{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003741,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003741,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3741","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Handelsabkommen mit Mexiko","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Efta-L\u00e4nder, unter ihnen die Schweiz, haben am 3. November 2000 ein Handelsabkommen mit Mexiko paraphiert, das - wenn ich mich nicht irre - mit der Unterzeichnung durch die Vertreter der betreffenden L\u00e4nder Ende November ratifiziert wurde. Das Abkommen muss noch von den Parlamenten der Efta-L\u00e4nder und von Mexiko ratifiziert werden, bevor es - wie vorgesehen - am 1. Juli 2001 in Kraft treten kann.</p><p>Einerseits ist es erfreulich, dass neue Handelsabkommen abgeschlossen werden, die den wirtschaftlichen Austausch zwischen den betreffenden L\u00e4ndern f\u00f6rdern. Dies gilt auch f\u00fcr das Abkommen mit Mexiko, das eine sehr hohe Arbeitslosenquote aufweist. Andererseits wirkt sich im Allgemeinen jedes neue Handelsabkommen auf die schweizerische Landwirtschaft negativ aus. Dank solcher Abkommen k\u00f6nnen n\u00e4mlich Schwellenl\u00e4nder, aber oft auch Industriel\u00e4nder, Agrarerzeugnisse in unser Land exportieren, die es bei ihnen im \u00dcberfluss gibt oder die - wie im vorliegenden Fall - ganz einfach ihre wichtigste Ressource und somit ihr einziges Austauschgut darstellen. Diese Produkte konkurrenzieren direkt oder indirekt die einheimische Produktion. </p><p>Der Bundesrat kommt nicht an der Tatsache vorbei, dass die Situation der schweizerischen Landwirtschaft schwierig ist und dass jede neue Konkurrenz die Lage weiter verschlechtert. Er kann auch nicht ignorieren, dass die Produzenten der Schwellenl\u00e4nder weder die kostspieligen Anforderungen der Umweltschutzmassnahmen, die wir in der Schweiz kennen, zu erf\u00fcllen haben noch mit den hohen strukturellen Kosten rechnen m\u00fcssen, mit denen sich die Schweizer Landwirte aufgrund des hohen Lebensstandards in unserem Land konfrontiert sehen. Weiter sind die Lohnbedingungen - wenn es \u00fcberhaupt solche gibt - in den meisten Schwellenl\u00e4ndern \u00e4usserst schlecht, was den Preisunterschied zwischen den dort produzierten und den einheimischen Waren weiter akzentuiert.</p><p>Gest\u00fctzt auf diese \u00dcberlegungen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Werden die mit Mexiko abgeschlossenen Abkommen die Einfuhr von Nahrungsmitteln in die Schweiz gestatten oder erleichtern?</p><p>2. Wenn ja, welche Massnahmen gedenkt er zu treffen, um ein weiteres Abbr\u00f6ckeln der landwirtschaftlichen Einkommen in der Schweiz zu verhindern?</p><p>3. Ist er sich der Tatsache bewusst, dass neue Nahrungsmittelimporte regelm\u00e4ssig zu einem weiteren Abbau von Arbeitspl\u00e4tzen im schweizerischen Agrarbereich f\u00fchren und dieser Sektor somit immer weniger in der Lage ist, seinen Auftrag zur Pflege von Natur und Landschaft, den ihm das Parlament \u00fcbertragen hat, zu erf\u00fcllen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 27. November 2000 sind ein Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Mexiko und ein bilaterales Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Mexiko unterzeichnet worden. Der Bundesrat wird den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten beide Abkommen noch in der ersten Jahresh\u00e4lfte 2001 zur Genehmigung unterbreiten. Er wird in seiner Botschaft im Detail die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Abschluss dieser Abkommen darlegen.</p><p>Zu den in der Interpellation gestellten Fragen nimmt er vorweg wie folgt Stellung:</p><p>1. Es trifft zu, dass die Abkommen neben wechselseitigen Erleichterungen f\u00fcr die Einfuhr von Industrieprodukten auch solche f\u00fcr Agrarprodukte vorsehen.</p><p>Keine Konzessionen hat die Schweiz bei Milchprodukten, Fleisch, Getreide, Futtermitteln sowie pflanzlichen und tierischen Fetten und \u00d6len gemacht. Hingegen sieht das Landwirtschaftsabkommen Schweiz/Mexiko Zollbefreiungen oder -reduktionen f\u00fcr mexikanische Agrarerzeugnisse vor, bei denen Mexiko im Verlauf der Verhandlungen ein besonderes Interesse geltend gemacht hatte. Es handelt sich dabei insbesondere um Rohkaffee, Honig, Schnittblumen, Bananen, tropische Fr\u00fcchte, Zitrusfr\u00fcchte, Kaugummi, S\u00e4fte von tropischen Fr\u00fcchten und Zitrusfr\u00fcchten sowie Bier und Tequila. Soweit anwendbar werden die schweizerischen Zugest\u00e4ndnisse durchwegs im Rahmen der WTO-Zollkontingente gew\u00e4hrt. Praktisch alle Zugest\u00e4ndnisse der Schweiz sind zudem entweder schon anderen Freihandelspartnern oder der EU im Rahmen der bilateralen Abkommen einger\u00e4umt worden oder werden bereits den Entwicklungsl\u00e4ndern (u. a. Brasilien, Chile) im Rahmen des Allgemeinen Pr\u00e4ferenzsystems zugestanden. Allgemein betrachtet sind die Konzessionen der Schweiz im Agrarbereich zwar substanziell, doch stellen sie die Zielsetzungen der schweizerischen Agrarpolitik keineswegs infrage.</p><p>2. Das Agrarabkommen zwischen der Schweiz und Mexiko wird nicht zu einer Erosion der Inlandproduktion oder der Einkommen der schweizerischen Landwirtschaft f\u00fchren. Der Bundesrat sieht daher auch keine Massnahmen vor, um dies zu verhindern.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich dieser Bef\u00fcrchtungen seitens der Landwirtschaft bewusst und hat Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr. Er verfolgt in Sachen Marktzutritt f\u00fcr Agrarprodukte seit jeher eine vorsichtige Politik, so auch im Falle der Verhandlungen mit Mexiko. Eine Verbesserung des Zutritts f\u00fcr schweizerische Industrie- und Agrarprodukte zu anderen M\u00e4rkten bedingt allerdings jeweils auch eine gewisse Bereitschaft der Schweiz zu einer Markt\u00f6ffnung. Im Falle Mexikos ging es aus gesamtwirtschaftlicher Sicht darum, Zollfreiheit seitens Mexiko f\u00fcr ein Exportvolumen von \u00fcber 800 Millionen Franken und damit auch eine Gleichbehandlung gegen\u00fcber unseren Hauptkonkurrenten auf diesem Markt (USA, Kanada und EU) zu erreichen. Mittelfristig wird unsere Exportindustrie Zolleinsparungen von 100 Millionen Franken realisieren k\u00f6nnen. Demgegen\u00fcber sind die Zugest\u00e4ndnisse der Schweiz im Agrarbereich bescheiden. Die Zollausf\u00e4lle f\u00fcr mexikanische Agrarprodukte belaufen sich auf rund 2 Millionen Franken (wovon 85 Prozent auf Rohkaffee und Bier entfallen). Das Wohlergehen unserer gesamten Wirtschaft ist von gr\u00f6sster Bedeutung f\u00fcr unsere Landwirtschaft, denn hier werden letztlich die finanziellen Mittel generiert, welche die Finanzierung der schweizerischen Agrarpolitik und insbesondere die Sicherstellung ihrer in der Verfassung festgelegten multifunktionellen Rolle erm\u00f6glichen. In diesem Sinne sind das Freihandelsabkommen Efta/Mexiko und das dazugeh\u00f6rige Agrarabkommen Schweiz/Mexiko auch im Interesse unserer Landwirtschaft, trotz der Marktzutrittserleichterungen, die Mexiko im Landwirtschaftsbereich gew\u00e4hrt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(982108800000)\/","SubmittedBy":"Bugnon Andr\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(991699200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779235008660)\/","SubmissionDate":"\/Date(976838400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft"}}