{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003717,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003717,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3717","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verschandelung von gesch\u00fctzten Landschaftsteilen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Planung der Nationalstrasse A4 im Abschnitt Jonentobelbr\u00fccke-Lochhof l\u00e4uft schlecht. Obwohl sich alle Gutachten klar f\u00fcr die L\u00f6sung im urspr\u00fcnglichen generellen Projekt aussprechen, das eine die Landschaft schonende Variante vorsah, hat der Bundesrat ein neues generelles Projekt genehmigt, das gravierende Eingriffe in zusammenh\u00e4ngende, gesch\u00fctzte Landschaftsteile vorsieht.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Warum hat er das urspr\u00fcngliche generelle Projekt f\u00fcr die A4 durch das Knonaueramt, das eine die Landschaft schonende Linienf\u00fchrung mit der \u00dcberdeckung Lochhof vorsah, durch ein schlechtes generelles Projekt, mit einem weithin sichtbaren und die Landschaft zerst\u00f6renden Lehnenviadukt, ersetzt?</p><p>2. Welchen Stellenwert misst er den zusammenh\u00e4ngenden, gesch\u00fctzten Landschaftsteilen zu, die dadurch zerst\u00f6rt werden?</p><p>3. Warum sch\u00fctzt der Bund die heute noch zusammenh\u00e4ngenden Landschaftsschutzgebiete nicht?</p>","ReasonText":"<p>Beim Abhang des n\u00f6rdlichen Teils des Isenberges gegen die Ebene von Zwillikon handelt es sich um eine ausserordentlich sch\u00f6ne, sanft modellierte, inventarisierte naturnahe Landschaft. Deshalb figurieren Teile davon auch in den Landschaftsschutzinventaren des Kantons und der Region oder sie sind als Landschaftsentwicklungsgebiete bezeichnet.</p><p>Das urspr\u00fcngliche generelle Projekt (kurze Br\u00fccke, \u00dcberdeckung Lochhof) sah den Landschaftsschutz vor, indem das Jonentobel durch die Nationalstrasse A4 an der schmalsten Stelle \u00fcberbr\u00fcckt w\u00fcrde und der Strasseneinschnitt beim Lochhof nach dem Bau wieder \u00fcberdeckt werden sollte.</p><p>Im Ausf\u00fchrungsprojekt (lange Br\u00fccke, Lehnenviaduckt, Verzicht auf \u00dcberdeckung Lochhof) zerst\u00f6rt die vorgesehene offene Linienf\u00fchrung in diesem Gebiet die beiden kantonalen und regionalen Landschaftsschutzgebiete Affoltern 101 und 105 in gravierender Weise und missachtet den Schutz der Landschaft, des Wohnens und der Erholung. Die Landschaft wird an dieser Stelle durch das vorgesehene Bauprojekt mit der offenen Linienf\u00fchrung und den scheusslichen St\u00fctzmauern mit Schallschutzmassnahmen schwer beeintr\u00e4chtigt.</p><p>Das Verwaltungsgericht lehnte das Ausf\u00fchrungsprojekt Lochhof ab, und zwar aus formellen Gr\u00fcnden: Es weiche zu stark vom urspr\u00fcnglichen generellen Projekt ab. Trotzdem genehmigten der Bundesrat und der Regierungsrat ein neues generelles Projekt, das dem Ausf\u00fchrungsprojekt angepasst ist. Der Regierungsrat beurteilte das Schutzbegehren lapidar als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und ber\u00fccksichtigte die Einw\u00e4nde des Verwaltungsgerichtes in rechtswidriger Weise nicht.</p><p>Alle Gutachten sprechen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des urspr\u00fcnglichen generellen Projektes!</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft beantragte dem Bundesrat, die \u00dcberdeckung Lochhof sei aus landschaftlichen Gr\u00fcnden um 350 Meter bzw. um 600 Meter zu verl\u00e4ngern, um die bleibende Beeintr\u00e4chtigung der Mor\u00e4nenlandschaft von kantonaler Bedeutung zu vermindern. Durch die \u00dcberdeckung Lochhof w\u00fcrde der Eingriff ganz wesentlich gemindert, indem sie nicht nur das Wohn- und Erholungsgebiet in einer gewissen Breite verbindet, sondern auch dem Wild einen \u00dcbergang bietet und die Wildwechsel vernetzt.</p><p>Das Verwaltungsgericht weist klar darauf hin, dass die Linienf\u00fchrung der Autobahn einen geomorphologisch wertvollen Bereich ber\u00fchrt und dass beim Lochhof ein schwerer Eingriff erfolge. Das Kantonale Amt f\u00fcr Raumplanung beantragte deshalb eine Verl\u00e4ngerung der \u00dcberdeckung beim Lochhof bis zum Eichr\u00fctiweg.</p><p>Die Natur- und Heimatschutzkommission des Kantons Z\u00fcrich h\u00e4lt dazu im Zusammenhang mit der \u00dcberdeckung Lochhof fest: \"Der Lochhof ist ein unmittelbar am Trassee gelegener Weiler in Kuppellage. Der Verzicht auf die \u00dcberdeckung an dieser landschaftlich exponierten und zudem besiedelten Lage ist nicht plausibel. Eine umweltvertr\u00e4gliche L\u00f6sung ist nur m\u00f6glich mit der im (erstgenehmigten) generellen Projekt vorgesehenen \u00dcberdeckung.\"</p><p>Das Kantonale Amt f\u00fcr Raumplanung fand, dass das eingeschnittene Trassee die Mor\u00e4nenw\u00e4lle durchschneide und dass im Bereich Lochhof die offene F\u00fchrung sowie die vorgesehene h\u00e4ssliche St\u00fctzmauer mit Vordach das Landschaftsbild belaste.</p><p>Die kantonale Natur- und Heimatschutzkommission erachtet den Verzicht auf die \u00dcberdeckung Lochhof und die Verl\u00e4ngerung der Jonentalbr\u00fccke als nicht plausibel.</p><p>Der Regierungsrat ber\u00fccksichtigte diese wichtigen Argumente nicht und schob als Scheinargument vor, dass durch die Verschiebung die tempor\u00e4ren Rodungen verkleinert werden k\u00f6nnten. W\u00e4hrend die Rodungen durch Wiederaufforstungen wettgemacht werden k\u00f6nnen, bleiben die unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Sch\u00e4den, die durch die geplanten Eingriffe erfolgen, dauernd in der Landschaft sichtbar.</p><p>Das Verwaltungsgericht stellt ganz klar fest: \"Der Verzicht auf die \u00dcberdeckung Lochhof und der damit verbundene Eingriff in die Landschaft wird - entgegen der Annahme des Kantonalen Amtes f\u00fcr Raumplanung in seiner Stellungnahme vom 16. Juni 1997 - auch nicht durch die Revitalisierung des Hofibaches in Hedingen im Sinne einer Ersatzmassnahme gem\u00e4ss Artikel\u00a018 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 \u00fcber den Natur- und Heimatschutz gerechtfertigt.\"</p><p>Alle nachhaltigen Argumente sprechen f\u00fcr die \u00dcberdeckung beim Lochhof und eine kurze Jonentalbr\u00fccke. Die Verschiebung der Autobahn auf das im erstgenehmigten generellen Projekt vorgesehene Trassee und die \u00dcberdeckung Lochhof ebnen den Weg f\u00fcr eine bessere L\u00f6sung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zun\u00e4chst ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht klarzustellen, dass das kantonale Verwaltungsgericht in seinem ersten Entscheid den Beschluss des Z\u00fcrcher Regierungsrates - soweit hier bedeutsam - aus rein formellen Gr\u00fcnden aufhob. Es hielt sinngem\u00e4ss fest, dass das Ausf\u00fchrungsprojekt in unzul\u00e4ssiger Weise vom generellen Projekt abwich. Damit musste es sich materiell mit diesem umstrittenen Teilst\u00fcck nicht mehr befassen. Es liess dem Regierungsrat denn auch ausdr\u00fccklich die Wahl, entweder das Ausf\u00fchrungsprojekt dem urspr\u00fcnglichen generellen Projekt anzupassen oder vom Bundesrat den Entscheid \u00fcber ein neues, ge\u00e4ndertes generelles Projekt zu erwirken.</p><p>Im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Strassen verfolgte der Kanton Z\u00fcrich den zweiten Weg, und der Bundesrat genehmigte darauf das von der Interpellantin beanstandete neue generelle Projekt. In der Folge best\u00e4tigte der Regierungsrat das Ausf\u00fchrungsprojekt nochmals. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies das kantonale Verwaltungsgericht in seinem zweiten Entscheid in Abw\u00e4gung aller massgebenden Gesichtspunkte ab und hiess somit die hier umstrittene Linienf\u00fchrung gut. Dieser Entscheid wurde vor Bundesgericht angefochten, das Urteil steht noch aus. Dieser Ablauf zeigt, dass letztlich eine richterliche Instanz \u00fcber die Rechtsm\u00e4ssigkeit des Projektes befinden wird.</p><p>Beim generellen Projekt geht es vor allem um einen verkehrspolitischen Entscheid. Ausserdem sind selbstverst\u00e4ndlich Umweltaspekte einzubeziehen (die allerdings im nachgelagerten Ausf\u00fchrungsprojekt vertiefter abgekl\u00e4rt werden m\u00fcssen), und schliesslich hat der Bundesrat auch finanzielle \u00dcberlegungen anzustellen. Die Forderung des Parlamentes nach Kostensenkungen im Nationalstrassenbau verpflichten ihn dazu (vgl. den Bericht der GPK-N vom 14. Mai 1997 zur Inspektion \"Nationalstrassenbau\" und die in der Folge dem Bundesrat \u00fcberwiesenen Vorst\u00f6sse).</p><p>Aufgrund dieser allgemeinen Bemerkungen sind die Fragen 1 bis 3 wie folgt zu beantworten:</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung zusammenh\u00e4ngender, gesch\u00fctzter Landschaftsteile. Er ist denn auch im Rahmen seiner Entscheidbefugnisse bestrebt, derartige Landschaftsfl\u00e4chen so weit als m\u00f6glich zu sch\u00fctzen. Der Bundesrat hat indessen eine Gesamtbeurteilung vorzunehmen, in die neben Umweltanliegen auch Aspekte der Technik und der Finanzen einfliessen.</p><p>Im konkreten Fall haben die Abkl\u00e4rungen ergeben, dass die vom Bundesrat beschlossene neue Linienf\u00fchrung umweltvertr\u00e4glich ist. Neben zugegebenermassen gewissen Nachteilen weist das neue Projekt aber insgesamt Vorz\u00fcge auf. So f\u00e4llt die Waldrodung geringer aus, die Zufahrten zu den Br\u00fcckenpfeilern sind k\u00fcrzer und das Bauwerk st\u00f6rt die beliebten Wanderwege entlang der Jonen weniger. Es ist darauf hinzuweisen, dass hier die Einsehbarkeit auf den Viadukt sehr beschr\u00e4nkt ist. Ausserdem fallen die Bau- und Betriebskosten tiefer aus. Allein bei den Baukosten werden rund 90 Millionen Franken eingespart.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(983318400000)\/","SubmittedBy":"Hubmann Vreni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1039737600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1712755019400)\/","SubmissionDate":"\/Date(976752000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Umwelt"}}