{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003638,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003638,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3638","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gesetz \u00fcber Personen, die in der Entwicklungszusammenarbeit t\u00e4tig sind","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, der Bundesversammlung ein Gesetz zu unterbreiten, das die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Entwicklungsdienstvertr\u00e4ge regelt. Es anerkennt darin den Wert der Entwicklungseins\u00e4tze freiwilliger Fachleute f\u00fcr die zivile Gesellschaft und regelt insbesondere die soziale Sicherung der Personen, die in der Entwicklungsarbeit t\u00e4tig sind.</p><p>Freiwillige Fachleute im Entwicklungseinsatz sind - ohne Erwerbsabsicht - f\u00fcr mindestens zwei bis drei Jahre in lokalen Institutionen eines Entwicklungslandes t\u00e4tig. Von den rund 800 Schweizerinnen und Schweizern im freiwilligen Berufseinsatz in \u00dcbersee sind knapp 200 vom Bund, d. h. von der Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) mitfinanziert. Sie erhalten einen Bedarfslohn, der einen einfachen Lebensstil am Einsatzort erlaubt. Diese Art von Berufst\u00e4tigkeit ist in unserem System von Sozialversicherungen nicht vorgesehen. Die soziale Absicherung f\u00fcr die freiwilligen Fachleute im Ausland ist deshalb erstens rechtlich weder eindeutig noch einheitlich gel\u00f6st und zweitens von den Leistungen her absolut ungen\u00fcgend. Es geht auch anders. Deutschland z. B. hat - wie andere L\u00e4nder auch - bereits 1969 ein so genanntes Entwicklungshelfergesetz geschaffen, um diese L\u00fccke zu schliessen und freiwilligen Fachkr\u00e4ften im Entwicklungseinsatz eine soziale Sicherung zu garantieren, die mindestens derjenigen f\u00fcr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Hause entspricht, teils auch dar\u00fcber hinaus geht. Ich glaube, dass in der Schweiz dringend ein \u00e4hnliches Gesetz erlassen werden muss.</p>","ReasonText":"<p>1. Die rechtliche Grundlage f\u00fcr die Bestimmung des Referenzlohnes f\u00fcr die Sozialleistungen (insbesondere AHV/IV/ALV) von freiwilligen Fachleuten mit Bedarfslohn im Ausland ist nicht eindeutig. Der heute f\u00fcr die von der Deza mitfinanzierte f\u00fcr freiwillige Fachleute angewandte Ansatz (Naturallohn) macht aus r\u00fcckkehrenden Freiwilligen, die keine Arbeit finden, unweigerlich F\u00fcrsorgeabh\u00e4ngige. Obwohl f\u00fcr sie Beitr\u00e4ge entrichtetet werden, sind ein Teil von ihnen schlechter gegen Arbeitslosigkeit versichert als im Ausland f\u00fcr eine ausl\u00e4ndische Firma t\u00e4tige Schweizerinnen und Schweizer. Denn diese sind vergleichsweise besser versichert, ohne dabei obligatorische Beitr\u00e4ge zu entrichten. Solch stossende Ungleichbehandlungen r\u00fchren daher, dass f\u00fcr freiwillige Fachkr\u00e4fte bisher keine klare Regelung besteht.</p><p>2. Ein Teil der Sozialleistungen ist kantonal geregelt. Kinderzulagen sind ein wichtiger Teil des Bedarfslohnes f\u00fcr Freiwillige, sind aber bekanntlich je nach Kanton verschieden hoch. Das schafft Ungerechtigkeiten. Neuerdings gibt es Kantone, die erw\u00e4gen, den rechtlichen Anspruch auf Kinderzulagen f\u00fcr Schweizerinnen und Schweizer im Ausland aufzuheben oder einzuschr\u00e4nken. Es kann dann im Ermessensspielraum einzelner Beh\u00f6rdenmitglieder liegen, ob Zulagen ausgerichtet werden oder nicht.</p><p>3. Zum heutigen Zeitpunkt bleibt es den einzelnen Entsendeorganisationen \u00fcberlassen, die vom Bund (Deza) zur Verf\u00fcgung gestellten Mittel weitgehend nach ihrem Gutd\u00fcnken f\u00fcr die Sozialversicherungen einzusetzen. Die vorgegebenen Minimalleistungen sind sehr tief angesetzt. Kostensteigerungen, wie z. B. bei den Krankenkassenpr\u00e4mien, mussten in den letzten Jahren bei nominal konstanten Beitr\u00e4gen der Deza voll von den Entsendeorganisationen selbst \u00fcbernommen werden. Es gibt Organisationen, die aus Kostengr\u00fcnden erw\u00e4gen, ihre Freiwilligen im Ausland nicht mehr bei einer Krankenkasse zu versichern. Mit einer klaren, gesamtschweizerischen Regelung k\u00f6nnte dies verhindert werden.</p><p>4. Es wird f\u00fcr die Schweizer Nichtregierungsorganisationen (NGO) immer schwieriger, insbesondere hoch qualifizierte Fachkr\u00e4fte f\u00fcr die Entwicklungszusammenarbeit zu rekrutieren. Die Anzahl der von der Deza mitfinanzierten Freiwilligen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken (von 290 im Jahre 1989 auf 160 Ende 1999). Die ungen\u00fcgenden materiellen Bedingungen sind ein bedeutender, wenn auch nicht der einzige Grund daf\u00fcr. Mit der Globalisierung der Arbeitsm\u00e4rkte sp\u00fcren die Schweizer NGO die Konkurrenz der Nachbarstaaten, insbesondere von Deutschland, \u00d6sterreich, aber auch von Holland, die freiwillige Fachpersonen aufgrund eines so genannten Entwicklungshelfergesetzes grossz\u00fcgiger versichern und entsch\u00e4digen. Vor allem hoch qualifizierte Fachpersonen und solche mit besonders gesuchten Berufen wandern ab.</p><p>5. Der Einsatz von freiwilligen Fachpersonen in Entwicklungseins\u00e4tzen ist nach Einsch\u00e4tzung der Deza eine kosteng\u00fcnstige Massnahme, eine weltoffene, soziale, humanit\u00e4re und Frieden f\u00f6rdernde Aussen- und Innenpolitik der Schweiz umzusetzen. Mit der Garantie einer angemessenen Sozialversicherung durch die \u00d6ffentlichkeit k\u00f6nnte das vorhandene Freiwilligenpotenzial mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssig bescheidenen Mitteln besser genutzt werden. Mit einem so genannten Entwicklungshelfergesetz\" kann im Unterschied zu punktuellen Verbesserungsmassnahmen am ehesten eine gesamtschweizerische, koh\u00e4rente und umfassende L\u00f6sung geschaffen werden.</p><p>6. Mit der Schaffung eines so genannten Entwicklungshelfergesetzes k\u00f6nnte die Arbeit von freiwilligen Fachleuten die ihr geb\u00fchrende Anerkennung erhalten. Es w\u00fcrde der Schweiz im internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 gut anstehen, besonders auch in diesem Bereich aktiv zu werden und ein Zeichen der Anerkennung von Freiwilligenarbeit zu setzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Freiwilligeneins\u00e4tze sind ein wichtiger Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz. Der Bundesrat anerkennt die N\u00fctzlichkeit klar definierter Eins\u00e4tze sowie die Arbeit der Freiwilligen nicht nur grunds\u00e4tzlich, sondern bringt dies auch ganz konkret durch die Unterst\u00fctzung entsprechender Aktivit\u00e4ten zum Ausdruck. So unterst\u00fctzt die zust\u00e4ndige Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) die Dachorganisation der schweizerischen Freiwilligenorganisationen Unite mit mehreren Millionen Franken pro Jahr (1999-2001: 9,2 Millionen Franken pro Jahr). Ferner leistet die Schweiz seit Jahren Beitr\u00e4ge an das UN-Freiwilligen-Programm (United Nations Volunteers).</p><p>2. Die Einsch\u00e4tzung der Zweckm\u00e4ssigkeit von Freiwilligeneins\u00e4tzen in der Entwicklungsarbeit ist seit einiger Zeit allerdings einem Wandel unterworfen. Die Partnerl\u00e4nder verf\u00fcgen heute oft \u00fcber gut qualifiziertes einheimisches Personal, so dass der Einsatz von Entwicklungshelfern im Ausland sorgf\u00e4ltig geplant werden muss. Generell wird eine Professionalisierung der entsandten Fachkr\u00e4fte angestrebt, um den immer h\u00f6her werdenden Anforderungen gerecht zu werden. Insbesondere ist die N\u00fctzlichkeit von selbstverordneter Freiwilligenarbeit, d. h. losgel\u00f6st von Tr\u00e4gerorganisationen, umstritten. Es kann nicht darum gehen, selbstdispensierte Arbeiten in Entwicklungsl\u00e4ndern durchzuf\u00fchren und vom schweizerischen Staat die Erbringung von Versicherungsleistungen zu erwarten. Die finanziellen Folgen einer solchen Regelung w\u00e4ren nicht absehbar. Unter anderem aus derartigen \u00dcberlegungen lehnt der Bundesrat deshalb auch die Volksinitiative \"Solidarit\u00e4t schafft Sicherheit: F\u00fcr einen freiwilligen Zivilen Friedensdienst\" ab (vgl. dazu Botschaft vom 5. Juli 2000).</p><p>3. Eine angemessene Sozialversicherung ist eine wichtige Voraussetzung f\u00fcr die Rekrutierung von qualifizierten Personen in allen Berufsgattungen. Dies gilt auch f\u00fcr freiwillige Fachkr\u00e4fte, die in Entwicklungsl\u00e4nder entsandt werden. Gem\u00e4ss Abkl\u00e4rungen der Deza ist es jedoch nicht zutreffend, dass \"es f\u00fcr Schweizer Nichtregierungsorganisationen immer schwieriger (wird), insbesondere hoch qualifizierte Fachkr\u00e4fte f\u00fcr die Entwicklungszusammenarbeit zu rekrutieren\". Die Praxis zeigt das Gegenteil. Die meisten schweizerischen Entwicklungsorganisationen stellen Fachkr\u00e4fte im Rahmen von privatrechtlichen Arbeitsverh\u00e4ltnissen mit \u00fcblichen Lohn- und Sozialleistungen an. Die Nachfrage nach solchen Arbeitsstellen ist in der Regel weit gr\u00f6sser als das Angebot. Die von der Motion\u00e4rin aufgezeigte Sozialleistungsproblematik betrifft nur Personen, die auf einer Freiwilligenbasis im Ausland zum Einsatz kommen.</p><p>4. Angesichts dieser Ausgangslage stellt sich deshalb die Frage, ob der gesetzgeberische Weg geeignet ist, das an sich berechtigte Anliegen aufzunehmen. Der Bundesrat bevorzugt eine L\u00f6sung, bei welcher die Kompetenz und die Verantwortung f\u00fcr die Anstellungsbedingungen - inklusive Sozialversicherungen - weiterhin bei den Entsendeorganisationen bleibt; dabei k\u00f6nnten die Bedingungen der Beitr\u00e4ge an die Freiwilligenprogramme dahingehend \u00fcberpr\u00fcft werden, dass sie den Bem\u00fchungen der Entsendeorganisationen zur Schaffung einer besseren Sozialversicherung f\u00f6rderlich sind.</p><p>5. Zurzeit ist bei der Unite ein von der Deza unterst\u00fctzter Evaluations- und Organisationsentwicklungsprozess im Gang, mit welchem die Grundlagen f\u00fcr eine dynamische und zukunftsgerichtete Freiwilligenstrategie in der Entwicklungszusammenarbeit erarbeitet werden. Im Rahmen dieser Evaluation werden auch die Bedeutung und Zweckm\u00e4ssigkeit von Freiwilligeneins\u00e4tzen sowie die notwendigen Anforderungsprofile von Freiwilligen behandelt. Diese Abkl\u00e4rung wird es erlauben, auch die Frage einer angemessenen Sozialversicherung der Freiwilligen vertieft zu behandeln und zu pr\u00fcfen, ob neue Regelungen notwendig sind. Die Deza wird in diesem Zusammenhang auch die Regelungen anderer europ\u00e4ischer L\u00e4nder einbeziehen und ber\u00fccksichtigen.</p><p>Aus den dargelegten Gr\u00fcnden betrachtet der Bundesrat die Schaffung eines neuen Gesetzes nicht als zweckm\u00e4ssig. Er ist jedoch gewillt, im Rahmen der existierenden Strukturen die heutigen Regelungen der Freiwilligenarbeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und die allenfalls n\u00f6tigen Anpassungen vorzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(982713600000)\/","SubmittedBy":"Hollenstein Pia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1102982400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1750815866197)\/","SubmissionDate":"\/Date(975974400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Soziale Fragen"}}