{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010020,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20010020,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.020","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"\"Goldinitiative\". Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 28. Februar 2001 zur Volksinitiative \"\u00dcbersch\u00fcssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)\"","InitialSituation":"<p>Mit der Reform der Bundesverfassung vom 18. April 1999 wurde die Goldbindung des Frankens auf Verfassungsebene gel\u00f6st. Auf Gesetzesstufe erfolgte die Aufhebung der Goldbindung im Rahmen des neuen Bundesgesetzes \u00fcber die W\u00e4hrung und die Zahlungsmittel (WZG), welches auf den 1. Mai 2000 in Kraft getreten ist. Damit wurden die Voraussetzungen f\u00fcr eine Neubewertung der Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie f\u00fcr Goldverk\u00e4ufe geschaffen. Als Folge davon hielt die SNB mehr W\u00e4hrungsreserven, als sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihres geldpolitischen Auftrags ben\u00f6tigt. Ein Sonderverm\u00f6gen im Gegenwert von 1300 Tonnen Gold kann f\u00fcr andere \u00f6ffentliche Zwecke eingesetzt werden. Unmittelbar nach dem Inkrafttreten des WZG hat die SNB begonnen, diese Goldbest\u00e4nde zu verkaufen.</p><p>Der Bundesrat hat vorgeschlagen, mit Mitteln in der H\u00f6he von 500 Tonnen Gold - h\u00f6chstens aber 7 Milliarden Franken - aus dem Sonderverm\u00f6gen eine \"Stiftung solidarische Schweiz\" zu schaffen. Er hat am 17. Mai 2000 den R\u00e4ten eine entsprechende Botschaft zugeleitet. Sie besteht neben dem Entwurf eines Stiftungsgesetzes aus einer \u00dcbergangsbestimmung in der Bundesverfassung (BV), welche die Rechtsgrundlage f\u00fcr die \u00dcbertragung von 1300 Tonnen Gold aus der SNB an andere Zwecke bildet und dem Gesetzgeber die Kompetenz zur Bestimmung dieser Zwecke zuweist. F\u00fcr das restliche Sonderverm\u00f6gen im Wert von 800 Tonnen Gold hat der Bundesrat eine Vernehmlassung durchgef\u00fchrt, deren Resultate er am 24. Januar 2001 zur Kenntnis genommen und ver\u00f6ffentlicht hat.</p><p>Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates (WAK-S) hat die Vorberatung zur Botschaft des Bundesrates vom 17. Mai 2000 aufgenommen. Sie hat am 2. Februar 2001 die vorgeschlagene \u00dcbergangsbestimmung materiell konkretisiert.</p><p>Der Vorschlag der WAK-S sieht vor, das Sonderverm\u00f6gen im Wert von 1300 Tonnen Gold einem Fonds zuzuf\u00fchren, zu bewirtschaften und in seiner realen Substanz zu erhalten. Die Ertr\u00e4ge aus dem Fonds sollen w\u00e4hrend 30 Jahren zu je gleichen Teilen der AHV, den Kantonen und einer durch Gesetz zu errichtende Stiftung zugef\u00fchrt werden.</p><p>Die Volksinitiative \"\u00dcbersch\u00fcssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)\" der Schweizerischen Volkspartei (SVP) stellt eine Alternative zu den Vorschl\u00e4gen des Bundesrates und des Parlamentes dar. Sie sieht vor, die W\u00e4hrungsreserven der SNB oder deren Ertr\u00e4ge auf den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV-Fonds) zu \u00fcbertragen, soweit sie nicht f\u00fcr geld- und w\u00e4hrungspolitische Zwecke ben\u00f6tigt werden.</p><p>Aus folgenden Gr\u00fcnden empfiehlt der Bundesrat den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten sowie Volk und St\u00e4nden die Goldinitiative zur Ablehnung:</p><table><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-         </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Die Initiative bezweckt die Verhinderung der \"Stiftung solidarische Schweiz\". Sie richtet sich gegen das Projekt, ein humanit\u00e4res Werk zur Erneuerung der Solidarit\u00e4t zu schaffen, dessen Konzept der Bundesrat in seiner Botschaft vom 17. Mai 2000 an das Parlament vorgelegt hat.</p></td></tr><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-         </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Die Initiative nimmt mit ihren offenen Formulierungen eine Gef\u00e4hrdung der Unabh\u00e4ngigkeit der SNB in Kauf. Denn sie erm\u00f6glicht nicht nur die \u00dcbertragung des Sonderverm\u00f6gens in der H\u00f6he von 1300 Tonnen Gold, sondern dar\u00fcber hinaus auch von weiteren W\u00e4hrungsreserven der SNB an den AHV-Fonds.</p></td></tr><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-         </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Sie stellt zudem auch die k\u00fcnftigen Anspr\u00fcche von Bund und Kantonen an den Nationalbankgewinnen in Frage</p></td></tr><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-         </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Schliesslich erweckt sie den Eindruck, mit der Zuweisung der Goldreserven in den AHV-Fonds einen nachhaltigen Beitrag zur Finanzierung des Sozialwerkes zu leisten. Damit k\u00f6nnte sie einer Verz\u00f6gerung der erforderlichen strukturellen Anpassungen der Finanzierungsgrundlagen der AHV Vorschub leisten.</p></td></tr></table><p>Der Bundesrat sieht demgegen\u00fcber in seinen dem Parlament zugeleiteten und von diesem weiterentwickelten Vorschl\u00e4gen eine zweckm\u00e4ssigere Regelung der Verwendung der nicht mehr ben\u00f6tigten W\u00e4hrungsreserven. Er unterst\u00fctzt das Parlament in seinen Bestrebungen, die h\u00e4ngige Vorlage als direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative auszugestalten.</p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat</b> lehnte die Goldinitiative der SVP mit 35 zu 3 Stimmen ab. Gleichzeitig stimmte die Kleine Kammer mit 32 zu 6 Stimmen einem direkten Gegenvorschlag seiner vorberatenden Kommission zu, wonach die Ertr\u00e4ge der 1300 Tonnen nicht ben\u00f6tigter Goldreserven zu je einem Drittel der AHV, den Kantonen und einer durch das Gesetz zu schaffenden Stiftung \u00fcbertragen werden. Ein Antrag von Hans Hess (R, OW), auf die Stiftung zu verzichten und die Ertr\u00e4ge aus den \u00fcbersch\u00fcssigen W\u00e4hrungsreserven zu einem Drittel der AHV und zu zwei Dritteln den Kantonen zukommen zu lassen, was dem heutigen Schl\u00fcssel bei der Gewinnverteilung entspricht, wurde mit 35 zu 9 Stimmen verworfen. Ein Antrag einer Minderheit Br\u00e4ndli (V, GR), \u00fcberhaupt auf einen Gegenvorschlag zu verzichten, unterlag mit 37 zu 5 Stimmen.</p><p>Die Ratsmehrheit lehnte die Initiative ab, weil sie die wegweisende Stiftung verunm\u00f6glichen w\u00fcrde. Da zudem im Initiativtext die \u00fcbersch\u00fcssigen W\u00e4hrungsreserven nicht ausdr\u00fccklich quantifiziert werden, k\u00f6nnte die Nationalbank in einen permanenten Verteilkampf hineingerissen werden. Damit werde unweigerlich die Unabh\u00e4ngigkeit der Notenbank aufs Spiel gesetzt. Dar\u00fcber hinaus w\u00fcrden mit der Goldinitiative die Anspr\u00fcche der Kantone an der Gewinnbeteiligung missachtet und kein nachhaltiger Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der AHV geleistet. Sie k\u00f6nne vielmehr als Vorwand dienen, die erforderlichen strukturellen Anpassungen bei der Finanzierung der AHV aufzuschieben. Da die Goldinitiative vor dem Volk nicht chancenlos sei, m\u00fcsse ihr ein Gegenentwurf gegen\u00fcbergestellt werden. Der Gegenvorschlag der Kommission mit einer Dreiteilung des Goldschatzes sei ein tauglicher Kompromiss der verschiedensten Interessengruppen, ausgewogen und fair. Mit der Stiftung, die auf Linderung und Pr\u00e4vention von Armut, Not und Gewalt im In- und Ausland ausgerichtet ist, werde zudem ein humanit\u00e4res Werk f\u00fcr die Zukunft geschaffen.</p><p>Den Bef\u00fcrwortern der Initiative ging es prim\u00e4r um die Verhinderung der Stiftung. Das 1997 als Antwort auf die Holocaust-Debatten vom damaligen Bundespr\u00e4sidenten lancierte Projekt sei die Folge eines schamlosen Erpressungsman\u00f6vers, sagte Maximilian Reimann (V, AG). Es best\u00fcnden gen\u00fcgend \u00f6ffentliche und private Kan\u00e4le, solidarisch zu handeln; eine weitere Spendenverteilb\u00fcrokratie sei nicht n\u00f6tig. Der Stiftungszweck sei derart breit gef\u00e4chert, dass er Gefahr laufe, ein Tummelplatz von Begehrlichkeiten zu werden. Bundesrat Kaspar Villiger warnte davor, mit einem Ja zur Goldinitiative falsche Signale f\u00fcr eine Destabilisierung der Nationalbank zu provozieren. Die Stiftung sei der Schweiz keineswegs aufgezwungen worden. Nachdem der Rat den Gegenvorschlag seiner Kommission gutgeheissen und die Goldinitiative abgelehnt hatte, beriet er das Bundesgesetz \u00fcber die \"Stiftung solidarische Schweiz\", das er in der Gesamtabstimmung mit 26 zu 3 Stimmen guthiess (siehe Gesch\u00e4ft 00.042).</p><p>Der <b>Nationalrat</b> lehnte die Goldinitiative der SVP ebenfalls ab, mit 123 zu 43 Stimmen bei 16 Enthaltungen. Gleichzeitig nahm er den direkten Gegenvorschlag an. Die SVP-Initiative, so der Tenor der Debatte, wolle in erster Linie die Solidarit\u00e4tsstiftung verhindern. Schon deshalb sei das Begehren abzulehnen. Da zudem im Initiativtext die \u00fcbersch\u00fcssigen W\u00e4hrungsreserven nicht explizit definiert werden, k\u00f6nne die Nationalbank unter politischen Druck geraten, womit unweigerlich ihre Unabh\u00e4ngigkeit aufs Spiel gesetzt w\u00fcrde. Im Weiteren sei die Goldinitiative eine reine Umverteilungsvorlage und entfache die Illusion, die AHV lasse sich mit dem Goldschatz finanzieren. Vielmehr k\u00f6nne sie als Vorwand dienen, die strukturellen Anpassungen bei der AHV auf die lange Bank zu schieben. Der vom St\u00e4nderat vorgeschlagene Gegenentwurf mit der Dreiteilung des Goldschatzes sei ein ausgewogener Kompromiss, der die Anliegen der verschiedensten Interessengruppen ber\u00fccksichtige. Die Stiftung sei f\u00fcr die Zukunft ausgerichtet auf Linderung und Pr\u00e4vention von Armut, Not und Gewalt im In- und Ausland. Damit w\u00fcrden haupts\u00e4chlich langfristige und nachhaltige Projekte unterst\u00fctzt. Verschiedentlich wurde aber mit Blick auf den Schuldenberg des Bundes von mehr als 100 Milliarden Franken auch bedauert, dass mit diesem Kompromissvorschlag zur Verteilung der \u00fcbersch\u00fcssigen Goldreserven die Komponente Schuldenabbau unber\u00fccksichtigt bleibe.</p><p>Andererseits machten die Bef\u00fcrworter der Initiative geltend, das lancierte Projekt einer Stiftung sei die Folge eines Erpressungsman\u00f6vers und damit eine Fehlkonstruktion. Der Gegenvorschlag leiste Vorschub f\u00fcr eine unn\u00f6tige Solidarit\u00e4tsb\u00fcrokratie. Die Initiative st\u00e4rke die Solidarit\u00e4t nach innen und leiste so einen Beitrag zur Sicherung des wichtigsten Sozialwerks. In einer Kaskadenabstimmung blieben praktisch alle Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge klar auf der Strecke. Das gilt insbesondere f\u00fcr die von gewerkschaftlicher Seite eingebrachte Variante (zwei Drittel f\u00fcr die AHV, ein Drittel f\u00fcr die Stiftung). Dieser Antrag wurde mit 114 zu 57 Stimmen verworfen. Ebenfalls klar mit 124 zu 42 Stimmen auf der Strecke blieb ein Minderheitsantrag von Christoph Blocher (V, ZH), \u00fcberhaupt auf einen Gegenvorschlag zu verzichten. Einzig ein Antrag von Rudolf Rechsteiner (S, BS), dass nach Ablauf der 30 Jahre g\u00fcltigen Regelungen das Fondsverm\u00f6gen vollumf\u00e4nglich in den AHV-Fonds fliessen soll, wurde knapp mit 89 zu 83 Stimmen angenommen. Der St\u00e4nderat hatte Bund (ein Drittel) und Kantone (zwei Drittel) als Empf\u00e4nger vorgesehen.</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die \"Stiftung solidarische Schweiz\" passierte schliesslich mit geringf\u00fcgigen Differenzen gegen\u00fcber dem St\u00e4nderat den Nationalrat mit 129 zu 39 Stimmen (siehe Gesch\u00e4ft 00.042).</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> lehnte zun\u00e4chst Antr\u00e4ge von Hans Hess (R, OW) und Christoffel Br\u00e4ndli (V,GR) ab, auf die Stiftung zu verzichten und die Ertr\u00e4ge aus dem Fondsverm\u00f6gen zu zwei Dritteln den Kantonen zukommen zu lassen. Beide erkl\u00e4rten, die Finanzlage des Bundes habe sich seit dem Sommer 2001 massiv verschlechtert und verwiesen unter anderem auf die Krise bei der Swissair. Der Rat hielt ferner mit 28 zu 14 Stimmen an seinem ersten Beschluss fest, das Fondsverm\u00f6gen nach 30 Jahren zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zukommen zu lassen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> standen in der Frage, was mit dem Fondsverm\u00f6gen nach 30 Jahren geschehen soll, nochmals drei Varianten zur Diskussion. In der Abstimmung setzte sich ein Antrag der Minderheit I durch, der vorsieht, dass das Fondsverm\u00f6gen zu je einem Drittel an die AHV, die Kantone und den Bund geht.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> f\u00fcgte sich diesem Entscheid mit 26 zu 18 Stimmen. </p><p></p><p>Die Volksinitiative und der Gegenvorschlag wurden in der Volksabstimmung vom 22. September 2002 abgelehnt (mit je 46,4\u00a0Prozent Ja-Stimmen).</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1016755200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":"I","Modified":"\/Date(1770755868980)\/","SubmissionDate":"\/Date(983318400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}