{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20010022,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20010022,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.022","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"\"MoratoriumPlus\" und \"Strom ohne Atom\". Volksinitiativen und Kernenergiegesetz","Description":"Botschaft vom 28. Februar 2001 zu den Volksinitiativen \"MoratoriumPlus-F\u00fcr die Verl\u00e4ngerung des Atomkraftwerk-Baustopps und die Begrenzung des Atomrisikos (MoratoriumPlus)\" und \"Strom ohne Atom-F\u00fcr eine Energiewende und die schrittweise Stilllegung der Atomkratftwerke (Strom ohne Atom)\" sowie zu einem Kernenergiegesetz","InitialSituation":"<p>Die \"MoratoriumPlus\"-Initiative verlangt, dass f\u00fcr eine Dauer von zehn Jahren keine Bewilligungen f\u00fcr neue Kernanlagen und Forschungs-Reaktoren sowie f\u00fcr Leistungserh\u00f6hungen bei bestehenden Kernkraftwerken erteilt werden. F\u00fcr die Verl\u00e4ngerung des Betriebs bestehender Kernkraftwerke \u00fcber 40 Jahre hinaus ist das fakultative Referendum vorgesehen. Daneben sieht die Initiative eine Stromdeklaration vor. Die \"Strom-ohne-Atom\"-Initiative fordert die schrittweise Stilllegung der Kernkraftwerke. Bei Annahme der Initiative m\u00fcssten Beznau I und II sowie M\u00fchleberg innerhalb von zwei Jahren nach der Volksabstimmung ausser Betrieb genommen werden, G\u00f6sgen und Leibstadt sp\u00e4testens nach dreissig Betriebsjahren, also 2008 bzw. 2014. Die Initiative verlangt zudem ein Verbot der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus schweizerischen Kernkraftwerken. Der Bund h\u00e4tte ferner gesetzliche Vorschriften zu erlassen, wonach die Betreiber, ihre Anteilseigner und Partnerwerke alle Kosten tragen m\u00fcssten, die mit dem Betrieb und der Stilllegung der Kernkraftwerke zusammenh\u00e4ngen. Ebenso sollten die dauerhafte Lagerung der in der Schweiz produzierten radioaktiven Abf\u00e4lle und der Mindestumfang der Mitentscheidungsrechte der davon betroffenen Gemeinwesen geregelt werden. Schliesslich verlangt die \"Strom-ohne-Atom\"-Initiative die Umstellung der Stromversorgung auf nicht-nukleare Energiequellen, wobei die Substitution durch Strom aus fossil betriebenen Anlagen ohne Abw\u00e4rmenutzung vermieden werden soll. Der Bundesrat lehnt die Initiativen insbesondere aus folgenden Gr\u00fcnden ab: Die \"MoratoriumPlus\"-Initiative d\u00fcrfte zwar keine wesentlichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen haben, selbst wenn eine Verl\u00e4ngerung der Betriebsdauer \u00fcber 40 Jahre hinaus in einem Referendum abgelehnt w\u00fcrde. Soll die Initiative (verglichen mit einer Betriebsdauer der bestehenden Kernkraftwerke von 50 bis 60 Jahren) zu keinen zus\u00e4tzlichen CO2-Emissionen f\u00fchren, ist allerdings die Einf\u00fchrung zus\u00e4tzlicher Massnahmen n\u00f6tig. Die Annahme der Initiative w\u00fcrde die Erreichung der CO2-Ziele und die Offenhaltung der Kernenergieoption erschweren. Die \"Strom-ohne-Atom\"-Initiative h\u00e4tte sp\u00fcrbare negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Ab 2010 ist mit dem Abbau der derzeitigen Strom\u00fcbersch\u00fcsse in Europa zu rechnen. Nach der Initiative soll der Ersatz des in den bestehenden schweizerischen Kernkraftwerken produzierten Stroms Restriktionen unterliegen; dies d\u00fcrfte hohe Kosten f\u00fcr die Stromversorgung verursachen. Ein striktes Importverbot von Nuklearstrom oder von fossil-thermischem Strom, der ohne Abw\u00e4rmenutzung erzeugt wird, liesse sich aus handelspolitischen Gr\u00fcnden nicht durchsetzen. Falls sie politisch \u00fcberhaupt realisierbar sind, w\u00e4ren die Massnahmen zur Neutralisierung der CO2-Emissionen (im Vergleich mit dem Weiterbetrieb der Kernkraftwerke) oder gar zur Reduktion der CO2-Emissionen um 10 Prozent gem\u00e4ss CO2-Gesetz eine erhebliche wirtschaftliche Belastung. Andererseits k\u00f6nnten mit der Annahme der Initiative Risiken der Kernenergienutzung vermieden werden. Der Bundesrat sch\u00e4tzt diese jedoch tiefer ein als die Nachteile eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Kernenergie. Im Oktober 1999 entschied der Bundesrat, dem Parlament den Entwurf zu einem Kernenergiegesetz als indirekten Gegenvorschlag zu den Initiativen zu unterbreiten. Danach sind der Weiterbetrieb der bestehenden und der Bau neuer Kernkraftwerke grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich. Neue Kernkraftwerke sind jedoch nach dem jeweiligen Stand von Technik und Wissenschaft zu bauen. Der Entscheid \u00fcber neue Kernanlagen ist von grosser Tragweite und soll deshalb dem fakultativen Referendum unterstehen. Der vorliegende Entwurf regelt im Weiteren insbesondere folgende Bereiche: Verbot der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Stilllegung von Kernanlagen, Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle (Konzept der geologischen Tiefenlagerung) und deren Finanzierung. Im Weiteren werden die Bewilligungsverfahren vereinfacht und besser koordiniert. Zudem ist neu eine Beschwerdem\u00f6glichkeit an eine verwaltungsunabh\u00e4ngige Gerichtsbeh\u00f6rde vorgesehen. Der KEG-Entwurf kommt damit mehreren Anliegen der Initiativen \"MoratoriumPlus \" und \"Strom ohne Atom\" entgegen. Andere von den Initianten verlangte Massnahmen k\u00f6nnen bereits gest\u00fctzt auf bestehende Verfassungs- und Gesetzesgrundlagen eingef\u00fchrt werden (z.B. Deklarationspflicht f\u00fcr Strom). Der Bundesrat schl\u00e4gt dem Parlament vor, die Initiativen \"MoratoriumPlus\" und \"Strom ohne Atom\" Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung zu empfehlen und dem Kernenergiegesetz zuzustimmen.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> entschied mit 26 zu 4 bzw. 23 zu 4 Stimmen, die Initiativen \"Strom ohne Atom\" und \"MoratoriumPlus\" dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. </p><p>Bei der Beratung der Revision des Kernenergiegesetzes (KEG) wurde die Frage der Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen zu einem Kernthema. Gem\u00e4ss Entwurf des Bundesrates soll das Recycling von Atombrennst\u00e4ben in den Wiederaufbereitungsanlagen von La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) nach Ablauf der bestehenden Vertr\u00e4ge im Jahr 2006 verboten sein. Die Kommissionsmehrheit des St\u00e4nderates strich im Gesetzesentwurf dieses Verbot.  Das Ratsplenum w\u00e4hlte einen Mittelweg zwischen Bundesrat und Kommission. Es lehnte das Verbot mit 27 zu 15 Stimmen zwar klar ab, beschloss aber mit 22 zu 15 Stimmen die Wiederaufbereitung einem zehnj\u00e4hrigen Moratorium zu unterstellen. Das Moratorium kann vom Parlament danach um weitere zehn Jahre verl\u00e4ngert werden. Dieser Kompromiss war von Hansheiri Inderkum (C, UR) namens einer Kommissionsminderheit eingebracht worden. Eine weitere Kommissionsminderheit wollte mit dem Bundesrat am Verbot der Wiederaufbereitung festhalten.</p><p>Im Widerspruch zum Entwurf des Bundesrates strich der St\u00e4nderat das Vetorecht des Standortkantons bei der Rahmenbewilligung f\u00fcr eine Kernanlage (neues KKW oder Endlager). Die Bewilligungsverfahren f\u00fcr neue Kernanlagen wurden neu geordnet und auf Bundesebene konzentriert. Bei der Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten folgte die Kleine Kammer der Fassung des Bundesrates und nicht dem Antrag ihrer Kommission. So soll f\u00fcr die Finanzierung dieser Kosten eine solidarische Nachschusspflicht aller Kernkraftwerkbetreiber eingef\u00fchrt werden.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>befasste sich mit der Revision des Kernenergiegesetzes in der Sommer- und Herbstsession 2002. In der Eintretensdebatte stand die links-gr\u00fcne Minderheit der Bef\u00fcrworter eines Ausstiegs aus der Atomenergie einer b\u00fcrgerlichen Mehrheit gegen\u00fcber, die nur mit der Kernenergie eine ausreichende und wirtschaftliche  Energieversorgung garantiert sieht.</p><p>Zwei Kommissionsminderheiten, angef\u00fchrt von Rudolf Rechsteiner (S, BS) und von Franziska Teuscher (G, BE), beantragten, das Kernenergiegesetz an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen. Die Minderheit I (Teuscher) sah das KEG nicht mehr als Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen. Es bezwecke einzig die weitere Nutzung der Atomenergie. Inakzeptabel sei die Wiederaufbereitung von  Brennelementen mit ihren fatalen Folgen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung im Umkreis entsprechender Anlagen. Die R\u00fcckweisung war verbunden mit dem Auftrag, die Betriebszeit der AKW's auf maximal 30 Jahre zu beschr\u00e4nken, den Abtransport und die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente sofort zu stoppen, die Atombewilligungsverfahren zu demokratisieren sowie die unbeschr\u00e4nkte Haftpflicht f\u00fcr die AKW-Betreiber einzuf\u00fchren. Die Minderheit II (Rechsteiner) beantragte R\u00fcckweisung des Gesetzes mit dem Auftrag, eine schrittweise Ausserbetriebnahme der laufenden AKW's nach sp\u00e4testens 40 Betriebsjahren gesetzlich zu regeln. Die beiden R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge wurden abgelehnt, in der definitiven Abstimmung mit 107 zu 60 Stimmen. Mit 76 zu 63 Stimmen sprach sich der Nationalrat gegen das vom Bundesrat vorgeschlagenen Verbot der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Atombrennst\u00e4ben aus und folgte damit dem St\u00e4nderat. Bundesrat Leuenberger monierte, ohne dieses Verbot k\u00f6nne das Kernenergiegesetz kaum mehr als indirekter Gegenvorschlag zu den Anti-AKW-Initiativen bezeichnet werden. Bei der weiteren Detailberatung zu den Themen Rahmenbewilligung, Betriebsbewilligung und Entsorgung radioaktiver Abf\u00e4lle unterlagen die Antr\u00e4ge der AKW-Kritiker meist in einem Stimmenverh\u00e4ltnis von einem Drittel zu zwei Drittel.</p><p>In der Herbstsession wollte Andrea H\u00e4mmerle (S, GR) zusammen mit seiner Fraktion und den Gr\u00fcnen die Fortsetzung der Debatte zum Kernenergiegesetz auf die Wintersession verschieben. Am Abstimmungssonntag vom 22.  September  2002, ein Tag zuvor, hatte sich das Nidwaldner Volk gegen das Endlager Wellenberg ausgesprochen und das Schweizervolk hatte Nein zum Elektrizit\u00e4tsmarktgesetz gesagt. Die energiepolitische Lage habe sich nach diesem Abstimmungssonntag sosehr ver\u00e4ndert, dass eine seri\u00f6se Gesetzgebungsarbeit nicht mehr m\u00f6glich sei. H\u00e4mmerle's Ordnungsantrag, das Gesch\u00e4ft an die Kommission zur\u00fcckzuweisen, wurde aber mit 88 zu 66 Stimmen abgelehnt. Die Debatte wurde fortgesetzt. Anders als der St\u00e4nderat entschied der Nationalrat beim Thema  Mitsprache der Kantone beim Bau neuer Atomanlagen. Er baute ihre Mitsprache nicht ab, sondern aus. Sowohl bei der Nutzung des Untergrunds als auch bei der Nutzung von Wasserrechten f\u00fcr Atomanlagen will die Grosse Kammer die Zustimmung des Standortkantons festschreiben. Ebenso, wenn es um die Beobachtung und den allf\u00e4lligen Verschluss eines Endlagers geht.</p><p>In einer ganzen Reihe weiterer Fragen setzten sich jedoch die Kernkraft-Bef\u00fcrworter durch. So lehnte es der Nationalrat ab, den Werkbetreibern finanziell h\u00e4rtere Auflagen bei der Finanzierung des Entsorgungsfonds zu erteilen. Auch eine Solidarhaftung und eine Nachschusspflicht aller Werke f\u00fcr den Fall, dass die von einem Betreiber einbezahlten Fondsgelder f\u00fcr die Entsorgung seiner Anlage  nicht reichen, lehnte er ab. Der Vorschlag einer links-gr\u00fcnen Kommissionsminderheit, das Kernenergiehaftpflichtgesetz f\u00fcr Werkbetreiber zu versch\u00e4rfen, wurde ebenso abgelehnt. Durchgesetzt haben sich die AKW-Bef\u00fcrworter auch bei der Befristung von Betriebsbewilligungen f\u00fcr die Atomkraftwerke. Mit 90 zu 66 Stimmen lehnte der Rat den links-gr\u00fcnen Antrag ab, die Anlagen nach 40 Betriebsjahren abzustellen.</p><p>Die Grosse Kammer sagte schliesslich nach dem Nein zum Wiederaufarbeitungsverbot von Atombrennst\u00e4ben in der Sommersession nun ganz knapp mit 77 zu 76 Stimmen auch Nein zu einem zehnj\u00e4hrigen Moratorium f\u00fcr die Wiederaufarbeitung. Das Moratorium war vom St\u00e4nderat in das KEG eingef\u00fcgt worden. Erfolg hatte der Mehrheitsantrag der Kommission f\u00fcr eine neue Lenkungsabgabe von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde auf Atomstrom. Sie soll zur F\u00f6rderung einheimischer erneuerbarer Energie eingesetzt werden. Das Plenum folgte der Kommissionsmehrheit und nahm die Lenkungsabgabe mit 77 zu 74 Stimmen knapp an.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde das revidierte Kernenergiegesetz mit 56 zu 47 Stimmen und bei 48 Enthaltungen gutgeheissen.</p><p>Die beiden Volksinitiativen \"MoratoriumPlus\" und \"Strom ohne Atom\" wurden mit 86 zu 67 bzw. mit 90 zu 63 Stimmen Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung empfohlen.</p><p>Bei der Differenzbereinigung im <b>St\u00e4nderat</b> ging es schwerpunktm\u00e4ssig um die Mitsprache der Kantone bei der Entsorgung radioaktiver Abf\u00e4lle, um das Moratorium zur Wiederaufarbeitung von abgebrannten Atombrennst\u00e4ben sowie um die vom Nationalrat ins KEG eingef\u00fcgte Lenkungsabgabe auf Atomstrom.</p><p>Der St\u00e4nderat lehnte das dreifache Vetorecht der Kantone bei der Atomm\u00fcllentsorgung ab und hielt damit gegen Bundesrat und Nationalrat an seinem urspr\u00fcnglichen Entscheid fest. Gem\u00e4ss dem Vorschlag des Bundesrates und dem Entscheid des Nationalrates m\u00fcssten jeweils drei kantonale Bewilligungen eingeholt werden: erstens die Bewilligung f\u00fcr den Sondierstollen, zweitens die Rahmenbewilligung f\u00fcr ein Tiefenlager und drittens die Bewilligung f\u00fcr den Verschluss. Die Mehrheit der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission bef\u00fcrchtete, dass wegen des kantonalen Vetorechts in der Schweiz nirgends mehr eine solche Anlage errichtet werden k\u00f6nnte. Bundesrat Leuenberger seinerseits wies darauf hin, dass sich ein so grosses Infrastrukturprojekt gegen den Willen einer Region nicht durchsetzen lasse. Es w\u00e4re auch nicht klug, so kurz nach der Wellenberg-Abstimmung eine solche L\u00f6sung einf\u00fchren zu wollen. Der St\u00e4nderat lehnte zwar das Vetorecht der Kantone mit 27 zu 11 Stimmen ab, beschloss jedoch, die Rahmenbewilligung f\u00fcr geologische Tiefenlager dem fakultativen Referendum auf eidgen\u00f6ssischer Ebene zu unterstellen.</p><p>Nachdem beide R\u00e4te sich bei der ersten Beratung gegen den Willen des Bundesrates grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die weitere Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennst\u00e4ben ausgesprochen hatten, ging es bei der Differenzbereinigung noch um den Beschluss f\u00fcr ein zehnj\u00e4hriges Moratorium. Der St\u00e4nderat hatte das zehnj\u00e4hrige Moratorium bei der ersten Beratung in das KEG aufgenommen, der Nationalrat strich es danach seinerseits wieder heraus. Die Kleine Kammer hielt jedoch mit 35 zu vier Stimmen daran fest.</p><p>Die vom Nationalrat mit knapper Mehrheit eingef\u00fchrte Abgabe auf  Atomstrom in der H\u00f6he von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde wurde vom St\u00e4nderat mit 23 zu 17 Stimmen abgelehnt. Abgabepflichtig w\u00e4ren die Erzeugung von Kernenergie im Inland und der Import von Elektrizit\u00e4t, die aus Kernenergie gewonnen und im Inland verbraucht wird. Die Abgabe soll zur F\u00f6rderung der Erzeugung von Elektrizit\u00e4t und W\u00e4rme aus Alternativenergien verwendet werden.</p><p>Der Nationalrat hatte die Gr\u00fcndung einer nationalen Netzgesellschaft (Art. 81bis) neu in das KEG eingebracht. Sie war schon im Elektrizit\u00e4tsmarktgesetz vorgesehen, das in der Volksabstimmung vom 22.09.02 scheiterte. Zur Gew\u00e4hrleistung der Versorgungssicherheit sollen alle \u00dcbertragungsnetze in einer nationalen Netzgesellschaft koordiniert werden. Zur Sicherung der Stromversorgung in allen Landesteilen sollen alle Elektrizit\u00e4tsunternehmen, welche die Elektrizit\u00e4tsversorgung im \u00f6ffentlichen Interesse wahrnehmen, privilegierte Durchleitungsrechte erhalten. Die Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, Elektrizit\u00e4t aus Alternativanlagen zu kostendeckenden Preisen zu \u00fcbernehmen. Der St\u00e4nderat strich diesen Artikel wieder und folgte damit der Empfehlung seiner Kommission, f\u00fcr die bei diesem Artikel zu viele Fragen offen blieben.</p><p>Am 13. Dezember 2002 erfolgten die Schlussabstimmungen zu den Initiativen \"MoratoriumPlus\" und \"Strom ohne Atom\". National- und St\u00e4nderat empfehlen, die Initiative \"MoratoriumPlus\" mit 109 zu 67 bzw. mit 35 zu sechs Stimmen zur Ablehnung. Die Initiative \"Strom ohne Atom\" wird Volk und St\u00e4nden mit 108 zu 63 bzw. mit 36 zu f\u00fcnf Stimmen zur Ablehnung empfohlen.     </p><p></p><p>In der Fr\u00fchlingssession 2003 erfolgte die Bereinigung der verbliebenen Differenzen. Der <b>Nationalrat</b> folgte dem St\u00e4nderat bei folgenden drei umstrittenen Fragen: Mit 111 b\u00fcrgerlichen gegen 72 vorab linke und gr\u00fcne Stimmen kippte er das dreifache Vetorecht der Kantone bei der Atomm\u00fcllentsorgung. Damit entscheidet der Bund allein sowohl \u00fcber den Bau von neuen Kernkraftwerken als auch \u00fcber Atomm\u00fclllager, wobei entsprechende Parlamentsentscheide dem fakultativen Referendum unterstehen. Bei der Wiederaufarbeitung von Atombrennstoff folgte die Grosse Kammer ebenfalls dem St\u00e4nderat und beschloss mit 93 zu 88 Stimmen ein zehnj\u00e4hriges Moratorium. Bei der Finanzierung der Atomm\u00fcllentsorgung sprach sich der Nationalrat mit 90 zu 88 Stimmen nun ebenfalls f\u00fcr eine Solidarhaftung der KKW aus. Sollte ein einzelner KKW-Betreiber seine finanziellen Verpflichtungen nicht erf\u00fcllen k\u00f6nnen, m\u00fcssen alle KKW-Betreiber solidarisch haften. </p><p>Weiterhin umstritten blieb die Lenkungsabgabe auf Atomstrom von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde w\u00e4hrend zehn Jahren zur F\u00f6rderung erneuerbarer Energien. Dreimal ging diese Differenz zwischen den R\u00e4ten hin und her. Der <b>St\u00e4nderat</b> sagte dreimal Nein, zuletzt nur noch knapp mit 22 zu 19 Stimmen. Der <b>Nationalrat</b> hielt seinerseits an der von ihm in das KEG eingef\u00fcgten Lenkungsabgabe fest, zuletzt mit 90 zu 72 Stimmen. Daher musste eine Einigungskonferenz der beiden R\u00e4te einberufen werden. Diese beantragte mit 14 zu 11 Stimmen, dem St\u00e4nderat zu folgen und die Abgabe abzulehnen. Die Kleine Kammer folgte diesem Antrag mit 33 zu f\u00fcnf Stimmen, der Nationalrat - da kein anderer Antrag gestellt wurde - stillschweigend. Rudolf Rechsteiner (S, BS) kritisierte vehement das Zustandekommen dieses Entscheids und den Druck der Atomlobby. Namens der LdU/EVP-Fraktion monierte auch Heiner Studer (E, AG), es handle sich hier nicht um eine echte Verst\u00e4ndigungsl\u00f6sung.          </p><p></p><p>Die Volksinitiative \"Strom ohne Atom - F\u00fcr eine Energiewende und die schrittweise Stilllegung der Atomkraftwerke\" wurde in der Volksabstimmung vom 9. Mai 2003 mit 66,3\u00a0Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</p><p></p><p>Die Volksinitiative \"MoratoriumPlus - F\u00fcr die Verl\u00e4ngerung des Atomkraftwerk-Baustopps und die Begrenzung des Atomrisikos\" wurde in der Volksabstimmung vom 9. Mai 2003 mit 58,4\u00a0Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.(vgl. Anhang G).</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1048204800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":"I","Modified":"\/Date(1770756473517)\/","SubmissionDate":"\/Date(983318400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}