{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003708,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003708,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3708","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"UN-Menschenrechtsbeobachtung und Haltung der Schweiz zum Konflikt in den pal\u00e4stinensischen Gebieten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche M\u00f6glichkeiten sieht er, sich f\u00fcr die dringliche Einsetzung einer internationalen, von der Uno mandatierten, unbewaffneten Beobachtungspr\u00e4senz f\u00fcr Menschenrechte in den von Israel besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten zu verwenden, die Menschenrechtsverletzungen aller Konfliktparteien untersucht, volle Bewegungsfreiheit und Zugang zu allen Personen und Orten geniesst und ihre Ergebnisse ver\u00f6ffentlicht?</p><p>2. Welche Kr\u00e4fte kann die Schweiz f\u00fcr eine solche Beobachtungspr\u00e4senz zur Verf\u00fcgung stellen, und inwiefern k\u00f6nnen die in Hebron mit der Temporary International Presence gemachten Erfahrungen dabei ber\u00fccksichtigt werden?</p><p>3. Wie wird die Schweiz dar\u00fcber hinaus ihrer Rolle als Signatarstaat der vierten Genfer Konvention gerecht, die sie in den Artikeln 1, 146 und 147 verpflichtet, Vorg\u00e4nge zu untersuchen und Informationen zu sammeln, die auf schwere Verletzungen des V\u00f6lkerrechtes hindeuten?</p><p>4. Welche Vorkehrungen trifft die Schweiz als Depositarstaat der vierten Genfer Konvention, damit die am 15. Juli 1999 aufgrund der Aussicht auf eine verbesserte Atmosph\u00e4re im Nahen Osten vertagte Konferenz zur Durchsetzung der Respektierung der vierten Genfer Konvention durch Israel neu angesetzt werden kann und konkrete Resultate zum Schutz der Opfer von Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes erreicht werden k\u00f6nnen?</p><p>5. Wie will der Bundesrat seiner kontinuierlichen Haltung, dass die von Israel in den besetzten Gebieten errichteten Siedlungen aufgrund der vierten Genfer Konvention illegal errichtet wurden und ein Hindernis zu einem Friedensschluss darstellen, durch konkrete Massnahmen Nachdruck verleihen?</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss der israelischen Menschenrechtsorganisation B'Tselem wurden seit Beginn der Unruhen am 29. September bis Anfang Dezember 2000 in den pal\u00e4stinensischen Gebieten 264 Menschen get\u00f6tet und \u00fcber 10 000 Menschen verletzt. Die Verletzungen der Menschenrechte und des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes als Ausl\u00f6ser und Folge dieser Unruhen sind gravierend, was am 17. Oktober 2000 vor der UN-Menschenrechtskommission auch von der Schweiz best\u00e4tigt wurde.</p><p>Die Zivilbev\u00f6lkerung muss dringend vor weiteren \u00dcbergriffen gesch\u00fctzt und eine regionale Eskalation des Konfliktes vermieden werden. Aus diesem Grund fordern die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Human Rights Watch, die UN-Hochkommissarin f\u00fcr Menschenrechte und die israelische Menschenrechtsorganisation B'Tselem von der internationalen Gemeinschaft und somit auch von der Schweiz die dringende Einsetzung einer Beobachtungspr\u00e4senz f\u00fcr Menschenrechte. Diese Mission muss von der Uno mandatiert und in den gesamten von Israel besetzten Gebieten stationiert werden. Sie soll unvoreingenommen und unbehindert s\u00e4mtliche Verletzungen der Menschenrechte durch alle Konfliktparteien untersuchen und auch jederzeit ver\u00f6ffentlichen k\u00f6nnen. Nur so kann der Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung gew\u00e4hrleistet und eine Atmosph\u00e4re geschaffen werden, in der Verhandlungen wieder m\u00f6glich sind.</p><p>Der Schweiz kommt in diesem Konflikt als Depositarstaat der Genfer Konventionen und als \"H\u00fcterin\" der Menschenrechte im multilateralen Verhandlungsprozess im Nahen Osten eine besondere Verpflichtung zu. Internationale, israelische und pal\u00e4stinensische Organisationen messen der Haltung der Schweiz eine grosse Bedeutung bei, insbesondere weil unser Land als ein dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht verpflichteter, mit Israel befreundeter und durch die Entwicklungszusammenarbeit in den pal\u00e4stinensischen Gebieten engagierter Staat betrachtet wird. Der Bundesrat hat im November 2000 in seinem Aussenpolitischen Bericht 2000 die Ausrichtung der Aussenpolitik auf die Menschenrechte und auf das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht best\u00e4tigt und die feste Absicht ge\u00e4ussert, im Mittelmeerraum friedenspolitisch aktiver zu werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die derzeitigen M\u00f6glichkeiten, weitere internationale Beobachter in die von Israel besetzten Gebiete zu senden, sind \u00e4usserst beschr\u00e4nkt. Zur Durchf\u00fchrung einer solchen Mission muss auch dem Willen der Konfliktparteien Rechnung getragen werden. So sind dem Handlungsspielraum f\u00fcr die Einrichtung einer solchen Mission haupts\u00e4chlich aufgrund der Meinungsverschiedenheiten bez\u00fcglich einer Internationalisierung des Konfliktes sowie der politischen Ungewissheit in Israel enge Grenzen gesetzt. \u00dcberdies haben die erfolglosen Vorst\u00f6sse der pal\u00e4stinensischen Beh\u00f6rden beim Uno-Sicherheitsrat zugunsten der Entsendung einer internationalen Beobachtermission in die besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiete die Schwierigkeiten der Einsetzung einer internationalen Beobachtungspr\u00e4senz aufgezeigt.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt aufmerksam die Entwicklung der Lage und ist bereit, ein Engagement der Schweiz zugunsten einer unter der \u00c4gide der Uno oder ad hoc - nach dem Vorbild der Temporary International Presence in the City of Hebron (TIPH) - geschaffenen internationalen Beobachtermission in Betracht zu ziehen, vorausgesetzt, dass eine solche Mission von allen betroffenen Parteien gutgeheissen und mitgetragen wird. Gegebenenfalls k\u00f6nnte die Schweiz auch durch die Bereitstellung von Mitgliedern des schweizerischen Expertenpools f\u00fcr zivile Friedensf\u00f6rderung an einer internationalen Mission teilnehmen.</p><p>Bei der TIPH handelt es sich um eine zivile, unbewaffnete Mission, an der sich Norwegen als Koordinator sowie Schweden, D\u00e4nemark, Italien, die T\u00fcrkei und die Schweiz beteiligen. Ihre Hauptaufgabe besteht im Wesentlichen in der F\u00f6rderung der Stabilit\u00e4t sowie in der St\u00e4rkung des Sicherheitsgef\u00fchls der pal\u00e4stinensischen Bev\u00f6lkerung in Hebron. Im Rahmen der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben sind die Beobachter der TIPH indes weder zum Eingreifen noch zur Durchf\u00fchrung von Untersuchungen befugt.</p><p>Trotz eines komplexen und nur schwierig zu erf\u00fcllenden Mandates ist die Bilanz insgesamt positiv und die Pr\u00e4senz gerechtfertigt. Um die ihr \u00fcbertragene Kernaufgabe zu erf\u00fcllen (\"provide a feeling of security to the Palestinians of Hebron\"), legt die Mission den Schwerpunkt insbesondere auf die Beobachtert\u00e4tigkeit und die Erstellung von regelm\u00e4ssigen und vertraulichen Berichten zuhanden der beiden Konfliktparteien. Ferner werden soweit m\u00f6glich auch Aktivit\u00e4ten zugunsten der pal\u00e4stinensischen Gemeinschaft der Stadt durchgef\u00fchrt, um ein Klima des Vertrauens zwischen der Mission und der pal\u00e4stinensischen Bev\u00f6lkerung von Hebron zu schaffen.</p><p>Die TIPH wirkt im angespannten Klima, das in Hebron herrscht, zweifellos als Beruhigungsfaktor, und die Anwesenheit der Patrouillen d\u00e4mpft die Aggressionen. Nat\u00fcrlich ist der Einfluss dieser Faktoren im Falle einer Zuspitzung des Konfliktes begrenzt und die Mission ist sich dessen durchaus bewusst.</p><p>Die Probleme der TIPH liegen indes vorwiegend in der Definition des Mandates, das keine klare Angaben dar\u00fcber macht, wie auf die politischen Fragen, mit denen die TIPH konfrontiert wird, zu antworten ist und welche allgemeine Haltung die Mission in den jeweils unterschiedlichen Situationen, und namentlich in der aktuellen Situation, einzunehmen hat.</p><p>Die Erfahrung der TIPH hat gezeigt, dass es f\u00fcr die Erf\u00fcllung komplexer politischer Aufgaben von gr\u00f6sster Bedeutung ist, \u00fcber ein genau definiertes Mandat und ein klares politisches Profil zu verf\u00fcgen. Vor diesem Hintergrund ist es daher unerl\u00e4sslich, die Aufgaben und Grenzen des Koordinationsstaates genau festzulegen und die Unterst\u00fctzung des Missionschefs zu verbessern.</p><p>3. Die Schweiz setzt sich als Vertragsstaat der Genfer Konventionen entschieden zugunsten der Achtung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes ein und ist namentlich darum bem\u00fcht, die Leiden der pal\u00e4stinensischen Opfer der derzeitigen schweren Krise zu lindern. Der humanit\u00e4ren Politik der Schweiz stehen zu diesem Zweck eine ganze Palette an Instrumenten zur Verf\u00fcgung, die von der finanziellen Unterst\u00fctzung humanit\u00e4rer Akteure (z. B. IKRK, UNRWA) bis zu bilateralen Massnahmen gest\u00fctzt auf den gemeinsamen Artikel\u00a01 der Genfer Konventionen reicht, kraft dessen die 189 Vertragsstaaten \"sich verpflichten\", diese Konventionen \"unter allen Umst\u00e4nden einzuhalten und deren Einhaltung durchzusetzen\". In j\u00fcngster Zeit wurden diesbez\u00fcglich verschiedene Demarchen gegen\u00fcber den Israelis und den Pal\u00e4stinensern unternommen. Der Bundesrat verfolgt aufmerksam und mit grosser Besorgnis die Entwicklung der Lage im Nahen Osten und ist \u00fcberzeugt, dass die Achtung des Rechtes Bestandteil eines gerechten und dauerhaften Frieden ist.</p><p>4. Die Massnahmen der Schweiz als Depositar der Genfer Konventionen f\u00fcgen sich in den Rahmen des durch v\u00f6lkerrechtliche Bestimmungen definierten Zust\u00e4ndigkeitsbereiches des Depositarstaates: Seine Aufgaben bestehen haupts\u00e4chlich darin, zu informieren und gegebenenfalls die Vertragsstaaten zu konsultieren. Die Liga der Arabischen Staaten hat den Vertragsstaaten der Genfer Konventionen die Abhaltung einer Konferenz \"im Lichte der heutigen Lage vor Ort und in Anwendung ihres Entschlusses vom 15. Juli 1999 \u00fcber die Massnahmen zur Durchsetzung der vierten Genfer Konvention im besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiet, einschliesslich Ost-Jerusalem\" empfohlen. Ferner hat die Generalversammlung der Uno an einer Dringlichkeitssitzung am 20. Oktober 2000 die Resolution ES-10/7 verabschiedet, welche insbesondere \"den Depositar der vierten Genfer Konvention auffordert, sich \u00fcber die Entwicklung der humanit\u00e4ren Lage in den besetzten Gebieten entsprechend der am 15. Juli 1999 von der oben erw\u00e4hnten Konferenz der Vertragsstaaten verabschiedeten Erkl\u00e4rung zu erkundigen, um die Durchsetzung der Konventionen gem\u00e4ss dem gemeinsamen Artikel\u00a01 der vier Konventionen unter allen Umst\u00e4nden zu gew\u00e4hrleisten\". Die Schweiz hat die Vertragsstaaten um ihre Meinung \u00fcber die Zweckm\u00e4ssigkeit und gegebenenfalls die Zielsetzungen einer neuen Konferenz in Anbetracht der Entwicklung der humanit\u00e4ren Lage in den besetzten Gebieten ersucht. Die Weiterf\u00fchrung eines solchen Prozesses h\u00e4ngt daher von den eingegangenen Antworten ab.</p><p>5. Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass die in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten errichteten j\u00fcdischen Siedlungen die Bestimmungen der vierten Genfer Konvention verletzen. Die Siedlungen stellen nicht nur ein Hindernis f\u00fcr einen Friedensschluss dar, sondern sind auch Anlass oder Ursache f\u00fcr Gewaltt\u00e4tigkeiten und zus\u00e4tzliche Rechtsverletzungen. Die Schweiz hat ihrer diesbez\u00fcglichen Haltung nicht nur anl\u00e4sslich bilateraler Demarchen bei den israelischen Beh\u00f6rden, sondern auch in offiziellen Erkl\u00e4rungen, namentlich anl\u00e4sslich der Sondersession der Uno-Menschenrechtskommission, die im Oktober 2000 in Genf abgehalten wurde, deutlich Nachdruck verliehen. Zus\u00e4tzliche Massnahmen sollten gegebenenfalls im Rahmen einer international koordinierten Aktion durchgef\u00fchrt werden, um ihre Ziele zu erreichen. In der jetzigen Lage versucht die Schweiz, der pal\u00e4stinensischen Bev\u00f6lkerung konkrete Hilfe zu bieten, dies auch im Bereich der Rechtshilfe oder durch die Bereitstellung von Beobachtern (TIPH).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(982713600000)\/","SubmittedBy":"Langenberger Christiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(983923200000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1712756221863)\/","SubmissionDate":"\/Date(976752000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik"}}