{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003636,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003636,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3636","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Tschernobyl","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es scheint, dass die franz\u00f6sische Justiz erstmals die Klage eines an Schilddr\u00fcsenkrebs Erkrankten zulassen und ein entsprechendes Verfahren einleiten will. Der Betreffende macht geltend, seine Krankheit sei eine Folge der Verstrahlung durch die radioaktive Wolke \u00fcber der Region Champagne-Ardennen, die von der Explosion des Kernreaktors Nr. 4 von Tschernobyl vom 26. April 1986 stammte.</p><p>Man muss sich vor Augen halten, welche Angst die Bev\u00f6lkerung damals hatte, welches Gef\u00fchl der Bedrohung besonders auch die Genfer Bev\u00f6lkerung hatte, die jahrelang den Gefahren ihres franz\u00f6sischen Nachbars Superphoenix ausgesetzt war. Ich habe diesen Versuchsreaktor, der heute stillgelegt ist, damals besucht und muss sagen, dass mich die franz\u00f6sischen Atomaufsichtbeh\u00f6rden, was ihre Effizienz und Seriosit\u00e4t anbelangt, sehr nachdenklich gemacht haben.</p><p>Die erw\u00e4hnte Klage st\u00fctzt sich auf ein medizinisches Gutachten, das die Ansicht vertritt, es gebe zahlreiche gute Gr\u00fcnde f\u00fcr die Annahme einer Kausalverbindung zwischen der Krankheit des Patienten und der Verstrahlung infolge der Katastrophe von Tschernobyl.</p><p>Die Pariser Staatsanwaltschaft vertritt zwar gegenw\u00e4rtig die Meinung, \"gem\u00e4ss den Vorschriften\" m\u00fcsse sie in der Sache nicht ermitteln. Andere Juristen sind jedoch der Auffassung, es sei nicht Aufgabe des Kl\u00e4gers, den Kausalzusammenhang zwischen seiner Krankheit und der Verstrahlung zu beweisen, sondern vielmehr Aufgabe der Justiz, gegebenenfalls den Beweis daf\u00fcr anzutreten, dass dieser Zusammenhang nicht besteht.</p><p>Als ehemalige Vizepr\u00e4sidentin des Schweizerischen Zivilschutzverbandes und ehemalige Pr\u00e4sidentin der Association Vaudoise de protection civile m\u00f6chte ich darauf hinweisen, dass wir im AC-Bereich \u00fcber eines der weltbesten Forschungzentren verf\u00fcgen, und vor diesem Hintergrund die folgenden Fragen stellen:</p><p>1. Welche Massnahmen zum Schutz der Bev\u00f6lkerung haben die Beh\u00f6rden beim damaligen Vorfall angeordnet, dies im Vergleich mit denjenigen der Nachbarl\u00e4nder?</p><p>2. Welches sind die H\u00f6chstwerte an Radioaktivit\u00e4t, die damals unmittelbar nach dem Unfall gemessen worden sind?</p><p>3. Was w\u00fcrde man heute bei einem vergleichbaren Vorfall hinsichtlich der Messung der Radioaktivit\u00e4t und hinsichtlich des Bev\u00f6lkerungsschutzes, verglichen mit dem Ausland, unternehmen?</p><p>4. Sprechen die Wissenschafter und die Politiker, wo es um Massnahmen in der Zukunft geht, die gleiche Sprache?</p><p>5. Hat man in der Schweiz in den letzten vierzehn Jahren in bestimmten Gegenden eine Zunahme an Krebserkrankungen festgestellt, welche die Annahme eines Kausalzusammenhangs erlauben w\u00fcrde?</p><p>6. Gibt es internationale Abmachungen - insbesondere in Bezug auf die gegenseitige Information - \u00fcber gemeinsame Massnahmen im Falle eines solchen Ereignisses, das ja bekanntlich nicht an den Landesgrenzen Halt macht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Dezember 1995 haben die vier damaligen eidgen\u00f6ssischen Kommissionen im Bereich des Schutzes vor Strahlung und Radioaktivit\u00e4t, die Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr AC-Schutz, die Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr die Sicherheit der Kernanlagen, die Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Strahlenschutz) und die Kommission zur \u00dcberwachung der Radioaktivit\u00e4t, eine Informationsschrift mit dem Titel \"10 Jahre nach Tschernobyl\" erarbeitet und bei der Eidgen\u00f6ssischen Drucksachen- und Materialzentrale publiziert (Formular 805.567 d/f/i). Die darin gemachten Aussagen beschreiben die Situation vollumf\u00e4nglich und sind auch heute noch aktuell.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Empfehlungen der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) waren:</p><p>- zu Beginn: uperisierte Milch an Stelle von Frischmilch konsumieren;</p><p>- Blattgem\u00fcse und Salate gr\u00fcndlich zu waschen;</p><p>- auf den Konsum von Pilzen und im Tessin zudem auf den Fischkonsum zu verzichten.</p><p>Als zus\u00e4tzliche Massnahme, die nicht publiziert worden war, wurde st\u00e4rker belastete Milch aus dem Tessin in die Zentralschweiz verfrachtet, mit nicht kontaminierter Milch gemischt und zu K\u00e4se verarbeitet.</p><p>Die Wirksamkeit der Massnahmen wurde \u00fcberpr\u00fcft, indem periodisch der Gehalt an Radioaktivit\u00e4t im menschlichen K\u00f6rper an repr\u00e4sentativen Vertretern von Zielgruppen gemessen wurde. Die Resultate best\u00e4tigten die Prognose der NAZ und damit die Wirksamkeit der Massnahmen.</p><p>Im benachbarten Ausland gelangten grunds\u00e4tzlich die gleichen Massnahmen zur Anwendung wie in der Schweiz. Allerdings wurden Schwellenwerte, die Massnahmen zur Folge hatten, v\u00f6llig unterschiedlich und oft willk\u00fcrlich angewendet, was teilweise zu unhaltbaren Resultaten f\u00fchrte.</p><p>2. Die Radioaktivit\u00e4t lagerte sich vor allem dort ab, wo es in der Zeit des Wolkendurchzugs regnete. Dementsprechend war sie sehr unregelm\u00e4ssig verteilt. In der Ostschweiz und teilweise im Jura wurden mehr radioaktive Substanzen als Niederschlag abgelagert als im zentralen Mittelland und im Wallis. Am st\u00e4rksten war die Radioaktivit\u00e4t in den B\u00fcndner S\u00fcdt\u00e4lern und im S\u00fcdtessin. Die dort maximal aufgetretenen Werte erreichten bis zu 50 000 Becquerel pro Quadratmeter, was bis 20-mal h\u00f6her war als im Mittelland oder Wallis. Heute sind diese Werte auf das Normalmass der nat\u00fcrlichen Radioaktivit\u00e4t abgeklungen.</p><p>3./4. In technischer Hinsicht bestand in der Schweiz bereits 1986 eine funktionierende Organisation. Mit dem Erlass der Verordnung vom 26. Juni 1991 \u00fcber die Einsatzorganisation bei erh\u00f6hter Radioaktivit\u00e4t (VEOR) wurde die Notfallorganisation verst\u00e4rkt und ein Dosismassnahmekonzept eingef\u00fchrt, welches Schutzmassnahmen f\u00fcr den Ereignisfall (z. B. in Abh\u00e4ngigkeit der Dosis Aufenthalt im Haus, Keller, Schutzraum usw.) enth\u00e4lt. Gleichzeitig wurde die Notfallschutzverordnung vom 28. November 1983 angepasst. Zudem hat die Kommission f\u00fcr AC-Schutz im M\u00e4rz 1998 ein neues Konzept f\u00fcr den Notfallschutz in der Umgebung der Kernkraftwerke herausgegeben.</p><p>In der Schweiz besteht eine Probenahme- und Messorganisation, welche ortsfeste Messstellen zur st\u00e4ndigen \u00dcberwachung der Radioaktivit\u00e4t in der Luft sowie der Gel\u00e4ndeverstrahlung umfasst. Diese werden durch mobile Messequipen und -laboratorien erg\u00e4nzt (vgl. dazu Art. 9 VEOR).</p><p>Gest\u00fctzt auf die bestehenden Grundlagen sind die Voraussetzungen geschaffen, damit Wissenschafter und Politiker eine einheitliche Terminologie verwenden.</p><p>Im Ausland beobachtet man eine uneinheitliche Situation, da weder in technischer noch in organisatorischer Hinsicht Prozesse und Systeme vergleichbar sind. Bestrebungen zur Harmonisierung sind zwar vorhanden, Resultate jedoch praktisch keine.</p><p>5. Die Schweiz f\u00fchrt kein nationales Krebsregister. Es gibt neun regionale Krebsregister, welche die Daten von den Kantonen Genf, Neuenburg, Waadt, Wallis, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Z\u00fcrich, Glarus, Graub\u00fcnden, Aargau, Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, St. Gallen und Tessin abdecken. Die verf\u00fcgbaren Zahlen geben Auskunft \u00fcber die Krebssterblichkeit und \u00fcber die Inzidenz (Rate der neuen Krankheitsf\u00e4lle) der erfassten Regionen bis und mit 1994. Die letzte verf\u00fcgbare Statistik f\u00fcr den Zeitraum 1990 bis 1994 zeigt, dass die Mortalit\u00e4tsrate bei Krebs insgesamt f\u00fcr beide Geschlechter gesunken ist.</p><p>6. Massgebliche v\u00f6lkerrechtliche Abkommen sind das \u00dcbereinkommen vom 26. September 1986 \u00fcber die fr\u00fchzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unf\u00e4llen (SR 0.732.321.1) und das \u00dcbereinkommen vom 26. September 1986 \u00fcber Hilfeleistung bei nuklearen Unf\u00e4llen oder strahlungsbedingten Notf\u00e4llen (SR 0.732.321.2). In Erg\u00e4nzung dazu hat die Schweiz mehrere bilaterale Abkommen mit ihren Nachbarstaaten abgeschlossen.</p><p>Die NAZ ist die zust\u00e4ndige Fachstelle des Bundes f\u00fcr ausserordentliche Ereignisse mit erh\u00f6hter Radioaktivit\u00e4t. Sie ist u. a. f\u00fcr Warnmeldungen und Alarmierungsauftr\u00e4ge verantwortlich. Auch ausl\u00e4ndische Stellen werden von der NAZ orientiert, namentlich die Beh\u00f6rden der Nachbarl\u00e4nder, die Internationale Atomenergie Organisation in Wien und die EU-L\u00e4nder via Ecurie (European Community Urgent Radiological Information Exchange System). Die Information der Schweiz betreffend Ereignisse im Ausland ist ebenfalls sichergestellt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(983318400000)\/","SubmittedBy":"Langenberger Christiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(985219200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|66|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1712736197053)\/","SubmissionDate":"\/Date(975888000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Energie|Gesundheit"}}