{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003721,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003721,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3721","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Medienloses Parlament?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Beschl\u00fcsse der Verwaltungsdelegation sowie der Ablauf der Entscheidfindung betreffend \"Ausquartieren der Journalistinnen und Journalisten\" aus dem Parlamentsgeb\u00e4ude haben die Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten aufgeschreckt. Sie sind laut Kommuniqu\u00e9 vom 13. Dezember 2000 nicht einverstanden. Zu Recht.</p><p>Der freie Journalismus - wozu auch gute Arbeitsbedingungen geh\u00f6ren - ist ein Eckpfeiler einer freien Gesellschaft und unserer Demokratie. Parlamentarierinnen und Parlamentarier m\u00fcssen ein vitales Interesse daran haben, dass alle Medien gute Voraussetzungen zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgabe haben. Dazu geh\u00f6rt in unserem Falle die N\u00e4he zum Parlament. </p><p>Ich bitte die Verwaltungsdelegation, aber auch den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist es im Interesse unserer Demokratie, der Information und des Parlamentes, wenn die Arbeit der Medien ungeb\u00fchrlich behindert wird?</p><p>2. Ist die Verwaltungsdelegation bereit, auf ihre Entscheide zur\u00fcckzukommen bzw. diese Angelegenheit dem Parlament zum Entscheid vorzulegen?</p><p>3. Kann man in der Zwischenzeit davon ausgehen, dass keine Pr\u00e4judizien geschaffen werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, wonach der freie Journalismus einen Eckpfeiler unserer Demokratie darstellt. Im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes \u00fcber die Neubelegung der Bundesh\u00e4user und der angrenzenden Bundesbauten hat er deshalb die daf\u00fcr zust\u00e4ndige Steuergruppe angewiesen, bei der Suche einer L\u00f6sung die Bed\u00fcrfnisse der Medien voll zu ber\u00fccksichtigen und die Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten sowie die SRG in die Arbeiten einzubeziehen, damit wenn m\u00f6glich einvernehmliche L\u00f6sungen gefunden werden k\u00f6nnen.</p><p>Dieses Ziel wurde weitestgehend erreicht. So begr\u00fcssen die elektronischen Medien der SRG die Schaffung eines Medienzentrums ausdr\u00fccklich. Von den Bundeshausjournalistinnen und -journalisten haben schon heute nicht alle ihre Arbeitspl\u00e4tze im Parlamentsgeb\u00e4ude. Auch wenn die betroffenen Bundeshausjournalistinnen und -journalisten vor allem gegen\u00fcber der Errichtung von zus\u00e4tzlichen Arbeitsr\u00e4umen f\u00fcr die Parlamentsmitglieder weiterhin sehr kritisch sind, opponieren sie nicht grunds\u00e4tzlich gegen die Schaffung eines Medienzentrums an der Bundesgasse 8-12. Sie haben aber eine ganze Reihe von Bedingungen gestellt, welche weitgehend erf\u00fcllt werden konnten. Die Verwaltungsdelegation des Parlamentes hat insbesondere zugesichert, dass der freie Zugang zum Parlamentsgeb\u00e4ude im heutigen Ausmass gew\u00e4hrleistet bleibt. Anders als vom Interpellanten angedeutet, geht es bei diesem Projekt lediglich um die \"Auslagerung der Arbeitspl\u00e4tze\" und nicht um die \"Auslagerung der Medien\" aus dem Parlamentsgeb\u00e4ude. Keine Einigung konnte jedoch bisher in Bezug auf die ausschliessliche Ben\u00fctzung von drei R\u00e4umen im Erdgeschoss des Parlamentsgeb\u00e4udes durch die Medien erzielt werden.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu Frage 1 wie folgt Stellung: Die Neubelegung der zentralen Bundesbauten, namentlich des Parlamentsgeb\u00e4udes, darf die Arbeit der Medien keinesfalls behindern. Im Gegenteil: Die Schaffung eines Medienzentrums in unmittelbarer N\u00e4he des Bundeshauses samt einem modernen Raum f\u00fcr Pressekonferenzen schafft die Voraussetzungen, dass den Medien bessere Arbeitsbedingungen angeboten werden k\u00f6nnen.</p><p>Die Fragen 2 und 3 wird die direkt angesprochene zust\u00e4ndige Verwaltungsdelegation des Parlamentes separat beantworten. </p><p></p><p></p><p>Antwort des B\u00fcros</p><p></p><p>Das B\u00fcro des Nationalrates ist in \u00dcbereinstimmung mit der Verwaltungsdelegation mit dem Interpellanten und dem Bundesrat der Auffassung, dass es im Interesse der Demokratie und des Parlamentes liegt, wenn die Medien m\u00f6glichst frei und ungehindert arbeiten k\u00f6nnen. Es geht denn auch beim Konzept \u00fcber die Neubelegung der Bundesh\u00e4user keineswegs darum, die Arbeitsbedingungen der Medien und die Berichterstattung aus dem Bundeshaus ungeb\u00fchrlich zu erschweren. Das B\u00fcro des Nationalrates und die Verwaltungsdelegation k\u00f6nnen sich den diesbez\u00fcglichen \u00dcberlegungen und Wertungen des Bundesrates in seiner Antwort  auf diese Interpellation vollumf\u00e4nglich anschliessen.</p><p>Es liegt dem B\u00fcro des Nationalrates daran, zum besseren Verst\u00e4ndnis der Situation auf einige zus\u00e4tzliche Fakten hinzuweisen: </p><p>1. Die Fl\u00e4chen, die heute dem Parlament, den Fraktionen und den Parlamentsdiensten zur Verf\u00fcgung stehen, gen\u00fcgen den Bed\u00fcrfnissen nicht. Es fehlt an Sitzungszimmern f\u00fcr die Fraktionen und Kommissionen, an Arbeitspl\u00e4tzen f\u00fcr die Ratsmitglieder in der N\u00e4he der Ratss\u00e4le, an B\u00fcrofl\u00e4chen f\u00fcr die Parlamentsdienste und Fraktionssekretariate. Das Parlament hat deshalb den Bundesrat aufgefordert, ein neues Gesamtkonzept f\u00fcr die Belegung der Bundesh\u00e4user und der angrenzenden Bundesbauten zu erarbeiten, welches seinen Bed\u00fcrfnissen besser gerecht wird. </p><p>2. F\u00fcr die Nutzung der Fl\u00e4chen im Parlamentsgeb\u00e4ude haben die B\u00fcros beider R\u00e4te in den letzten zehn Jahren konstant folgende Priorit\u00e4tsreihenfolge festgehalten:</p><p>1. Ratsmitglieder 2. Parlamentsdienste 3. Fraktionen 4. Medien.</p><p>3. Dem vorliegenden \"Konzept zur k\u00fcnftigen Nutzung des Parlamentsgeb\u00e4udes im Rahmen des Gesamtkonzeptes zur Neubelegung der Bundesh\u00e4user und der angrenzenden Bundesbauten\" und insbesondere auch zur Schaffung eines Medienhauses in unmittelbarer N\u00e4he des Bundeshauses mit modernen Arbeitspl\u00e4tzen f\u00fcr die Medien und einem zeitgem\u00e4ssen Raum f\u00fcr Pressekonferenzen haben die B\u00fcros beider R\u00e4te an ihren Sommersitzungen 2000 \u00fcbereinstimmend und einhellig zugestimmt. Es handelt sich also um einen breit diskutierten und abgest\u00fctzten Entscheid. </p><p>4. Wichtige Argumente f\u00fcr diesen Entscheid waren unter anderen:</p><p>- grosse Sicherheitsbedenken bez\u00fcglich der weiteren Unterbringung der elektronischen Medien im 3. Stock. Eine von den Parlamentsdiensten im Hinblick auf vorgesehene  Umbauarbeiten in den Studios der SRG veranlasste Risikoanalyse ergab eine in diesen R\u00e4umen nicht zu verantwortende Brandlast und schwerwiegende Bedenken bez\u00fcglich der Fluchtwegsituation.</p><p>- die heute \u00e4usserst unterschiedliche Unterbringungssituation der akkreditierten Bundeshausmedien. Viele Medienschaffende haben keinen festen Arbeitsplatz im Bundeshaus und m\u00fcssen sich ausserhalb auf eigene Kosten irgendwo in der Stadt einquartieren, w\u00e4hrend die privilegierten Journalisten und Journalistinnen unentgeltlich B\u00fcror\u00e4ume im Bundeshaus belegen. Im Medienhaus an der Bundesgasse 8-12 werden allen Medienschaffenden Arbeitspl\u00e4tze von deutlich besserer Qualit\u00e4t als heute in einer Distanz von 1 bis 2 Minuten Fussweg zum Parlamentsgeb\u00e4ude unentgeltlich zur Verf\u00fcgung stehen, und es wird auch die prek\u00e4re Situation der privaten elektronischen Medien verbessert.</p><p>- die Situation f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Pressekonferenzen. Das Fehlen eines geeigneten und entsprechend ausgestatteten Raumes f\u00fcr Pressekonferenzen ist seit Jahren unbefriedigend. Das f\u00fcr Pressekonferenzen benutzte Zimmer 86 dient prim\u00e4r Kommissions- und Fraktionssitzungen, welche sehr oft in Konkurrenz zu gew\u00fcnschten Pressekonferenzterminen stattfinden. Auch gen\u00fcgt es bei bedeutenden Anl\u00e4ssen dem Ansturm der interessierten Medienschaffenden nicht, was des \u00d6fteren zu unhaltbaren Zust\u00e4nden f\u00fchrt. Wegen des Fehlens eines dauernden Pressekonferenzraumes m\u00fcssen Veranstalter von Pressekonferenzen wie auch Medienschaffende oft zeitraubende Umtriebe und Wege in Kauf nehmen. N\u00f6tig ist deshalb ein permanenter, entsprechend eingerichteter und m\u00f6glichst nahe bei den Arbeitspl\u00e4tzen und technischen Einrichtungen der Medien gelegener Pressekonferenzraum, welchen Parlament, Bundesrat und Verwaltung, m\u00f6glicherweise aber auch Parteien und Abstimmungskomitees, ohne Beeintr\u00e4chtigung des parlamentarischen Betriebes im Parlamentsgeb\u00e4ude nutzen k\u00f6nnen. </p><p>- der Eigenbedarf des Parlamentes gem\u00e4ss Priorit\u00e4tsreihenfolge. Es geht keinesfalls darum, die Medien aus dem Parlamentsgeb\u00e4ude zu vertreiben, sondern mit der Auslagerung deren fester Arbeitspl\u00e4tze die Voraussetzungen f\u00fcr eine Nutzung dieser in idealer N\u00e4he zu den Ratss\u00e4len  gelegenen Fl\u00e4chen durch das Parlament selbst zu schaffen. Die Verwaltungsdelegation hat gegen\u00fcber den Medienvertretern erkl\u00e4rt, dass der freie Zugang ins Parlamentsgeb\u00e4ude dadurch nicht eingeschr\u00e4nkt werden solle. Auch sollen den Medien w\u00e4hrend den Sessionen weiterhin R\u00e4ume im Parlamentsgeb\u00e4ude f\u00fcr Aufenthalt, Gespr\u00e4che, Arbeit usw. zur Verf\u00fcgung stehen; die Medienvertreter wurden aufgefordert, ihre diesbez\u00fcglichen Anforderungen zu formulieren. Die Regelung dieser Detailfrage darf auf den Grundsatzentscheid aber keinen Einfluss haben.   </p><p>Abschliessend nimmt das B\u00fcro des Nationalrates in \u00dcbereinstimmung mit der Verwaltungsdelegation zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Neubelegung der zentralen Bundesbauten, namentlich des Parlamentsgeb\u00e4udes, bringt keine Behinderung der Arbeit der Medien. Vielmehr bietet sie eine Chance, heutige Schw\u00e4chen auszumerzen und insgesamt die Arbeitsbedingungen der Medien und des Parlamentes zu verbessern.</p><p>2. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Regelung von Grundsatzfragen zur Nutzung des Parlamentsgeb\u00e4udes sind die Ratsb\u00fcros, w\u00e4hrend die Verwaltungsdelegation \u00fcber die konkreten Umsetzungsmassnahmen entscheidet. Die B\u00fcros beider R\u00e4te und die Verwaltungsdelegation haben \u00fcbereinstimmend und einhellig dem vorliegenden Konzept zugestimmt. Es gibt f\u00fcr sie keine Veranlassung, auf diesen konzeptuellen Grundsatzentscheid zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt zur\u00fcckzukommen. Das Parlament wird sich dazu \u00e4ussern k\u00f6nnen, wenn ihm der Bundesrat seine Botschaft \u00fcber die Verwirklichung des erarbeiteten Konzeptes unterbreitet.</p><p>3. Das Konzept ist in der Planungsphase. Solange das Parlament die entsprechenden Entscheide nicht getroffen bzw. Mittel nicht freigegeben hat, werden keine Umsetzungsmassnahmen durchgef\u00fchrt und somit auch keine Pr\u00e4judizien geschaffen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(983750400000)\/","SubmittedBy":"Wasserfallen Kurt","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1039737600000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1712777079347)\/","SubmissionDate":"\/Date(976752000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation"}}