroffen, welche die besonderen Bed\u00fcrfnisse der fahrenden Bev\u00f6lkerung ber\u00fccksichtigen, wie z. B. die Gr\u00fcndung der Stiftung \"Sicherung der Zukunft der Fahrenden in der Schweiz\", Subventionen f\u00fcr Organisationen, welche Fahrende vertreten, und verschiedene kantonale Initiativen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Fahrenden.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Frage des Anwendungsbereiches noch immer offen ist, und dass die Verpflichtungen und Folgen einer m\u00f6glichen Ratifizierung des \u00dcbereinkommens Nr. 169 nicht genau bekannt sind, namentlich was die Finanzen und die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden angeht. Eine Ratifizierung ohne Kl\u00e4rung des Anwendungsbereiches ratione personae des \u00dcbereinkommens w\u00e4re eine bedeutende Abkehr von der Ratifikationspraxis der Schweiz bei internationalen Vertr\u00e4gen, was der Bundesrat ablehnt.</p><p>Deshalb wiederholt der Bundesrat die Schlussfolgerungen seiner Stellungnahme vom 24. November 1999 zur Motion Gysin Remo. Er m\u00f6chte nochmals daran erinnern, dass er die allgemeinen Ziele des \u00dcbereinkommens Nr. 169 unterst\u00fctzt, wie er bereits in seiner Botschaft von 1991 und in seiner Stellungnahme vom 24. November 1999 erkl\u00e4rt hat; dies tut er ebenfalls mit seinem Beschluss, die Prinzipien dieses \u00dcbereinkommens in seine Entwicklungshilfepolitik zu integrieren, sich in seiner Aussenpolitik davon leiten zu lassen und die Kantone aufzufordern, sich ihm anzuschliessen. Ferner will der Bundesrat, da er die im ersten Abschnitt der Motion ausgedr\u00fcckte Sorge teilt, seine Aktivit\u00e4ten zugunsten der indigenen V\u00f6lker in verschiedenen Bereichen weiterf\u00fchren, so durch eine aktive Teilnahme bei der Ausarbeitung einer Uno-Deklaration der Rechte der indigenen V\u00f6lker, durch eine Unterst\u00fctzung der baldigen Schaffung eines st\u00e4ndigen Forums zu Fragen der indigenen V\u00f6lker (das von der Ecosoc abh\u00e4ngt und m\u00f6glicherweise in Genf ans\u00e4ssig sein wird), durch den Empfang von Delegierten indigener V\u00f6lker bei internationalen Konferenzen in Genf und durch Projekte im Feld.</p><p>Ferner ist der Bundesrat entschlossen, die n\u00f6tigen Massnahmen zu ergreifen, um die Frage des Anwendungsbereiches des \u00dcbereinkommens Nr. 169 zu kl\u00e4ren. Er hat bereits mehrmals beim IAA um Pr\u00e4zisierungen nachgesucht, auf die er offizielle, aber informelle (nicht publizierte) Stellungnahmen erhalten hat, wie es der Praxis der IAO in solchen F\u00e4llen entspricht. Nun hat das EVD das IAA um eine offizielle und formelle Stellungnahme ersucht. Damit wurde ein Verfahren wieder aktiviert, das beim IAA seit 1988 nicht mehr angewandt wurde. Es ist vorgesehen, dass das IAA seine Analyse in den \u00fcblichen Bericht des Generaldirektors an den Verwaltungsrat im M\u00e4rz 2001 mit dem Titel \"Fortschritte bei der internationalen Arbeitsgesetzgebung\" aufnehmen und in seinem offiziellen Bulletin ver\u00f6ffentlichen wird.</p><p>Der Bundesrat hofft, dass die offizielle Stellungnahme des IAA, die im Verwaltungsrat diskutiert werden kann, klar genug ist, um einen Beschluss zu fassen. Sollte dies nicht der Fall sein, d\u00fcrfte bei der Diskussion im Verwaltungsrat auch die Wahl des anzuwendenden Verfahrens zur Sprache kommen, um die n\u00f6tige Klarheit zu erhalten. Diese ausserordentlichen Verfahren bieten zwei M\u00f6glichkeiten:</p><p>1. Die IAO selber richtet sich im Auftrag des IAA-Verwaltungsrates an den Internationalen Gerichtshof, um ein Rechtsgutachten gem\u00e4ss Artikel\u00a096 der Uno-Charta und Artikel\u00a065 des Statuts des Gerichtshofs zu erhalten.</p><p>2. Die internationale Arbeitskonferenz schafft auf Vorschlag des IAA-Verwaltungsrates ein internes IAO-Gericht, um die Interpretationsfragen des \u00dcbereinkommens in Anwendung von Artikel\u00a037 Absatz\u00a02 der IAA-Verfassung zu kl\u00e4ren.</p><p>Bei diesem Vorgehen wird die Schweiz alle Bem\u00fchungen f\u00fcr eine Kl\u00e4rung im Anwendungsbereich des \u00dcbereinkommens unterst\u00fctzen und ihre Aktivit\u00e4ten mit den Sozialpartnern und sich in einer \u00e4hnlichen Situation befindenden Staaten koordinieren.</p><p>Der Bundesrat m\u00f6chte damit auf konsequente und koh\u00e4rente Weise zur Interpretation der korrekten Anwendung des internationalen Rechtes beitragen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(980899200000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1007510400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|12|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1779235359767)\/","SubmissionDate":"\/Date(974160000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Recht Allgemein|Soziale Fragen"}}