{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003724,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003724,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3724","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Landwirtschaft. Direktzahlungsverordnung. \u00d6kologische Ausgleichsfl\u00e4chen. Anrechnung der Fl\u00e4chen f\u00fcr B\u00e4ume, insbesondere Hochstamm-Obstb\u00e4ume","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Als \u00d6kobeitr\u00e4ge gelten u. a. Beitr\u00e4ge f\u00fcr den \u00f6kologischen Ausgleich (Art. 1 der Direktzahlungsverordnung, DZV). Gem\u00e4ss Artikel\u00a07 DZV m\u00fcssen die \u00f6kologischen Ausgleichsfl\u00e4chen mindestens 3,5 Prozent der mit Spezialkulturen belegten landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che und 7 Prozent der \u00fcbrigen landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che des Betriebes betragen. B\u00e4ume nach Artikel\u00a054 und Anhang Ziffer 3.1.2.3 und 3.1.2.4 werden mit 1 Are angerechnet, jedoch h\u00f6chstens 100 B\u00e4ume pro Hektare bestockte Fl\u00e4che. Gem\u00e4ss Artikel\u00a07 Absatz\u00a04 darf der \u00f6kologische Ausgleich nach Absatz\u00a01 h\u00f6chstens zur H\u00e4lfte durch die Anrechnung von B\u00e4umen nach Absatz\u00a03 erbracht werden.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel\u00a07 Absatz\u00a04 DZV zu streichen oder in der Weise zu \u00e4ndern, dass baumbestockte Fl\u00e4chen uneingeschr\u00e4nkt als \u00d6kofl\u00e4che angerechnet werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Der hohe \u00f6kologische Wert von B\u00e4umen, insbesondere von Hochstammb\u00e4umen, ist bekannt und unbestritten. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter eines Betriebes sollen den \u00f6kologischen Nachweis voll, d. h. nicht nur h\u00f6chstens zur H\u00e4lfte, durch die Anrechnung von B\u00e4umen erbringen k\u00f6nnen, denn:</p><p>- der Unternutzen von B\u00e4umen ist unbedeutend;</p><p>- die Pflege der B\u00e4ume und die Bewirtschaftung von baumbestockten Fl\u00e4chen ist allgemein mit Mehraufwand verbunden;</p><p>- der Schattenwurf der B\u00e4ume bedeutet eine nat\u00fcrliche Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che;</p><p>- der Obstertrag von Hochstammb\u00e4umen muss zu einem guten Teil zu wenig attraktiven Preisen technisch verwertet werden;</p><p>- ein Anreiz f\u00fcr die Wiederanpflanzung von Hochstammb\u00e4umen, die dem Sturm Lothar zum Opfer gefallen sind, erweist sich als dringend notwendig;</p><p>- mit der vollen Anrechnung der Ausgleichsfl\u00e4che wird die Erhaltung von B\u00e4umen als landschaftspr\u00e4gendes und bereicherndes Element beg\u00fcnstigt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der \u00f6kologische Leistungsnachweis (\u00d6LN) ist gem\u00e4ss Artikel\u00a0104 der Bundesverfassung eine Voraussetzung f\u00fcr Direktzahlungen. Ein angemessener Anteil an \u00f6kologischen Ausgleichsfl\u00e4chen ist gem\u00e4ss Artikel\u00a070 Absatz\u00a02 des Landwirtschaftsgesetzes Teil des \u00d6LN. Nach Artikel\u00a07 der Direktzahlungsverordnung m\u00fcssen die \u00f6kologischen Ausgleichsfl\u00e4chen mindestens 3,5 Prozent der mit Spezialkulturen belegten landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che und 7 Prozent der \u00fcbrigen landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che des Betriebes betragen. H\u00f6chstens die H\u00e4lfte davon darf in Form von Hochstamm-Feldobstb\u00e4umen oder anderen einheimischen und standortgerechten B\u00e4umen angerechnet werden, wobei ein Baum als 1 Are \u00f6kologische Ausgleichsfl\u00e4che angerechnet wird. F\u00fcr Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume werden zudem \u00d6kobeitr\u00e4ge in der H\u00f6he von 15 Franken pro Baum und Jahr ausgerichtet.</p><p>Mit einem angemessenen Anteil an \u00f6kologischen Ausgleichsfl\u00e4chen im Rahmen des \u00d6LN und der F\u00f6rderung des \u00f6kologischen Ausgleichs mit Beitr\u00e4gen soll einerseits die nat\u00fcrliche Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che gef\u00f6rdert werden. Andererseits soll auch die traditionelle Kulturlandschaft erhalten werden. In vielen Regionen sind die Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume ein pr\u00e4gendes Element der Kulturlandschaft. Sie dienen zudem zahlreichen Tieren als Lebensraum.</p><p>Im Zusammenhang mit den zurzeit tiefen Preisen f\u00fcr die Produkte der Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume sind zus\u00e4tzliche Massnahmen f\u00fcr deren Erhaltung notwendig. Zus\u00e4tzlich zur Eigeninitiative der Landwirte sind auch der Bund und die Kantone gefordert. Die vom Motion\u00e4r verlangte uneingeschr\u00e4nkte Anrechnung der B\u00e4ume an den \u00d6LN ist jedoch nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Sie h\u00e4tte zur Folge, dass Betriebe mit gen\u00fcgend Hochstamm-Feldobstb\u00e4umen keine anderen \u00f6kologischen Ausgleichsfl\u00e4chen, wie beispielsweise extensive Wiesen, mehr anlegen w\u00fcrden. Betriebe mit gen\u00fcgend Hochstamm-Feldobstb\u00e4umen k\u00f6nnten bestehende extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen wieder intensivieren. Die vom Motion\u00e4r geforderte Massnahme w\u00fcrde zu einem R\u00fcckgang der \u00f6kologischen Ausgleichsfl\u00e4chen f\u00fchren, ohne die Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume wirksam zu f\u00f6rdern. Dies w\u00fcrde dem in der Botschaft zur \"Agrarpolitik 2002\" und im Landschaftskonzept Schweiz vorgegebenen Ziel von 65 000 Hektaren \u00f6kologischen Ausgleichsfl\u00e4chen auf der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che im Talgebiet zuwiderlaufen. Die heutige Regelung bez\u00fcglich Anrechenbarkeit von B\u00e4umen an den \u00d6LN soll deshalb beibehalten werden. Sie basiert auf Forderungen, welche b\u00e4uerliche Kreise anl\u00e4sslich der Vernehmlassung zur Direktzahlungsverordnung 1998 gestellt haben und sie hat sich bew\u00e4hrt.</p><p>Die F\u00f6rderung von besonders wertvollen Hochstamm-Feldobstb\u00e4umen soll jedoch insbesondere mit der geplanten Verordnung \u00fcber die regionale F\u00f6rderung der Qualit\u00e4t und der Vernetzung von \u00f6kologischen Ausgleichsfl\u00e4chen in der Landwirtschaft im Rahmen der bestehenden finanziellen Mittel noch verst\u00e4rkt werden. Mit dieser sollen zus\u00e4tzliche Anreize f\u00fcr die Erhaltung qualitativ wertvoller Obstg\u00e4rten geschaffen werden, sofern diesbez\u00fcglich regionale Anliegen bestehen. Die geplante Verordnung basiert auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und der finanziellen Anreize. Sie wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt.</p><p>Bez\u00fcglich der F\u00f6rderung der Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume \u00fcber andere Massnahmen verweisen wir auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Forster 00.3710.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(982713600000)\/","SubmittedBy":"Eberhard Toni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1052265600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779235460293)\/","SubmissionDate":"\/Date(976752000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}