{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003715,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003715,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3715","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ex-Saisonniers aus Kosovo. Vor rund zehn Jahren als Arbeitskr\u00e4fte in die Schweiz geholt und jetzt weggewiesen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, den Ex-Saisonniers aus Kosovo, die seit \u00fcber acht Jahren in der Schweiz leben, ein Bleiberecht zu gew\u00e4hren.</p>","ReasonText":"<p>Mit der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 vom 1. M\u00e4rz 2000 wurde Asyl suchenden Fl\u00fcchtlingen, die vor dem 31. Dezember 1992 in die Schweiz eingereist waren, eine vorl\u00e4ufige Aufnahme in Aussicht gestellt. Ehemalige Saisonniers sollten gem\u00e4ss der Humanit\u00e4ren Aktion nur in den Genuss einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme gelangen, wenn sie ihr Asylgesuch vor dem 30. April 1996 eingereicht hatten. Zu jener Zeit waren die ehemaligen Saisonniers jedoch noch an ihren Saisonstellen besch\u00e4ftigt, die mehrheitlich erst Ende Jahr ausliefen. Kaum ein ehemaliger Saisonnier hat deshalb vor dem erw\u00e4hnten Stichdatum ein Asylgesuch gestellt. Somit sind viele als Arbeitskr\u00e4fte in die Schweiz geholte Kosovarinnen und Kosovaren, die seit acht und mehr Jahren in der Schweiz leben, von einer grossen H\u00e4rte betroffen. Viele haben sich in der Schweiz gut eingelebt, verf\u00fcgen hier \u00fcber ein soziales Netz und haben keine Wurzeln mehr in Kosovo. Die meisten Kinder der ehemaligen Saisonniers wurden hier geboren und sind hier aufgewachsen. Kosovo ist f\u00fcr sie ein fremdes Land.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die mit der Motion angesprochene Situation betrifft nicht nur ehemalige Saisonniers aus Kosovo. Sie umfasst alle Personen aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, die in der Schweiz als Saisonniers oder Kurzaufenthalter gearbeitet haben.</p><p>Im Fr\u00fchling 1991 hielt der Bundesrat seine Ausl\u00e4nderpolitik f\u00fcr die Neunzigerjahre in einem Bericht fest. Unter Ber\u00fccksichtigung wirtschafts- und integrationspolitischer Anliegen der Schweiz wurde darin der arbeitsmarktlichen \u00d6ffnung gegen\u00fcber Europa eine entscheidende Bedeutung zugemessen. Aus sicherheits-, europa- und asylpolitischen Gr\u00fcnden hatte der Bundesrat im September des gleichen Jahres zudem den Entscheid getroffen, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien, Montenegro, Kosovo und Vojvodina) mit Wirkung ab dem 1. November 1991 nicht mehr zu den traditionellen Rekrutierungsgebieten zu z\u00e4hlen. Ab diesem Datum war es somit nicht mehr m\u00f6glich, neue Arbeitskr\u00e4fte aus diesen L\u00e4ndern zu rekrutieren. Zur Vermeidung von H\u00e4rten wurde jedoch eine grossz\u00fcgige \u00dcbergangsfrist f\u00fcr Personen einger\u00e4umt, die bereits in der Schweiz gearbeitet haben. Diese Regelung erm\u00f6glichte es einer grossen Zahl der betroffenen Personen (rund 28 000), ihre Saisonbewilligung noch im ordentlichen Verfahren in Jahresaufenthaltsbewilligungen umzuwandeln.</p><p>Der Bundesrat entschied sich nach einer breiten Vernehmlassung im Jahr 1994, die ordentliche Umwandlungsm\u00f6glichkeit ab 1995 aufzuheben. Gleichzeitig dehnte er die Frist, w\u00e4hrend der Saisonniers, welche seit 1992 regelm\u00e4ssig in der Schweiz erwerbst\u00e4tig waren, erneut einreisen konnten, nochmals um zwei Jahre aus. Im Jahr 1996 erm\u00f6glichte er den Kantonen die ausserordentliche Erteilung von Jahresaufenthaltsbewilligungen an langj\u00e4hrige Saisonniers unter Anrechnung an die entsprechenden Kontingente, damit auch hier H\u00e4rtef\u00e4lle vermieden werden k\u00f6nnen. Voraussetzung daf\u00fcr war, dass die Gesuchsteller w\u00e4hrend den letzten acht Jahren regelm\u00e4ssig als Saisonnier oder Kurzaufenthalter in der Schweiz erwerbst\u00e4tig waren und \u00fcber eine dauerhafte Anstellung verf\u00fcgten. Im Rahmen dieser Aktion erhielten nochmals rund 3500 Personen eine Aufenthaltsbewilligung.</p><p>Als Folge der vom Bundesrat im Hinblick auf die Vermeidung von H\u00e4rtef\u00e4llen getroffenen Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen eine grosse Zahl von ehemaligen Saisonniers und Kurzaufenthaltern mit Jahresaufenthaltsbewilligungen in unserem Land leben. Diejenigen, welche die Voraussetzungen nicht erf\u00fcllten oder bei denen die Kantone nicht gewillt waren, Jahresaufenthaltsbewilligungen zu erteilen, mussten die Schweiz bis Ende 1996 verlassen. Einige davon sind unter Beachtung des geltenden Rechtes dem Entscheid der Beh\u00f6rden gefolgt und in ihre Herkunftsregion zur\u00fcckgekehrt. Andere wiederum sind untergetaucht oder haben ein Asylgesuch eingereicht. Eine letzte Gruppe schliesslich ist illegal wieder eingereist.</p><p>Auch im Rahmen der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 wurde der besonderen Situation der sich seit mehreren Jahren hier aufhaltenden Saisonniers und Kurzaufenthalter aus den oben genannten L\u00e4ndern nochmals Rechnung getragen. Personen, welche erstmals vor dem 31. Dezember 1992 in unser Land eingereist sind und zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 30. April 1996 ein Asylgesuch eingereicht haben, wurden auf Antrag der kantonalen Beh\u00f6rden vorl\u00e4ufig aufgenommen. Gest\u00fctzt auf diese neue Aktion erhielten bisher rund 150 ehemalige Saisonniers und Kurzaufenthalter die M\u00f6glichkeit, in der Schweiz zu bleiben. Im \u00dcbrigen war es auch nach dem 30. April 1996 m\u00f6glich, ein Asylgesuch einzureichen. Bei einer Gutheissung des Gesuches wurde eine Aufenthaltsbewilligung f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge erteilt.</p><p>Die Bundesbeh\u00f6rden haben im Rahmen des M\u00f6glichen wiederholt grossz\u00fcgige Massnahmen getroffen, damit sich aus der 1991 festgelegten Ausl\u00e4nderpolitik keine schwerwiegenden H\u00e4rtef\u00e4lle ergeben. Dies zeigt auch die zahlenm\u00e4ssige Entwicklung eindr\u00fccklich: Zwischen 1990 und 2000 stieg die Zahl der Jahresaufenthalter und Niedergelassenen aus Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und der Bundesrepublik Jugoslawien von 140 739 auf 337 335, was einer Zunahme von 196 596 Personen (140 Prozent) entspricht.</p><p>F\u00fcr Personen, welche nicht von einer der aufgef\u00fchrten Massnahmen betroffen waren, gelten die allgemeinen ausl\u00e4nder- und asylrechtlichen Bestimmungen. Eine rechtsungleiche Behandlung gegen\u00fcber denjenigen Personen ist zu vermeiden, die die geltenden Vorschriften eingehalten und die Schweiz verlassen haben. Der erneute Erlass von Sonderbestimmungen f\u00fcr den in der Motion erw\u00e4hnten Personenkreis ist daher nicht angebracht.</p><p>Im \u00dcbrigen wird auf die ausf\u00fchrliche Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Suter 98.3651 vom 18. Dezember 1998 mit einem \u00e4hnlichen Anliegen verwiesen. Sie wurde am 14. Juni 2000 vom Nationalrat abgelehnt.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(984096000000)\/","SubmittedBy":"Hubmann Vreni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1039737600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1712745552733)\/","SubmissionDate":"\/Date(976752000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}