{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010015,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20010015,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.015","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"4. IV-Revision","Description":"Botschaft vom 21. Februar 2001 \u00fcber die 4. Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung","InitialSituation":"<p>Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert. Ende 1996 wies das Kapitalkonto der IV einen Negativsaldo von 1,6 Milliarden aus; Ende 1997 betrugen die Schulden bereits 2,2 Milliarden Franken. Angesichts dieser Entwicklung schlug der Bundesrat im Juni 1997 im Rahmen seiner Botschaft zum ersten Teil der 4. IV-Revision rasch umsetzbare Massnahmen zur Zusatzfinanzierung der IV (Verlagerung von Kapital und von Beitr\u00e4gen aus dem Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung [EO] zur IV), gezielte Einsparungen (Aufhebung der Zusatzrenten und der Viertelsrenten) sowie erste kostensteuernde Massnahmen vor. Die R\u00e4te stimmten nur einer der beiden vorgeschlagenen Zusatzfinanzierungsmassnahmen zu: Per 1. Januar 1998 wurden 2,2 Milliarden Franken aus dem Ausgleichsfonds der EO zur Invalidenversicherung \u00fcberwiesen. Dadurch konnten die bis Ende 1997 aufgelaufenen Schulden der IV abgebaut werden. Die \u00fcbrigen Massnahmen des ersten Teils der 4. IV-Revision konnten nicht realisiert werden, da die Vorlage haupts\u00e4chlich wegen des Widerstandes gegen die Aufhebung der Viertelsrenten in der Volksabstimmung vom Juni 1999 gescheitert war. Der Bundesrat greift in dieser Vorlage die f\u00fcr den ersten Teil der Revision vorgesehenen Massnahmen mit Ausnahme der Aufhebung der Viertelsrenten wieder auf und vereinigt diese mit den urspr\u00fcnglich f\u00fcr den zweiten Teil vorgesehenen Revisionspunkten in einer einzigen Vorlage. </p><p>Mit der 4. IV-Revision werden folgende Hauptziele verfolgt:</p><table><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-         </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der IV Die auf Anfang 1998 erfolgte Verlagerung von Kapital von der EO zur IV diente lediglich einem punktuellen Schuldenabbau.  Ende 1999 beliefen sich die Schulden der IV bereits wieder auf 1,5 Milliarden Franken. Die mittel und langfristig ausgeglichene Finanzierung der IV bleibt deshalb weiterhin priorit\u00e4r. Die erforderliche Zusatzfinanzierung der IV soll im Rahmen der 11. AHV-Revision angegangen werden; in diesem Rahmen wird eine Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer und eine Verlagerung von weiteren 1,5 Milliarden Franken aus der EO zur IV vorgeschlagen. Die 4. IV-Revision ihrerseits enth\u00e4lt Massnahmen, welche sich auf der Ausgabenseite entlastend auswirken. Hierzu geh\u00f6ren die Aufhebung der Zusatzrenten, die Aufhebung der H\u00e4rtefallrenten und Schaffung eines Anspruchs auf Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) f\u00fcr Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger von Viertelsrenten sowie Massnahmen zur vermehrten Kostensteuerung (Bedarfsplanung bei Behinderteninstitutionen, gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Finanzierung wissenschaftlicher Auswertungen).</p></td></tr><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-         </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Gezielte Anpassungen im Leistungsbereich. Mit der Einf\u00fchrung einer Assistenzentsch\u00e4digung sind gezielte Leistungsanpassungen im Hinblick auf eine erh\u00f6hte Autonomie von Menschen mit Be- hinderungen vorgesehen. Die Assistenzentsch\u00e4digung soll dazu beitragen, dass behinderte Personen mit einem regelm\u00e4ssigen Bedarf an Betreuung oder Pflege die dadurch entstehenden Kosten (mindestens teilweise) decken k\u00f6nnen. Weiter soll das \u00fcberholte Taggeldsystem der IV durch ein zeitgerechtes, transparentes und zivilstandsunabh\u00e4ngiges Taggeldsystem ersetzt werden. Und schliesslich werden die Grundlagen daf\u00fcr geschaffen, dass die IV in Zukunft die invalidit\u00e4tsbedingten Mehrkosten im Bereich der beruflichen Weiterausbildung - unabh\u00e4ngig von der Art des Berufsfeldes  unter klar definierten Voraussetzungen \u00fcbernimmt. </p></td></tr><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-         </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Verst\u00e4rkung der Aufsicht des Bundes. Mit einer verst\u00e4rkten Aufsicht des Bundes will der Bundesrat die Voraussetzungen f\u00fcr eine gesamtschweizerisch m\u00f6glichst einheitliche Beurteilung von Leistungsgesuchen schaffen und die Ausgabenentwicklung in der IV (insbesondere IV-Renten) besser in den Griff bekommen. Um diese Ziele zu erreichen, ist die Einf\u00fchrung von regionalen \u00e4rztlichen Diensten unter der direkten fachlichen Aufsicht des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherung (BSV) vorgesehen. Als Erg\u00e4nzung dazu schl\u00e4gt der Bundesrat j\u00e4hrlich (statt nur periodisch) stattfindende Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungen der IV-Stellen vor.</p></td></tr><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-         </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Verbesserung und Vereinfachung der Struktur und des Verfahrens der IV. Mit der Einf\u00fchrung eines Schiedsgerichtes f\u00fcr Tarifstreitigkeiten und einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen IV-Stellen, Durchf\u00fchrungsorganen der Arbeitslosenversicherung und kantonalen Durchf\u00fchrungsstellen, welche f\u00fcr die F\u00f6rderung der beruflichen Eingliederung zust\u00e4ndig sind, soll das Verfahren einfacher und \u00fcbersichtlicher gestaltet und besser koordiniert werden. </p></td></tr></table><p>Die finanziellen Auswirkungen der 4. IV-Revision sind je nach gew\u00e4hltem Zeithorizont unterschiedlich. Die Ausgaben f\u00fcr die Zusatzrenten verringern sich nicht sofort in grossem Umfang, sondern nehmen nur kontinuierlich ab, da f\u00fcr bisherige Leistungsbez\u00fcgerinnen und -bez\u00fcger der Besitzstand gew\u00e4hrt wird.</p><p>Im Durchschnitt der ersten 15 Jahre werden die Ausgaben der IV insgesamt um 55 Millionen Franken pro Jahr vermindert. Sobald s\u00e4mtliche Zusatzrenten ausgelaufen sind, hat die Revision f\u00fcr die IV Einsparungen von 232 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Die Revisionsmassnahmen haben auch Auswirkungen auf die Finanzhaushalte des Bundes und der Kantone, da sich der Beitrag des Bundes an die IV gem\u00e4ss gesetzlicher Regelung auf 37,5 Prozent und derjenige der Kantone auf 12,5 Prozent der j\u00e4hrlichen Ausgaben der IV bel\u00e4uft. Langfristig ergeben sich unter zus\u00e4tzlicher Ber\u00fccksichtigung der finanziellen Auswirkungen der Revisionsmassnahmen auf die AHV und die EL - f\u00fcr den Bund insgesamt Einsparungen von 86 Millionen Franken und f\u00fcr die Kantone von 14 Millionen Franken pro Jahr. </p><p>Mit den Zusatzfinanzierungsmassnahmen der 11. AHV-Revision und den Massnahmen der 4. IV-Revision wird es gelingen, die Schulden der IV bis zum Jahr 2007 vollst\u00e4ndig abzubauen und das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben wiederherzustellen.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Vorlage 1</p><p>Nach ausgiebiger Debatte hiess der <b>Nationalrat</b> die 4. Revision der IV mit 112 zu 1 Stimme bei 21 Enthaltungen gut. Das Konzept des Bundesrates fand im Grundsatz in allen politischen Lagern Unterst\u00fctzung. Im Verlauf der zehnst\u00fcndigen Debatte scheiterten sowohl die Versuche der Mitglieder der SVP-Fraktion, die IV-Revision in ihrer Tragweite zu beschr\u00e4nken, wie auch die Bem\u00fchungen aus dem rot-gr\u00fcnen Lager, sie auszuweiten. Der Linken ist es aber mit Unterst\u00fctzung der CVP-Fraktion immerhin gelungen, f\u00fcr Personen mit einem Invalidit\u00e4tsgrad zwischen 60 und 70 Prozent eine Dreiviertelrente einzuf\u00fchren. </p><p>Was die Assistenzentsch\u00e4digung - Pi\u00e8ce de R\u00e9sistance der Vorlage - betrifft, wurden den Ratsmitgliedern verschiedene Modelle vorgeschlagen. Schliesslich obsiegte der Antrag der Kommissionsmehrheit, wonach ein Gesuch um eine solche Entsch\u00e4digung erst ab einer Viertelsrente gepr\u00fcft wird. \u00dcberdies hat der Nationalrat mit 105 zu 31 Stimmen die Schaffung regionaler \u00e4rztlicher Dienste gutgeheissen, die eine gesamtschweizerisch einheitliche Praxis bei der Beurteilung des Rentenanspruchs gew\u00e4hrleisten sollen. Des Weitern ist der Nationalrat dem Antrag von Peter Hess (C, ZG) gefolgt, wonach die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der IV-Stellen nicht mehr durch das BSV, sondern einmal j\u00e4hrlich durch unabh\u00e4ngige Expertinnen und Experten \u00fcberpr\u00fcft werden soll.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hat der 4. IV-Revision mit geringen Differenzen zum Nationalrat zugestimmt. Zwar hat er zum Prinzip der Assistenzentsch\u00e4digung Ja gesagt, er wollte aber nicht auf den Begriff der \"Hilflosenentsch\u00e4digung\" verzichten, um zu verhindern, dass diese \u00c4nderung in der Terminologie die Verpflichtung nach sich ziehen w\u00fcrde, dass die Schweiz gest\u00fctzt auf die Bilateralen Vertr\u00e4ge Leistungen auch im Ausland erbringen muss. Mit 26 zu 16 Stimmen hat der St\u00e4nderat den Minderheitsantrag von Christiane Langenberger (R, VD) verworfen, der ein pers\u00f6nliches Hilflosenbudget vorsah, das den Versicherten entsprechend ihres in der Bedarfsabkl\u00e4rung festgelegten Zeitbedarfs an pers\u00f6nlicher Pflege und Betreuung monatlich ausgerichtet w\u00fcrde. Hingegen ist die kleine Kammer dem Antrag von Thomas Pfisterer (R, AG) gefolgt, Pilotversuche durchzuf\u00fchren. Entgegen dem Antrag ihrer Kommission haben die St\u00e4nder\u00e4tinnen und St\u00e4nder\u00e4te \u00e4usserst knapp (mit 18 zu 17 Stimmen) dem Vorschlag von Carlo Schmid (C, AI) und damit einer Verst\u00e4rkung der Bundesaufsicht \u00fcber die Beurteilung der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen zugestimmt. Indem der St\u00e4nderat mit 18 zu 16 Stimmen die \u00dcberpr\u00fcfung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der IV-Stellen durch unabh\u00e4ngige Expertinnen und Experten verwarf, hat er eine weitere Differenz zum Nationalrat geschaffen. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> hat einen Teil der geringen Differenzen gegen\u00fcber dem St\u00e4nderat ausger\u00e4umt, hat aber an anderen festgehalten. Im Gegensatz zum St\u00e4nderat wollte er die Kompetenz des Bundes betreffend die medizinischen Entscheide \u00fcber die Gew\u00e4hrung von IV-Renten nicht verst\u00e4rken. Die grosse Kammer zog es vielmehr vor, diese Aufgabe den IV-Stellen zu \u00fcbertragen. Mit 82 gegen 57 Stimmen hat es der Nationalrat ausserdem abgelehnt, auf seinen Beschluss zur\u00fcckzukommen und das BSV mit der \u00dcberpr\u00fcfung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der IV-Stellen zu beauftragen. Entgegen dem Antrag seiner Kommission und von Bundesr\u00e4tin Ruth Dreifuss hielt er an der Beaufsichtigung durch unabh\u00e4ngige Revisionsstellen fest.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hat die meisten Differenzen ausger\u00e4umt. Er folgte aber dem Nationalrat nicht, der eine neue Regelung f\u00fcr den Fall der Herabsetzung oder Aufhebung einer Rente w\u00fcnschte, und behielt die gegenw\u00e4rtige Praxis bei. Er hat sich weiter der grossen Kammer in der Frage der Aufsicht \u00fcber die IV-Stellen angen\u00e4hert, ohne ihr vollst\u00e4ndig zu folgen. Der Auffassung seiner Kommission folgend hat er dem zust\u00e4ndigen Bundesamt die Pr\u00fcfung der Aufgabenerf\u00fcllung durch die IV-Stellen \u00fcbertragen und festgelegt, dass die Rechnungspr\u00fcfung durch externe Revisionsstellen \u00fcbernommen wird.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> hat sich den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates angeschlossen.</p><p></p><p>Vorlage 2</p><p>An Sanierungsmassnahmen hat der <b>Nationalrat</b> zun\u00e4chst die \u00dcberweisung von 1,5 Milliarden Franken von der Erwerbsersatzordnung zur IV beschlossen. Sodann ist sie der Kommissionsmehrheit gefolgt und hat der Erhebung eines zus\u00e4tzlichen Mehrwertsteuerprozents zu Gunsten der IV, ohne Abzweigung eines Anteils in die Bundeskasse, zugestimmt. Hingegen hat sie den Antrag von Christine Egerszegi (R, AG), den auch der Bundesrat unterst\u00fctzte, n\u00e4mlich einen Teil des Ertrags laufend den R\u00fcckstellungen des Bundes f\u00fcr die IV gutzuschreiben, mit 77 zu 66 Stimmen verworfen.</p><p>Im Einklang mit dem Nationalrat hat der <b>St\u00e4nderat</b> die \u00dcberweisung von 1,5 Milliarden Franken von der Erwerbsersatzordnung zur IV beschlossen. Er hat hingegen entschieden, in diesem Rahmen nicht auf eine Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer einzutreten, sondern diesen Punkt zusammen mit der 11. AHV-Revision zu behandeln.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> ist dem St\u00e4nderat gefolgt und hat beschlossen, auf die Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer nicht einzutreten.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1048204800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"III","Modified":"\/Date(1770755844020)\/","SubmissionDate":"\/Date(982713600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}