{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003618,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003618,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3618","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei. Misserfolg","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach der K\u00fcndigungswelle bei der Meldestelle f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei vor einigen Monaten h\u00e4ufen sich jetzt auch in der Kontrollstelle die Abg\u00e4nge: vier der sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihre K\u00fcndigung eingereicht. Zahlreiche Finanzintermedi\u00e4re haben sich weder einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen noch darum ersucht, der Kontrollstelle direkt unterstellt zu werden. Fl\u00e4chendeckende Kontrollen wurden nicht durchgef\u00fchrt, und etwa 600 Gesuche von Finanzintermedi\u00e4ren, die sich der Kontrollstelle unterstellen wollten, wurden nicht erledigt. Der Direktor der Eidgen\u00f6ssischen Finanzverwaltung hat f\u00fcr Anzeigen ein Moratorium angeordnet. Potenzielle Geldw\u00e4scher k\u00f6nnen sich also wieder ungestraft ihrem \"schmutzigen\" Gesch\u00e4ft hingeben. Sie ermuntern damit bei der Kontrollstelle gemeldete Kollegen, ihre Geldw\u00e4schereit\u00e4tigkeit wieder aufzunehmen.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat:</p><p>- Ist er der Ansicht, dass die Umsetzung der neuen Geldw\u00e4schereigesetzgebung bisher ein Misserfolg war?</p><p>- Ist er der Ansicht, dass das \"privatisierte\" Selbstregulierungssystem seine Aufgaben korrekt erf\u00fcllt?</p><p>- Was h\u00e4lt er davon, dass f\u00fcr Anzeigen ein Moratorium angeordnet wurde?</p><p>- Ist er bereit, das \u00dcbel Geldw\u00e4scherei mit allem Nachdruck zu bek\u00e4mpfen? Wenn ja, welche gesetzlichen \u00c4nderungen m\u00fcssen vorgenommen und welche Mittel zur Verf\u00fcgung gestellt werden, damit dieses Ziel erreicht werden kann?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat anerkennt die Schwierigkeiten beim Vollzug des Geldw\u00e4schereigesetzes (GwG) und schenkt ihnen die geb\u00fchrende Beachtung. Mit besonderem Interesse verfolgt er die Entwicklung der Situation bei der Kontrollstelle f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei (Kontrollstelle).</p><p>Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt er wie folgt Stellung:</p><p>- Das GwG ist ein neues Gesetz, das erstmals in unserem Land den Nichtbankensektor reglementiert. W\u00e4hrend ungef\u00e4hr 420 Banken und Effektenh\u00e4ndler der Aufsicht der Bankenkommission unterstellt sind und rund 170 Versicherungen der Aufsicht des Bundesamtes f\u00fcr Privatversicherungen (BPV) unterstehen, haben sich nahezu 6000 Finanzintermedi\u00e4re einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen oder darum ersucht, der Kontrollstelle direkt unterstellt zu werden. Das Ausmass der gestellten Aufgabe ist also gross, vor allem wenn man bedenkt, dass unser Land in diesem Bereich eine Vorreiterrolle \u00fcbernommen hat. Es scheint verfr\u00fcht, unter solchen Umst\u00e4nden nicht einmal ein Jahr nach Ablauf der \u00dcbergangsfrist (31. M\u00e4rz 2000) behaupten zu wollen, die Umsetzung der Geldw\u00e4schereigesetzgebung sei ein Misserfolg. Das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement (EFD) unternimmt gezielte Anstrengungen, damit dieses Gesetz optimal umgesetzt wird, unter anderem mit dem im vergangenen November angeordneten Massnahmenpaket.</p><p>Nach Meinung des Bundesrates wird man erst in zwei bis drei Jahren \u00fcber den Erfolg oder Misserfolg der Umsetzung des GwG urteilen k\u00f6nnen.</p><p>- Die grosse Zahl und die Vielfalt der Anbieter von Finanzdienstleistungen waren einer der Hauptgr\u00fcnde, die den Gesetzgeber bewogen haben, sich f\u00fcr das Prinzip der Selbstregulierung auszusprechen. W\u00e4hrend der im GwG vorgesehenen \u00dcbergangszeit konnten zw\u00f6lf SRO geschaffen werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.</p><p>Nicht nur die Kontrollstelle, auch die SRO wurden in den ersten Monaten mit verschiedenen Problemen konfrontiert; angefangen bei der Schwierigkeit, das notwendige Fachpersonal zu finden. Deutlich sp\u00fcrbar wurde im \u00dcbrigen das Fehlen einer einheitlichen Grundauffassung unter den SRO. Zwar weisen die einzelnen Organisationen grosse Unterschiede bez\u00fcglich der Erf\u00fcllung der gesetzlichen Auflagen auf; man muss aber auch hervorheben, dass die meisten SRO-Verantwortlichen gewillt sind, die bestehenden Probleme in einem konstruktiven Geist zu l\u00f6sen.</p><p>Mit seinem Massnahmenpaket beabsichtigt das EFD, den notwendigen Anstoss zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen der Kontrollstelle und den SRO zu geben; das gemeinsam ausgearbeitete Leitbild soll die Definition einer einheitlichen Grundauffassung \u00fcber den Inhalt und die Verwirklichung der Selbstregulierung erm\u00f6glichen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist es knapp ein Jahr nach Ablauf der im GwG festgelegten \u00dcbergangsfrist noch verfr\u00fcht, das Selbstregulierungsprinzip infrage zu stellen. W\u00e4hrend auf der einen Seite noch zu wenig Erfahrungen gesammelt werden konnten, hat sich bisher noch keine valable Ersatzl\u00f6sung f\u00fcr die Selbstregulierung gefunden.</p><p>- Das GwG stammt zwar aus dem Jahr 1998; es wird jedoch erst seit Ablauf der \u00dcbergangsfrist, also seit April 2000, tats\u00e4chlich angewendet. Aus dieser Zeit stammen auch die ersten Schwierigkeiten bei der Gesetzesauslegung, was an sich bei einem neuen Gesetz nichts Aussergew\u00f6hnliches ist, eben so wenig wie die Tatsache, dass die Vollzugsbeh\u00f6rden ihre Praxis fortlaufend den Entscheiden der Beschwerde-Instanz anpassen m\u00fcssen.</p><p>Einige Entscheide der Beschwerde-Instanz haben die Eidgen\u00f6ssische Finanzverwaltung (EFV) in ihrer Eigenschaft als Vollzugsbeh\u00f6rde mit der Frage konfrontiert, ob die auf Artikel\u00a036 des Gesetzes gest\u00fctzte Anzeige ein ad\u00e4quates Mittel sei. Der Direktor der EFV hat darauf im Oktober 2000 ein Anzeigenmoratorium verh\u00e4ngt, das so lange dauern sollte, bis aus den Entscheiden der Beschwerdeinstanz die n\u00f6tigen Lehren gezogen werden konnten und die Praxis der Kontrollstelle entsprechend angepasst war. Verschiedene Kontakte und Abkl\u00e4rungen haben es erm\u00f6glicht, rasch eine befriedigende L\u00f6sung zu finden, so dass das Moratorium bereits vor Ende November wieder aufgehoben werden konnte. Die zuk\u00fcnftige Praxis wird so aussehen: Bei eindeutigen F\u00e4llen, in denen der Finanzintermedi\u00e4r sich weigert, ein Gesuch um Unterstellung unter das Gesetz einzureichen, greift die Kontrollstelle weiterhin zum Mittel der Anzeige. Geht es jedoch in erster Linie darum, die Unterstellungspflicht zu kl\u00e4ren, erl\u00e4sst die Kontrollstelle in Zukunft eine Feststellungsverf\u00fcgung. Damit bleibt das Ganze eine Angelegenheit des Verwaltungsrechtes: die Betroffenen k\u00f6nnen Einsprache erheben, und der letztinstanzliche Entscheid \u00fcber die Unterstellung liegt bei der Beschwerdeinstanz bzw. dem Bundesgericht. Wird die gesetzliche Unterstellung bejaht, h\u00e4ngt das weitere Vorgehen von der Bereitschaft der Betroffenen ab, sich diesem Entscheid zu f\u00fcgen.</p><p>Nach Meinung des Bundesrates ist dies die Vorgehensweise, die dem heutigen Vollzugsstand des GwG am besten entspricht.</p><p>- Der Bundesrat ist bestrebt, das Problem der Geldw\u00e4scherei zu bek\u00e4mpfen und will alle Massnahmen ergreifen, die eine wirksame Umsetzung des GwG erm\u00f6glichen. Im November 2000 hat das EFD eine Reihe von Massnahmen im Hinblick auf den Ausbau der Kontrollstelle und die st\u00e4rkere Unterst\u00fctzung ihrer Aktivit\u00e4ten angeordnet. Diese Massnahmen wurden in der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates detailliert vorgestellt, bevor sie den Medien und der \u00d6ffentlichkeit zur Kenntnis gebracht wurden (vgl. Pressemitteilung des EFD vom 29. November 2000).</p><p>Die Realisierung dieser Massnahmen ist in vollem Gang. Es k\u00f6nnen bereits erste konkrete Resultate verzeichnet werden, insbesondere:</p><p>-  Ab 1. Januar 2001 ist die Kontrollstelle mit ihrer Umwandlung von einer Sektion in eine Abteilung hierarchisch aufgewertet und personell verst\u00e4rkt worden. Es konnten neue Mitarbeiter gewonnen werden; bis zu ihrem Stellenantritt und der Beendigung ihrer Einarbeitungszeit gew\u00e4hrleisten Juristen aus anderen EFD-Dienststellen die Verst\u00e4rkung der Kontrollstelle.</p><p>- Verschiedene Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Gesetzes konnten gekl\u00e4rt werden; es wurde eine Expertise in Auftrag gegeben, die die Einf\u00fchrung von Grenzwerten hinsichtlich der Aktivit\u00e4ten pr\u00fcfen soll, die in den gesetzlichen Geltungsbereich fallen. Das EFD wird im Verlaufe des 2. Quartals 2001 \u00fcber die Ergebnisse dieser Expertise sowie \u00fcber das weitere Vorgehen berichten.</p><p>- Es wurde eine Expertenkommission bestellt, die die Funktion eines unabh\u00e4ngigen Beratungsorganes \u00fcbernimmt und die Kontrollstelle insbesondere bei der Erarbeitung und Aktualisierung ihrer Strategie beraten und unterst\u00fctzen soll.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(982713600000)\/","SubmittedBy":"Tillmanns Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1039737600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1712759823483)\/","SubmissionDate":"\/Date(975283200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Finanzwesen"}}