{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003615,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003615,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3615","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Titelschutz f\u00fcr Psychologieberufe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit die qualifizierten psychologischen Berufe der Schweiz:</p><p>1. im Rahmen der Freiz\u00fcgigkeitsabkommen mit der EU in der Berufsaus\u00fcbung nicht benachteiligt werden (fehlender eidgen\u00f6ssischer Titelschutz);</p><p>2. ad\u00e4quat und transparent geregelt werden.</p>","ReasonText":"<p>1. Die fehlende eidgen\u00f6ssische Anerkennung der gesundheitsrelevanten Psychologieberufe f\u00fchrt im Rahmen der Freiz\u00fcgigkeitsabkommen mit der EU zu einer krassen Ungleichbehandlung der Berufsleute aus der Schweiz. Den qualifizierten einheimischen Psychologinnen und Psychologen droht faktisch der Ausschluss von Arbeitsbewilligungen in EU-Staaten sowie eine Konkurrenz im Inland durch schlecht- oder unqualifizierte Berufsleute aus EU-Staaten. Grund: Die f\u00fcr die Schweiz wichtigsten Nachbarstaaten der EU, wie Deutschland, Italien, \u00d6sterreich und Frankreich, verf\u00fcgen bereits \u00fcber einen staatlich gesch\u00fctzten Psychologietitel und/oder ein Psychologiegesetz, das die Berufsaus\u00fcbung zum Schutz der Bev\u00f6lkerung regelt. Sie anerkennen f\u00fcr die Berufsaus\u00fcbung in ihrem Hoheitsgebiet nur einen entsprechenden eidgen\u00f6ssischen Titel, der nicht existiert. Dies ist umso bedauerlicher, als die Psychologieberufe im wirtschaftlichen, institutionellen und privaten Bereich immer mehr an Bedeutung gewinnen.</p><p>2. Jedermann in der Schweiz darf sich \"Psychologin\" oder \"Psychologe\" nennen, weil der Titel nicht gesch\u00fctzt ist. Psychisch labile Personen, Menschen, die Rat suchen oder an psychischen St\u00f6rungen oder Erkrankungen leiden, Institutionen, die sich beraten lassen, k\u00f6nnen unter diesen Umst\u00e4nden fachlich ausgewiesene oft nicht von ungeeigneten Angeboten, die qualifizierte Psychologie vorspiegeln, unterscheiden. Zudem ist die Gesundheit - auch die psychische Gesundheit - ein zu sch\u00fctzendes Gut, f\u00fcr das es anerkannte Qualit\u00e4tsnormen braucht, um Missbr\u00e4uchen und Sch\u00e4digungen entgegenzuwirken. Deswegen m\u00fcssen gewerbsm\u00e4ssige Anbieter von psychologischen Dienstleistungen (Beratungen, Kurse, Therapien usw.), die eine nachhaltige Auswirkung auf die physische oder psychische Leistungsf\u00e4higkeit und Gesundheit bzw. seelische und k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t von Drittpersonen haben k\u00f6nnen, auf einer qualifizierten psychologischen Ausbildung basieren. Die Bev\u00f6lkerung sowie private und \u00f6ffentliche Institutionen m\u00fcssen vor unqualifizierten Angeboten, Sektierertum, Missbrauch und unrealistischen Versprechungen - und nicht zuletzt vor Kostenfolgen ohne Gegenwert - gesch\u00fctzt werden.</p><p>3. Die schweizerischen Universit\u00e4ten und der Dachverband der Schweizer Psychologinnen und Psychologen mit 13 Regional- und 22 Fachverb\u00e4nden verf\u00fcgen jetzt schon \u00fcber stringente Kriterien, welche die psychologischen Ausbildungsstandards in Sachen Grund-, Weiter- und Fortbildung zeitgem\u00e4ss regeln.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>F\u00fcr die psychologischen Berufe besteht in der EU keine gemeinsame gemeinschaftliche Regelung. Die einzelnen Mitgliedstaaten d\u00fcrfen f\u00fcr die Berufsaus\u00fcbung grunds\u00e4tzlich besondere Qualifikationen verlangen, solange sie sich an die einschl\u00e4gigen allgemeinen Richtlinien der EU halten. Auch in der Schweiz besteht keine interkantonale oder nationale Regelung der psychologischen Berufe. In den Kantonen bestehen deshalb heute sehr unterschiedliche Regelungen. W\u00e4hrend einige Kantone Gesetze zur Regelung der psychologischen Berufe kennen, bestehen in anderen gar keine Regelungen. F\u00fcr die Umsetzung der Freiz\u00fcgigkeit mit Mitgliedstaaten der EU gelten die im Freiz\u00fcgigkeitsabkommen erw\u00e4hnten EWG-Richtlinien und die einschl\u00e4gige Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften (EuGH).</p><p>V\u00f6lkerrechtlich gesehen ist der Bund f\u00fcr die korrekte Umsetzung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens mit der EU letztverantwortlich, unabh\u00e4ngig von der innerstaatlichen Kompetenzverteilung. Daraus ergibt sich nicht die zwingende Notwendigkeit einer eidgen\u00f6ssischen Regelung der psychologischen Berufe, denn bei korrekter Anwendung der einschl\u00e4gigen Richtlinien bzw. der Rechtsprechung des EuGH durch die jeweiligen Partner (in der EU der jeweilige Staat, in der Schweiz der zust\u00e4ndige Kanton) entsteht keine Diskriminierung, weder f\u00fcr Schweizer in EU-Staaten noch f\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige von Mitgliedstaaten in der Schweiz. Aus rechtlicher Sicht ist deshalb die von der Motion ge\u00e4usserte Bef\u00fcrchtung einer Diskriminierung schweizerischer Psychologinnen und Psychologen im Rahmen des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens unbegr\u00fcndet. </p><p>Allerdings ist nicht auszuschliessen, dass es in der Praxis dennoch zu faktischen Benachteiligungen kommen k\u00f6nnte, n\u00e4mlich dann, wenn die von einem Schweizer Interessenten vorgelegten kantonalen Best\u00e4tigungen und Diplome (bzw. die dahinter stehenden Aus- und Weiterbildungsprogramme) in einem EU-Mitgliedstaat als nicht gen\u00fcgend beurteilt w\u00fcrden. Die M\u00f6glichkeit einer solchen Benachteiligung besteht aber unabh\u00e4ngig vom Freiz\u00fcgigkeitsabkommen und auch zwischen EU-Mitgliedstaaten. So kann die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde im Aufnahmestaat gem\u00e4ss den einschl\u00e4gigen allgemeinen EU-Richtlinien bei wesentlichen Unterschieden in Bezug auf die Dauer oder den Inhalt der betreffenden Ausbildung zus\u00e4tzliche Anforderungen in Form zus\u00e4tzlicher Berufserfahrung im Herkunftsstaat, eines Anpassungslehrgangs oder einer Erg\u00e4nzungspr\u00fcfung (so genannte \"kompensierende Massnahmen\") stellen. Allerdings kann nur von einer dieser drei M\u00f6glichkeiten Gebrauch gemacht werden. Auch ein eidgen\u00f6ssischer Titelschutz kann an dieser vorgegebenen Praxis letztlich nichts \u00e4ndern. </p><p>Der bestm\u00f6gliche Schutz gegen Benachteiligung ist demzufolge durch Massnahmen zu erreichen, welche eine m\u00f6glichst hoch stehende Qualifikation der psychologischen Berufe in der Schweiz - d. h. auf oder \u00fcber dem internationalen Standard - gew\u00e4hrleisten. Insofern bietet das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen durchaus eine Chance zur Qualit\u00e4tssicherung und -f\u00f6rderung bei den schweizerischen psychologischen Berufen und der Gesundheitsversorgung.</p><p>Solche Massnahmen zur Qualit\u00e4tssicherung und internationalen Harmonisierung der Anforderungen an psychologische Berufe k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich auf verschiedenen Ebenen unternommen werden. </p><p>Die Revision der Bundesgesetzgebung im Bereich der Gesundheitsberufe mit hochschulbasierter Bildung ist im Gang. Ein neues Medizinalberufegesetz wird das geltende Gesetz \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit der Medizinalpersonen abl\u00f6sen; es regelt die Aus-, Weiter- und Fortbildung im Bereich der Human-, Zahn- und Tiermedizin, der Pharmazeutik und der Chiropraktik neu. Der Bundesrat will dem Parlament Botschaft und Gesetzentwurf auf die Wintersession 2001 unterbreiten.</p><p>Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse zum Vorentwurf f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber die Aus-, Weiter- und Fortbildung der medizinischen Berufe hat der Bundesrat am 19. August 1998 entschieden, die psychologischen und psychotherapeutischen Berufe nicht im k\u00fcnftigen Medizinalberufegesetz zu regeln. Er hat das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit beauftragt, einen Entwurf f\u00fcr ein eigenst\u00e4ndiges Psychologie-/Psychotherapiegesetz (PsyG) vorzubereiten. Die angelaufenen Gesetzgebungsarbeiten sollen eine zielorientierte und bedarfsgerechte Regelung der psychologischen und psychotherapeutischen Berufe und der daf\u00fcr qualifizierenden Aus- und Weiterbildungsg\u00e4nge auf eidgen\u00f6ssischer Ebene bringen. Wichtige Vorbereitungsarbeiten f\u00fcr ein eidgen\u00f6ssisches PsyG sind geleistet; mit der eigentlichen Ausarbeitung des Gesetzes wird in den kommenden Monaten begonnen.</p><p>Im Rahmen dieser Gesetzgebungsarbeit bleiben trotzdem eine ganze Reihe von grunds\u00e4tzlichen Fragen zu kl\u00e4ren und materiellen Problemen zu l\u00f6sen:</p><p>1. Was die Definition des von der Motion verwendeten Begriffs der \"gesundheitsrelevanten (psychologischen) Berufe\" betrifft, so kann zwar davon ausgegangen werden, dass darunter alle psychologischen Berufe subsumiert werden k\u00f6nnen, weil sie entweder direkt auf der Ebene der individuellen Gesundheit (z. B. Psychotherapie) und/oder auf der Ebene der Bev\u00f6lkerungsgesundheit ihre Wirkung entfalten (z. B. Schul- oder Arbeitspsychologie). Hingegen bestehen langj\u00e4hrige Meinungsverschiedenheiten bez\u00fcglich der Interpretation des von der Motion ebenfalls verwendeten Begriffs \"qualifizierte psychologische Berufe\".</p><p>2. Im Rahmen der Umsetzung der sektoriellen Abkommen sind im Bereich der Personenfreiz\u00fcgigkeit eine ganze Reihe von eidgen\u00f6ssischen und kantonalen Stellen aktiv, die mit unterschiedlichen Bed\u00fcrfnissen verschiedene Aspekte bearbeiten und auch zum Teil unterschiedliche Vorstellungen bez\u00fcglich Art der L\u00f6sung und Zuteilung der Zust\u00e4ndigkeit haben. Im jetzigen Zeitpunkt ist deshalb offen, wo, wie und durch wen die in der Motion verlangten Massnahmen zu realisieren sind.</p><p>Zusammenfassend h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass Massnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung rechtlich nicht zwingend sind. Hingegen h\u00e4lt er es f\u00fcr notwendig, Massnahmen im Sinne der Qualit\u00e4tssicherung und -f\u00f6rderung f\u00fcr die psychologischen Berufe im Rahmen der laufenden Gesetzgebungsarbeiten vorzusehen. Zur Erm\u00f6glichung einer ad\u00e4quaten, fundierten L\u00f6sung erachtet der Bundesrat deshalb die Umwandlung der Motion in ein Postulat als sinnvoll.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(983318400000)\/","SubmittedBy":"Triponez Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1308182400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750816070617)\/","SubmissionDate":"\/Date(975283200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Gesundheit"}}