{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010021,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20010021,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.021","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Steuerpaket 2001","Description":"Botschaft vom 28. Februar 2001 zum Steuerpaket 2001","InitialSituation":"<p>Das Schwergewicht des Steuerpaketes 2001 liegt in der Verbesserung der Gerechtigkeit durch substanzielle Entlastungen f\u00fcr Verheiratete und Familien. Die umsatzsteuerlichen Rahmen-bedingungen f\u00fcr den Finanzplatz werden in wichtigen Punkten verbessert. Der politisch abgenutzte Eigenmietwert soll abgeschafft und durch ein einfacheres System ersetzt werden.</p><p>Das Steuerpaket bringt dem Bund Mindereinnahmen von rund 1,3 Milliarden Franken. Diese sollen, entsprechend der Zielsetzung, wie folgt eingesetzt werden:</p><p>-         Entlastung der Ehepaare und Familien: 1,3 Milliarden, davon Bundesanteil 900 Millionen (Basis: Voranschlag 2000/2001).</p><p>-         Gezielte Anpassungen bei der Umsatzabgabe: 310 Millionen (Basis: Rechnung 2000). Der Bundesrat schliesst sich dabei der L\u00f6sung an, die das Parlament im Dezember 2000 erarbeitet hat, weil das Ziel - der Erhalt der Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Finanzplatzes Schweiz - mit geringeren Steuerausf\u00e4llen erreicht werden kann.</p><p>Der Systemwechsel beim Eigenmietwert wird entgegen der urspr\u00fcnglichen Absicht nicht aufkommensneutral durchgef\u00fchrt. Massnahmen zu Gunsten von Ersterwerbern, eine grossz\u00fcgige L\u00f6sung f\u00fcr den Liegenschaftsunterhalt und eine weitere F\u00f6rderung der Bausparm\u00f6glichkeiten f\u00fchren f\u00fcr den Bund zu Minderertr\u00e4gen (und Steuerentlastungen) von 85-105 Millionen (Basis Rechnung 1997/1998).</p><p>Wie der Bundesrat mit der Zusatzbotschaft zur Schuldenbremse vom 10. Januar 2001 aufgezeigt hat, l\u00e4sst sich ein Minderertrag in dieser Gr\u00f6ssenordnung verantworten, sofern die Ausgabendisziplin eingehalten werden kann. Weitere Minderertr\u00e4ge sind nicht zu verantworten, nicht zuletzt auch im Hinblick auf weitere notwendige Steuerreformprojekte, vor allem bei den Unternehmenssteuern (rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung, Emissionsabgabe, F\u00f6rderung von Risikokapital).</p><p></p><p>Unter den Legislaturzielen f\u00fcr die Jahre 1999-2003 figuriert die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung. Die Notwendigkeit einer <b>Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung</b> ergibt sich auf Grund einer bedeutsamen \u00c4nderung der Familienstrukturen - vorab infolge der Zunahme der Erwerbst\u00e4tigkeit der Frauen - in den letzten drei Jahrzehnten. Das hat unter anderem dazu gef\u00fchrt, dass Ehepaare gegen\u00fcber Konkubinatspaaren steuerlich stark benachteiligt sein k\u00f6nnen und Ehefrauen auf eine Erwerbst\u00e4tigkeit verzichten, weil Kosten und Nutzen in einem unvorteilhaften Verh\u00e4ltnis zueinander stehen. 1996 hat das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement eine Expertenkommission zur \u00dcberpr\u00fcfung des bestehenden Systems der Ehepaar- und Familienbesteuerung eingesetzt. In ihrem Bericht vom M\u00e4rz 1999 entwickelte die Kommission drei Modelle als m\u00f6gliche Grundkonzepte f\u00fcr eine Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung: ein Gemeinschaftsbesteuerungsmodell mit Splitting-Verfahren, ein Individualbesteuerungsmodell sowie eine Mischvariante der beiden. </p><p>Angesichts der Vernehmlassungsergebnisse zu diesen drei Varianten, die auf Grund des oben genannten bundesr\u00e4tlichen Entscheids noch zu Gunsten der Steuerpflichtigen modifiziert werden konnten, sowie zu zwei weiteren Modellen hat sich der Bundesrat f\u00fcr ein Splittingsystem ohne Wahlrecht entschieden, weil Wahlrechte die Veranlagungsverfahren erheblich erschweren w\u00fcrden. Anstelle des Vollsplittings, bei welchem das steuerbare Gesamteinkommen der Ehegatten f\u00fcr die Satzbestimmung durch den Divisor 2 geteilt wird, spricht sich der Bundesrat indes f\u00fcr ein Teilsplitting mit dem Divisor 1,9 aus. Dieses Modell erlaubt in den meisten F\u00e4llen eine zum Teil erhebliche Entlastung der Ehepaare und Familien, ohne dass auf der andern Seite die allein lebenden Steuerpflichtigen st\u00e4rker belastet werden. </p><p>Vor allem aber wird es mit dem Teilsplitting m\u00f6glich, den Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer ohne zus\u00e4tzliche Mindereinnahmen von heute 5600 auf 9000 Franken im Rahmen der vorherrschenden Gegenwartsbemessung (bzw. von 5100 Franken auf 8200 Franken bei der Vergangenheitsbemessung) zu erh\u00f6hen. Damit kann den Familienlasten - auch bei Konkubinatspaaren - noch vermehrt Rechnung getragen werden. Im Steuerharmonisierungsgesetz wird ebenfalls der Splitting-Grundsatz vorgeschrieben. Wegen der Tarifautonomie der Kantone wird indes f\u00fcr das Splitting kein fester Divisor festgelegt, sodass sowohl Formen des Voll- wie des Teilsplittings m\u00f6glich sind. </p><p>Neben der Erh\u00f6hung des Kinderabzuges f\u00fcr die direkte Bundessteuer sollen im Zuge der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung noch andere Abz\u00fcge eingef\u00fchrt werden, so u.a. ein Abzug f\u00fcr die Kinderbetreuungskosten sowie - im Rahmen einer Pauschale - ein Abzug zur Ber\u00fccksichtigung der Pr\u00e4mien aus der obligatorischen Krankenpflege- und Unfallversicherung. Diese beiden neuen Abzugsarten, die einem verbreiteten Anliegen entsprechen, werden im StHG auch den Kantonen vorgeschrieben. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuerungen soll von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten festgelegt werden. F\u00fcr die Kantone ist anschliessend eine f\u00fcnfj\u00e4hrige Anpassungsfrist vorgesehen. Die bundesr\u00e4tlichen finanziellen Vorgaben (max. 1,3 Milliarden Minderertr\u00e4ge) konnten eingehalten werden.</p><p>Auch die <b>Besteuerung des Eigenmietwertes</b> ist in den letzten Jahren vermehrt Gegenstand politischer Diskussionen geworden. Zahlreiche parlamentarische Vorst\u00f6sse und eine Vielzahl von Gesetzes\u00e4nderungen auf kantonaler Ebene weisen in diese Richtung. Die im Jahre 1993 vom Schweizerischen Hauseigent\u00fcmerverband eingereichte Volksinitiative \"Wohneigentum f\u00fcr alle\" wurde zwar am 7. Februar 1999 von Volk und St\u00e4nden abgelehnt. Der bei der Abstimmung erzielte gesamtschweizerische Ja-Stimmenanteil von 41 Prozent liess jedoch auf ein Unbehagen gegen\u00fcber dem heutigen System der Eigenmietwertbesteuerung schliessen. </p><p>Der Bundesrat hat daher unter den Legislaturzielen 1999-2003 die Reform der Besteuerung des selbst genutzten Wohneigentums als Richtliniengesch\u00e4ft angek\u00fcndigt. Anfang 1999 wurde eine Expertenkommission (KES) vom Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement eingesetzt mit dem Auftrag, u.a. das bestehende System der Eigenmietwertbesteuerung zu \u00fcberpr\u00fcfen und Varianten verfassungskonformer Vorschl\u00e4ge f\u00fcr einen ertragsneutralen Systemwechsel zu unterbreiten. In ihrem Bericht vom April 2000 schlug die KES als Alternative zum heute geltenden System der Eigenmietwertbesteuerung einen vollst\u00e4ndigen, konsequenten Systemwechsel vor: keine Eigenmietwertbesteuerung, kein Abzug der Unterhaltskosten, kein Abzug der Schuldzinsen. Der Bundesrat unterbreitete den Bericht der KES zusammen mit einem Papier der nationalr\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK) zur Vernehmlassung. Zwar fielen die Ergebnisse erwartungsgem\u00e4ss nicht einhellig aus, aber immerhin haben sich eine Mehrheit der Kantone sowie alle Bundesratsparteien im Grundsatz f\u00fcr einen Systemwechsel ausgesprochen. Auf Grund dieser Ergebnisse schl\u00e4gt der Bundesrat nun einen Systemwechsel vor, bei dem auf die Besteuerung der Eigenmietwerte verzichtet wird. Im Gegenzug f\u00e4llt aber auch der Abzug der Schuldzinsen auf Hypotheken selbst bewohnter Liegenschaften weg. Die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung mit den Mietern und den \u00fcbrigen Grundeigent\u00fcmern ist damit gew\u00e4hrt. Mit einem begrenzten Unterhaltskostenabzug wird einerseits dem Verfassungsauftrag, das Wohneigentum zu f\u00f6rdern und zu erhalten, nachgekommen und anderseits Massnahmen zum Umwelt- und Denkmalschutz sowie zum Energiesparen Rechnung getragen. Ebenfalls zur Wohneigentumsf\u00f6rderung wird f\u00fcr Ersterwerber ein w\u00e4hrend 10 Jahren linear abnehmender Schuldzinsenabzug sowie bis zum 45. Altersjahr eine steuerbeg\u00fcnstigte Bauspareinlage im Rahmen der S\u00e4ule 3a zugelassen. Damit sich die Hauseigent\u00fcmer auf den Systemwechsel vorbereiten k\u00f6nnen, soll das neue System erst im Jahre 2008 in Kraft gesetzt werden. </p><p>Im Steuerharmonisierungsgesetz wird zus\u00e4tzlich f\u00fcr die Kantone eine Steuer auf den Zweitwohnungen eingef\u00fchrt, um den durch den Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung nachteiligen Folgen vor allem in Tourismuskantonen durch eine besondere kantonale Zweitwohnungssteuer Rechnung zu tragen. Diese Zweitwohnungssteuer ist obligatorisch im interkantonalen und internationalen Verh\u00e4ltnis, nicht aber auf innerkantonaler Ebene. Alle \u00c4nderungen im kantonalen Bereich sollen zeitgleich mit denjenigen der direkten Bundessteuer in Kraft treten. Im Bereich Wohneigentum-Systemwechsel ist - wegen der flankierenden Massnahmen - per Saldo mit Minderertr\u00e4gen von 85-105 Millionen Franken (Bundesanteil an der direkten Bundessteuer, auf der Basis der Steuerperioden 1997 und 1998) zu rechnen. </p><p>Gegenstand des Steuerpaketes soll auch die <b>Umsatzabgabe</b> bilden. Der Bundesbeschluss vom 19. M\u00e4rz 1999 \u00fcber dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe gilt n\u00e4mlich nur bis zum Inkrafttreten einer ihn ersetzenden Bundesgesetzgebung, l\u00e4ngstens aber bis zum 31. Dezember 2002. Auch das Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 \u00fcber neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe ist zeitlich bis Ende 2002 befristet. Im Rahmen des Steuerpaketes geht es deshalb darum, die am 19. M\u00e4rz 1999 verabschiedeten dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe und den Inhalt des dringlichen Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 ins ordentliche Recht \u00fcberzuf\u00fchren. Das Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 f\u00fchrt die Leitlinien der Gesetzesrevision 1991 fort; es ist wettbewerbsneutral konzipiert und verhindert die Abwanderung von Gesch\u00e4ften. Die mit dem dringlichen Bundesbeschluss vom 19. M\u00e4rz 1999 verbundenen Mindereinnahmen bezifferte der Bundesrat mit rund 20 Millionen Franken, w\u00e4hrend die mit dem Bundesgesetz \u00fcber neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe auf der Grundlage des Jahres 2000 mit 310 Millionen Franken zu veranschlagen sind. Die vorgeschlagene \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Stempelabgaben wird keine zus\u00e4tzlichen Mindereinnahmen zur Folge haben. </p><p>Alle drei Revisionen sind in einer gemeinsamen Botschaft zusammengefasst, bilden aber rechtlich drei eigenst\u00e4ndige Bundesbeschl\u00fcsse (faktisches Paket). Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass die Reform politisch und finanziell im Gesamtzusammenhang beurteilt werden kann.   </p>","Proceedings":"<p></p><p>Zus\u00e4tzlich zu den drei Vorlagen des Bundesrates hat die Kommission des Nationalrats einen weiteren Entwurf vorgelegt. Dieser betrifft die Unternehmensbesteuerung. Die Kommission hat diese Vorlage mit den Vorlagen 1 (Familienbesteuerung) und 3 (Stempelabgaben) zusammengelegt. Der <b>Nationalrat</b> musste deshalb zu zwei Paketen Stellung nehmen.</p><p></p><p>Familienbesteuerung / Unternehmensbesteuerung / Stempelabgaben</p><p>Bei der Ehepaarbesteuerung hiess der Nationalrat das Teilsplitting mit einem Divisor von 1,9 gut, wobei er den Konkubinatspaaren ein Wahlrecht einr\u00e4umte. Zudem stimmte er Kinderabz\u00fcgen zu, die mit 11 000 Franken 2000 Franken \u00fcber dem Vorschlag des Bundesrates liegen. F\u00fcr Kinder zwischen 16 und 25, die in Ausbildung sind, sollen 14 000 Franken abgezogen werden k\u00f6nnen. Die Minderheitsantr\u00e4ge der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und der Gr\u00fcnen fanden im Rat keine positive Aufnahme.</p><p>Der Nationalrat wollte gleichzeitig auch f\u00fcr die Unternehmen die Steuern erleichtern. Mit 103 gegen 64  Stimmen senkte er den Gewinnsteuersatz von 8,5 auf 8 Prozent.</p><p>Bei der Stempelabgabe folgte der Nationalrat einer von Hans Kaufmann (V, ZH) angef\u00fchrten Kommissionsminderheit und beschloss, die Pensionskassen und die Lebensversicherer mit Sitz in der Schweiz von dieser Steuer zu befreien. Er hiess schliesslich auch den zweiten Antrag der Kommissionsminderheit gut, nach dem die Corporates, Firmenkunden mit Domizil im Ausland, die auf eigene Rechnung Wertpapierhandel betreiben, zu einem reduzierten Stempelsteuersatz besteuert werden sollen.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die erste Vorlage mit 102 gegen 73 Stimmen angenommen.</p><p></p><p>Wohneigentumsbesteuerung</p><p>Der Nationalratsprach sich mit 85 zu 85 Stimmen mit dem Stichentscheid der Ratspr\u00e4sidentin f\u00fcr die Abschaffung des Eigenmietwerts aus und schwenkte somit auf den vom Bundesrat vorgeschlagenen Systemwechsel ein. Zus\u00e4tzlich brachte er noch einige nicht unerhebliche \u00c4nderungen an, wie die Aufrechterhaltung einiger Abz\u00fcge: den zeitlich abnehmenden Pauschalabzug f\u00fcr Schuldzinsen von Ersterwerbern, den Abzug von Unterhaltungskosten, die 4000 Franken \u00fcbersteigen und den Abzug beim Bausparen. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 75 gegen 60 Stimmen aus dem links-gr\u00fcnen Lager angenommen.</p><p></p><p>Die Beschl\u00fcsse des Nationalrats d\u00fcrften mit 2,75 Milliarden (2,16 Mia. f\u00fcr den Bund und 590 Mio. f\u00fcr die Kantone) die Einnahmeneinbusse, die der Bundesrat vorgesehen hatte, um 1,02 Milliarden \u00fcbersteigen.</p><p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>hingegen war bei der Behandlung des Gesch\u00e4fts in der Herbstsession 2002 weniger bereit, weitere Steuergeschenke zu machen. Er schlug ein Modell vor, das demjenigen des Bundesrates n\u00e4her ist.</p><p></p><p>Familienbesteuerung / Unternehmensbesteuerung / Stempelabgaben</p><p>Die Kommission hatte die Individualbesteuerung beantragt. Der St\u00e4nderat entschied sich entgegen diesem Antrag f\u00fcr die L\u00f6sung von Bundesrat und Nationalrat und hiess das Teilsplitting mit einem Divisor von 1,9 gut. Allerdings lehnte er das Wahlrecht f\u00fcr Konkubinatspartner ab und korrigierte verschiedene Antr\u00e4ge, die der Nationalrat angenommen hatte, nach unten. So k\u00fcrzte er die vom Nationalrat gutgeheissenen Kinder- und Betreuungsabz\u00fcge um 150 Millionen. Im \u00dcbrigen lehnte er die Herabsetzung des Unternehmensgewinnsteuersatzes von 8,5\u00a0Prozent auf 8\u00a0Prozent mit 31 gegen 11 Stimmen ab.</p><p>Weiter sprach sich der St\u00e4nderat f\u00fcr eine Beibehaltung der Stempelabgaben f\u00fcr die Pensionskassen und die schweizerischen Lebensversicherer aus. Dagegen stimmte er einer weitgehenden Befreiung der \"Corporates\" zu.</p><p></p><p>Wohneigentumsbesteuerung</p><p>Im Gegensatz zum Nationalrat entschied sich der St\u00e4nderat gegen einen Systemwechsel. Das geltende System soll lediglich punktuell verbessert werden. Der Eigenmietwert soll neu bei 60 statt 70 Prozent des Marktwerts zu liegen kommen. In Notsituationen wird er gesenkt.</p><p>Die kleine Kammer verabschiedete das Steuerpaket 2001 einstimmig mit 32 Stimmen. Die Steuererleichterungen f\u00fchren zu Einnahmenausf\u00e4llen von 1,6 Milliarden, davon 400 Millionen f\u00fcr die Kantone. Der St\u00e4nderat will die drei Vorlagen in einem einzigen Paket dem Referendum unterstellen. Der Nationalrat hatte hingegen zwei getrennte Vorlagen vorgesehen.</p><p></p><p>Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens hielt sich der <b>Nationalrat</b> in der Wintersession 2002 gr\u00f6sstenteils an seine fr\u00fcheren Antr\u00e4ge. Die Steuereinbussen w\u00fcrden sich so in der neuen Version des Entwurfs auf 2,41 Milliarden belaufen. Der Bund w\u00fcrde 1,77 Milliarden und die Kantone 640 Millionen Franken weniger einnehmen.</p><p>Zu Beginn der Verhandlungen lehnte die grosse Kammer mit 92 zu 48 Stimmen einen Minderheitsantrag der Sozialdemokarten und Gr\u00fcnen ab, der Entscheidung des St\u00e4nderats in allen Differenzen zuzustimmen, um so schnell wie m\u00f6glich zur Schlussabstimmung zu gelangen und das gesamte Paket abzulehnen. Der Nationalrat billigte in der Folge jedoch den Vorschlag seiner Kommission, wie zuvor der St\u00e4nderat die verschiedenen Vorlagen in einen dem Referendum zu unterstellenden Bundesbeschluss zusammenzufassen.</p><p></p><p>Familienbesteuerung / Unternehmensbesteuerung / Stempelabgabe</p><p>Der Nationalrat folgte hier s\u00e4mtlichen Antr\u00e4gen seiner Kommission. Mit 84 zu 54 Stimmen bekr\u00e4ftigte er seinen Entscheid, den Kinderabzug auf 11 000 Franken zu erh\u00f6hen und den neuen Abzug f\u00fcr Kinderbetreuungskosten auf 7 000 Franken festzusetzen. Gleichzeitig best\u00e4tigte er erneut seinen Willen, den Gewinnsteuersatz f\u00fcr Unternehmen von 8,5 auf 8 Prozent zu senken. Ferner wurde eine Motion, die eine weitere Reform der Unternehmensbesteuerung bis Mitte 2003 fordert, an den Bundesrat \u00fcberwiesen.</p><p>Ein Zugest\u00e4ndnis machte der Nationalrat einzig bei der Umsatzabgabe. Mit 109 zu 60 Stimmen verzichteten die Abgeordneten darauf, die Pensionskassen und die schweizerischen Lebensversicherer zu entlasten.</p><p></p><p>Wohneigentumsbesteuerung</p><p>Die Grosse Kammer bekr\u00e4ftigte mit 106 zu 75 Stimmen ihre Absicht, die Besteuerung des Eigenmietwerts abzuschaffen. Ferner hat sie mit 104 zu 72 Stimmen eine Senkung der Steuerbeg\u00fcnstigungen f\u00fcr Bauspareinlagen abgelehnt.</p><p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt in der Fr\u00fchjahrssession 2003 gr\u00f6sstenteils an seinen Positionen fest, die zu Steuerentlastungen von insgesamt 1,7 Milliarden f\u00fchren (Nationalrat: 2,4 Milliarden).</p><p></p><p>Familienbesteuerung / Unternehmensbesteuerung / Stempelabgabe</p><p>Bei der Familienbesteuerung sprach sich der St\u00e4nderat mit 22 zu 15 Stimmen erneut f\u00fcr einen Kinderabzug von 9 300 Franken aus (Nationalrat: 11 000 Franken). Auch bekr\u00e4ftigte er seinen Willen, auf das Wahlrecht f\u00fcr Konkubinatspartner und den Abzug von 3 000 Franken f\u00fcr Jugendliche in Ausbildung zu verzichten. Diskussionslos stimmte er hingegen dem vom Nationalrat vorgeschlagenen Abzug f\u00fcr Kinderbetreuungskosten (7 000 Franken) zu. Die St\u00e4ndekammer bestand zudem darauf, den Kantonen im Rahmen der Familienbesteuerung nicht den Teilsplitting-Grundsatz aufzuzwingen.</p><p>Mit 29 zu 8 Stimmen sprach der St\u00e4nderat sich wiederum gegen die vom Nationalrat beschlossene Senkung des Gewinnsteuersatzes f\u00fcr Unternehmen aus, da diese eine Steuereinbusse von j\u00e4hrlich 300 Millionen Franken mit sich br\u00e4chte. Wie der Nationalrat \u00fcberwies auch der St\u00e4nderat eine Motion f\u00fcr eine rasche Reform der Unternehmensbesteuerung.</p><p>Bei der Stempelabgabe folgte der St\u00e4nderat dem Beschluss des Nationalrats, die Ums\u00e4tze b\u00f6rsenkotierter ausl\u00e4ndischer Firmen von der Abgabe zu entlasten und r\u00e4umte so s\u00e4mtliche Differenzen aus.</p><p></p><p>Wohneigentumsbesteuerung</p><p>Mit 24 zu 15 Stimmen widersetzte sich der St\u00e4nderat erneut dem vom Nationalrat vorgeschlagenen Systemwechsel (Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung und Abzugsf\u00e4higkeit der Schuldzinsen). Das geltende System soll indessen mit einer Herabsetzung des Eigenmietwerts von 70 auf 60 Prozent des Marktwerts verbessert werden. </p><p></p><p>In der dritten Phase des Differenzbereinigungsverfahrens schloss sich der <b>Nationalrat</b> in der Maisession 2003 bez\u00fcglich der Familienbesteuerung der weniger grossz\u00fcgigen Variante des St\u00e4nderats an (allgemeiner Kinderabzug von 9 300 Franken). Dagegen hielt er an seinem Entscheid fest, die Wahlfreiheit f\u00fcr Konkubinatspaare zu verankern und die Kantone zur Anwendung des Teilsplittings zu verpflichten.</p><p>Bei der Unternehmensbesteuerung folgte die grosse Kammer dem St\u00e4nderat und verzichtete auf die Senkung des Gewinnsteuersatzes. </p><p>Bez\u00fcglich der Wohneigentumsbesteuerung beschloss der Nationalrat mit 111 zu 72 Stimmen, an der bis 2008 zu realisierenden Abschaffung des Eigenmietwerts festzuhalten. Auch beim Bausparabzug wich er nicht von seiner urspr\u00fcnglichen, grossz\u00fcgigeren L\u00f6sung ab.</p><p></p><p>Bei seinen Verhandlungen in der Sommersession 2003 hielt der <b>St\u00e4nderat</b> in Bezug auf die Familienbesteuerung Differenzen aufrecht. So votierte er wiederum gegen das Wahlrecht f\u00fcr Konkubinatspaare und gegen die Verankerung des Splittings im StHG, welche den Kantonen den Splitting-Grundsatz aufzwingt. In der Wohneigentumsbesteuerung machte die kleine Kammer jedoch einen grossen Schritt auf den Nationalrat zu, indem sie entgegen dem Vorschlag ihrer Kommission einem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zustimmte (mit 23 zu 20 Stimmen). Beim Schuldzinsenabzug f\u00fcr Ersterwerber und beim Bausparabzug best\u00e4tigte der St\u00e4nderat allerdings seine restriktiveren L\u00f6sungen und entschied sich f\u00fcr kosteng\u00fcnstigere Varianten.</p><p></p><p>Da sich die beiden R\u00e4te auch nach drei Differenzbereinigungen nicht in allen Punkten hatten einigen k\u00f6nnen, musste die <b>Einigungskonferenz</b> die vier verbliebenen Differenzen kl\u00e4ren. Bei der Familienbesteuerung lehnte sie wie zuvor der St\u00e4nderat das Wahlrecht f\u00fcr Konkubinatspaare ab, folgte aber dem Nationalrat in der Verankerung des Splittings im StHG, welche die Kantone zwingt, zum Teilsplitting \u00fcberzugehen. Bei der Wohneigentumsbesteuerung setzten sich sowohl beim Schuldzinsenabzug f\u00fcr Ersterwerber als auch bei der F\u00f6rderung beim Bausparen die grossz\u00fcgigeren L\u00f6sungen der grossen Kammer durch.</p><p></p><p>Das Bundesgesetz wurde in der Schlussabstimmung durch die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te angenommen, und zwar mit 97 zu 69 Stimmen im Nationalrat und mit 30 zu 13 Stimmen und 2 Enthaltungen im St\u00e4nderat. </p><p></p><p>Die Vorlage, die sich schliesslich durchsetzte, wird zu Steuereinbussen von insgesamt 2,010 Milliarden Franken (Bund: 1,5 Mia., Kantone: 510 Mio.) f\u00fchren. (Weitere Berechnungen des Ertragsausfalls ver\u00f6ffentlichte der Bundesrat in einer Medienmitteilung des Eidg. Finanzdepartements vom 15. Oktober 2003.)</p><p></p><p>Die wesentlichen durch dieses Steuerpaket bewirkten Neuerungen k\u00f6nnen folgendermassen zusammengefasst werden (Quelle: Dossier \"Steuerpaket 2001\" der Eidg. Steuerverwaltung):</p><p></p><p>1) Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (Ehe- und Familienbesteuerung; Inkrafttreten am 1. Januar 2004): </p><p>Einf\u00fchrung eines Teilsplittings f\u00fcr die in gemeinsamem Haushalt lebenden verheirateten Paare;</p><p>Gew\u00e4hrung von neuen Abz\u00fcgen f\u00fcr Einelternfamilien und f\u00fcr Alleinstehende;</p><p>Erh\u00f6hung der Kinderabzugs;</p><p>Einf\u00fchrung eines neuen Abzugs f\u00fcr die Drittbetreuung von Kindern;</p><p>Abzugsf\u00e4higkeit von obligatorischen Krankenversicherungspr\u00e4mien auf der Grundlage von kantonalen Pauschalen.</p><p></p><p>Gem\u00e4ss Medienmitteilung des Eidg. Finanzdepartements vom 26. September 2003 sollen diese \u00c4nderungen erst am 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden.</p><p></p><p>2) Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Ehe- und Familienbesteuerung; Inkrafttreten am 1. Januar 2004):</p><p>Nebst der Vereinheitlichung von gewissen schon verbreitet angewandten kantonalen Praktiken, wird das StHG insbesondere durch die Verankerung der Splittingmethode (teilweise oder vollst\u00e4ndig) f\u00fcr in gemeinsamem Haushalt lebende verheiratete Paare und durch die Abzugsf\u00e4higkeit von obligatorischen Krankenversicherungspr\u00e4mien erg\u00e4nzt. Die Kantone werden ihre Gesetze innerhalb einer f\u00fcnfj\u00e4hrigen Frist, also bis Ende 2008, anpassen m\u00fcssen.</p><p></p><p>3) Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer und Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Wohneigentumsbesteuerung; Inkrafttreten am </p><p>1. Januar 2008):</p><p>- Abschaffung des Einbezugs des Eigenmietwerts als      steuerbares Einkommen;</p><p>- Abschaffung der unbegrenzten Abzugsf\u00e4higkeit von      Hypothekarzinsen;</p><p>- Gew\u00e4hrung einer Erleichterung f\u00fcr Ersterwerber, die      ihre Hypothekarzinsen w\u00e4hrend den ersten 10 Jahren abziehen k\u00f6nnen (Abz\u00fcge      begrenzt auf 15'000/7'500 Franken w\u00e4hrend den ersten 5 Jahren; danach      werden die Betr\u00e4ge j\u00e4hrlich um 20\u00a0Prozent reduziert);</p><p>- Unbeschr\u00e4nkter Abzug der effektiven Unterhaltskosten      im Umfang des 4'000 Franken \u00fcberschreitenden Teils;</p><p>- Gew\u00e4hrung eines neuen Abzugs zur F\u00f6rderung des      Bausparens;</p><p>- Beschr\u00e4nkter Abzug von anderen privaten Passivzinsen      (nur bis zur H\u00f6he des steuerbaren Bruttoverm\u00f6gensertrags).</p><p></p><p>Alle f\u00fcr die dBSt vorgesehenen \u00c4nderungen gelten analog auch f\u00fcr das StHG. Die Kantone m\u00fcssen im Weiteren eine neue Steuer auf Zweitwohnungen einf\u00fchren, die von nat\u00fcrlichen Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons erhoben wird. Die Kantone m\u00fcssen ihre Gesetze bis zum 1. Januar 2008 anpassen.</p><p></p><p>4)  Bundesgesetz \u00fcber die Stempelabgaben (Inkrafttreten am 1. Januar 2004):</p><p>- Umsatzabgabe:</p><p>= Endg\u00fcltige gesetzliche Verankerung der verschiedenen im Rahmen der Dringlichkeits-massnahmen 1999 und 2000 gew\u00e4hrten Erleichterungen, die 2002 bis 2005 verl\u00e4ngert wurden (d.h. Befreiung gewisser B\u00f6rsentransaktionen, um die Wettbewerbsf\u00e4hig-keit des Schweizer Finanzplatzes zu st\u00e4rken und um eine Gesch\u00e4ftsverschiebung ins Ausland zu verhindern;</p><p>= Befreiung der \"Corporates\" (= ausl\u00e4ndische Unternehmen, deren Aktien an einer anerkannten B\u00f6rse kotiert sind).</p><p>- Emissionsabgabe:      Erh\u00f6hung der Franchise von gegenw\u00e4rtig 250'000 Franken auf eine Million      zugunsten von Unternehmen.    </p><p></p><p></p><p>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 mit 65,9\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von allen St\u00e4nden abgelehnt. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1056067200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28|2846","Category":"III","Modified":"\/Date(1770756809030)\/","SubmissionDate":"\/Date(983318400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}