{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003710,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003710,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3710","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"F\u00f6rdermassnahmen f\u00fcr Hochstamm-Obstb\u00e4ume","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die ver\u00e4nderte Marktlage, die Siedlungst\u00e4tigkeit, Sturmereignisse und Krankheiten, wie der Feuerbrand, haben dem Hochstamm-Obstbau in der Schweiz stark zu schaffen gemacht. Die hochst\u00e4mmigen Obstb\u00e4ume drohen aus der Kulturlandschaft zu verschwinden, wenn der heutige Trend fortschreitet. Es stellt sich die Frage nach neuen F\u00f6rdermassnahmen.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. was vorzukehren ist, um den fortschreitenden, grossen Verlust an hochst\u00e4mmigen Feldobstb\u00e4umen aufzuhalten;</p><p>2. ob rechtliche Massnahmen, beispielsweise im Bereich der Landwirtschaftsverordnungen und des Alkoholgesetzes, ergriffen werden sollten;</p><p>3. in welcher Weise verbesserte raumplanerische Vollzugsmassnahmen zum Schutz der siedlungsnahen Obstb\u00e4ume beitragen k\u00f6nnten.</p>","ReasonText":"<p>1. Die Obstbaumfl\u00e4chen in der Schweiz sind in den Neunzigerjahren gem\u00e4ss Bundesamt f\u00fcr Statistik weiter um rund einen Viertel geschrumpft. In einigen Gebieten sind nur noch 10 Prozent des urspr\u00fcnglichen Obstbaumbestandes vorhanden. Die hochst\u00e4mmigen Obstb\u00e4ume sind allerdings von besonderer Bedeutung, sowohl f\u00fcr die Landschaftsqualit\u00e4t als auch f\u00fcr die Tierwelt. Der Verlust hat sich aufgrund der Sturmereignisse seit den Neunzigerjahren, der marktwirtschaftlichen Situation (Markt\u00f6ffnung, sinkende Nachfrage) und des Ausbruchs des Feuerbrandes nochmals versch\u00e4rft. Im Zusammenhang mit den Sofortmassnahmen f\u00fcr erlittene Sturmsch\u00e4den nach den Lothar-Ereignissen wurden auch die Verluste an hochst\u00e4mmigen Obstb\u00e4umen finanziell entsch\u00e4digt. L\u00e4ngerfristig sind allerdings weitere Anstrengungen unabdingbar.</p><p>2. Rechtliche Massnahmen k\u00f6nnten im Bereich der Direktzahlungsverordnung (z. B. mittels Regionalisierungsmodell, das in besonders wertvollen Hochstamm-Obstbaumgebieten h\u00f6here Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Hochstamm-Obstb\u00e4ume oder andere F\u00f6rdermassnahmen erm\u00f6glichen k\u00f6nnte) und der Absatzf\u00f6rderungsverordnung (gesamtschweizerisches Hochstamm-Label), aber auch des Alkoholgesetzes (Bindung der Freimenge gebrannten Alkohols an die Anzahl Hochstamm-Obstb\u00e4ume) ergriffen werden. Gepr\u00fcft werden k\u00f6nnte im Rahmen des Regionalisierungsmodells auch eine h\u00f6here oder volle Anrechenbarkeit beim \u00f6kologischen Leistungsnachweis f\u00fcr \u00f6kologisch wertvolle Obstbaumbest\u00e4nde in traditionellen Obstbaumgebieten.</p><p>3. Siedlungsnahe Feldobstbaum- oder \"Hoschtet\"-Best\u00e4nde sind besonders gef\u00e4hrdet. Diese B\u00e4ume sind aber f\u00fcr den \u00f6kologischen Ausgleich innerhalb des Siedlungsraumes, f\u00fcr die \u00f6kologische Vernetzung und die Erhaltung und F\u00f6rderung des kulturlandschaftlichen Charakters sehr wichtig. Diese vom Bundesrecht geforderten Schutzanliegen (Art. 1b, 18 Abs. 1bis und Art. 18b Abs. 2 des Bundesgesetzes \u00fcber den Natur- und Heimatschutz, sowie Art. 3 des Raumplanungsgesetzes) k\u00f6nnen oftmals in der Nutzungsplanung nicht durchgesetzt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bund gew\u00e4hrt seit 1993 im Rahmen der F\u00f6rderung des \u00f6kologischen Ausgleichs Beitr\u00e4ge f\u00fcr Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume. 1999 hat er f\u00fcr \u00fcber 2,4 Millionen Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume aufgrund der Direktzahlungsverordnung 36 Millionen Franken ausgerichtet. \u00dcber ein Drittel der Beitr\u00e4ge f\u00fcr den \u00f6kologischen Ausgleich dienen der Erhaltung der Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume.</p><p>Die Kantone k\u00f6nnen bereits heute \u00fcber das Natur- und Heimatschutzgesetz die Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume zus\u00e4tzlich zu den Direktzahlungen des Bundes f\u00f6rdern. Die von ihnen ausgerichteten Zusatzbeitr\u00e4ge werden vom Bund, abgestuft nach der Finanzkraft der Kantone, subventioniert.</p><p>1. Im Zusammenhang mit den zurzeit tiefen Preisen f\u00fcr die Produkte der Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume sind zus\u00e4tzliche Initiativen f\u00fcr die Erhaltung der B\u00e4ume notwendig. Zus\u00e4tzlich zur Eigeninitiative der Landwirte sind auch die Kantone und der Bund gefordert.</p><p>Ein von Produzenten, Verwertern und Konsumenten geschaffenes Hochstamm-Label k\u00f6nnte Transparenz am Markt schaffen. Die Konsumentinnen und Konsumenten k\u00f6nnten mit der Wahl entsprechender Produkte die Erhaltung der Hochstammb\u00e4ume f\u00f6rdern.</p><p>Aufgrund des hohen Anteils der Hochstammf\u00f6rderung an den Direktzahlungen des Bundes ist eine generelle Anhebung der Beitragsans\u00e4tze der Direktzahlungsverordnung nicht vorgesehen. Eine gezielte F\u00f6rderung von Hochstamm-Feldobstb\u00e4umen in wertvollen Obstg\u00e4rten wird mit der geplanten Verordnung \u00fcber die regionale F\u00f6rderung der Qualit\u00e4t und der Vernetzung von \u00f6kologischen Ausgleichsfl\u00e4chen in der Landwirtschaft (\u00d6ko-Qualit\u00e4tsverordnung) im Rahmen der bestehenden finanziellen Mittel jedoch vorbereitet.</p><p>2. Mit der \u00d6ko-Qualit\u00e4tsverordnung sollen in Zukunft zus\u00e4tzliche Anreize f\u00fcr die Erhaltung von Hochstamm-Feldobstb\u00e4umen in wertvollen Obstg\u00e4rten geschaffen werden, sofern diesbez\u00fcglich regionale Anliegen bestehen. Die geplante Verordnung basiert auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und der finanziellen Anreize. Sie wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt.</p><p>Bez\u00fcglich Anrechenbarkeit der Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume an den \u00f6kologischen Leistungsnachweis verweisen wir auf die Antwort des Bundesrates auf die Motion Eberhard (00.3724).</p><p>Im Rahmen der Revision der landwirtschaftlichen Alkoholbesteuerung wird eine Regelung gepr\u00fcft, nach welcher eine bestimmte Menge Alkohol pro Hochstamm-Feldobstbaum nicht versteuert werden muss. Die neue Regelung soll in diesem Jahr in die Vernehmlassung gehen.</p><p>Bei Eingabe eines Finanzhilfegesuches an das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft k\u00f6nnen gem\u00e4ss Landwirtschaftlicher Absatzf\u00f6rderungsverordnung (SR 916.010) Projekte zur Absatzf\u00f6rderung von Landwirtschaftsprodukten subsidi\u00e4r unterst\u00fctzt werden. Im Jahre 2000 wurde der Obstsektor mit 2 Millionen Franken durch den Bund (50 Prozent der Projektkosten) unterst\u00fctzt. Dabei wurde der Obstsaft, welcher vorwiegend aus Mostobst von Hochstamm-Feldobstb\u00e4umen erzeugt wird, mit Absatzf\u00f6rderungsbeitr\u00e4gen von rund 1 Million Franken unterst\u00fctzt. Ab 2001 wird zus\u00e4tzlich ein Projekt \"Hochstamm-Apfelsaft\" mitfinanziert.</p><p>3. Mit der Erhaltung von siedlungsnahen Obstg\u00e4rten durch die Bewirtschaftung von Hochstamm-Feldobstb\u00e4umen wird ein Planungsgrundsatz im Sinne von Artikel\u00a03 des Raumplanungsgesetzes konkretisiert. In der Nutzungsplanung ist eine Interessenabw\u00e4gung vorzunehmen. Dabei hat die Erhaltung der siedlungsnahen Obstg\u00e4rten nicht grunds\u00e4tzlich Vorrang vor anderen Interessen und Planungsgrunds\u00e4tzen. Nach M\u00f6glichkeit sollten jedoch ausgesprochen wertvolle, siedlungsnahe Obstg\u00e4rten nicht als Bauzone ausgeschieden werden, oder es sind geeignete Massnahmen zum Ausgleich zu treffen.</p><p>Die Zuweisung von Fl\u00e4chen mit Hochstamm-Feldobstb\u00e4umen zur Landwirtschaftszone nach Artikel\u00a016 des Raumplanungsgesetzes - n\u00f6tigenfalls mit Auflagen versehen - ist eine raumplanerisch zweckm\u00e4ssige Massnahme f\u00fcr die Erhaltung der Landschaft. Darauf aufbauend ist die Bewirtschaftung der Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume vorzugsweise vertraglich, gest\u00fctzt auf das Landwirtschafts- sowie das Natur- und Heimatschutzrecht, zu regeln.</p><p>Das vorhandene raumplanerische Instrumentarium ist hinreichend, und es erg\u00e4nzt die Massnahmen des Landwirtschaftsrechtes und des Natur- und Heimatschutzrechtes angemessen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(982713600000)\/","SubmittedBy":"Forster-Vannini Erika","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(985046400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1779234683753)\/","SubmissionDate":"\/Date(976752000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Raumplanung und Wohnungswesen"}}