{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010019,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20010019,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.019","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Arbeitslosenversicherungsgesetz. 3. Revision","Description":"Botschaft vom 28. Februar 2001 zu einem revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)","InitialSituation":"<p>Mit dringlichem Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1994 war f\u00fcr die Sicherung der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung der Beitragssatz auf den 1. Januar 1995 von 2,0 auf 3,0 Prozent angehoben worden. Durch die Revision vom 23. Juni 1995 wurde festgehalten, dass der erh\u00f6hte Beitragssatz nur zur Tilgung der bis Ende 1995 aufgelaufenen Schulden verwendet werden durfte. Mit dem Bundesgesetz \u00fcber das Stabilisierungsprogramm vom 19. M\u00e4rz 1999 wurde in der Folge die Erh\u00f6hung bis Ende 2003 verl\u00e4ngert, damit auch neu aufgelaufene Schulden abgebaut werden k\u00f6nnen. Damit die Finanzierung der Versicherung langfristig gesichert werden kann, muss diese deshalb sp\u00e4testens auf Ende 2003 neu geregelt werden. Zudem war auch in den Kommissionsdebatten zum Stabilisierungsprogramm und in parlamentarischen Vorst\u00f6ssen die Forderung nach einer Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) erhoben worden. </p><p>Unter Begleitung und Beratung einer Expertenkommission ist dieser Revisionsentwurf von der Direktion f\u00fcr Arbeit des Staatssekretariates f\u00fcr Wirtschaft (seco) erarbeitet worden.</p><p>Die mit der 95er-Revision neu eingef\u00fchrten Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und die gleichzeitig erfolgte Intensivierung der arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) werden durch diese Revision nicht grunds\u00e4tzlich tangiert. </p><p>Der Revisionsentwurf betrifft im Wesentlichen die folgenden zwei Hauptpunkte:</p><p><b>A. Finanzierung</b></p><p>Mit dem Auslaufen der Notmassnahme von Artikel\u00a04a wird der Beitragssatz wieder auf 2,0 Lohnprozente sinken. Auf Grund verschiedener von Experten durchgef\u00fchrten Berechnungen ergibt sich f\u00fcr die Schweiz eine Sch\u00e4tzung der \u00fcber den Konjunkturverlauf gemittelten Zahl von rund 100 000 Arbeitslosen. In konjunkturellen Auf- und Abschwungphasen wird diese Zahl selbstverst\u00e4ndlich unter- oder \u00fcberschritten werden. Ausgehend von dieser mittleren Arbeitslosigkeit wird ein neues Finanzierungssystem (Art. 90-90c) vorgeschlagen, das konjunkturresistenter sein soll. Dabei sollen sich Bund und Kantone fest an den Kosten der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und der arbeitsmarktlichen Massnahmen beteiligen. Auch dadurch wird eine \u00fcber einen Konjunkturzyklus ausgeglichene Rechnung des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung erm\u00f6glicht. Im Gegenzug wird vom Beizug von Bund und Kantonen f\u00fcr die Finanzierung bei ausserordentlichen Verh\u00e4ltnissen und von der Beteiligung der Kantone an den Kosten der arbeitsmarktlichen Massnahmen in der heutigen Form abgesehen. Die Gew\u00e4hrung von allf\u00e4lligen Darlehen an die Versicherung soll neu in der Form von Tresoreriedarlehen durch den Bund erfolgen. Diese werden zu Marktbedingungen gew\u00e4hrt und belasten die Finanzrechnung des Bundes nicht.</p><p>Daneben muss die teilweise Deplafonierung (zus\u00e4tzliche Beitr\u00e4ge auf Lohnsummen zwischen 106 800 und 267 000 Fr.) wieder aufgenommen werden, aber nur noch in der H\u00f6he von einem statt von zwei Prozent (wie es bereits infolge der 95er-Revision bis 1999 der Fall war).</p><p><b>B. Arbeitslosenentsch\u00e4digung</b></p><p>Hier werden im Wesentlichen zwei \u00c4nderungen vorgeschlagen. Einerseits soll die Mindestbeitragszeit, die einen Entsch\u00e4digungsanspruch ausl\u00f6st, von heute sechs auf zw\u00f6lf Monate erh\u00f6ht werden (Art. 13 Abs. 1). Andererseits soll die maximale Entsch\u00e4digungsdauer von heute 520 (zwei Jahre) auf 400 Tage (eineinhalb Jahre) gek\u00fcrzt werden, wobei f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitnehmer sowie IV- und UV-Rentner die heutige Dauer beibehalten wird (Art. 27). Mit diesen Massnahmen k\u00f6nnen Einsparungen von 415 Millionen Franken erzielt und der Senkung des Lohnprozentes auf wieder 2,0 Prozent Rechnung getragen werden.</p><p>Weitere wichtige Punkte im Revisionsentwurf sind: Anrechnung der Abgangsentsch\u00e4digung (Art. 11a), \u00dcbernahme eines Drittels der NBU-Pr\u00e4mien (Art. 22a), Missbrauchsbestimmung bei Zwischenverdienst (Art. 24), von Krankheit und Unfall entkoppelte Regelung des Taggeldbezugs bei Mutterschaft (Art. 28), Vereinheitlichung der Taggelder (Art. 59b), Regelung des Verfahrens bei Gesuchen f\u00fcr arbeitsmarktliche Massnahmen (Art. 59c).</p><p>Verschiedene m\u00f6gliche Revisionspunkte wurden zudem untersucht und wieder verworfen. Eine Zusammenstellung dieser Punkte ist in der Botschaft enthalten (Ziff. 1.2.3).</p>","Proceedings":"<p></p><p>Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des St\u00e4nderates folgte in wesentlichen Teilen dem Bundesrat und nahm dessen Vorlage mit 5 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung an. Nicht einverstanden war sie mit der teilweisen Deplafonierung des beitragspflichtigen Lohnes. Die Kommission stimmte zudem einem Antrag zu, wonach die freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers (Abgangsentsch\u00e4digungen) soweit zu ber\u00fccksichtigen sind, als sie den vollen - und nicht nur den halben - H\u00f6chstbetrag des versicherten Verdienstes \u00fcbersteigen. Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte seiner Kommission und dem Bundesrat und stimmte der Verl\u00e4ngerung der Mindestbeitragszeit von sechs auf zw\u00f6lf Monate sowie der Verk\u00fcrzung der Bezugsdauer von 520 auf 400 Tage zu. Er schloss sich mit 25 zu 12 Stimmen der Kommission an und lehnte die vom Bundesrat vorgeschlagene teilweise Deplafonierung, d.h. die zus\u00e4tzlichen Beitr\u00e4ge von 1 Prozent auf Lohnsummen zwischen 106 800 und 267 000 Franken, ab. In der Gesamtabstimmung passierte die Revision mit 29 zu 4 Stimmen.</p><p>Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates trug der mit dem Swissairdebakel entstandenen neuen Arbeitsmarktlage Rechnung, ohne dabei die dritte Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu einer \"Lex Swissair\" machen zu wollen, wie Kommissionspr\u00e4sident Rudolf Strahm (S, BE) festhielt. Der <b>Nationalrat</b> folgte den Antr\u00e4gen der Kommissionsmehrheit und schuf damit Differenzen zum St\u00e4nderat. So verzichtete er auf eine sofortige Senkung des Beitragssatzes von 3 auf 2 Prozent. Auch hielt er an den vom Bundesrat vorgeschlagenen zus\u00e4tzlichen Beitrag von 1 Prozent f\u00fcr Einkommen zwischen 106 800 und 267 000 Franken fest. Im Weiteren sprach er sich f\u00fcr ein neues Instrument zur Bew\u00e4ltigung des Konjunkturrisikos aus. Demnach muss der Bundesrat die Kompetenz haben, die Beitragss\u00e4tze bei einem gewissen Schuldenstand (ca. 5 Milliarden Franken) der Arbeitslosenkasse um 0,5 Prozent zu erh\u00f6hen beziehungsweise sie bei guter Fondsausstattung (ca. 7 Milliarden Franken) zu senken. Ferner sollen die Kantone, die von erh\u00f6hter Arbeitslosigkeit betroffen sind, die Zahl der Taggelder wieder (von 400) auf 520 erh\u00f6hen k\u00f6nnen. Diesem Beschluss gingen ein Nichteintretensantrag einer Minderheit (SP, Gr\u00fcne) sowie zahlreiche ebenfalls abgelehnte Minderheitsantr\u00e4ge voraus, die entweder am arbeitslosenfreundlicheren geltenden Recht festhalten wollten, eine solidarischere Finanzierung der Arbeitslosenversicherung (fester Beitrag von 2%) oder aber eine restriktivere Gesetzgebung (K\u00fcrzung der Beitragsdauer, Aufhebung des zus\u00e4tzlichen Beitrags f\u00fcr gewisse Einkommen) anstrebten.</p><p>Die Gesamtabstimmung brachte diese Zwietracht deutlich zum Ausdruck: Die Revision wurde mit lediglich 32 Ja-Stimmen gegen\u00fcber 22 Nein-Stimmen und 72 Enthaltungen bei 73 Abwesenheiten angenommen. Den Ausschlag gaben die Christlichdemokraten, w\u00e4hrend die Neinstimmen aus dem Lager der Sozialdemokraten und SVP-Mitglieder kamen. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beharrte auf seinen Positionen. So lehnte er es (mit 33 zu 6 Stimmen) ab, den Kantonen mit erh\u00f6hter Arbeitslosigkeit eine Verl\u00e4ngerung der Entsch\u00e4digungsdauer zu erm\u00f6glichen, und bestand (mit 30 zu 11 Stimmen) darauf, das Solidarit\u00e4tsprozent f\u00fcr h\u00f6here Einkommen zu streichen. Allerdings sprach er sich f\u00fcr eine Bestimmung in der Gesetzesrevision aus, wonach der Bundesrat verpflichtet ist, die Beitragss\u00e4tze der h\u00f6heren Einkommen zu erh\u00f6hen, wenn der Schuldenstand der Arbeitslosenkasse bei 5 Milliarden Franken liegt - eine Geste, die von Bundesrat Couchepin als ein erster Schritt zu einem Kompromiss gewertet wurde. An weiteren Differenzen, die eher auf eine Versch\u00e4rfung des Gesetzes insbesondere f\u00fcr ausgesteuerte Arbeitslose abzielen, hielt die Kleine Kammer fest.</p><p>Mit seinem Entscheid, das Solidarit\u00e4tsprozent f\u00fcr h\u00f6here Einkommen zu streichen, folgte der <b>Nationalrat</b> mit knapper Mehrheit (85 zu 81 Stimmen) dem St\u00e4nderat, dies gegen den Willen von Bundesrat Couchepin, der mit Unterst\u00fctzung der Sozialdemokraten, Gr\u00fcnen und Liberalen f\u00fcr die Beibehaltung dieser Bestimmung eingestanden war. Hingegen hielt der Nationalrat an der Regelung zugunsten der Kantone mit starker Arbeitslosigkeit fest. Demnach k\u00f6nnen diese die Entsch\u00e4digungsdauer auf 520 Tage ausdehnen, m\u00fcssen allerdings 20 Prozent der Mehrkosten selbst tragen. Dieser L\u00f6sung pflichtete schliesslich der <b>St\u00e4nderat</b> bei.</p><p>Auf Grund dieser Zugest\u00e4ndnisse des Nationalrates lehnten die Sozialdemokraten und die Gr\u00fcnen das Gesetz in der Schlussabstimmung ab, wogegen die Christlich-Demokraten, die in den Debatten noch geteilter Meinung gewesen waren, sich dem Bef\u00fcrworterlager anschlossen</p><p></p><p>Nachdem die Gewerkschaften erfolgreich das Referendum ergriffen haben, stimmte das Volk der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu. Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2002 mit 56,1\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1016755200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"III","Modified":"\/Date(1779234886930)\/","SubmissionDate":"\/Date(983318400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}