{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003746,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003746,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3746","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gesunde Tiere statt Millionen f\u00fcr den Rinderwahnsinn","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Rinderwahnsinn verunsichert die Konsumentinnen und Konsumenten. In der Landwirtschaft zeichnen sich erneut Absatzprobleme ab. Die Forschung hat auf viele Fragen, z. B. in Bezug auf die \u00dcbertragungswege von BSE, noch keine schl\u00fcssigen Antworten. Die Bev\u00f6lkerung erwartet von der Politik echte L\u00f6sungen, nicht Scheinl\u00f6sungen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Massnahmen umzusetzen, denn sie tragen einerseits zu einer raschen Kl\u00e4rung in Sachen BSE bei, sie dienen aber auch einer nachhaltigen, natur- und artgerechten Fleischproduktion:</p><p>1. ein sofortiges, befristetes Verbot von Tier- und Fleischmehl;</p><p>2. die Verlagerung von Forschungsgeldern von der konventionellen (IP-)Landwirtschaft in den Biolandbau. Die Bundesgelder werden heute im Verh\u00e4ltnis 1 zu 30 eingesetzt;</p><p>3. die F\u00f6rderung der hofeigenen F\u00fctterung;</p><p>4. den Verzicht auf Gentech-Futtermittel;</p><p>5. eine Deklaration von Lebensmitteln, die auch \u00fcber die Tierf\u00fctterung Auskunft gibt.</p>","ReasonText":"<p>Der Rinderwahnsinn hat auch seine positiven Seiten. Er best\u00e4tigt, dass eine natur- und tiergerechte Landwirtschaft der einzig erfolgreiche und langfristig auch der kosteng\u00fcnstigste Weg ist f\u00fcr die Schweizer Landwirtschaft.</p><p>Anstatt mit Millionen Franken von Steuergeldern Symptombek\u00e4mpfung zu betreiben, soll der Bund Massnahmen treffen, die zur echten Vertrauensbildung in der Bev\u00f6lkerung, aber auch in der Landwirtschaft beitragen.</p><p>Zur ersten Massnahme: Nur ein sofortiges und generelles Verbot von Tier- und Fleischmehl kann dazu beitragen, neue Erkenntnisse \u00fcber die \u00dcbertragungswege von BSE zu gewinnen. Diese Massnahme soll deshalb nur vor\u00fcbergehend eingesetzt werden.</p><p>Zur zweiten Massnahme: Der Biolandbau ist in der Schweizer Landwirtschaft zwar im Vormarsch, hingegen sind die zum Teil mangelnden Forschungsgrundlagen immer noch ein Hindernis, um weitere Landwirte zur Umstellung zu bewegen. Angesichts der Ern\u00e4hrungsentwicklung und der Positionierung der Schweizer Landwirtschaft im internationalen Umfeld ist eine Verst\u00e4rkung der Bioforschung dringend notwendig. Dies kann nur durch eine Umverteilung der Mittel erreicht werden.</p><p>Zue dritten Massnahme: Der Rinderwahnsinn wie aber auch der Dioxin-Skandal haben deutlich gemacht, dass m\u00f6glichst geschlossene Kreisl\u00e4ufe in der Tierhaltung grosse Vorteile aufweisen. Die F\u00f6rderung der hofeigenen F\u00fctterung ist deshalb nicht nur \u00f6kologisch, sondern auch im Hinblick auf gr\u00f6ssere Lebensmittelsicherheit sinnvoll.</p><p>Zue vierten Massnahme: Die Bedeutung der Tierf\u00fctterung hat im Bewusstsein von Landwirtschaft und Konsumentinnen und Konsumenten eine neue Gewichtung erhalten. Auf Bestandteile, deren Auswirkungen unklar bzw. problematisch sein k\u00f6nnen, sollte deshalb verzichtet werden. Insbesondere Gentech-Mais, der ein Antibiotikaresistenz-Gen enth\u00e4lt, muss dringend aus dem Futter ferngehalten werden.</p><p>Zur f\u00fcnften Massnahme: Der Rinderwahnsinn hat deutlich gemacht, dass die Tierf\u00fctterung auf die Lebensmittelsicherheit entscheidenden Einfluss aus\u00fcbt. Konsumentinnen und Konsumenten sind deshalb f\u00fcr die Tierf\u00fctterung stark sensibilisiert und haben immer h\u00e4ufiger das Bed\u00fcrfnis, diesbez\u00fcglich Informationen zu erhalten. Mittels Deklaration im Zusammenhang mit der Tierf\u00fctterung soll deshalb die Information und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten in Zukunft besser gew\u00e4hrleistet sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu den einzelnen, von der Motion\u00e4rin beantragten Massnahmen \u00e4ussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Tier- und Fleischmehl als Futtermittel ist seit dem 1. Januar 2001 verboten. Seit diesem Zeitpunkt sind auch D\u00fcnger oder diesen gleichgestellte Erzeugnisse, die Tier- oder Fleischmehl enthalten, der Bewilligungspflicht unterstellt. Mit dem Inkrafttreten der totalrevidierten D\u00fcnger-Verordnung (SR 916.171) am 1. M\u00e4rz 2001 wird das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) auch die Verwendung solcher Produkte als D\u00fcnger verbieten k\u00f6nnen. Diese Bestimmungen sind im Rahmen des Vorsorgeprinzips mit dem Ziel, BSE auszurotten, getroffen worden und sind nicht befristet. Zeigt sich, dass die Massnahmen nicht (mehr) gerechtfertigt sind, m\u00fcssen die entsprechenden Verordnungen einer \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen werden.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich des Stellenwertes der biologischen Landwirtschaft bewusst. Die entsprechende Forschung ist deshalb vom f\u00fcr die landwirtschaftliche Ressortforschung zust\u00e4ndigen Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) in den letzten Jahren stark gef\u00f6rdert worden und geh\u00f6rt in das Pflichtenheft seiner landwirtschaftlichen Forschungsanstalten. Die entsprechenden direkten und indirekten Forschungsleistungen zugunsten der biologischen Landwirtschaft machen deshalb bereits einen wesentlichen Anteil an den Gesamtleistungen der landwirtschaftlichen Ressortforschung aus.</p><p>Die wichtigsten, vom BLW getroffenen Massnahmen k\u00f6nnen wie folgt zusammengefasst werden:</p><p>Leistungsauftrag des privaten Forschungsinstitutes f\u00fcr biologischen Landbau Frick (FIBL)</p><p>Seit 1994 verf\u00fcgt das FIBL \u00fcber einen Leistungsauftrag des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) mit dem Auftrag, in enger Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten wissenschaftliche Grundlagen und anwendungsorientierte L\u00f6sungen f\u00fcr die biologische Landwirtschaft in der Schweiz zu erarbeiten. Der j\u00e4hrliche Beitrag wurde zwischen 1994 und 2001 von 1,4 Millionen Franken auf 3 Millionen Franken erh\u00f6ht. In der gleichen Zeitspanne wurden im Rahmen einer Reorganisation sowie der Umstellung auf F\u00fchren mit Leistungsauftrag und Globalbudget die Gesamtmittel der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten um etwa 25 Prozent gek\u00fcrzt.</p><p>Arbeitsgruppe biologische Landwirtschaft</p><p>1995 wurde vom BLW eine gemeinsame Arbeitsgruppe der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten und des FIBL eingesetzt. Ihre Aufgabe besteht insbesondere in der Lancierung von Forschungsprojekten, welche zur \u00dcberwindung technischer Hemmnisse bei der Umstellung von landwirtschaftlichen Betrieben auf die biologische Landwirtschaft dienen. Die damit verbundenen Forschungst\u00e4tigkeiten der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten und des FIBL werden ebenfalls von der Arbeitsgruppe koordiniert, um m\u00f6glichst effizient und wirksam zu den erhofften Antworten zu kommen.</p><p>Wissenschaftliche Standortbestimmung</p><p>Im Einvernehmen mit dem vom EVD eingesetzten Landwirtschaftlichen Forschungsrat erfolgt mit dem Instrument der Evaluation (\"peer review\") in diesem Jahr eine wissenschaftliche Standortbestimmung der T\u00e4tigkeiten der Forschungsanstalten und des FIBL im Bereich der biologischen Landwirtschaft. Die \"peer review\" wird von einer internationalen Expertengruppe durchgef\u00fchrt. Die Ergebnisse, die mit dem Landwirtschaftlichen Forschungsrat diskutiert werden, sollen Aufschluss \u00fcber den Handlungsbedarf im Rahmen der strategischen Forschungsplanung des BLW geben.</p><p>Neben der Forschungsf\u00f6rderung des BLW ist auch die Forschung des Bundesamtes f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen zu nennen, die auf eine Verbesserung der Gesundheit und des Wohlergehens der Nutztiere abzielt. Dies im Hinblick darauf, dass gesunde Tiere auch gesunde Produkte ergeben.</p><p>3. Aufgrund des grossen Graslandanteils an der schweizerischen landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che (etwa 70 Prozent) und mangels bedeutender Alternativen zur Verwertung der anfallenden Biomasse kommt der Nutzung des Wieslandes als Futtergrundlage f\u00fcr die Nutztierhaltung eine zentrale Bedeutung zu. Diese \u00f6kologische, standort- und tiergerechte Nutzung erm\u00f6glicht die Produktion gesunder Nahrungsmittel und sichert in weiten Teilen der Schweiz eine offene, vielf\u00e4ltige Kulturlandschaft.</p><p>Allein aus Sicht der N\u00e4hrstofffl\u00fcsse bedingt eine umweltgerechte Milchproduktion nach heutigen Erkenntnissen einen Einsatz von mehr als 80 Prozent betriebseigenem Futter. Der Schweizer Landwirtschaft ist es gelungen, unterst\u00fctzt durch Forschung und durch Beratung, durch Anpassung der Wieslandnutzung, durch verbesserte Konservierung von Winterfutter und durch Anpassungen in der F\u00fctterung den Anteil an Wiesenfutter in der Milchviehhaltung auf einen im internationalen Vergleich sehr hohen Wert von 70 Prozent in der Futterration der Tiere zu bringen.</p><p>Im Rahmen ihres aktuellen Leistungsauftrages unterst\u00fctzt die Graslandforschung an den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten die naturnahe Nutzung der Wiesen und Weiden und die Entwicklung nachhaltiger Gras- und Alpwirtschaftssysteme. Speziell f\u00fcr das Grasland Schweiz werden neue, kosteng\u00fcnstige Milch- und Fleischproduktionssysteme gesucht und entwickelt, welche auf einer effizienten und umweltschonenden Wieslandnutzung und einer tierfreundlichen Haltung der Nutztiere beruhen.</p><p>In der Schweiz wird das betriebseigene Futter unter den aktuell geltenden agrarpolitischen Rahmenbedingungen auch weiterhin einen sehr hohen Stellenwert einnehmen. So zielen die agrarpolitischen Massnahmen darauf ab, diesen Zustand zu erhalten; auf dem Einzelbetrieb beispielsweise durch den im Rahmen des \u00f6kologischen Leistungsnachweises auszuweisenden ausgeglichenen N\u00e4hrstoffhaushalt und durch Beitr\u00e4ge f\u00fcr rauhfutterverzehrende Nutztiere.</p><p>4. Die Krankheit BSE steht in keinem Zusammenhang mit gentechnisch ver\u00e4nderten Futtermitteln. Ein Verzicht auf solche Futtermittel h\u00e4tte deshalb keinen Einfluss auf die Verbreitung von BSE. Die Zulassung von gentechnisch ver\u00e4nderten Futtermitteln ist in der Futtermittel-Verordnung (SR 916.307) und in der Freisetzungsverordnung (SR 814.911) geregelt und untersteht strengen Anforderungen an die Sicherheit des Produktes. Es ist Sache des Marktes, Futtermittel, die ohne GVO hergestellt worden sind, zu verlangen. Ein Verzicht auf Futtermittel mit GVO ist somit heute schon m\u00f6glich.</p><p>5. Zur Sicherstellung einer artgerechten F\u00fctterung wurden bisher im Zusammenhang mit der BSE-Krise verschiedene restriktive Massnahmen ergriffen. Im Jahre 1990 wurde die Verf\u00fctterung von Fleischmehl an Wiederk\u00e4uer verboten. Dieses Verbot wurde per 1. Januar 2001 wegen der Verwechslungsgefahr auf dem Bauernhof auf alle Nutztiere ausgedehnt. Zus\u00e4tzlich zum Verbot der Tiermehlverf\u00fctterung ist die F\u00fctterung der Nutztiere in verschiedenen Rechtsgrundlagen geregelt (Beispiele: Art. 16 der Verordnung \u00fcber die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel, SR 910.18; Art. 5-9 der Verordnung \u00fcber die Qualit\u00e4tssicherung bei der Milchproduktion, SR 916.351.021.1). Eine artgerechte F\u00fctterung der Nutztiere ist dadurch sichergestellt. Neben der artgerechten F\u00fctterung ist mit den ergriffenen Massnahmen und den geltenden Rechtsgrundlagen der Gesundheitsschutz und der T\u00e4uschungsschutz nach Artikel\u00a01 und nach Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a des Lebensmittelgesetzes (SR 817.0) gew\u00e4hrleistet.</p><p>Es geh\u00f6rt zum Aufgabenbereich des Staates, die artgerechte F\u00fctterung mit dem Erlass von entsprechenden Rechtsgrundlagen sicherzustellen. Die Einhaltung dieser Rechtsgrundlagen bildet eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, und der Staat kann eine Deklaration der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht fordern. Hingegen ist die Kennzeichnung von Produkten, die besondere Anforderungen erf\u00fcllen, schon heute m\u00f6glich. So ist es erlaubt, Erzeugnisse, die die Anforderungen der Bio-Verordnung erf\u00fcllen, als \"biologisch\" zu kennzeichnen. Die Information der Konsumenten \u00fcber die rechtlich verlangten Produktionsbedingungen und die daraus resultierende Lebensmittelsicherheit liegt im Interesse und im Aufgabenbereich der verschiedenen Marktteilnehmer. Das Bed\u00fcrfnis der Konsumenten nach einer umfassenden Information ist gerade im Zusammenhang mit der BSE-Problematik nachvollziehbar. Dabei sind jedoch die Grenzen und die M\u00f6glichkeiten der Gesetzgebung zu ber\u00fccksichtigen. Eine gesetzlich verlangte Deklaration der Tierf\u00fctterung k\u00f6nnte ein allf\u00e4lliges Fehlverhalten eines Tierhalters nicht verhindern. Vielmehr gilt es, fehlbare Tierhalter \u00fcber die Vollzugsbeh\u00f6rden und \u00fcber die zust\u00e4ndigen Kontrollinstanzen festzustellen und zur Rechenschaft zu ziehen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(982713600000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Simonetta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1149724800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779235295907)\/","SubmissionDate":"\/Date(976838400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}