{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003630,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003630,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3630","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe in den Bergregionen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die meisten Verordnungen, die auf dem neuen Landwirtschaftsgesetz basieren, sind seit dem 7. Dezember 1998, also seit knapp zwei Jahren, in Kraft. Nun wird eine ganze Reihe davon ge\u00e4ndert, auch jene \u00fcber die Direktzahlungen.</p><p>Ein Ziel der neuen Landwirtschaftspolitik ist nach meiner Ansicht, jene landwirtschaftlichen Betriebe verst\u00e4rkt zu f\u00f6rdern, die unter schwierigeren Bedingungen ihren Beitrag zur Erf\u00fcllung des dreiteiligen Verfassungsauftrages beisteuern. Unbestritten ist wohl, dass die Bewirtschaftung einer Fl\u00e4cheneinheit in der Bergregion mit Hanglage zur Bewirtschaftung mehr Aufwand erfordert und weniger Ertrag abwirft als in der Tal- oder H\u00fcgelregion.</p><p>Im \"Agrarbericht 2000\" findet man auf Seite 56 eine \u00dcbersicht \u00fcber die Einkommenssituation der Betriebe in den verschiedenen H\u00f6henlagen. Dort wird deutlich, dass ein durchschnittlicher Betrieb in der Bergregion massiv weniger Einkommen hat als einer in der Talregion. (Durchschnittlicher Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft 1999: Talregion 39 210 Franken; H\u00fcgelregion 31 290 Franken; Bergregion 24 750 Franken; Quelle FAT.) Auch wenn sich diese Werte seit 1996 angen\u00e4hert haben, scheinen mir doch ein paar Faktoren dazu beizutragen, diesen Angleichungsprozess zu behindern.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten und darzulegen, ob bei den vorgesehenen Verordnungs\u00e4nderungen die angesprochenen Punkte beibehalten oder ge\u00e4ndert werden:</p><p>1. Wieso sind die \u00d6kobeitr\u00e4ge f\u00fcr extensiv genutzte Wiesen, Hecken und \u00c4hnliches und f\u00fcr wenig intensiv genutzte Wiesen abgestuft? (Extensiv: Tal 1500 Franken; H\u00fcgel 1200 Franken; Bergzone I und II 700 Franken; Bergzone III und IV 450 Franken. Wenig intensiv: Tal, H\u00fcgel 650 Franken; Bergzone I und II 450 Franken; Bergzone III und IV 300 Franken pro Hektare.)</p><p>2. Wieso erhalten Betriebe ohne Milchkontingent fast in allen F\u00e4llen weniger Direktzahlungen als jene mit Milchkontingent? Gerade in der Bergregion haben viele Betriebe auf Milchverwertung \u00fcber K\u00e4lbermast umgestellt. Sie tragen zum Abbau der Milchproduktion bei und f\u00fchlen sich nun als \"Verlierer\" bei der Neuordnung der Direktzahlungen.</p><p>Beispiel: Drei Bergbetriebe Zone II, gleiche Hangneigung, 17 Hektaren, Gr\u00fcnland, 18,7 RFGVE:</p><p>- Betrieb 1: 80 000 Kilogramm Milchkontingent; neu: Beitr\u00e4ge wie bisher;</p><p>- Betrieb 2: 60 000 Kilogramm Milchkontingent; neu: RFGVE-Beitrag 3330 Franken;</p><p>- Betrieb 3: Ohne Milchkontingent; neu: K\u00fcrzung der Beitr\u00e4ge bis zu 13 520 Franken. (Quelle B. Vetsch, Gams)</p><p>3. Welche Auswirkungen zeigt der Milchkontingenthandel aus heutiger Sicht f\u00fcr:</p><p>- die Fleischproduktion;</p><p>- die produzierte Milchmenge;</p><p>- das landwirtschaftliche Einkommen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Ziel der Agrarpolitik ist es, die Massnahmen so auszugestalten, dass die Landwirtschaft die in der Verfassung verankerten Aufgaben in allen Regionen erf\u00fcllen kann. Die erschwerenden Produktions- und Lebensbedingungen in der H\u00fcgel- und Bergregion sind dabei angemessen zu ber\u00fccksichtigen (Art. 4 des Landwirtschaftsgesetzes, LwG). Das Direktzahlungssystem tr\u00e4gt diesem Grundsatz Rechnung. Die B\u00e4uerinnen und Bauern in der H\u00fcgel- und Bergregion erhalten Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen sowie Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Pflege der Kulturlandschaft in Hanglagen. 1999 wurden daf\u00fcr rund 352 Millionen Franken ausgerichtet. Von total 2,078 Milliarden Franken Direktzahlungen entfielen 1999 rund 63 Prozent auf die Betriebe der H\u00fcgel- und Bergregion, welche 52 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che bewirtschaften.</p><p>Das 1999 eingef\u00fchrte neue Direktzahlungssystem hat sich im Ganzen positiv auf die Einkommenssituation der Betriebe in der H\u00fcgel- und Bergregion ausgewirkt. Im Durchschnitt erzielten 1999 die Betriebe in der H\u00fcgelregion 4,2 Prozent, die Betriebe in der Bergregion 12,6 Prozent mehr landwirtschaftliches Einkommen als 1998, w\u00e4hrend die Einkommen der Betriebe in der Talregion um 5,3 Prozent sanken, teilweise bedingt auch durch schlechte Ertr\u00e4ge im Pflanzenbau. Damit haben sich die Einkommen der Betriebe in der H\u00fcgel- und Bergregion weiter denjenigen der Talregion angen\u00e4hert. Der Abstand war in den letzten 50 Jahren nie so gering. Der Bundesrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass f\u00fcr grunds\u00e4tzliche Anpassungen der Massnahmen zugunsten der H\u00fcgel- und Bergbetriebe. Zurzeit findet im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik eine \u00dcberpr\u00fcfung der Massnahmen statt. Die vom Bundesrat am 31. Mai 2000 eingesetzte beratende Kommission Landwirtschaft hat drei Arbeitsgruppen entsprechende Mandate erteilt. Zwischenberichte sind in der ersten H\u00e4lfte 2001 zu erwarten.</p><p>1. Die \u00f6kologischen Direktzahlungen geben Anreize, damit die B\u00e4uerinnen und Bauern besondere \u00f6kologische Leistungen erbringen. Nach Artikel\u00a076 Absatz\u00a05 LwG sind die Beitr\u00e4ge so zu bemessen, dass sich die besondere \u00f6kologische Leistung lohnt. Die besonderen \u00f6kologischen Leistungen treten in Konkurrenz zur Produktion von Nahrungsmitteln. In der Talregion sind die nat\u00fcrlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Produktion besser als in der H\u00fcgel- und Bergregion. Der Anreiz f\u00fcr das Erbringen besonderer \u00f6kologischer Leistungen muss in der Talregion deshalb entsprechend h\u00f6her sein. Die Abstufung der Beitr\u00e4ge f\u00fcr die extensive Nutzung von Wiesen und andere Elemente des \u00f6kologischen Ausgleichs tr\u00e4gt diesem Umstand Rechnung.</p><p>2. Im neuen Direktzahlungssystem wird die Gr\u00fcnlandnutzung mit Beitr\u00e4gen f\u00fcr Raufutter verzehrende Nutztiere gef\u00f6rdert. Diese Beitr\u00e4ge ersetzen die bis 1998 ausbezahlten Beitr\u00e4ge an Kuhhalter, welche keine Milch zur Vermarktung abliefern. Neu ist, dass der Beitrag neben den K\u00fchen auch anderen Raufutter verzehrenden Nutztieren zugute kommt. Die K\u00fche auf Betrieben mit Milchkontingent werden von den Beitr\u00e4gen ausgeschlossen, indem f\u00fcr die Berechnung der Beitr\u00e4ge pro 4200 Kilogramm Milch eine Raufutter verzehrende Grossvieheinheit in Abzug gebracht wird. Betriebe ohne Milchkontingent erhalten deshalb in der Regel mit dem neuen Direktzahlungssystem mehr allgemeine Direktzahlungen gem\u00e4ss LwG als Betriebe mit Milchkontingent und vergleichbaren nat\u00fcrlichen Voraussetzungen und Gr\u00f6sse. Die in der Interpellation aufgez\u00e4hlten Beispiele ber\u00fccksichtigen bei den Betrieben mit Milchkontingent auch die Verk\u00e4sungs- und die Siloverbotszulage. Nur so ist es m\u00f6glich, dass diese Betriebe mehr Beitr\u00e4ge des Bundes erhalten als ein Betrieb ohne Milchkontingent.</p><p>Die K\u00fcrzung der Beitr\u00e4ge bei Betrieb 3 bezieht sich auf die gesamte Zeitperiode ab 1993 und nicht nur auf den Wechsel des Direktzahlungssystems zwischen 1998 und 1999. Die H\u00f6he der Kuhhalterbeitr\u00e4ge war beim alten System mit der H\u00f6he des Milchpreises gekoppelt. Bei den Milchpreissenkungen wurden die Kuhhalterbeitr\u00e4ge deshalb ebenfalls nach unten angepasst. Ein Vergleich m\u00fcsste bei den Betrieben 1 und 2 den R\u00fcckgang des Milchpreises auch mit einbeziehen. \u00c4hnlich strukturierte Betriebe mit und ohne Milchkontingent haben seit 1993 ungef\u00e4hr gleich viel an produktgebundener St\u00fctzung eingeb\u00fcsst.</p><p>Der Bundesrat hat den \u00dcbergang vom alten zum neuen Direktzahlungssystem f\u00fcr die K\u00e4lberm\u00e4ster mit einer \u00dcbergangsregelung erleichtert. Diese Betriebe erhalten w\u00e4hrend h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung einen Beitrag mindestens in der H\u00f6he der 1998 ausbezahlten Kuh- und Mastk\u00e4lberbeitr\u00e4ge, wobei sich der Anspruch pro Jahr um 5 Prozent reduziert.</p><p>3. Die \u00dcbertragung von Kontingenten ist seit dem 1. Mai 1999 m\u00f6glich. Die Zeit f\u00fcr gezielte Untersuchungen \u00fcber Auswirkungen auf die in der Interpellation angesprochenen Bereiche war zu kurz. Ausserdem ist es \u00e4usserst schwierig, den Effekt des Kontingentshandels isoliert zu betrachten.</p><p>Mit Sicherheit kann gesagt werden, dass der Kontingentshandel auf die produzierte Milchmenge keinen Einfluss hat, da die Gesamtmilchmenge nach wie vor kontingentiert ist. Im Jahr 2000 war die Gesamtproduktion von Fleisch deutlich geringer als 1999. Der Kontingentshandel hat also nicht unmittelbar zur Ausdehnung der Fleischproduktion gef\u00fchrt. Ein Kontingentskauf kann w\u00e4hrend der Phase der Abschreibung der Kaufsumme zu einem tieferen landwirtschaftlichen Einkommen f\u00fchren. F\u00fcr Betriebe, die eine zus\u00e4tzliche Milchmenge ohne Investitionen in Geb\u00e4ude und Einrichtungen melken k\u00f6nnen, ergeben sich nach Ablauf dieser Phase, d. h. in der Regel nach drei bis f\u00fcnf Jahren, positive Effekte auf das Einkommen. Die fixen Produktionskosten verteilen sich auf eine gr\u00f6ssere Milchmenge. Die Produktionskosten pro Kilogramm Milch sinken deshalb, und die Einkommen nehmen zu. Verk\u00e4ufer von Kontingenten k\u00f6nnen mit den Einnahmen allenfalls notwendige Umstrukturierungen des Betriebes finanzieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(982713600000)\/","SubmittedBy":"F\u00e4ssler-Osterwalder Hildegard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1039737600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779235034160)\/","SubmissionDate":"\/Date(975456000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}